Ein altes Thema. Grundsätzlich gilt: Es ist SCHEISS-EGAL, ob Du ein nicht-kommerzielles Filmprojekt erstellst.rundabout hat geschrieben:Moin moin liebe Filmemacher,
ich möchte für ein NICHT kommerzielles Projekt einen Track von Airbourne zur Untermalung nutzen. Jetzt hab ich schon bei der Gema Datenbank nachgeschaut und nichts dergleichen gefunden...
Gibst irgendwelche anderen Lizenseintreiber oder kann ich den Track dann nutzen und veröffentlichen? Ich mein bei Youtube gibst den Titel schon und irgenein lustiger Knirps hat wahrscheinlich mit dem Movie Maker Bilder der Band einblenden lassen..
Ein Antwort wäre super den der Track ist super Geil... kennt ihr sicher "Airbourne - Running Wild"
Viele Grüße
Oha! Das ist ein buchstäblich wertvoller Hinweis! Danke! Werde ich sofort an meinem Auftraggeber weitergeben.Winterbiker hat geschrieben:@zielfoto
Das ist normal, solange die Vorführung nicht im Vorfeld angemeldet ist. Und das sollte Dein Auftraggeber unbedingt vorher machen.
Jede öffentliche Vorführung ist an zu melden, egal ob mit gemafreier Musik oder nicht. Denn die Herren Prüfer wissen ja nicht, welche Musik verwendet wird. So schlendern sie über die Messestände und jeder, der nicht vorab angemeldet ist, bekommt eine Rechnung!
Viele Grüße
Winterbiker
Nun ja die Kundschaft hatt ein Image Video produzieren lassen.frm hat geschrieben:ICh denke auch allerdings wenn es um das gleiche Projekt geht wär mir Neu das mann neue Rechte bezahlt.
Florian
rundabout hat geschrieben:Jetzt hab ich schon bei der Gema Datenbank nachgeschaut und nichts dergleichen gefunden...
wenn in der Gema-Datenbank das Stück nicht ist, wird es doch von der Gema auch nicht vertreten, oder sehe ich das falsch? Denn dann müsste ich es ja auch nicht bei der Gema angeben, denn die arbeiten ja nicht für Leute/Lieder die sie nicht als Kunden haben, oder?HolgerH_2 hat geschrieben: Das "Vorführen" des Films mit der Musik kostet GEMA-Gebühren.
Falls es nicht klar ist: Die Betonung liegt in diesem Satz auf "IMMER" und "ZUSÄTZLICH". Verstanden? "IMMER"+"ZUSÄTZLICH"
Stimmt leider nicht ganz: http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie ... -VermutungMultivideocutterman hat geschrieben:rundabout hat geschrieben:Jetzt hab ich schon bei der Gema Datenbank nachgeschaut und nichts dergleichen gefunden...wenn in der Gema-Datenbank das Stück nicht ist, wird es doch von der Gema auch nicht vertreten, oder sehe ich das falsch? Denn dann müsste ich es ja auch nicht bei der Gema angeben, denn die arbeiten ja nicht für Leute/Lieder die sie nicht als Kunden haben, oder?HolgerH_2 hat geschrieben: Das "Vorführen" des Films mit der Musik kostet GEMA-Gebühren.
Falls es nicht klar ist: Die Betonung liegt in diesem Satz auf "IMMER" und "ZUSÄTZLICH". Verstanden? "IMMER"+"ZUSÄTZLICH"
Wieso muss ich dann IMMER Gema-Gebühren zahlen? Wäre es nicht logischer sich mit dem Rechteinhaber in Verbindung zu setzten, wenn er kein Gema-Mitglied ist?
Kleines Beispiel: ich komponiere ein Lied und stelle es auf youtube. Jetzt kommt Person B und nimmt sich das Lied und verwendet es wie auch immer. Dann interessiert das die Gema doch eig. rein gar nicht, wenn ich als Rechteinhaber und Urheber bei der Gema kein Kunde bin, oder?
Ich sach' ja schon seit Jahren, daß sich die BRD ("Deutschland" - de facto existiert ja allerdings noch der Vier-Mächte-Status (!), also eine nicht-souveräne BRD) mit ihren autoritären, semikorrupten CDU/SPD/FDP-Bonzen-Institutionen/Behörden wie GEMA, GEZ und wie sie alle heißen auf bestem Weg in eine Bürokratie-Abkassier-Diktatur ist, bzw. dort bereits angekommen ist.carstenkurz hat geschrieben:Normalerweise ist es überall im Geschäftsleben so, dass derjenige, der einen Anspruch erhebt (=Geld sehen will) auch den Nachweis führen muss. In dem Fall reichte schlichtes Bestreiten des Gegners ('Anspruch besteht nicht'), um den Anspruch abzuwenden. Im Fall GEMA Ansprüche muss der Musiknutzer eben nachweisen, dass das Material nicht unter GEMA Lizenz fällt.
Was an:mann hat geschrieben: - de facto existiert ja allerdings noch der Vier-Mächte-Status (!), also eine nicht-souveräne BRD
Marokko?miep hat geschrieben:Könnte man nicht, rein theoretisch natürlich nur, die GEMA umgehen, indem man seinen youtube-Account im Ausland (z.B. Marokko) erstellt und die Videos von diesem Account dann z.B. in seiner privaten Homepage verlinkt.
Oh peinlich, ich muß mein Wissensdefizit eingestehen. Ich bitte alle Leser, Forumsangehörige etc. um Entschuldigung ;-) Hätte ich mal vorher nachlesen sollen (habe 20 Jahre außerhalb Deutschlands gelebt, auch zur Zeit der Wiedervereinigung - ok kein Entschuldigungsgrund für fehlende Recherche meinerseits)carstenkurz hat geschrieben:(...) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
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und dem Umstand, dass dieser Vertrag seit 1991 in Kraft ist, hast Du nicht mit bekommen?
mann hat geschrieben: Oh peinlich, ich muß mein Wissensdefizit eingestehen. Ich bitte alle Leser, Forumsangehörige etc. um Entschuldigung ;-)
Hier wird, wie so oft, alles nur unter dem Aspekt der erlaubten/nicht erlaubten Verwendung gesehen. Unabhängig davon hat aber jeder Website-Betreiber, der Musik verwendet, Gebühren für die öffentliche Aufführung zu zahlen. Wie Radio oder Konzertveranstalter. Natürlich mit einem anderen Tarif. Was ich jetzt nicht weiss, ob bei verlinkten Videos - z.B. von YT - nicht YT die Gebühren bezahlen müsste. Glaub ich aber eher nicht.miep hat geschrieben:soviel ich weiss sind nicht die websitenbetreiber für die Inhalte von eigenbundenen youtube-Videos verantwortlich. Sonst hätten sich schon die meisten öffentlichen, gewerrblich geführten snowboard und skateboard - websiten straffällig gemacht. Die binden nämlich regelmässig yt-clips von privaten usern ein, bei denen die musik garantiert nicht gema -korrekt ist.