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Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um Flughäfen
Heute: Aufstieg und Flug in CTR-Zonen verboten.Frank B. hat geschrieben: Was ist da jetzt der wesentliche Unterschied zu den bisherigen Regelungen?
Ganz klares: NEIN. Du benötigst in jedem Fall eine seperate Versicherung, denn solch Fluggeräte werden meines Wissens nach nicht von einer normalen Haftpflicht abgedeckt. Ein Anruf bei der Versicherung sollte Klarheit schaffen.Sammy D hat geschrieben:
- Reicht die normale Haftpflicht bei "Freizeitfluegen"?
So weit ih weiß ist ein Flughafen ein Flughafen, auch ohne Hafen. Dazu zählen auch alle Hubschraublandeplätzen auf Krankenhäuser etc.Sammy D hat geschrieben:Vielleicht weiss das ja hier jemand.
- In unmittelbarer Naehe befindet sich bei uns ein Hubschrauberlandeplatz der Luftrettung. Zaehlt dieser nun auch als "Flughafen". Bzw. wie weit muss man davon entfernt sein? Handelt es sich hierbei um eine CTR-Zone?
FPV = IMMER nur zu zweit!- Ich hatte mal gelesen, dass man als Single Operator kein FPV onboard haben darf, sofern man nicht zu zweit steuert. Angesichts des praktischen FPV der neuen Phantom ein Problem. Ist das so bzw. noch immer so?
Im Demonstrationsrecht wird 'Menge' als mehr als zwei, also ab drei Personen definiert.- Wie wird "Menschenmenge" definiert? Wenn ich bespielsweise ueber oder entlang eines Wanderweges fliege, der von Wanderern beschritten wird (kein Rudel ;) ), ist das dann zulaessig?
Das heisst, dass, wenn ich alleine fliege, kein Tablet etc. anschliessen darf, und blind filmen muss, auch wenn ich nur 10m ueber dem Boden bin?Adam hat geschrieben:...
FPV = IMMER nur zu zweit!
Das ist ganz klar so. Du darfst immer nur auf Sicht fliegen. Hast Du eine FPV-Brille auf, muss jemand da sein, der auf Sicht fliegt.
...
solange du den monitor, quasi wie einen aussenspiegel beim auto benutzt ist alles ok, aber mit monitorbrille ist es ein nogo.Sammy D hat geschrieben:Das heisst, dass, wenn ich alleine fliege, kein Tablet etc. anschliessen darf, und blind filmen muss, auch wenn ich nur 10m ueber dem Boden bin?
Also dir passen Leute nicht, die uninformiert sind. Leute die sich informieren passen dir aber auch nicht.Jalue hat geschrieben:Ich frage mich, was an diesen Regelungen 'neu' ist. Für Modellflieger gelten die schon lange und eine Drohne ist letztlich nichts anderes als ein 'Modellflugzeug'. Nur leider oft geflogen von Leuten, die weniger Ahnung davon haben, als eine Kuh vom Samba-tanzen. Wenn ich schon Fragen lese, ab wann "eine Demo eine Demo ist", bzw. wann man über Menschenmengen fliegen darf, wird mir speiübel. Das sind dann die Helden, die jammern, wenn ihnen die Phantom abstürzt, weil 'die Automatik' ausgefallen ist und sie grundlegende Techniken wie Nasenschweben nicht beherrschen (haben gerade erst so einen getrofffen). Und nein, die private Haftpflicht deckt Schäden, die dabei entstehen, NICHT ab. Auch würde ich mich nicht darauf verlassen, dass eine Zusatzversicherung vom DMFV o.ä. den kommerziellen Einsatz dieser China-Billigbomber abdeckt. Besonders lustig wird's, wenn die auch hier bejubelten, autarken Systeme wie 'Lily' den Markt fluten. Auf die doofen Ausreden im Schadensfall ("ich war das nicht, der Hersteller ist schuld') freue ich mich schon jetzt - helfen werden sie vor Gericht nicht.
Wie ein Phantom abstürzt, weil man das Nasenschweben nicht beherrscht mußt du mir jetzt aber erklären.Jalue hat geschrieben:Das sind dann die Helden, die jammern, wenn ihnen die Phantom abstürzt, weil 'die Automatik' ausgefallen ist und sie grundlegende Techniken wie Nasenschweben nicht beherrschen .
Seit wann spielt der Preis des "Bombers" dabei eine Rolle?Jalue hat geschrieben: Auch würde ich mich nicht darauf verlassen, dass eine Zusatzversicherung vom DMFV o.ä. den kommerziellen Einsatz dieser China-Billigbomber abdeckt. .
- Nein bezieht sich auf internationale Flughäfen, für den Haubschrauberplatz mußt Du mal dort anrufen.Sammy D hat geschrieben:Vielleicht weiss das ja hier jemand.
- In unmittelbarer Naehe befindet sich bei uns ein Hubschrauberlandeplatz der Luftrettung. Zaehlt dieser nun auch als "Flughafen". Bzw. wie weit muss man davon entfernt sein? Handelt es sich hierbei um eine CTR-Zone?
- Reicht die normale Haftpflicht bei "Freizeitfluegen"?
- Ich hatte mal gelesen, dass man als Single Operator kein FPV onboard haben darf, sofern man nicht zu zweit steuert. Angesichts des praktischen FPV der neuen Phantom ein Problem. Ist das so bzw. noch immer so?
- Wie wird "Menschenmenge" definiert? Wenn ich bespielsweise ueber oder entlang eines Wanderweges fliege, der von Wanderern beschritten wird (kein Rudel ;) ), ist das dann zulaessig?
Erstens ist Modelflug etwas anderes und zweitens galt bislang die Regelung das man im Einfluggebiet nicht fliegen darf.Jalue hat geschrieben:Ich frage mich, was an diesen Regelungen 'neu' ist. Für Modellflieger gelten die schon lange und eine Drohne ist letztlich nichts anderes als ein 'Modellflugzeug'. Nur leider oft geflogen von Leuten, die weniger Ahnung davon haben, als eine Kuh vom Samba-tanzen. Wenn ich schon Fragen lese, ab wann "eine Demo eine Demo ist", bzw. wann man über Menschenmengen fliegen darf, wird mir speiübel. Das sind dann die Helden, die jammern, wenn ihnen die Phantom abstürzt, weil 'die Automatik' ausgefallen ist und sie grundlegende Techniken wie Nasenschweben nicht beherrschen (haben gerade erst so einen getrofffen). Und nein, die private Haftpflicht deckt Schäden, die dabei entstehen, NICHT ab. Auch würde ich mich nicht darauf verlassen, dass eine Zusatzversicherung vom DMFV o.ä. den kommerziellen Einsatz dieser China-Billigbomber abdeckt. Besonders lustig wird's, wenn die auch hier bejubelten, autarken Systeme wie 'Lily' den Markt fluten. Auf die doofen Ausreden im Schadensfall ("ich war das nicht, der Hersteller ist schuld') freue ich mich schon jetzt - helfen werden sie vor Gericht nicht.
Das würde nur links-rechts betreffen und nicht zu einem Absturz fühern.Jalue hat geschrieben: Vielleicht, weil man sich ziemlich zwangsläufig versteuert, wenn man die Motorik des „spiegelverkehrten Knüppelns“ nicht beherrscht? ...
Du scheinst ne ziemlich seltsame "Lebenserfahrung" zu haben.Jalue hat geschrieben:
Aber die Lebenserfahrung sagt mir: Wenn deine tolle ‚Phantom’ mit Shenzen-Billig Platinen und 10 Euro – Servos beim Dreh jemandem auf den Kopf ballert, musst du vermutlich schon damit rechnen, dass dir der Staatsanwalt unter die Nase reiben wird, du hättest fahrlässig, weil mit untauglichem Equipment gearbeitet.
Oh, diese Drone hätte ich gerne.Frank Glencairn hat geschrieben:Drones are Evil!
Jalue hat geschrieben:Es hat schon seinen Grund, warum bei den meisten Modellflugvereinen recht strikte Regeln gelten, und die Mitglieder werden entspr. 'eingenordet', alldieweil es bereits mehrere Todesfälle mit Modellflugzeugen und Helis gab.
Kurze Rueckmeldung. Vielen Dank nochmal fuer die Hinweise.klusterdegenerierung hat geschrieben:- Nein bezieht sich auf internationale Flughäfen, für den Haubschrauberplatz mußt Du mal dort anrufen.Sammy D hat geschrieben:Vielleicht weiss das ja hier jemand.
- In unmittelbarer Naehe befindet sich bei uns ein Hubschrauberlandeplatz der Luftrettung. Zaehlt dieser nun auch als "Flughafen". Bzw. wie weit muss man davon entfernt sein? Handelt es sich hierbei um eine CTR-Zone?
- Reicht die normale Haftpflicht bei "Freizeitfluegen"?
- Ich hatte mal gelesen, dass man als Single Operator kein FPV onboard haben darf, sofern man nicht zu zweit steuert. Angesichts des praktischen FPV der neuen Phantom ein Problem. Ist das so bzw. noch immer so?
- Wie wird "Menschenmenge" definiert? Wenn ich bespielsweise ueber oder entlang eines Wanderweges fliege, der von Wanderern beschritten wird (kein Rudel ;) ), ist das dann zulaessig?
- Für Gewerbe und Freizeitflügen besteht die gleiche Haftpflich Pflicht über eine spezielle Luftfahrthaftpflicht über min 850.000€ Schutzsumme!
- Falsch, man darf alleine mit FPV fliegen, darf aber nur so weit fliegen wie man selber die Drohne noch ohne FPV sehen kann.
- Für das Gewerbe braucht man eine Allgemeine Aufstiegserlaubnis, 250€
- Für Indoorflüge braucht man keine Aufstiegserlaubnis, aber die Versicherung muß einen Indoorschutz intergriert haben. Vorschicht bei der Wahl, nur ganz wenige bieten dies an, ist teuer!