Ok du willst nur rechtliches.
ich denke von uns ist hier niemand Jurist, aber natürlich gibt es Erfahrungswerte.
Grundsätzlich.
Der begriff der Panoramafeiheit ist ein Begriff des deutschen Rechtssystems und hat keine praktischen Auswirkungen im Ausland.
1. Strafrechtlich
Du kannst in Deutschland nicht strafrechtlich für Dinge bestraft werden die in Deutschland nicht strafbar sind.
Beispiel in Saud Arabien kannst du für den Verzehr eines Mohnkuchens empfindlich bestraft werden.
Kein Gericht wird dich aber in Deutschland dafür bestrafen, auch nicht in einem Rechtshilfe Ersuchen
Für die Korintenkaker. Ausnahme wären z.Bbilaterale Vollstrckungsabkommen z.B im Verkehrsrecht.
Zivilrectlich.
Es sit in der Praxis nahezu ausgeschlossen, dass du zivilrectlich für Bildmaterial aus Indonesien belangt wirst.
Ausnahmen könnten sich dann ergeben, wenn dein entstandens Werk z.B gegen Urheberrechte anderer verstöst, die diese rechte auch in Deutschland haben.
Das gilt aber für wohl jeden Film und hat mit Drehgenehmigung nichts zu tun.
Konsequenzen für deine Organisation.
Solche Konsequenzen werden üblicherweise weder durch Strafrecht noch Zivilrecht abgedeckt sondern es ist eine Frage von Sanktionen.
In wiefern sich deine Oraganisation mit deinem Werk indentifiziert oder identifiziert wird, kann hier wohl niemand entscheiden.
Hier in China wird sowas einfach durch Entzug von zukünftigen Visas etc geregelt.
So wird eine christliche Hilsorganisation die in Indonesien arbeitet wohl einen anderen Film produzieren als ein Team von Menschenrectlern.
Drehgenehmigungen helfen da in der regel auch nicht weiter, denn es kommt nir darauf an ob sich jemand wirklich angepisst fühlt.
Deshalb, in der Praxis sind ide Problme eher während der Produktion zu erwarten, als danach.
Da dich aber das " NACH" interessiert, schlage ich dir vor das ganze gelassener zu sehen oder aber wenn der Film letztendlich doch gar gross rauskommt, sich eingehend bei einem Rechtsanwalt für medienrecht beraten zu lassen.