Bei den Fragen hier geht es in erster Linie um Persönlichkeitsrechte, nicht um die DSGVO.Roland Schulz hat geschrieben: ↑So 21 Okt, 2018 07:53 Sagt mal, geht’s euch noch gut???
Ich schweife ja auch schon mal ab aber ihr habt hier aus einer Frage nach „redundanter Aufzeichnung nen kompletten „DSGVO“ Thread gemacht ;-)!!
Was hat das noch mit der Frage zu tun?
Glaube da könnte man mal einiges nach OT verschieben.
Hier geht‘s in erster Linie um redundante Aufzeichnung (!!!),dienstag_01 hat geschrieben: ↑So 21 Okt, 2018 12:04Bei den Fragen hier geht es in erster Linie um Persönlichkeitsrechte, nicht um die DSGVO.Roland Schulz hat geschrieben: ↑So 21 Okt, 2018 07:53 Sagt mal, geht’s euch noch gut???
Ich schweife ja auch schon mal ab aber ihr habt hier aus einer Frage nach „redundanter Aufzeichnung nen kompletten „DSGVO“ Thread gemacht ;-)!!
Was hat das noch mit der Frage zu tun?
Glaube da könnte man mal einiges nach OT verschieben.
Aber das dauert noch eine Weile, dis das jeder begreift ;)
Persönlichkeitsrechte werden eben nicht nur von der DSGVO geschützt.Roland Schulz hat geschrieben: ↑So 21 Okt, 2018 20:13Hier geht‘s in erster Linie um redundante Aufzeichnung (!!!),dienstag_01 hat geschrieben: ↑So 21 Okt, 2018 12:04
Bei den Fragen hier geht es in erster Linie um Persönlichkeitsrechte, nicht um die DSGVO.
Aber das dauert noch eine Weile, dis das jeder begreift ;)
nicht um Persönlichkeitsrechte welche die DSGVO schützt!
Bist du die da sicher? Dafür hätte ich gerne eine Quellenangabe. Immerhin steht ja einiges auf dem Spiel. Nach meiner Auffassung galten zusätzliche Personen als Beiwerk nur beim alten KUG. Die DSGVO sieht das nun nicht mehr vor, dazu gibt es viele Abhandlungen, hier eine kurze vom MDR: https://www.mdr.de/nachrichten/politik/ ... e-100.htmlpillepalle hat geschrieben: ↑Sa 20 Okt, 2018 07:36 @ rog27
Bei der DGSVO geht es um die Speicherung personenbezogener Daten durch Unternehmen und sie zielt nicht darauf Journalisten, oder Fotografen und Filmern, das Arbeiten unmöglich zu machen. Das Urheberrecht und alle anderen Rechte (insbesondere das Recht am eigenen Bildnis), von denen Du betroffen bist, ändern sich dadurch nicht und stehen über der DGSVO. Solange die abgebildeten Personen nur 'Beiwerk' sind, brauchst Du von denen auch kein Einverständnis.
VG
Ja, die perfekte Kamera gibt es nicht. Die Sony a7III ist eine tolle Kamera. Wir haben 3 Azubis, die haben sich alle eine geholt. Ich habe aber tatsächlich häufiger Probleme mit dem AF meiner A7III. Die Gesichtserkennung flirtet bei meinem Exemplar gerne mit den den kräftigen Strukturen der Grills eines großen Grillhändlers, für den ich die Grillkurse filme. Ich habe mittlerweile alle AF-Einsellungen durchprobiert. Besonders gemein finde ich die Eigenart, dass die a7III beim Anschließen eines externen Monitors das eigene Display schwarz schaltet. Die Anzeigen bleiben dabei zwar erhalten, aber wenn man den Touch-AF setzen will, muss man den Bereich schätzen, der scharf gestellt werden soll.Roland Schulz hat geschrieben: ↑Sa 20 Okt, 2018 17:40
Mit der Z7 kaufste Dir nen ziemlich miesen AF ein (lichtschwach), bei der Z6 muss man mal abwarten. „Schöne“ Kamera, subjektiv besser verarbeitet als die Sony, besseres Display und besserer Sucher...
aber unter der Haube...
Zudem, wenn die a7M3 auf nem Gimbal zu fummelig sein soll - Freund, was soll da mit 2 Tommys werden, wenn‘s denn überhaupt funktioniert!?
So richtig verstanden, hast Du Sache wohl immer noch nicht.