Hallo !
Ich möchte mal hier eure Meinung und Erfahrungen zum delikaten Thema Persönlichkeitsrecht bzw. 'Recht am eigenen Bild' erfragen.
Ich habe schon hier im Forum einige Beiträge gelesen, auch schon fleissig 'gegoogelt', aber leider noch keine befriedigende Antwort für meinen konkreten Fall gefunden.
Dabei geht es um folgende Sachlage: Meine Tochter ist Mitglied im örtlichen Taekwondo-Verein und und nimmt dabei auch regelmäßig an Wettkämpfen teil. Es völlig klar, dass ich als stolzer Vater ihre Kämpfe selbstverständlich auf Video banne, einmal natürlich zur Erinnerung, aber auch als Anschauungsmaterial für das Training. Da ich sowieso meistens während des ganzen Wettkampfes vor Ort bin, habe ich in der Vergangenheit jeweils auch die Kämpfe ihrer Vereinskollegen und Kolleginnen gefilmt.
Das Material schneide ich zuhause dann zusammen und brenne es auf eine DVD, die ich dann dem Verein kostenlos zur Verfügung stelle.
Und hier liegt genau der Haken, nämlich die Frage ob das Material ohne Zustimmung der beteiligten Personen überhaupt veröffentlicht werden dürfte.
Wobei es hier eigentlich nicht um die Personen aus dem heimischen Verein geht, hier währe die Einverständiserklärung ohne Probleme zu erhalten. Da es sich bei diesem Sport um einen Zweikampf handelt, ist natürlich auch immer ein Gegner bzw. eine Gegnerin prominent im Bild. Hätten nun diese Personen konkret das Recht die Veröffentlichung ihrer Bilder bzw. Filmaufnahmen, ohne die vorherige Zustimmung, zu beeinspruchen ?
Im Gesetz heißt es, dass Personen von Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Vorgängen ohne Zustimmung abgebildet werden dürfen. Dabei muss es sich jedoch um Menschenansammlungen handeln, Einzelbilder sind nicht erlaubt.
Wie verhält es sich aber im speziellen Fall bei Sportveranstaltungen bei den 2 Personen im Mittelpunkt des öffentlichen Geschehen stehen ?
Gruss Georg