Hallo zusammen!
erst einmal danke, dass ihr "mein" Thema der Verfassungsbeschwerde hier aufgegriffen habt!
Zu der Diskussion zwischen Starshine Pictures und cantsin möchte ich ergänzen, dass das Beispiel von Starshine Pictures schon passt: Die DSGVO schützt personenbezogene Daten, die auch dann vorliegen, wenn eine natürliche Person identifizierbar ist. Und identifizierbar wird der Geschäftsführer einer GmbH oder ein zuständiger Mitarbeiter für das jeweilige Problem schon immer sein. Also können auch diese Personen Datenschutzrechte geltend machen und sie dem Filmemacher entgegen halten.
Die DSGVO ist in den zehn Bundesländern also ein großes Problem für alle investigativen Dokumentarfilme, die ohne Beteiligung des Fernsehens produziert werden.
Wie schon im verlinkten Artikel geschrieben, wollen wir den Prozess durch ein Crowdfunding finanzieren. Wenn ihr nur einen kleinen Betrag (ab 5 Euro) beitragen könntet, würde uns das schon sehr helfen. Ansonsten freuen wir uns auch über weitere Posts dieses Links, unter dem dann etwas gezahlt werden kann:
http://www.ra.michaelaugustin.de/dsgvo- ... werde.html
Wenn Ihr noch weitere Fragen zum Thema habt, mailt mir gerne direkt:
ra@michaelaugustin.de
Lasst euch von diesen Problemen nicht unterkriegen und dreht weiter Filme, die gebraucht werden!
Michael Augustin