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Rechtsfragen mit Sound und Musik Thema ist als GELÖST markiert



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
Luca B.

Rechtsfragen mit Sound und Musik

Beitrag von Luca B. »

Für einen Film möchte ich natürlich auch die passende Musik haben. Kann ich von einer CD eines beliebigen Künstlers die Musik verwenden und wie sieht es mit Soundeffekten aus Spielen aus.

Der Film soll nicht verkauft werden aber ins Internet gestellt werden.



Markus
Beiträge: 15534

Re: Rechtsfragen mit Sound und Musik

Beitrag von Markus »

Hallo Luca,

für eine solche Anwendung ist der Einsatz gemapflichtiger Musik meist völlig uninteressant. Zur Gema kommen i.d.R. auch noch Kosten für die Nutzungsrechte seitens des Musikverlags dazu. Auch die Soundeffekte in Spielen unterliegen dem Urheberrecht und können nicht einfach "geklaut" werden.

Verwende lieber lizenz- und gemafreie Musik für Deinen Videofilm. Selbst bei Anschaffungskosten von 100 € pro CD ist das preisgünstiger. Ein Beispiel: Wie komme ich an LEGALE Musik in meinen Projekten?
Herzliche Grüße
Markus



Luca B.

Re: Rechtsfragen mit Sound und Musik

Beitrag von Luca B. »

Ersmal Danke für deine Hinweise.

Bleibt nur noch die Frage, was bei einer Missachtung dieser Gesetze passiert und ob diese Regelung überhaupt in der Praxis relevant ist, da die Filme ja nicht großartig vermarktet werden sollen.....



Markus
Beiträge: 15534

Re: Rechtsfragen mit Sound und Musik

Beitrag von Markus »

Es spielt keine Rolle, ob Du geschütze Werke "nur so" verteilst oder gegen Geld. Schadensersatzklagen sind nicht selten ruinös. Die Entscheidung liegt bei Dir, ob Du dieses Risiko eingehen möchtest. ;-)

Mehr dazu:
Movie-College: Recht
Herzliche Grüße
Markus



Roma
Beiträge: 29

Re: Rechtsfragen mit Sound und Musik

Beitrag von Roma »

"Antwort bezieht sich natürlich auf die Ausgangsfrage!"

Diese Frage spielt gar keine Rolle. Es ist egal, ob du mit dem Film Geld verdienst oder ihn nur so zum Spass der Öffentlichkeit preis gibst. Du bezahlst bei eine öffentlichen Zugang immer die Gebüren. Für den blosigen Privatgebrauch (der Film kann ausserhalb deines Wohnzimmers oder dasjenige der Schwiegereltern nicht gesehen werden) nicht.

Stell dir mal vor, du produzierst einen Videofilm. Nach einer Weile stellst du fest, dass er bei XY, bei XX und bei vielen anderen auf der lieben grossen weiten Welt auf Interesse stösst, und dass damit die verschiedensten Fremdbeiträge verschönert werden oder der Film inhaltlich gar aus dem gewünschten Kontext gebracht wird. Hättest du deine Freude daran?

Ob du dich an die Regeln und Gesetze hälst, oder ob du an diesen zweifeln willst und es nach deinem gutdünken machst. Die von der Gema sind ziemlich wiff und irgendwann wird der schlechteste Webcrowler auf deine Website gestossen sein...

Gute Nacht
Roger



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