neee, neee ... andersrum. Eine Nicht-Reaktion darf hierzulande nicht als Zustimmung ausgelegt werden (mit seltenen Ausnahmen im Handelsrecht, die hier keine Rolle spielen).mtbox hat geschrieben:Kontaktadresse bei der sie sich melden können wenn sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind.
der antwortet aber nicht auf Fragemails in dieser Richtung ;-) Verstoß gegen RBerG.B.DeKid hat geschrieben:der hat auch ne Email angegeben wenn du es schneller wissen möchtest .