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Einnahmegrenze bei Jugendproduktionen !? Thema ist als GELÖST markiert



Camcorder (Consumer + Pro), Videosysteme, Funktionen, Bedienung, Drehen, Tricks, Fehler...
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airline

Einnahmegrenze bei Jugendproduktionen !?

Beitrag von airline »

Hallo liebe Forummiedglieder,
Wie einigen hier im Forum bekannt ist gibt es an unserer Schule ein Schulfernsehen welches mittlerweile sehr gefragt ist.
Da ich aber nach wie vor mich um Organisation kümmern muss möchte ich mir bezüglich folgender Frage fachlichen Rat dazu holen!!
"Was kann ich für eine komplette DVD verlangen!?"
Viele Produktionen sind schon hinter uns und die fertigen Berichte werden zum Verkauf angeboten wie z.b. Dreharbeite beim Landesamt für Zentral Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen.
Diese werden auf DVD gebrannt. Hierzu ist zu erwähnen dass die DVDs bedruckt sind und die Hülle ein nettes Cover hat.
Die DVDs sind nicht zum kommerziellen Zwecke vorgesehen.
Denn die Verpackung spielt auch eine große Rolle ;-)
Was also kann ich pro DVD Beitrag verlangen!?
lg airline



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Einnahmegrenze bei Jugendproduktionen !?

Beitrag von Frank B. »

airline hat geschrieben: "Was kann ich für eine komplette DVD verlangen!?"
Viele Produktionen sind schon hinter uns und die fertigen Berichte werden zum Verkauf angeboten ...
Die DVDs sind nicht zum kommerziellen Zwecke vorgesehen.
Sobald Du die DVDs zum Verkauf anbietest sind sie kommerziell. So seh ich das jedenfalls.



nohab
Beiträge: 151

Re: Einnahmegrenze bei Jugendproduktionen !?

Beitrag von nohab »

Nein, sind sie nicht. Man kann es zum Materialpreis im Rahen einer Schutzgebühr verkaufen.
Ich würde dies allerdings als Grauzone ansehen.


Ich würde 10€ verlangen. Soviel haben wir immer für die DVds verlangt.
Der Preis war so: ab einer Spende von 10 € an den Elternförderverein gibt es eine Dvd. Der Elternförderverein hat dann das Geld für uns verwaltet und auf unseren Wunsch neue Technik gekauft.

Das wäre der leichteste Weg.

Ansonsten könntest du als Kleinunternehmer nach §19 mit deinen Freunden eine GBR aufmachen.


Einnahmegrenze bei Kleinunternehmern liegt übrigens bei 17500€
Liebe Grüße
Marcus

Aber welcher Finanzbeamter geht gegen Schüler vor?



B.DeKid
Beiträge: 12585

Re: Einnahmegrenze bei Jugendproduktionen !?

Beitrag von B.DeKid »

Projekt auf Spenden Basis vereinbaren.

Jegliche DVD 10Euro Kosten Aufwand auch als Spende

Spenden an den ElternFürderVerein etc.

Wäre vielleicht erstmal der richtige Ansatz.

Ansonsten halt GbR

MfG
B.DeKid



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: Einnahmegrenze bei Jugendproduktionen !?

Beitrag von Alf_300 »

wenn das Schulfernsehen steuerlich abgesetzt wird, muß man den Steuerberater fragen was mit den Produkten passiert



KrischanDO
Beiträge: 846

Re: Einnahmegrenze bei Jugendproduktionen !?

Beitrag von KrischanDO »

Moin,

Was soll denn "Schulfernsehen steuerlich absetzen" heissen?
Meinst Du, wenn ein Käufer der DVD die Ausgabe steuerlich geltend macht?

Bei Gründung einer GbR sollte man im Hinterkopf behalten, dass jeder GbR-Gesellschafter gesamtschuldnerisch mit seinem Vermögen für Verbindlichkeiten der GbR haftet.
Mit so etwas haben sich schon Organisatoren dieser seltsamen "VoFi-Feten" auf die Nase gelegt.

Ich würde auch die Spende-an-den-Förderverein-Varianet bevorzugen.

Grüße, Christian



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: Einnahmegrenze bei Jugendproduktionen !?

Beitrag von Alf_300 »

Was ich meine ist Schulfernsehen, von der Schule gefördert und verwaltet (z.B. Lehrer leitet , Geräte von der Schule ect.) und natürlich die Unkosten Steuerlich geltend gemacht.
Ist nichts dergleichen, dann nennt es sich zwar Schulfernsehen hat aber mit Schule nicht zu tun, denn es ist Privat.



KrischanDO
Beiträge: 846

Re: Einnahmegrenze bei Jugendproduktionen !?

Beitrag von KrischanDO »

Hi,

von wessen Steuerlast sollen die Kosten denn abgezogen werden? Die Schule zahlt keine, es sei denn, sie ist eine kommerzielle Schule.
Der (verbeamtete) Lehrer?
An öffentlichen Schulen setzt niemand etwas ab. Da sitzt man höchstens etwas ab.

Oder konstruierst Du Dir da ein Modell zurecht, in dem ein paar pfiffige Filmer so tun, als wären sie die Video-AG einer Schule, um statt ggf. zu versteuernder Einnahmen Spenden einsammeln zu können?
Das ist sicher so lohnend wie Kaugummiautomaten ausrauben.

Grüße
Christian



airline

Re: Einnahmegrenze bei Jugendproduktionen !?

Beitrag von airline »

Wenn wir uns als Gbr anmelden sollten, haben wir dann auch das recht gegen Geld Werbespots auszustraheln??
Unsere Lehrer/innen sind meines Erachtens nicht beamtet (Privatschule).
10,-€ klingt realistisch dem werde ich so folgen.
Nur ab wann ist es uns erlaubt uns als Presse zu melden!? Erst dann wenn wir ein Presseausweiß haben??
lg airline



KrischanDO
Beiträge: 846

Re: Einnahmegrenze bei Jugendproduktionen !?

Beitrag von KrischanDO »

Moin,

einen ernstzunehmenden Presseausweis bekommt man, wenn man nachweisen kann, dass man den überwiegenden Teil seines Einkommens durch journalistische Tätigkeit erzielt. 10 € Taschengeld bekommen und für 20 € DVDs verkaufen, ist kein solcher Nachweis.
Wenn Ihr irgendedwo zum Drehen reinwollt, erklärt Ihr höflich, dass ihr das Schulfernsehen der XY-Schule macht. Damit werdet Ihr viel besser ankommen, als wenn ihr mit irgendeinem Presseausweis herumwedelt.


Auch wenn Lehrern an Privatschulen ein größeres Engagement nachgesagt wird, würde es mich wundern, wenn da jemand in größerem Rahmen Geld für die Schule ausgibt und diese Ausgaben in seine Einkommensteuererklärung nimmt. Privatschulen haben Fördervereine, die sich um Anschaffungen kümmern.

Der Träger des Schulfernsehens ist doch wahrscheinlich die Schule. Und die Schule hat einen Förderverein.
Macht es einfach so wie ganz viele Schulen mit ihren Jahrbüchern: Die Firmen, die eine Anzeige im Jahrbuch oder einen Spot haben wollen, spenden an den Förderverein und bekommen dafür ihre Anzeige / ihren Spot. Fertig.

GbRs sind sozusagen selbstgründend. Wenn sich vier Leute zusammentun und gemeinsam Lotto spielen, (Tipp-Gemeinschaft), sind sie eine GbR, ohne dass sie überhaupt wissen müssen, was das ist.

Mit einer formal gegründeten GbR macht Ihr ein richtig großes Fass auf: Wer ist Gesellschafter, wie scheiden Gesellschafter aus (Ende der Schulzeit), wer ist wofür verantwortlich, wie werden Gewinne verteilt etc.
Und wenn Ihr ein Gewerbe anmeldet, geht es gleich weiter: Buchführung, Berufsgenossenschaft, IHK-Beiträge etc.
Und, nicht vergessen: In einer GbR ist jeder Gesellschafter für die Verbindlichkeiten (Schulden) der GbR haftbar.

Grüße
Christian



nohab
Beiträge: 151

Re: Einnahmegrenze bei Jugendproduktionen !?

Beitrag von nohab »

Eben,
wobei eine GBR nun so schlimm auch nicht ist. Allerdings würde ich Schülern stark davon abraten.
Gibt zu viele Fallen in die man reintappen kann.
Genaugenommen seit ihr schon eine GBR.

Macht es doch einfach über den Förderverein.
Ihr könnt euch selbst Ausweise drucken.
Presse seit ihr nicht. Wofür brauch Ihr überhaupt Presseausweise?
Ihr könnt selbstverständlich Werbung austrahlen. Nur wo?
Wenn ihr allerdings Geld verdienen wollt, würde ich dies nicht unter dem Deckmantel der Schule machen. Das ist schon zu oft schief gelaufen.

Liebe Grüße
nohab


edit: Warum macht ihr keine Schülerfirma auf?


http://www.schulen.newcome.de/schulen/d ... rfirma.pdf



KrischanDO
Beiträge: 846

Re: Einnahmegrenze bei Jugendproduktionen !?

Beitrag von KrischanDO »

nohab hat geschrieben: Genaugenommen seit ihr schon eine GBR.
Da das Schulfernsehen offenbar im Rahmen der Schule stattfindet, glaube ich nicht, dass sich da eine GbR gründet.
Macht es doch einfach über den Förderverein.
Mein Reden... ;-)
Ihr könnt euch selbst Ausweise drucken.
Presse seit ihr nicht. Wofür brauch Ihr überhaupt Presseausweise?
Genau. Ich verstehe auch nicht, warum alle so scharf auf Presseausweise sind. Wegen der Bahncard für die Hälfte und die restlichen Presserabatte? Der Ruf von Journalisten in der Öffentlichkeit ist denkbar schlecht. Unter anderem, weil viele glauben, sie müssten Rabatte bekommen, weil sie für die Lokalzeitung schreiben.

Und ziemlich viele Leute sind genervt von den Fuzzis, die glauben, der Spruch "Die Öffentlichkeit hat ein Recht, das zu wissen!" sei eine Entschuldigung für arschiges Benehmen.
Lasst Euch von der Schule schriftlich bestätigen, dass Ihr das Schulfernsehen macht.
Ihr könnt selbstverständlich Werbung austrahlen. Nur wo?
Wenn ihr allerdings Geld verdienen wollt, würde ich dies nicht unter dem Deckmantel der Schule machen. Das ist schon zu oft schief gelaufen.
Ausgestrahlt soll das wohl auf dem Schulfernseh-Kanal, ich vermute mal: Youtube.

Grüße
Christian



airline

Re: Einnahmegrenze bei Jugendproduktionen !?

Beitrag von airline »

hmm.. ich kläre euch mal etwas auf :-)
Unsere Schule hat kein Föderverein genauso wenig wie wir ein Elternrat oder solch gleichen haben.
Die Schule finanziert sich selber, und ist eine GBR. die Schulträger (Vater mit drei Söhnen) tragen die Schule alleine und haben keine Födervereine oder ähnliches.
Genaugenommen kümmere ich mich um die Anschaffung von Drehterminen sowie um Finanzen und Regie.Den Rest macht mein geliebtes Team :-) also Kamera,Ton etc. .Die Schule gehört im Rahmen dazu das wir ihre Räumlichkeiten gegen das heraustragen der Schule nutzen dürfen, sowie das wir Drehtage als Schulveranstaltung frei bekommen.
Die Geräte etc. fallen auf uns zurück , denn die Schule finanziert uns nicht!!!

Mit den Presseausweiß erhoffen wir uns das wir dadurch einfacher an Informationen sowie Drehtage rankommen, die Rabatte etc. sind da wohl eher nebensache!!

lg airline



Bernd E.
Beiträge: 8825

Re: Einnahmegrenze bei Jugendproduktionen !?

Beitrag von Bernd E. »

airline hat geschrieben:...Mit den Presseausweiß erhoffen wir uns das wir dadurch einfacher an Informationen sowie Drehtage rankommen...
Vergiss es. Ein Presseausweis mag cool sein, wird in seiner Wirkung aber gewaltig überschätzt. Außerdem ist so ein Dokument auch nicht für die Video-AG einer Schule gedacht, die überhaupt keine Presse-Aufgaben wahrnimmt.
Wie Krischan schon schrieb: Lasst euch ein Empfehlungsschreiben der Schule geben; das bringt mehr als auf wichtig zu machen und mit einem Papierchen zu wedeln, auf dem "Presseausweis" steht. Erarbeitet euch lieber einen guten Ruf durch ein sehenswertes Programm, dann werden sich euch weitere Türen öffnen. Tagesaktuelle Berichterstattung werdet ihr ja ohnehin nicht vorhaben.
Nur mal zur Info: Ich war zwölf Jahre lang mit Presseausweis unterwegs - hochoffiziell, mit Stempel, Unterschrift und allem amtlichen Brimborium - und hab ihn ein einziges Mal der Polizei gegenüber gebraucht. Hätte ich keinen gehabt, wär´s auch kein unlösbares Problem gewesen.



Karl-Heinz67
Beiträge: 41

Re: Einnahmegrenze bei Jugendproduktionen !?

Beitrag von Karl-Heinz67 »

Macht eine Schülerfirma auf; im Netz gibt es zahlreiche Infos zu Gesellschaftsformen bei Schülerfirmen, Verwendung usw. Z. Bsp. hier:
http://www.schuelerfirmen.de/
http://www.bildung.koeln.de/berufswahl/ ... 03841.html
http://www.schulen.newcome.de/schulen/d ... rfirma.pdf

Wichtig:
Ihr müsst als Schülerfirma seitens der Schule anerkannt sein; d. h. der Schulleiter muss es abgesegnet haben.
Außerdem dürft ihr keine Konkurrenz für eine tatsächliche Firma darstellen.
MfG, Karl-Heinz



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