Tja,8NDJHO hat geschrieben:Für einen Wettbewerb bin ich gerade dabei, einen Song aufzunehmen.
...
Das Video selbst wird übrigens NICHT in die Bewertung des Wettbewerbs einfließen, da geht es NUR um den Song. Allerdings soll das Video sozusagen das "Sahnehäubchen" darstellen, eine optische B-Note sein und auf seine Weise den Betrachter unterhalten und ihm vllt ein Schmunzeln abringen. Und wer weiß, wenn ich mit dem Song tatsächlich gewinne (es gibt nur einen ideellen Preis), bekommt die Seite voraussichtlich Tausende von Besuchern, und auf die Weise kann der Videomensch evtl. ja auch für sich werben.
Mach ich gerade.... mmmh...Think about it.
Danke.PowerMac hat geschrieben:Ich bin nicht Gott.
Du hast ja echt ein sonniges Gemüt. Kleine Hilfe: YouTube heißt nicht rechtefrei!8NDJHO hat geschrieben:Wie das mit der rechtlichen Lage aussieht, wenn man dafür YouTube-Videos verwendet, weiß ich noch nicht, soll aber den Videokünstler mal nicht kümmern.
Schlimmer! Wer sein Video bei YouTube einstellt, übergibt auch die Rechte. YouTube selbst, obwohl nicht Urheber, könnte als Kläger auftreten:Andreas_Kiel hat geschrieben:Du hast ja echt ein sonniges Gemüt. Kleine Hilfe: YouTube heißt nicht rechtefrei!8NDJHO hat geschrieben:Wie das mit der rechtlichen Lage aussieht, wenn man dafür YouTube-Videos verwendet, weiß ich noch nicht, soll aber den Videokünstler mal nicht kümmern.
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beiti hat geschrieben:(ist rechtlich für normale Filmer fast unmöglich und die Idee ist eh abgelutscht)
PowerMac hat geschrieben:Aus vielerlei Gründen wird das nichts. Ich beschränke mich auf die auffälligsten: [...]Rechtlich. Darfst du nicht. Punkt. Und du kannst ja auch nicht einfach die Verantwortung auf dich nehmen und fertig. Soll den Videokünstler mal nicht kümmern? Sehr witzig. Kümmert es dich, wenn ich deine Musik klaue und gegen deinen Wille bearbeite und für mich nutze?
Gilt aber nur für den Fall, daß man selbst tatsächlich die Rechte hat. Bei geklauten Aufnahmen keine Rechte (auch dann nicht, wenn bei YouTube geklaut).Axel hat geschrieben:Schlimmer! Wer sein Video bei YouTube einstellt, übergibt auch die Rechte. YouTube selbst, obwohl nicht Urheber, könnte als Kläger auftreten: