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wenn dieser Musiker Gemamitglied ist, muss Du GEMA-Gebühren bezahlen. Isser nicht in der GEMA, dann auch keine Gebühren.
Der Komponist/ Autor der Stücke hat da leider keine Rechte, einige seiner Stücke freizugeben. keine Ausnahme,.....ausser (vielleicht) die Stücke sind der GEMA nicht gemeldet worden. Aber, aber und noch ein aber....die GEMA darf auch hier nachfordern, wenn sie es mitbekommt.
gruss Stefan
...und lieber Fragesteller, vergiss nicht
die abschliessende Lösung Deines
Problemes hier zu posten!
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