Fader8
Beiträge: 1248

Mwst.in DE --> Erklärung bitte!

Beitrag von Fader8 »

Hallo zusammen,

Ich wäre froh, wenn mir mal jemand das Mwst. System in DE erklären könnte.

Wie ich es verstanden habe, können Freelancer Mwst. frei Kameraequipment einkaufen...

Was heisst das nun für mich und den Verkäufer wenn privat verkauft wird?

Was heisst das für mich und den Verkäufer wenn gewerblich verkauft, also die Mwst. “ausgewiesen“ - so wird es immer genannt - wird?

Danke fürs Licht im dunkeln.

Grüsse



otaku
Beiträge: 1180

Re: Mwst.in DE --> Erklärung bitte!

Beitrag von otaku »

also zuerst sollten wir nicht von freelancern sprechen, der begriff ist steuertechnisch schwammig, sprechen wir von selbstaendigen.

als selbstsaendiger kannst/musst du mwst berechnen. 19% hier in de.
also arbeitest du jetzt irgendwo und berechnest 1000euro fuer deine arbeit,
dazu kommen dann automatisch 19% mwst - auf deiner rechnung steht also,
1000 + 190 summe 1190. diese 190 musst du aber sofort ans finanzamt weiter reichen. die restlichen 1000 versteuerst du normal.
jetzt sagen wir du kaufst aber eine kamera. die kostet ebenfalls 1000 euro plus mwst. also 1190. jetzt kannst du die mwst die du eingenommen hast und die mwst die du ausgegeben hast 1:1 gegenrechnen und bezahlst ans finanzamt keine mwst. die 1000 must du aber normal versteuern und die kamera ueber die entsprechenden jahre abschreiben.

wenn du jetzt eine kamera fuer 500 kaufst plus mwst. also 595 euro incl mwst. dann kannst du von deinen 190 euro eingenommener mwst die 95 gegenrechnen und zahlst 95 and finanzamt. die 1000 versteuerst du wieder normal und schreibst die 500 ueber den entsprechenden zeitraum ab.

oki - so jetzt kaufst du eine kamera von privat. d.h. ohne aussgewiesene mwst. die kamera kostet 1000. mwst kommt ja jetzt nicht oben drauf.
dann zahlst du die 190 eingenommene mwst wieder voll ans finanzamt, die 1000 werden wie immer normal versteuert und die kamera der laufzeit entsprechend abgeschrieben.

hoffe das hilft dir weiter
fix it in post



Ganimed
Beiträge: 89

Re: Mwst.in DE --> Erklärung bitte!

Beitrag von Ganimed »

MwSt frei kannst du innerhalb Deutschlands gar nicht einkaufen. Bei einem gewerblichen Verkäufer ist immer MwSt enthalten und muss auch ausgewiesen werden. (OK, es gibt da ein paar Ausnahmen)

Solltest du allerdings ebenfalls ein Gewerbe angemeldet haben und du vorsteuerabzugsberechtigt bist, dann kannst du in deiner Umsatzsteuervoranmeldung gegenüber dem Finanzamt die "bezahlte" MwSt, also die, die du beim Kauf von Equipment an den Verkäufer zahlst, gegen die MwSt aufrechnen, die du bei den Rechnungen, die du an deine Kunden schreibst, "einnimmst".

Sollte ein Verkauf an dich von einer Privatperson stammen, so ist in diesem Kauf keine MwSt enthalten. Allerdings solltest du dir trotzdem eine Privatrechnung vom Verkäufer ausstellen lassen, da der Betrag abzugsfähig ist, also deinen Gewinn vor Steuern schmälert, auch wenn du eben dort keine MwSt "rausziehen" kannst.

Solltest du wie schon gesagt mit deinem Gewerbe vorsteuerabzugsberechtigt sein und du eine sogenannte Umsatzsteuer Identifikationsnummer beantragst und bekommst, könntest du bei Käufen von einem im europäischen Ausland ansässigen gewerblichen Verkäufer mit ihm vereinbaren, die beim Verkäufer gültige inländische MwSt erlassen zu bekommen. Dazu musst du ihm deine gültige Ust.Ident.Nr. mitteilen.

Ansonsten rate ich dir dazu, einfach mal deinen Steuerberater zu fragen... :-)

Viele Grüße
Am Ende wird alles gut! Und wenn's noch nicht gut ist, dann ist's auch noch nicht das Ende...



Pianist
Beiträge: 9027

Re: Mwst.in DE --> Erklärung bitte!

Beitrag von Pianist »

Ich finde, wir sollten auch mal den Begriff "Mehrwertsteuer" streichen und fortan korrekt "Umsatzsteuer" schreiben, denn so heißt diese Steuer nun mal. Mir ist vollkommen schleierhaft, warum seit Jahrzehnten eine Steuer in der gesamten Öffentlichkeit falsch bezeichnet wird.

Ansonsten finde ich es etwas grenzwertig, hier jetzt eine Einführungsvorlesung über die Umsatzsteuer zu schreiben. Dazu gibt es doch nun wirklich genug Lesestoff. Filmproduktion kann übrigens leicht was mit der Übertragung von Nutzungsrechten zu tun haben, dann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent.

Ein Gedanke noch von mir: Ob man über Brutto- oder Nettobeträge redet, hängt davon ab, ob man es mit einem gewerblichen oder einem privaten Kunden zu tun hat. Ein gewerblicher Kunde, der selbst umsatzsteuerpflichtig ist, interessiert sich natürlich für den Nettobetrag, weil er ja vorsteuerabzugsberechtigt ist. Ein Privatkunde ist das nicht, also muss man ihm den Bruttopreis nennen. Da muss die Umsatzsteuer drin enthalten sein.

Wenn der Ursprungsfrager den ersten Gründerleitfaden durchgelesen und das erste Existenzgründer-Seminar besucht hat, und dann noch Fragen offen sind, kann er sie hier ja präzise stellen.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



hd2010
Beiträge: 166

Re: Mwst.in DE --> Erklärung bitte!

Beitrag von hd2010 »

Es gibt Steuerberater. Als angehender "Freelancer" ist es dringend anzuraten diesen aufzusuchen. Es gibt viele Möglichkeiten sein Gewerbe anzumelden und steuerlich zu betreiben. Dis sollte aber vor dessen Anmeldung erfolgen. Das ganze Steuersystem ist zu komplex und es ist wichtig die richtige Strategie Abschreibung etc zu wählen deshalb empfehle ich einen kurzen Besuch bei einem SB. Und das Thema Steuern ist extrem sensibel. Das Finanzamt interessiert es nicht wenn du sagst hab ich nicht gewusst oder im internet hab ich gelesen :) ...



domain
Beiträge: 11062

Re: Mwst.in DE --> Erklärung bitte!

Beitrag von domain »

Pianist hat geschrieben:Ich finde, wir sollten auch mal den Begriff "Mehrwertsteuer" streichen und fortan korrekt "Umsatzsteuer" schreiben, denn so heißt diese Steuer nun mal. Mir ist vollkommen schleierhaft, warum seit Jahrzehnten eine Steuer in der gesamten Öffentlichkeit falsch bezeichnet wird.
Der populäre Ausdruck Mehrwertsteuer kommt in den deutschen und österreichischen Gesetzestexten tatsächlich nicht vor. Allerdings ist er als eine genauere Definition einer allgemeinen Umsatzsteuer zu verstehen.
Richtig falsch wird der Ausdruck aber in Zukunft sein, wenn die USt erst dann fällig wird, wenn der Verkauf wirklich an einen Letztverbraucher erfolgte.
Alle Umsätze zwischen Unternehmern werden dann steuerfrei sein und damit eine ziemlich komplizierte Verrechnung mit dem Finanzamt hinfällig werden, die sich tatsächlich auf den verlangten Mehrwert einer Ware oder Dienstleistung bezieht.
Wird zwar nicht so schnell kommen, aber es wird daran gebastelt.



Jott
Beiträge: 22790

Re: Mwst.in DE --> Erklärung bitte!

Beitrag von Jott »

An so was muss die EU basteln, und alle Mitgliedsstaaten müssten mitspielen - erleben werden das also nicht wir, sondern unsere Enkel, wenn überhaupt.



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