slashCAM
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Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von slashCAM »

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat auf neue Regeln für den Flugverkehr und besonders Drohnen aufmerksam gema...
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Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten:
Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um Flughäfen



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von Frank Glencairn »

Überraschend vernünftig für deutsche Verhältnisse.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von Frank B. »

Find ich auch. Klingt doch echt mal nicht nach übermäßigem Regulierungswahn.

Was ist da jetzt der wesentliche Unterschied zu den bisherigen Regelungen?



Urtona
Beiträge: 100

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von Urtona »

Frank B. hat geschrieben: Was ist da jetzt der wesentliche Unterschied zu den bisherigen Regelungen?
Heute: Aufstieg und Flug in CTR-Zonen verboten.
Ab 01.06.15: Aufstieg und Flug in CTR-Zonen unter Berücksichtigung der Auflagen mit mind. 1,5 km Abstand zum FH-Gelände pauschal genehmigt (nur für die von der DFS kontrollierten FH).

Eine Übersicht über Lufträume einschließlich CTR-Zonen (Luftraum Klasse D) gibt es als Overlay für Google Earth hier: http://www.skyfool.de/luftraeume/



Sammy D
Beiträge: 2270

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von Sammy D »

Vielleicht weiss das ja hier jemand.

- In unmittelbarer Naehe befindet sich bei uns ein Hubschrauberlandeplatz der Luftrettung. Zaehlt dieser nun auch als "Flughafen". Bzw. wie weit muss man davon entfernt sein? Handelt es sich hierbei um eine CTR-Zone?

- Reicht die normale Haftpflicht bei "Freizeitfluegen"?

- Ich hatte mal gelesen, dass man als Single Operator kein FPV onboard haben darf, sofern man nicht zu zweit steuert. Angesichts des praktischen FPV der neuen Phantom ein Problem. Ist das so bzw. noch immer so?

- Wie wird "Menschenmenge" definiert? Wenn ich bespielsweise ueber oder entlang eines Wanderweges fliege, der von Wanderern beschritten wird (kein Rudel ;) ), ist das dann zulaessig?



rush
Beiträge: 14907

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von rush »

Sammy D hat geschrieben:
- Reicht die normale Haftpflicht bei "Freizeitfluegen"?
Ganz klares: NEIN. Du benötigst in jedem Fall eine seperate Versicherung, denn solch Fluggeräte werden meines Wissens nach nicht von einer normalen Haftpflicht abgedeckt. Ein Anruf bei der Versicherung sollte Klarheit schaffen.

Der Jahresbeitrag für eine seperate Modellflugversicherung für den Hobbypiloten ist allerdings auch nicht exorbitant hoch... und man fliegt damit einfach viel entspannter falls mal was passieren sollte.
keep ya head up



Adam
Beiträge: 1112

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von Adam »

Sammy D hat geschrieben:Vielleicht weiss das ja hier jemand.

- In unmittelbarer Naehe befindet sich bei uns ein Hubschrauberlandeplatz der Luftrettung. Zaehlt dieser nun auch als "Flughafen". Bzw. wie weit muss man davon entfernt sein? Handelt es sich hierbei um eine CTR-Zone?
So weit ih weiß ist ein Flughafen ein Flughafen, auch ohne Hafen. Dazu zählen auch alle Hubschraublandeplätzen auf Krankenhäuser etc.
- Ich hatte mal gelesen, dass man als Single Operator kein FPV onboard haben darf, sofern man nicht zu zweit steuert. Angesichts des praktischen FPV der neuen Phantom ein Problem. Ist das so bzw. noch immer so?
FPV = IMMER nur zu zweit!
Das ist ganz klar so. Du darfst immer nur auf Sicht fliegen. Hast Du eine FPV-Brille auf, muss jemand da sein, der auf Sicht fliegt.
- Wie wird "Menschenmenge" definiert? Wenn ich bespielsweise ueber oder entlang eines Wanderweges fliege, der von Wanderern beschritten wird (kein Rudel ;) ), ist das dann zulaessig?
Im Demonstrationsrecht wird 'Menge' als mehr als zwei, also ab drei Personen definiert.
Fremde Menschen überfliegst Du nie!



Sammy D
Beiträge: 2270

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von Sammy D »

Danke sehr.
Adam hat geschrieben:...
FPV = IMMER nur zu zweit!
Das ist ganz klar so. Du darfst immer nur auf Sicht fliegen. Hast Du eine FPV-Brille auf, muss jemand da sein, der auf Sicht fliegt.
...
Das heisst, dass, wenn ich alleine fliege, kein Tablet etc. anschliessen darf, und blind filmen muss, auch wenn ich nur 10m ueber dem Boden bin?



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von Frank Glencairn »

Quatsch. Du darfst nur nicht soweit weg fliegen, daß du die Drohne nicht mehr siehst und nur noch über die Videostrecke fliegst. Ein Kameramonitor zusätzlich zur Sichtverbindung ist absolut okay.



srone
Beiträge: 10474

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von srone »

Sammy D hat geschrieben:Das heisst, dass, wenn ich alleine fliege, kein Tablet etc. anschliessen darf, und blind filmen muss, auch wenn ich nur 10m ueber dem Boden bin?
solange du den monitor, quasi wie einen aussenspiegel beim auto benutzt ist alles ok, aber mit monitorbrille ist es ein nogo.

lg

srone
ten thousand posts later...



Jalue
Beiträge: 1539

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von Jalue »

Ich frage mich, was an diesen Regelungen 'neu' ist. Für Modellflieger gelten die schon lange und eine Drohne ist letztlich nichts anderes als ein 'Modellflugzeug'. Nur leider oft geflogen von Leuten, die weniger Ahnung davon haben, als eine Kuh vom Samba-tanzen. Wenn ich schon Fragen lese, ab wann "eine Demo eine Demo ist", bzw. wann man über Menschenmengen fliegen darf, wird mir speiübel. Das sind dann die Helden, die jammern, wenn ihnen die Phantom abstürzt, weil 'die Automatik' ausgefallen ist und sie grundlegende Techniken wie Nasenschweben nicht beherrschen (haben gerade erst so einen getrofffen). Und nein, die private Haftpflicht deckt Schäden, die dabei entstehen, NICHT ab. Auch würde ich mich nicht darauf verlassen, dass eine Zusatzversicherung vom DMFV o.ä. den [i]kommerziellen[/i] Einsatz dieser China-Billigbomber abdeckt. Besonders lustig wird's, wenn die auch hier bejubelten, autarken Systeme wie 'Lily' den Markt fluten. Auf die doofen Ausreden im Schadensfall ("ich war das nicht, der Hersteller ist schuld') freue ich mich schon jetzt - helfen werden sie vor Gericht nicht.



Sammy D
Beiträge: 2270

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von Sammy D »

Danke schoen.

Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Heutzutage muss man sich vorher genau informieren, bevor etwas tut.

Frueher sind wir halt einfach aufs Feld und haben Modellhubschrauber gestartet, ohne nachzudenken.

Eine Sache noch. Dafuer wollte ich keinen Extra-Faden eroeffnen.
Wie ich gelesen habe, gibt es fuer Droehnchen keine Alterbeschraenkung. Diese muessen/ sollten unter Aufsicht geflogen werden.
Da ich mir jedoch sicher bin, dass Toechterchen damit auch mal 'spielen' will, bleibt die Frage, ob z.B. die Phantom 3 zwei RCs gleichzeitig kann. Also wie im Fahrschulauto eine Backup-Control hat, mit der ich direkt eingreifen kann? Evtl. mit Override-Funktion?



joey23
Beiträge: 654

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von joey23 »

Jalue hat geschrieben:Ich frage mich, was an diesen Regelungen 'neu' ist. Für Modellflieger gelten die schon lange und eine Drohne ist letztlich nichts anderes als ein 'Modellflugzeug'. Nur leider oft geflogen von Leuten, die weniger Ahnung davon haben, als eine Kuh vom Samba-tanzen. Wenn ich schon Fragen lese, ab wann "eine Demo eine Demo ist", bzw. wann man über Menschenmengen fliegen darf, wird mir speiübel. Das sind dann die Helden, die jammern, wenn ihnen die Phantom abstürzt, weil 'die Automatik' ausgefallen ist und sie grundlegende Techniken wie Nasenschweben nicht beherrschen (haben gerade erst so einen getrofffen). Und nein, die private Haftpflicht deckt Schäden, die dabei entstehen, NICHT ab. Auch würde ich mich nicht darauf verlassen, dass eine Zusatzversicherung vom DMFV o.ä. den kommerziellen Einsatz dieser China-Billigbomber abdeckt. Besonders lustig wird's, wenn die auch hier bejubelten, autarken Systeme wie 'Lily' den Markt fluten. Auf die doofen Ausreden im Schadensfall ("ich war das nicht, der Hersteller ist schuld') freue ich mich schon jetzt - helfen werden sie vor Gericht nicht.
Also dir passen Leute nicht, die uninformiert sind. Leute die sich informieren passen dir aber auch nicht.
Mindestens haltbar bis Ende: Siehe Deckelrand.



Adam
Beiträge: 1112

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von Adam »

Österreich hat das etwas eindeutiger geregelt:
- Im Umkreis von 500 m um den Piloten
- maximal 122 m Höhe
- Abstand zu Personen min. 50 m



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von Frank Glencairn »

Jalue hat geschrieben:Das sind dann die Helden, die jammern, wenn ihnen die Phantom abstürzt, weil 'die Automatik' ausgefallen ist und sie grundlegende Techniken wie Nasenschweben nicht beherrschen .
Wie ein Phantom abstürzt, weil man das Nasenschweben nicht beherrscht mußt du mir jetzt aber erklären.
Jalue hat geschrieben: Auch würde ich mich nicht darauf verlassen, dass eine Zusatzversicherung vom DMFV o.ä. den kommerziellen Einsatz dieser China-Billigbomber abdeckt. .
Seit wann spielt der Preis des "Bombers" dabei eine Rolle?



klusterdegenerierung
Beiträge: 28129

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von klusterdegenerierung »

Sammy D hat geschrieben:Vielleicht weiss das ja hier jemand.

- In unmittelbarer Naehe befindet sich bei uns ein Hubschrauberlandeplatz der Luftrettung. Zaehlt dieser nun auch als "Flughafen". Bzw. wie weit muss man davon entfernt sein? Handelt es sich hierbei um eine CTR-Zone?

- Reicht die normale Haftpflicht bei "Freizeitfluegen"?

- Ich hatte mal gelesen, dass man als Single Operator kein FPV onboard haben darf, sofern man nicht zu zweit steuert. Angesichts des praktischen FPV der neuen Phantom ein Problem. Ist das so bzw. noch immer so?

- Wie wird "Menschenmenge" definiert? Wenn ich bespielsweise ueber oder entlang eines Wanderweges fliege, der von Wanderern beschritten wird (kein Rudel ;) ), ist das dann zulaessig?
- Nein bezieht sich auf internationale Flughäfen, für den Haubschrauberplatz mußt Du mal dort anrufen.

- Für Gewerbe und Freizeitflügen besteht die gleiche Haftpflich Pflicht über eine spezielle Luftfahrthaftpflicht über min 850.000€ Schutzsumme!

- Falsch, man darf alleine mit FPV fliegen, darf aber nur so weit fliegen wie man selber die Drohne noch ohne FPV sehen kann.

- Für das Gewerbe braucht man eine Allgemeine Aufstiegserlaubnis, 250€

- Für Indoorflüge braucht man keine Aufstiegserlaubnis, aber die Versicherung muß einen Indoorschutz intergriert haben. Vorschicht bei der Wahl, nur ganz wenige bieten dies an, ist teuer!



klusterdegenerierung
Beiträge: 28129

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von klusterdegenerierung »

Jalue hat geschrieben:Ich frage mich, was an diesen Regelungen 'neu' ist. Für Modellflieger gelten die schon lange und eine Drohne ist letztlich nichts anderes als ein 'Modellflugzeug'. Nur leider oft geflogen von Leuten, die weniger Ahnung davon haben, als eine Kuh vom Samba-tanzen. Wenn ich schon Fragen lese, ab wann "eine Demo eine Demo ist", bzw. wann man über Menschenmengen fliegen darf, wird mir speiübel. Das sind dann die Helden, die jammern, wenn ihnen die Phantom abstürzt, weil 'die Automatik' ausgefallen ist und sie grundlegende Techniken wie Nasenschweben nicht beherrschen (haben gerade erst so einen getrofffen). Und nein, die private Haftpflicht deckt Schäden, die dabei entstehen, NICHT ab. Auch würde ich mich nicht darauf verlassen, dass eine Zusatzversicherung vom DMFV o.ä. den kommerziellen Einsatz dieser China-Billigbomber abdeckt. Besonders lustig wird's, wenn die auch hier bejubelten, autarken Systeme wie 'Lily' den Markt fluten. Auf die doofen Ausreden im Schadensfall ("ich war das nicht, der Hersteller ist schuld') freue ich mich schon jetzt - helfen werden sie vor Gericht nicht.
Erstens ist Modelflug etwas anderes und zweitens galt bislang die Regelung das man im Einfluggebiet nicht fliegen darf.

Dies ist dazu das man sich jetzt dem Flughaven auf 1,5km nähern kann und dann dort bis 30m aufsteigen darf eine wahnsinnige Reform und
Erleichterung.
Wer da nicht von einer massiven Änderung sprechen will, der hat, sorry, echt keine Ahnung.

Dennoch sollte man sich in dieser Entfernung beim Tower melden, die haben auch meistens kein Problem damit, wenn es noch näher oder höher sein muß, dafür muß man aber als Pilot via Handy erreichbar sein und seinen Flug bei bedarf sofort abbrechen können.

Zeigt man sich den örtlichen Behörden, der Polizei und der Lufttwacht bzw. Tower als besonnener aufmerksamer und seriöser Drohnenpilot, gibt es fast nirgends Probleme! Wer meint er könne mit seinem neuen Spielzeug machen was er will, kann auch theoretisch bisweilen finanziell richtig auf dünnes Eis kommen!!



Jalue
Beiträge: 1539

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von Jalue »

Eigentlich wollte ich es bei einem Kommentar belassen, aber jetzt muss ich doch mal kontern.

@joey: „Also dir passen Leute nicht, die uninformiert sind. Leute die sich informieren passen dir aber auch nicht.“ Mir passen lediglich Leute nicht, die dumm genug sind, überhaupt in Erwägung zu ziehen, ohne entspr. Erfahrung / professionelle Ausbildung und mit Amateurkrims über Menschenmengen aufzusteigen.

@frank glencairn
„Wie ein Phantom abstürzt, weil man das Nasenschweben nicht beherrscht mußt du mir jetzt aber erklären.“

Vielleicht, weil man sich ziemlich zwangsläufig versteuert, wenn man die Motorik des „spiegelverkehrten Knüppelns“ nicht beherrscht? So erging es den Spezies, denen ich begegnet bin. Die Tatsache, dass es PC-Simulatoren gibt, an denen man so was risikofrei üben kann, war denen völlig neu.

„Seit wann spielt der Preis des "Bombers" dabei eine Rolle?“

Ich bin kein Jurist. Bist du einer? Aber die Lebenserfahrung sagt mir: Wenn deine tolle ‚Phantom’ mit Shenzen-Billig Platinen und 10 Euro – Servos beim Dreh jemandem auf den Kopf ballert, musst du vermutlich schon damit rechnen, dass dir der Staatsanwalt unter die Nase reiben wird, du hättest fahrlässig, weil mit untauglichem Equipment gearbeitet.

@Klusterdegenerierung

„Dies ist dazu das man sich jetzt dem Flughaven auf 1,5km nähern kann und dann dort bis 30m aufsteigen darf eine wahnsinnige Reform und
Erleichterung.“

Stimmt, hatte ich überlesen, das ist eine Erleichterung. Allerdings ist Flughafennähe, bzw, Distanz nicht das einzige Kriterium für eine Aufstiegsgenehmigung, wie du vermutlich weißt.

„Erstens ist Modellflug etwas anderes….“

Hä? Jetzt erkläre mir doch bitte mal, was eine Blödmarkt-Drohne wie die Phantom anderes ist, als ein Modellflugzeug? Auf die rabulistische Kapriole bin ich jetzt aber mal gespannt!



virusmedia
Beiträge: 33

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von virusmedia »

Ich sehe die Geschichte grundsätzlich sehr positiv. Nach meiner Auffassung bin ich mit einer DJI + GoPro Kombi ohne weitere Fluggenehmigungen auch kommerziell dabei, soweit ich eine Flughöhe von 30 Metern nicht übersteige. Die meisten vergessen, dass Aufnahmen aus größerer Höhe selten einen ästhetischen Mehrwert versprechen, da schlichtweg keine Perspektivverschiebung von im Bild befindlichen Objekten mehr stattfinden.

In unserem Porfolio sind ein paar Aufnahmen beim Becton Dickinson Imagefilm dabei, die das ganz nett verdeutlichen denke ich: http://www.echofabrik.de/portfolio.php
Frank Christian Wagner
Geschäftsführer
ECHOFABRIK Filmproduktion GmbH
A Father's Job - Official Site



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von Frank Glencairn »

Jalue hat geschrieben: Vielleicht, weil man sich ziemlich zwangsläufig versteuert, wenn man die Motorik des „spiegelverkehrten Knüppelns“ nicht beherrscht? ...
Das würde nur links-rechts betreffen und nicht zu einem Absturz fühern.
Jalue hat geschrieben:
Aber die Lebenserfahrung sagt mir: Wenn deine tolle ‚Phantom’ mit Shenzen-Billig Platinen und 10 Euro – Servos beim Dreh jemandem auf den Kopf ballert, musst du vermutlich schon damit rechnen, dass dir der Staatsanwalt unter die Nase reiben wird, du hättest fahrlässig, weil mit untauglichem Equipment gearbeitet.
Du scheinst ne ziemlich seltsame "Lebenserfahrung" zu haben.

Erstens ist ein Staatsanwalt nicht für sowas zuständig, weil abgestürzte Drohnen irgendwo zwischen Ordnungswidrigkeit und Zivilklage liegen, und zweitens ist ein Staatsanwalt fachlich gar nicht in der Lage die Qualitätsunterschiede von Platinen (so sie denn überhaupt mit dem Absturz in Verbindung stehen - was eher zweifelhaft ist) zu beurteilen, und er wird sich - selbst mit einem Gutachter - nicht in so einen Bereich versteigen.

Ich spiel jetzt mal zum Spaß den Profiler.

Da du von 10-Euro billig Servos redest, gehe ich davon aus, daß du mit DJI Drohnen keinerlei Erfahrung hast - die haben keine Servos - wozu auch.

Du bist Hobby Modell Flieger - und wahrscheinlich kein schlechter - und hast über Jahre Hubschrauber (single Rotor) selbst gebaut und geflogen.

Jetzt kommt mit DJI und Co eine Generation von Modellen auf den Markt, ohne jegliche Modellbaukenntnis sofort aus dem Karton heraus geflogen werden können, und zwar von meiner Oma.

D.h. alles was den Hobbyflieger "adelt" - Kosten, Mühe beim Zugsamenbau, langes Üben, Rückschläge, Abstürze, Erfahrung usw. ist bedeutungslos geworden, und das missfällt dir natürlich - so wie es vielen alten "Kamerahasen" missfällt, daß jetzt jeder dahergelaufene Depp für ein paar Euro eine Kamera kaufen kann, die frühere 60000+ Kameras in den Schatten stellt, oder wenigstens ebenbürtig ist.



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von Frank Glencairn »

Drones are Evil!



Gregott
Beiträge: 523

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von Gregott »

Frank du sprichst mir aus der Seele. Ich kann diese hämischen Kommentare nicht mehr lesen. Sorry Jalue, du schreibst völligen Blödsinn. Find dich damit ab. Jetzt herrscht Waffengleichheit!



r.p.television
Beiträge: 3545

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von r.p.television »

Frank Glencairn hat geschrieben:Drones are Evil!

Oh, diese Drone hätte ich gerne.
Fliegt ohne Akku und ist scheinbar auch wasserdicht ;-)
Scheissegal ob Evil oder nicht.



Jalue
Beiträge: 1539

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von Jalue »

Touche, Frank, du würdest keinen schlechten Profiler abgeben ;-) Trotzdem nervt mich die Wurstigkeit, mit der die Leute an die Technik herangehen, ob sie nun einfach zu bedienen sein mag oder nicht. Es hat schon seinen Grund, warum bei den meisten Modellflugvereinen recht strikte Regeln gelten, und die Mitglieder werden entspr. 'eingenordet', alldieweil es bereits mehrere Todesfälle mit Modellflugzeugen und Helis gab. Dieses Problembewusstsein scheint in der Filmerfraktion weitgehend zu fehlen. Drohnen sind nicht nur 'fliegende Kameras', sondern auch und vor allem Luftfahrzeuge und es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis üble Unfälle passieren, und sei es nur weil sich Anwesende doof benehmen, so wie der gute Herr Iglesias gerade.

http://www.focus.de/kultur/musik/musik- ... 19370.html

Unabhängig davon 'ärgert' mich die Entwicklung nicht, im Gegenteil, ich finde das alles faszinierend und hoch spannend. Kein Neid/ Frust also, wenn ich wollte, könnte ich mir so ein Ding leisten, allerdings sehe ich in meinem Bereich kaum kommerziellen Nutzwert - so lange Drohnen nicht in einer durchschnittlichen Drehumgebung legal eingesetzt werden können, also z.B. ohne Sondergenehmigungsgedöns im städtischen Raum. Da das (aus gutem Grund) nie passieren wird, spare ich lieber für ein Gimbal. In meinen Augen die nützlichere Innovation, weil vielseitiger anwendbar.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von Frank B. »

Jalue hat geschrieben:Es hat schon seinen Grund, warum bei den meisten Modellflugvereinen recht strikte Regeln gelten, und die Mitglieder werden entspr. 'eingenordet', alldieweil es bereits mehrere Todesfälle mit Modellflugzeugen und Helis gab.

Der einzige Grund für strikte Regeln in einem Verein ist, dass man ja was tun muss als Verein, so Woche für Woche. Jeder Dackelzüchter- und Herrengesangsverein gibt sich strikte Regeln, weil ja schon mal ganz viele von einem Dackel gebissen wurden oder Prinzessin Waldiline sich mit einer dahergelaufenen Straßenmischung vereinigt hat und durch den Wurf der Bastarde ihre Anerkennungspapiere verloren hat oder weil im Suff schon so mancher Sangesbruder von der Bühne gefallen ist oder Vereinssaal nach Streitigkeiten in Bruch gegangen ist.



Adam
Beiträge: 1112

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von Adam »

Für alle Bayern mit Drone:

Vom Flughafen München bis zur österreichischen Grenze gilt während des Gipfels eine Flugverbotszone - auch für Modellflugzeuge.

D.h. von heute Donnerstag bis Montag Abend (18:00h??).



CopterVision
Beiträge: 1

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von CopterVision »

@Jalue

Auch ich bin jahrelang Hubschrauber geflogen. Aber keine Modelle die auf Zahnriementechnik basieren (Heckrotoransteuerung) sind sicherer oder stabiler als ein zB. hochmoderner Phantom 3.

Sieh dir bitte mal die Videos eines zerlegten DJI Phantom 3 an.
Dann erzählst du den Blödsinn von billigen China-Schrott nicht mehr. Das sind hochintegrierte Platinen in modernster Bauweise. Und die Stabilisierungstechnik ist ein weiterentwickelter A2 DJI Controller. Das beste, das es derzeit auf dem Markt gibt.

Dagegen würde ich jeden Selbst- oder Fertigbauhubschrauber als Schrott ansehen. Von der Akkutechnik, Servo- oder Rotoranssteuerungstechnik ganz zu schweigen.

Sorry, aber die Zeiten ändern sich. Bezüglich der Anfänger über Menschenmengen gebe ich dir zu 100% Recht.



Sammy D
Beiträge: 2270

Re: Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um F

Beitrag von Sammy D »

klusterdegenerierung hat geschrieben:
Sammy D hat geschrieben:Vielleicht weiss das ja hier jemand.

- In unmittelbarer Naehe befindet sich bei uns ein Hubschrauberlandeplatz der Luftrettung. Zaehlt dieser nun auch als "Flughafen". Bzw. wie weit muss man davon entfernt sein? Handelt es sich hierbei um eine CTR-Zone?

- Reicht die normale Haftpflicht bei "Freizeitfluegen"?

- Ich hatte mal gelesen, dass man als Single Operator kein FPV onboard haben darf, sofern man nicht zu zweit steuert. Angesichts des praktischen FPV der neuen Phantom ein Problem. Ist das so bzw. noch immer so?

- Wie wird "Menschenmenge" definiert? Wenn ich bespielsweise ueber oder entlang eines Wanderweges fliege, der von Wanderern beschritten wird (kein Rudel ;) ), ist das dann zulaessig?
- Nein bezieht sich auf internationale Flughäfen, für den Haubschrauberplatz mußt Du mal dort anrufen.

- Für Gewerbe und Freizeitflügen besteht die gleiche Haftpflich Pflicht über eine spezielle Luftfahrthaftpflicht über min 850.000€ Schutzsumme!

- Falsch, man darf alleine mit FPV fliegen, darf aber nur so weit fliegen wie man selber die Drohne noch ohne FPV sehen kann.

- Für das Gewerbe braucht man eine Allgemeine Aufstiegserlaubnis, 250€

- Für Indoorflüge braucht man keine Aufstiegserlaubnis, aber die Versicherung muß einen Indoorschutz intergriert haben. Vorschicht bei der Wahl, nur ganz wenige bieten dies an, ist teuer!
Kurze Rueckmeldung. Vielen Dank nochmal fuer die Hinweise.

Habe nun mit meiner Versicherung telefoniert und eine Outdoor-Versicherung (nicht kommerziell) fuer Drohnen bis 3Kg zu meiner Haftpflicht hinzugefuegt. Kostet 6 Euro im Jahr mehr.

Die ersten Testfluege habe ich hinter mir. Mit der Steuerung komme ich aufgrund alter Flugerfahrung gut zurecht. Die letzten zwei Mal habe ich dann versucht zu filmen, was eine voellig neue Herausforderung darstellt.

Teilweise Props im Bild, da zu schnell beschleunigt. Stotternde Bewegungen etc. Blick zur Drohne, Blick auf den Monitor - verwirrend. Da brauche ich einen grossen Schluck Beruhigungssaft. :)
Macht auf jeden Fall eine Menge Spass.



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