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EU-Datenschutz-Grundverordnung



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handiro
Beiträge: 3259

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von handiro »

Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



blickfeld

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von blickfeld »

Wie zu erwarten ist das erste Urteil OLG Köln (Az. 15 W 27/18) gefällt und bestätigt, das das Kug vorrang hat. Also alle panikmacher die Batterien der herzschrittmacher wechseln und tief einatmen. Das abendland ist erneut nicht untergegangen und panik war überflüssig...



Jalue
Beiträge: 1565

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Jalue »

... erklärt uns die bekannte Medienrechtskoryphäe Blickfeld, ohne den Fall darzulegen oder auch nur eine Quelle zu verlinken. Möglicherweise hat er dafür die Überschrift eines älteren Heise-Artikels ganz doll intensiv quergelesen und eine weitere Lektüre für überflüssig befunden. Hätte er sich der Mühe unterzogen, wäre ihm vielleicht aufgefallen, dass mitnichten alle offenen Fragen ausgeräumt sind.

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 92556.html

Hätte Rechtsexperte Blickfeld sich zudem bemüßigt gefühlt, die Urteilsbegründung im Original zu lektorieren,
wäre ihm vielleicht aufgefallen, dass das OLG "maßgeblich" deshalb zu seiner Entscheidung gelangt ist, weil der Antragsteller lückenhaftes Beweismaterial eingereicht hat.

https://medien-internet-und-recht.de/pd ... ok-029.pdf

Der juristische Laie zieht den Hut vor Dr. jur. Blickfeld, kommt aber selbst zu dem Schluss: Geklärt ist noch gar nichts!



blickfeld

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von blickfeld »

Jalue hat geschrieben: Fr 03 Aug, 2018 20:35 ... erklärt uns die bekannte Medienrechtskoryphäe Blickfeld, ohne den Fall darzulegen oder auch nur eine Quelle zu verlinken.
wenn du nicht in der lage bist juritische quellen, die von mir genannt worden sind, zu erkennen und zu verarbeiten, solltest du vielleicht nicht schreiben. denn es ist ziemlich peinlich. aber das ist ja nicht schlimm. der fachkundige user würde z.b. über dejure oder gar google einfach das az eingeben und hätte den gesamten text. vielleicht weißt du das nächste mal dann auch mehr.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Frank B. »

Darf ich als Amateur ohne Akkreditierung journalistisch tätig sein? Darf ein freier Blogger mit Bildunterlegung von Personen des Zeitgeschehens kritisch berichten?
Darf ich eine Veranstaltung eines Vereins oder einer Kirchgemeinde im Bild dokumentieren ohne Datenschutzerkärung wie es vorher war? Da brauchte ich mich m. W. nur um eine Fotoerlaubnis kümmern. Muss ich die Leute heute auch darauf hinweisen, dass ihre Bilder auf meinem PC gespeichert und evtl. archiviert werden?



handiro
Beiträge: 3259

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von handiro »

Mit einer Kriegskasse von ca. 150.000.-€ kannste es ne Weile durchhalten.
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



Jalue
Beiträge: 1565

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Jalue »

blickfeld hat geschrieben: Sa 04 Aug, 2018 07:04
Jalue hat geschrieben: Fr 03 Aug, 2018 20:35 ... erklärt uns die bekannte Medienrechtskoryphäe Blickfeld, ohne den Fall darzulegen oder auch nur eine Quelle zu verlinken.
wenn du nicht in der lage bist juritische quellen, die von mir genannt worden sind, zu erkennen und zu verarbeiten, solltest du vielleicht nicht schreiben. denn es ist ziemlich peinlich. aber das ist ja nicht schlimm. der fachkundige user würde z.b. über dejure oder gar google einfach das az eingeben und hätte den gesamten text. vielleicht weißt du das nächste mal dann auch mehr.
Welche "Quellen"? Du nennst ein Aktenzeichen und das war's. Argumente: Fehlanzeige, stattdessen borniertes Gepampe, und zwar durchgehend durch den gesamten Thread. Aber ist das bei Coloristen mit juristischem Staatsexamen ja so Usus. Da färbt man sich die Rechtsprechung bei Bedarf einfach rosarot :-)



Jalue
Beiträge: 1565

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Jalue »

Jalue hat geschrieben: So 05 Aug, 2018 10:24
blickfeld hat geschrieben: Sa 04 Aug, 2018 07:04
wenn du nicht in der lage bist juritische quellen, die von mir genannt worden sind, zu erkennen und zu verarbeiten, solltest du vielleicht nicht schreiben. denn es ist ziemlich peinlich. aber das ist ja nicht schlimm. der fachkundige user würde z.b. über dejure oder gar google einfach das az eingeben und hätte den gesamten text. vielleicht weißt du das nächste mal dann auch mehr.
Welche "Quellen"? Du nennst ein Aktenzeichen und das war's. Argumente: Fehlanzeige, stattdessen Gepampe, und zwar durchgehend durch den gesamten Thread.



blickfeld

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von blickfeld »

wenn du nicht in der lage bist, zu erkennen, dass eine urteilsschrift auf dejure die reinste quelle ist, dann macht es wenig sinn, noch etwas zu schreiben.



TomStg
Beiträge: 3851

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von TomStg »

Frank B. hat geschrieben: Sa 04 Aug, 2018 10:35 Darf ich als Amateur ohne Akkreditierung journalistisch tätig sein? Darf ein freier Blogger mit Bildunterlegung von Personen des Zeitgeschehens kritisch berichten?
Darf ich eine Veranstaltung eines Vereins oder einer Kirchgemeinde im Bild dokumentieren ohne Datenschutzerkärung wie es vorher war? Da brauchte ich mich m. W. nur um eine Fotoerlaubnis kümmern. Muss ich die Leute heute auch darauf hinweisen, dass ihre Bilder auf meinem PC gespeichert und evtl. archiviert werden?
Nur zur Klarstellung:
Diese Fragen haben mit der DSGV0 nichts zu tun. Die Antworten darauf waren schon vorher in diversen Gesetzen geregelt. Hat nur fast niemanden gekümmert, bis die deutsche Hysterie anlässlich des Endes der Übergangsregelung der DSVGO mal wieder zuschlug.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Frank B. »

TomStg hat geschrieben: So 05 Aug, 2018 14:06
Frank B. hat geschrieben: Sa 04 Aug, 2018 10:35 Darf ich als Amateur ohne Akkreditierung journalistisch tätig sein? Darf ein freier Blogger mit Bildunterlegung von Personen des Zeitgeschehens kritisch berichten?
Darf ich eine Veranstaltung eines Vereins oder einer Kirchgemeinde im Bild dokumentieren ohne Datenschutzerkärung wie es vorher war? Da brauchte ich mich m. W. nur um eine Fotoerlaubnis kümmern. Muss ich die Leute heute auch darauf hinweisen, dass ihre Bilder auf meinem PC gespeichert und evtl. archiviert werden?
Nur zur Klarstellung:
Diese Fragen haben mit der DSGV0 nichts zu tun. Die Antworten darauf waren schon vorher in diversen Gesetzen geregelt. Hat nur fast niemanden gekümmert, bis die deutsche Hysterie anlässlich des Endes der Übergangsregelung der DSVGO mal wieder zuschlug.
Womit hat es denn sonst zu tun? Wenn das alles schon in Gesetzen geregelt ist, wozu dann die DSGVO? Kann ich die also ignorieren in Bezug auf meine Fragen? Unsicherheiten über Unsicherheiten...



TomStg
Beiträge: 3851

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von TomStg »

ZB mit dem Kunsturheberrechtsgesetz, Strafgesetzbuch, Grundgesetz.

Demgegenüber beinhaltet die DSGVO vor allem neue Regelungen zur Adminstration, zum Umgang und zur Sicherstellung des Datenschutzes. Ob man das wirklich brauchte oder nicht, kann man diskutieren.

Warum nun gerade hier so viele Amateurjuristen meinen, dieses wirklich komplexe Thema, bei dem sogar Fachjuristen Unsinn verbreiten, behandeln zu müssen, ist bemerkenswert. Denn zur Zeit wird nur immer deutlicher, dass die DSGVO als administratives Monster mit ganz heißer Nadel unprofessionell gestrickt wurde und sehr viele Unklarheiten beinhaltet. Die Auslegungen hier am Filmer-Stammtisch helfen zZt ganz sicher nicht weiter.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Frank B. »

Aber die von dir eingeräumten Unklarheiten werden zumindest deutlich.
Ja klar geht es um Datenerhebungen und das war so nicht alles im Kunsturheberrechtsgesetz geklärt. Daher ja die Unsicherheiten, auch weil die Datenschutzgrundverordnung ja eigentlich übergeordnetes Recht ist.
Und wenn es mit heißer Nadel genäht ist, dann muss man sich nicht wundern, wenn man Unklarheiten und Unsicherheit provoziert.



TomStg
Beiträge: 3851

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von TomStg »

Frank B. hat geschrieben: So 05 Aug, 2018 18:04... auch weil die Datenschutzgrundverordnung ja eigentlich übergeordnetes Recht ist.
Na ja, erst vor ein paar Tagen stellte ein Gericht klar, dass das deutsche Kunsturheberrechtgesetz Vorrang vor der DSGVO hat.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Frank B. »

Nein. Ich hab es so verstanden, dass es in die DSGVO integrierbar ist und sein soll als nationale Ergänzung. Aber die DSGVO bleibt übergeordnet.



TomStg
Beiträge: 3851

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von TomStg »

Lass uns jetzt nicht dieselbe Nummer der Amateurdeutungen machen, wie schon diverse „Experten“ hier vor uns, wenn sogar Oberlandesgerichte ihre Probleme damit haben:
https://www.djv.de/no_cache/en/startsei ... koeln.html

Die Datenschutzlobby hat mit der DSGVO ein gigantisches Eigentor geschossen. Mal sehen, wie lange es dauert, bis neben dem ganzen übrigen kostspieligen und inhaltlichen Schwachsinn aus Brüssel zumindest zu diesem Thema etwas Vernunft einkehrt.



Jalue
Beiträge: 1565

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Jalue »

blickfeld hat geschrieben: So 05 Aug, 2018 11:17 wenn du nicht in der lage bist, zu erkennen, dass eine urteilsschrift auf dejure die reinste quelle ist, dann macht es wenig sinn, noch etwas zu schreiben.
Herrje, hatte ich doch schon oben verlinkt, Herr Colorist und im Gegensatz zu dir sogar gelesen. Hier nochmal -extra für dich- die von mir anzitierte Passage aus dem Urteil.

Maßgeblich für die Entscheidung ist bereits, dass der Antragsteller -worauf auch das Landgericht hingewiesen hat- den streitgegenständlichen Fernsehbeitrag nicht in seiner Gesamtheit zu den Akten gereicht hat. Die von ihm eingereichten, höchst lückenhaften Fragmente aus der Sendung belegen zum einen nur Teile
der von ihm gerügten konkreten Verletzungsformen. Darüber hinaus ist der Senat mangels Glaubhaftmachung nicht in der Lage, die angeblichen Verletzungshandlungen im Gesamtkontext verlässlich zu prüfen,
insbesondere die Frage zu bewerten, ob es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, zumal wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat die Vorgänge um die Räumung, Sperrung und Bewachung des Gebäudes „I“ von erheblichem öffentlichem Interesse sind

https://medien-internet-und-recht.de/pd ... ok-029.pdf

Selbst als Nichtjurist erkennt man, dass hier keine höchsrichterliche Carte Blanche im Sinne von "Macht mal entspannt weiter so wie früher" vorliegt, sondern eine Einzelfallentscheidung. Ein gutes Zeichen, das wohl, aber auch nicht mehr.

Du kannst das gerne anders sehen, ich bleibe bei meiner früheren Einschätzung der DSGVO. Dank Untätigkeit unserer hochverehrten Bundesregierung läuft's auf Fallrecht hinaus, das in X Präzedenzfällen konkretisiert werden wird. Über Jahre hinweg! Den Sch..ß an der Backe haben nicht zuletzt Freiberufler, die irgendeinem Abmahnanwalt vor die Flinte rennen.



blickfeld

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von blickfeld »

Jalue hat geschrieben: Herrje, hatte ich doch schon oben verlinkt, Herr Colorist und im Gegensatz zu dir sogar gelesen. Hier nochmal -extra für dich- die von mir anzitierte Passage aus dem Urteil.

Maßgeblich für die Entscheidung ist bereits, dass der Antragsteller -worauf auch das Landgericht hingewiesen hat- den streitgegenständlichen Fernsehbeitrag nicht in seiner Gesamtheit zu den Akten gereicht hat. Die von ihm eingereichten, höchst lückenhaften Fragmente aus der Sendung belegen zum einen nur Teile
der von ihm gerügten konkreten Verletzungsformen. Darüber hinaus ist der Senat mangels Glaubhaftmachung nicht in der Lage, die angeblichen Verletzungshandlungen im Gesamtkontext verlässlich zu prüfen,
insbesondere die Frage zu bewerten, ob es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, zumal wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat die Vorgänge um die Räumung, Sperrung und Bewachung des Gebäudes „I“ von erheblichem öffentlichem Interesse sind

https://medien-internet-und-recht.de/pd ... ok-029.pdf

Selbst als Nichtjurist erkennt man, dass hier keine höchsrichterliche Carte Blanche im Sinne von "Macht mal entspannt weiter so wie früher" vorliegt, sondern eine Einzelfallentscheidung. Ein gutes Zeichen, das wohl, aber auch nicht mehr.

Du kannst das gerne anders sehen, ich bleibe bei meiner früheren Einschätzung der DSGVO. Dank Untätigkeit unserer hochverehrten Bundesregierung läuft's auf Fallrecht hinaus, das in X Präzedenzfällen konkretisiert werden wird. Über Jahre hinweg! Den Sch..ß an der Backe haben nicht zuletzt Freiberufler, die irgendeinem Abmahnanwalt vor die Flinte rennen.
lustig, dass du dich weiter zum vollpfosten machen möchtest:
Herrje, hatte ich doch schon oben verlinkt
vs
ohne ... auch nur eine Quelle zu verlinken.
was ist es nun? nicht du hast eine quelle verlinkt, sondern ich mit dem az. aber das scheint immer noch zu hoch für dich zu sein ;).
m Gegensatz zu dir sogar gelesen.
erneut totaler quatsch. rede einfach mal mit fachjuristen ;).
aber lassen wir's. dein quatsch ist nicht die zeit und mühe wert, sich mit dir auseinander zu setzen. wer behauptet, das az sei keine quellenangabe hat einfach nur viel ahnung von der thematik.



Jalue
Beiträge: 1565

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Jalue »

Und wieder keinerlei Argumente, nur rabulistisches Geschwafel - in jämmerlicher Rechtschreibung. Man braucht dich gar nicht zu entlarven, das schaffst du wunderbar in Eigenregie ;-)



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