domain
Beiträge: 11062

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von domain »

Das reale Geldverdienen ist aus der Sicht des Gesetzgebers irrelevant.
Es geht allein schon um die Gewinnerzielungsabsicht. Die Absicht allein ist also schon professionell, es sei denn, sie geht über die Liebhaberei (von Amateuren) nicht hinaus.
Dabei gibt es dann natürlich noch gewisse Grauzonen, die sich an Umsatzgrenzen etc. orientieren



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank B. »

Eine interessante Aussage, finde ich. Nach dieser Definition wäre ein Amateurfilmer, der in nichtkommerzieller Absicht filmt und diese Aufnahmen im Nachhinein in ein Kleinprojekt einfließen lässt, das geringfügige Einnahmen (Unkostenbeiträge) generiert, immernoch ein nichtkommerzieller Nutzer. So würde ich es dann verstehen.
Ich bin allerdings kein Jurist, von daher ist mir wahrscheinlich auch so vieles unklar in diesem Gesetzesvorhaben.



bArtMan
Beiträge: 501

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von bArtMan »

Das Ganze bekommt der Dobrindt sowieso nicht geregelt. Genau wie die Maut und die ganzen anderen (t)ollen Projekte von der Partei.



klusterdegenerierung
Beiträge: 28129

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von klusterdegenerierung »

Frank B. hat geschrieben:Da nichtkommerzielle Nutzer lt. obigen Text gar nicht über bestimmte Straßen und Zonen fliegen dürfen, bräuchten sie auch keine Haftpflicht dafür. Ich weiß jetzt nicht, wie das geregelt ist mit einer Haftpflicht für nichtkommerzielle Nutzer, kann mir aber nicht vorstellen, dass es ohne gehen sollte. Denn es kann ja immer mal was passieren. Ich würde jedenfalls eine abschließen.
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los das Lesen nicht mehr im Trend liegt!!
Frank Du kannst es Dir nicht aussuchen ob Du eine Haftpflicht abschließt!

Du bist verpflichtet, so oder so, immer und für jeden, der eine Drohne steuert, auch privat! Immer, von Anfang an!
Oh sorry Frank, wurde schon erwähnt :-)



klusterdegenerierung
Beiträge: 28129

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von klusterdegenerierung »

Ich frag mich eher, wo soll man den Führerschein machen?
Und vor allem was soll man da lernen?

Ich glaub ich mache eine Drohnenfahrschule auf, wie geil! :-)
Danach gehts dann zur Zulassungsstelle und dann gibt es noch ein fettes Kennzeichen aus diesen kleinen Holzbuden, die im Winter mit einer 2000 Watt elektro Heizung beheitzt werden in denen verschnupfte Damen über 60 malochen! ;-.)



bArtMan
Beiträge: 501

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von bArtMan »

Wahrscheinlich bei der Lufthansa oder in einer Geisterbahn irgendwo in Bayern.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank B. »

Wird schon so sein. Mit einer Haftpflichtversicherung habe ich mich noch nicht so intensiv auseinander gesetzt. In der Diskussion bisher geht es auch nur am Rande darum.

Slashcam schreibt allerdings im obigen Artikel: "Auch in Zukunft wird eine spezielle Versicherungspolice für Drohnenflüge ratsam sein. "

Ratsam und verpflichtend sind aber zwei verschiedene Dinge. Was soll man aber mit einer Versicherung, die den verursachten Schaden evtl. zum großen Teil gar nicht abdeckt?

Wie gesagt, ich habe mich damit noch nicht tiefergehend beschäftigt. Das sind alles nur Fragen, die mir ganz spontan so kommen bei der Betrachtung des geplanten Drohnenführerscheins.



bArtMan
Beiträge: 501

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von bArtMan »

Du kannst hier
https://www.ssl-id.de/mfsd.de/index.php ... /downloads
eine kostenlose Versicherung für 3 Monate als Privater abschliessen. Hab ich auch gemacht. Du musst nicht kündigen. Die Versicherung läuft automatisch aus. Der Jahresbeitrag kostet dann 44 €.



thos-berlin
Beiträge: 2446

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von thos-berlin »

Zunächst mal gibt es ja noch die Debatte um Lieferungen per Drohne. Eine kommerzielle Nutzung, die mit Filmen nichts zu tun hat.

Ansonsten kann man das Ganze auch mal anaolg zum Personenbeförderungsschein sehen. Ein Taxifahrer braucht den, auch wenn nur ein Fahrgast an Bord ist. Der Sportfreund, der 7 Kumpels im VW-Bus durch die Gegend fährt nicht. Und selbst der Fahrer einer Mitfahrzentrale braucht ihn nicht, obwohl er ja Geld bekommt.

So könnte kommerziell wohl bedeuten, das Anschaffung und Betrieb der Drohe primär wirtschaftlichen Interesen und der Ausübung eines Gewerbes dient.

Wenn keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, ist es Hobby. Wird dabei in Einzelfällen mal eine Einnahme erzielt, dann wird man dadurch nicht automatischProfi, genausowenig, wie der, der sein Auto verkauft deswegen gleich zum professionellen Autohändler wird.

Ich kann natürlich völlig falsch liefen, aber aus meiner Sicht ist Entspannung angesagt.
Gruß
thos-berlin



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank B. »

Das klingt ziemlich plausibel. Davon abgesehen, dass diese Zustellungsgeschichte mittels Drohnen noch gar nicht realisiert ist und noch vor anderen Unwägbarkeiten steht,, interessiert in einem Videoforum ja hauptsächlich die kommerzielle Nutzung im Bereich Videoaufnahmen.
Ansonsten geht deine Interpretation sehr in die Richtung, was domain oben schrieb.
Ich persönlich bin auch recht entspannt bei dem Thema, weil ich erstmal noch keine Drohne besitze und zweitens gut mit den Auflagen für nichtkommerzielle Nutzer klar käme. Meine Fragen sind lediglich Resultate aus Unklarheiten, die sich aus dem Newstext bzw. der Regelung über einem Drohnenführerscheins an sich ergehen haben.



Sammy D
Beiträge: 2270

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Sammy D »

Frank B. hat geschrieben:Wird schon so sein. Mit einer Haftpflichtversicherung habe ich mich noch nicht so intensiv auseinander gesetzt. In der Diskussion bisher geht es auch nur am Rande darum.

Slashcam schreibt allerdings im obigen Artikel: "Auch in Zukunft wird eine spezielle Versicherungspolice für Drohnenflüge ratsam sein. "

Ratsam und verpflichtend sind aber zwei verschiedene Dinge. Was soll man aber mit einer Versicherung, die den verursachten Schaden evtl. zum großen Teil gar nicht abdeckt?

Wie gesagt, ich habe mich damit noch nicht tiefergehend beschäftigt. Das sind alles nur Fragen, die mir ganz spontan so kommen bei der Betrachtung des geplanten Drohnenführerscheins.
Was Slashcam schreibt ist voellig irrelevant. Eine Haftpflicht ist verpflichtend. Sogar die Mindestdeckungssumme ist im Luftverkehrsgesetz festgelegt. Nicht nur das, man muss sogar eine Kopie des Versicherungsscheins mitfuehren und diesen bei Aufforderung vorzeigen koennen.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank B. »

Ok, danke. Ich glaub dir das gern, aber hast du da auch mal ne Quelle?



Sammy D
Beiträge: 2270

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Sammy D »

Dem kluster nicht? haha

Hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__43.html

http://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/__106.html


In der LuftVG wird hier nicht zwischen verschiedenen "Luftfahrzeugen" differenziert. Das ist es wohl egal, ob man ein Spielzeug fliegt oder eine Cesna. ^^



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank B. »

@Sammy D

Danke für die Quellen. Grundsätzlich glaube ich schon lange nicht alles, was hier geschrieben wird, da du es aber nocheinmal explizit dargelegt hast, dass Slashcam oben nicht korrekt sei und du damit der Zweite oder Dritte warst, der steif und fest behauptet, dass eine Haftpflichtversicherung verpflichtend ist, gehe ich mal davon aus, dass das stimmen wird. Deshalb möchte ich der Sache mal etwas nach gehen, von daher wiederum meine Bitte um Quellenangaben.

Jetzt bestehen für mich noch einige Fragen, deren Beantwortung aus den beiden Gesetzestexten nicht eindeutig hervor geht:

1. Ist es sicher, dass eine herkömmliche Haftpflichtversicherung nicht ausreicht und zusätzlich zu einer bestehenden Haftpflicht noch eine für Fluggeräte abgeschlossen werden muss?

2. Ist es wirklich sicher, dass hier nicht zwischen Spielzeugfliegern (Drohnen, Drachen, Papierflugzeugen :P) und anderen (bemannten) Flugmaschinen unterschieden wird? Gibt es Gewichtsklassen, Flughöhen, andere Voraussetzungen, die eine Versicherung nötig machen?
(Ich kann mir nicht vorstellen, dass man z.B. zum Drachensteigenlassen eine zusätzliche Haftpflichtvericherung braucht.)

3. Da eine explizite Haftpflichtversicherung für Fluggeräte nach den neuen Auflagen für nichtkommerzielle Nutzer kaum greifen würde, wenn wirklich mal was passiert, weil sich der Versicherer nach der geplanten Gesetzeslage immer rausreden kann, dass man (der nichtkommerzielle User) im Zweifelsfall ausgerechnet am Unfallort als Amateur nicht hätte fliegen dürfen, wäre dann eine zusätzliche Haftpflichtversicherung somit nicht eine Zwangsabgabe mit eingeschränktem Nutzen für den Versicherten?



Sammy D
Beiträge: 2270

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Sammy D »

zu 1)
Ich kann nur fuer meine private Haftpflicht sprechen, die Versicherungskammer Bayern: da sind Schaeden durch Wasser-/Luft- und Kraftfahrzeuge nicht abgedeckt. Steht so in den Bedingungen (siehe Bild 1).
Mag bei manchen Versicherungen evtl. nicht so sein, aber warum sollten sich die ein gutes Geschaeft entgehen lassen?
Ich habe eine Erweiterung im Versicherungsschein, die Schaeden von motorisierten Drohnen/Flugmodellen bis drei Kilo mit einer Summe von 10 Mio fuer private Zwecke weltweit (bis auf USA, Kanada) abdeckt. Kein Indoor-Schutz. 36 netto (s. Bild 2).

zu 2)
Es gibt verschiedene Luftfahrzeugsklassen. Darunter sind auch Drachen zu finden, Papierflieger jedoch nicht. :p Dazu eine kleine Anekdote.
Auf der oeffentlichen Wiese neben unserem Haus liess ich im Herbst immer Drachen steigen (den Adler! :) ). Dieser stuerzte damals einmal auf ein Auto (ein gelber Kaefer, weiss ich noch wie gestern) und verursachte eine Delle auf dem Dach. Die Versicherung zahlte nicht. Taschengeld war lange dahin.
Ob das heute noch so ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Auch weiss ich nicht, ob sich die Beitragshoehe nach Art des Flugkoerpers bemisst. Darueber mache ich mir erst Gedanken, wenn ich mir eine 747 kaufe. ^^

zu 3)
Das ist schon jetzt so. Siehe Bild 2: Gewaehrung des Versicherungsschutzes! Heisst, wenn du fliegst, wo du nicht darfst oder groben Unfug mit dem Ding anstellst, wird im Fall der Faelle nix gezahlt.
Eine Versicherung ist da weiter von Nutzen/Pflicht, wo du fliegen darfst, aber etwas passieren kann. Wenn du auf dem Land die Kontrolle ueber die Drohne verlierst, diese den Bauern auf dem Traktor am Kopf trifft und ihn geradewegs in den Maehdrescher befoerdert - worst case.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank B. »

Ich danke dir sehr für deine Mühe. Wie ich weiter oben ja auch schon schrieb, werde ich im Falle, dass ich eine filmende Drohne erwerbe, eine solche Versicherung abschließen. Sicher ist sicher. Ich kenne aber auch Drohnenbesitzer (nichtkommerzielle), die keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen haben. Im Moment kann man die Dinger ja ohne Kennzeichnungspflicht überall erwerben und benutzen. Erst in einem Schadensfall kann es dann wohl einige böse Überraschungen geben.
Vielleicht wird ja in Zukunft auch die Vorlage einer solchen Versicherung zur Bedingung, wenn man die Kennzeichnung des Fluggerätes beantragt.
Schauen wir mal, was man sich da noch so alles einfallen lässt.



Sammy D
Beiträge: 2270

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Sammy D »

Bitte schoen.

Ja, mal sehen, was noch kommt.

Der Spass am Fliegen ist ja jetzt schon gemindert durch die uebermaessige Angst der Leute. Egal wo man hingeht, man wird fast immer doof bequatscht, was man denn hier "Verbotenes" mache. Und das selbst auf weitem Feld im Nirgendwo, auch wenn man sich die Muehe gemacht hat, vorher den Eigentuemer zu ermitteln und nach Erlaubnis zu fragen.



Niewinter
Beiträge: 53

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Niewinter »

Ach ja die Amateuere wieder.. schlimm nicht war ..
Was viele immer noch nicht verstehen ist das der kommerzielle Aspekt den Amateur vom Profi trennt ob einer der beiden fliegen kann ist dabei irrelevant.

Ich persönlich fliege mit meinem 250er FPV-Rennen in abgesperrten Waldgebieten und behaupte einfach mal das ich besser fliegen kann ( mit GPS oder ohne. mit Stabi oder ohne) als die meisten der sogenannten Profis.. Da ich aber meinen Lebensunterhalt nicht damit bestreite bin und bleibe ich Amateur egal wie gut ich fliege.

Das werden die "Profis sicher nicht gerne hören" aber einen Vorbeiflug mit einem GPS gestütztem Multicopter ist ungefähr so schwer wie einen Sack Reis um zu schubsen.

Wenn ich den großen 550er Fliege dann auf einer Wiese eines befreundeten Bauerns wo ich auch meine Flächenmodelle fliege da ist eher das nervige das seine Kinder dann immer zum zuschauen kommen. Aber das kann ich ertragen.

Achso und es sind keine Drohnen es sind Multicoptermodelle und wenn im Gesetz etwas von Drohnen steht ist das eh irrelevant. vermutlich wird der begriff aber UAV ULF werden und selbst darüber würde ich mich dann vermutlich noch streiten..

Leute die keine Versicherung eim DMO oder DMFV oder wo auch immer abschließen ist eh nicht mehr zu helfen..

Achso ich bin dann aber auch für eine Kenzeichenpflicht für Fahrräder Kinder- und Einkaufswagen und Kamerakräne.



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank Glencairn »

Frank B. hat geschrieben:Iwerde ich im Falle, dass ich eine filmende Drohne erwerbe, eine solche Versicherung abschließen. Sicher ist sicher. .
Versicherung ist nicht optional. Alleine das Fliegen ohne dezidierte Versicherung ist schon einen Straftat, auch wenn nix passiert.



omara01
Beiträge: 16

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von omara01 »

schön, daß wir jetzt wissen, daß ein kleiner multicopter oder ein drachen ein luftfahrzeug ist....

meine güte.....

das wird noch schlimm enden, wenn die kleinen kinder, die sich einen heliumluftballon kaufen, plötzlich den ballonführerschein zeigen müssen und versicherungen abschließen. man munkelt auch, daß taubenzüchter ihre bio-luftfahrzeuge mit schlagflügeltechnik anmelden müssen.
GEMAfreie Musik für Video, Hintergrund und mehr.

Nachrichten bitte an: emailnachricht@posteo.de



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank B. »

Frank Glencairn hat geschrieben:
Frank B. hat geschrieben:Iwerde ich im Falle, dass ich eine filmende Drohne erwerbe, eine solche Versicherung abschließen. Sicher ist sicher. .
Versicherung ist nicht optional. Alleine das Fliegen ohne dezidierte Versicherung ist schon einen Straftat, auch wenn nix passiert.
Ab welchem Gewicht und ab welcher Flughöhe? Was ist Luftraum? Einmeterfuffzig? Zehn Meter?

https://www.drohnenstore24.de/innovatio ... wgodQEcFSA


Was ist, wenn ich das Ding hier in 3 m Höhe über ne Wiese kreisen lasse?

Ne Versicherung vorher abschließen?



klusterdegenerierung
Beiträge: 28129

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von klusterdegenerierung »

Frank B. hat geschrieben:
Frank Glencairn hat geschrieben:
Frank B. hat geschrieben:Iwerde ich im Falle, dass ich eine filmende Drohne erwerbe, eine solche Versicherung abschließen. Sicher ist sicher. .
Versicherung ist nicht optional. Alleine das Fliegen ohne dezidierte Versicherung ist schon einen Straftat, auch wenn nix passiert.
Ab welchem Gewicht und ab welcher Flughöhe? Was ist Luftraum? Einmeterfuffzig? Zehn Meter?

https://www.drohnenstore24.de/innovatio ... wgodQEcFSA


Was ist, wenn ich das Ding hier in 3 m Höhe über ne Wiese kreisen lasse?

Ne Versicherung vorher abschließen?
Frank, ich möchte echt nicht blöd sein, aber ich hatte doch jetzt mehrere male geschrieben, man braucht IMMER eine Versicherung, egal in welcher höhe, egal wie groß die Drohne, egal ob Privat oder Gewerbe, egal ob auf Wiese oder Strasse usw einfach IMMER!

Das kann doch nu echt nicht so schwer sein?
Und wenn Du Dich wirklich dafür interessierst, es gibt das Drohnen-Forum.de,
welches Gesetzestexte veröffentlicht hat und wo man mit anderen Piloten drüber sprechen kann.

Natürlich wird keiner, der eine kleine Spielzeugdrohne hat, die gerade mal 5 Meter hoch fliegen kann, eine Versicherung abschließen, aber dennoch bist Du dazu verpflichtet.
Wenn Du wirklich auf die Idee kommst ohne zu fliegen, solltest Du Dir dringend vorstellen, was passieren kann, wenn ein Kind einen drehenden Propeller ins Auge bekommt und für immer Geschädigt ist!

Nicht nur das Du das auch nicht willst, würdest Du ohne Versicherung ein Leben lang die Penies für einen Schadensersatz zusammen kratzen müßen und Du bekommst eine Strafanzeige.

Ob man da wirklich für einen Betrag von 100€ im Jahr darüber nachdenken muß? Und erst recht als Anfänger, wo am meisten passiert?
Ne! Sorry für meine deutlichen Worte.

Luftraum ist in der Luft, egal wie hoch.
Egal welches Gewicht, geht darum ob es ein Unbemantesflugobjekt ist.

Bitte ganz anschauen!



omara01
Beiträge: 16

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von omara01 »

klusterdegenerierung hat geschrieben: Luftraum ist in der Luft, egal wie hoch.
so ein nonsens!

dann ist jeder fliegende ball ein luftfahrzeug, oder wie? eine gute versicherung ist logischerweise immer ratsam, aber d.h. noch lange nicht, daß alle sicherheitsvorschriften aus dem luftverkehr, jetzt für sämtliche kleinfluggeräte gelten!
GEMAfreie Musik für Video, Hintergrund und mehr.

Nachrichten bitte an: emailnachricht@posteo.de



srone
Beiträge: 10474

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von srone »

omara01 hat geschrieben: aber d.h. noch lange nicht, daß alle sicherheitsvorschriften aus dem luftverkehr, jetzt für sämtliche kleinfluggeräte gelten!
strenggenommen ja, aber man wird wohl den spielzeugfaktor abziehen können. ;-)

die "phantom"-klasse und ich denke hierum gehts, ist in diesem zusammenhang, nun wahrlich kein spielzeug mehr.

lg

srone
ten thousand posts later...



klusterdegenerierung
Beiträge: 28129

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von klusterdegenerierung »

omara01 hat geschrieben:
klusterdegenerierung hat geschrieben: Luftraum ist in der Luft, egal wie hoch.
so ein nonsens!

dann ist jeder fliegende ball ein luftfahrzeug, oder wie? eine gute versicherung ist logischerweise immer ratsam, aber d.h. noch lange nicht, daß alle sicherheitsvorschriften aus dem luftverkehr, jetzt für sämtliche kleinfluggeräte gelten!
Bloß weil ein Ball in der Luft ist, ist es doch kein Flugobjekt.
Er fliegt doch nur weil Du ihn getreten hast, oder hat Dein Ball Propeller und wird von einer Fernsteuerung gelenkt?

Sost wäre ja eine Boing die durch eine Einkaufszone fliegt auch kein Flugobjekt und nicht versicherungspflichtig was?
Man man man



omara01
Beiträge: 16

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von omara01 »

mir gings um den luftraum.... das hat mit der versicherung erstmal nix zu tun, aber so verunklart sich doch alles bis sonstwohin.

ich bring mal ein anders beispiel: bis jetzt ist z.b. bogenschießen auch erlaubt ohne sonstwas für auflagen. das kann im wahrsten sinne des wortes auch ins auge gehen, aber hier ist selbstverantwortung eben an der tagesordnung und es passiert auch deshalb wenig. man muß nicht im vorauseilendem gehorsam alle möglichen unwägbarkeiten absichern, nur weil eine gefahrensituation im extremfall entsstehen kann. vernunft und sicheres fliegen und ausschluß gefährdung anderer ist hier einfach das wichtigste. (im hobbybereich).
GEMAfreie Musik für Video, Hintergrund und mehr.

Nachrichten bitte an: emailnachricht@posteo.de



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank B. »

@ klusterdegenerierung

Niemand will blöd sein. ;)

Du bist es auch nicht und deinen Beitrag finde ich erhellend. Das Video habe ich mir angesehen. Wie bereits mehrfach gesagt, ich habe beim Erwerb einer Drohne/ wegen mir auch eines Quadcopters eh vor eine Versicherung abzuschließen. Natürlich, weil ich weiß, dass man ganz schnell mal jemandem einen Schaden zufügen kann. Aus diesem Grund hat auch fast jeder bei uns ne Haftpflichtversicherung. Die greift offensichtlich nicht bei Flugmodellen, wenn ich die Sache richtig verstehe, denn im Video wird das nicht explizit gesagt. Dann dürfte sie eigentlich auch nicht bei anderen flugtauglichen Spielsachen greifen - Drachen, Boomerangs, Bälle, Pfeile - die durch den "Luftraum" fliegen. Es kommt wohl auf die Klassifizierung als Flugmodell an. Da scheint einiges nicht ganz klassifizierbar zu sein. Was ist denn ein Flugmodell überhaupt?
Laut Wikipedia sogar ein gefalteter Papierflieger. Das hieße, diesen auf öffentlichem Grund fliegen zu lassen, würde eine spezielle Haftpflichtversicherung erfordern. Ansonsten wäre das eine Ordnungswidrigkeit.

Da scheinen viele Fragen nicht richtig geklärt zu sein.
Normalerweise müsste da auch jedem popeligen Spielzeugflugmodell ein Warnhinweis beiliegen, der vor der Benutzung ohne Flugmodellhaftpflicht warnt.



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank Glencairn »

Frank B. hat geschrieben: Da scheinen viele Fragen nicht richtig geklärt zu sein.
Alles ist geklärt, lies dir einfach die entsprechenden Gesetze durch.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank B. »

Ja, es ist geklärt, dass man zum Fliegen lassen von Faltpapierflugzeugen auf öffentlichem Grund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben muss und den Nachweis sogar mitführen muss. Soweit alles klar.



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank Glencairn »

Erlaubnis:

§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums LuftVO
Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:


1.
der Aufstieg von Flugmodellen

a)
mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,

b)
mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,

c)
mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,

d)
aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,

2.
das Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, wenn sie mit einem Seil von mehr als 100 Meter gehalten werden,

3.
der Aufstieg von Feuerwerkskörpern, wenn diese mehr als 300 Meter aufsteigen,

4.
der Aufstieg von Fesselballonen, wenn sie mit einem Halteseil von mehr als 30 Metern Länge gehalten werden,

5.
der Betrieb von ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb,

6.
der Betrieb von Scheinwerfern oder optischen Lichtsignalgeräten, insbesondere Lasergeräte, die geeignet sind, Luftfahrzeugführer während des An- und Abflugs zu oder von einem Flugplatz zu blenden,

7.
der Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen.

(2) Das Halteseil von unbemannten Fesselballonen sowie Drachen ist in Abständen von 100 Metern bei Tage durch rotweiße Fähnchen, bei Nacht durch rote und weiße Lichter so kenntlich zu machen, dass es von anderen Luftfahrzeugen aus erkennbar ist.

(3) Zuständige Behörde für die Erteilung der Erlaubnis nach Absatz 1 ist die örtlich zuständige Behörde des Landes, soweit nicht der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes zuständig ist.

(4) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die beabsichtigten Nutzungen nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen können, insbesondere im Fall von Absatz 1 Nummer 7 die Vorschriften über den Datenschutz nicht verletzten. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen versehen und Personen oder Personenvereinigungen für den Einzelfall oder allgemein erteilt werden. Die Behörde bestimmt nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen, welche Unterlagen der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis enthalten muss. Sie kann insbesondere das Gutachten eines Sachverständigen über die Eignung des Geländes und des Luftraums, in dem der Flugbetrieb stattfinden soll, verlangen.

(5) Die Erteilung einer Erlaubnis kann vom Nachweis der Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten abhängig gemacht werden.
Fazit: Drohne unter 5 Kilo braucht im Hobbybetrieb keine AE

Versicherung:
Ordnungswidrig im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 10 des Luftverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
§ 106 Abs. 2 oder 3 Satz 1 die Bestätigung über die Haftpflichtversicherung
beim Betrieb des Luftfahrzeugs oder bei der Luftbeförderung nicht mitführt;
Was ist ein Luftfahrzeug?
Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
§ 1
(1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.
(2) Luftfahrzeuge sind 1.
Flugzeuge
2.
Drehflügler
3.
Luftschiffe
4.
Segelflugzeuge
5.
Motorsegler
6.
Frei- und Fesselballone
7.
(weggefallen)
8.
Rettungsfallschirme
9.
Flugmodelle
10.
Luftsportgeräte
11.
sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie sich im Luftraum befinden. Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).
Da Fallen Papierflieger und Fußbälle definitiv nicht drunter.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank B. »

Definitiv nicht?

Laut Wikipedia fallen Papierflieger/ Faltflieger in die Kategorie "Freifliegende Flugmodelle". Sie sind damit ein Flugmodell und somit wären sie rein theoretisch Haftpflicht zu versichern. Bei dir unter Punkt 9 - Flugmodelle.


https://de.wikipedia.org/wiki/Flugmodell



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank Glencairn »

"....sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können"



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank B. »

Wo nimmst du jetzt die 30m her? Ich sehe sie nur unter sonstigen Geräten (Punkt 11). Flugmodelle stehen unter Punkt 9.



schwarznachtfilmer
Beiträge: 138

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von schwarznachtfilmer »

Der iS GUAT!

Bei uns in Ö-s-tlichreich suchen die Fichteln grad die richtigen
Zaunmaschen für die Grenz.
Wir treten definitiv in eine neues Zeitalter ein.
Wetten die oder der " Arschkaltsensor" am Hintern wird ab 2017
in der Eu Pflicht?
Dunkelheit ist die hellste Form der Erleuchtung



nachtaktiv
Beiträge: 3169

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von nachtaktiv »

bArtMan hat geschrieben:Das Ganze bekommt der Dobrindt sowieso nicht geregelt. Genau wie die Maut und die ganzen anderen (t)ollen Projekte von der Partei.
ja wollen wirs hoffen. so wie die affen sich da oben aufführen, isses mittlerweile kein wunder mehr, das andere affen für die schon symbolische galgen reservieren.

drohnenführerschein. so ein schwachsinn. und kennzeichnungspflicht - ja sicher. kaum wird was populär, muss irgendeine spaßbremse mit stock im arsch wieder um die ecke kommen, und irgendwelche darfscheine fordern.

ich will gar nicht wissen, wie viele leute schon durch rollschuhe, skateboards, inliner, BMX bikes, und was nicht noch alles für spassgeräte in den letzten jahrzehnten verletzt wurden. da fordert auch keine sau einen führerschein. und verglichen mit drohnen fahren davon da draussen tausende rum.

nein, ich besitze keine drohne. mir geht nur der regulierungswahn gegen den strich.

drohnenpiloten, die über köpfe von menschen herum gurken, gehören aber ganz klar öffentlich ausgepeitscht. ganz ehrlich - der überlegt sich das drei mal, ob er das noch mal macht.
Die Ignore Funktion ist ein Segen <3



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