Aber wie soll das gehen. Gibt es dafür auch nur EIN Beispiel?k_munic hat geschrieben:Gefährlich wird, wenn Rechteinhaber 'ihre' Werke bei Dir entdecken - DAS kann dann teuer werden.
"...geht doch niemanden was an...alles zu zeigen was man hat..."om hat geschrieben:Zwei Dinge, die mir in diesem Zusamenhang auch immer wieder Auffallen:
1. Es gibt praktisch kein Lied, dass zwischen ca. 1900 und heute irgendwie veröffentlicht wurde, welches nicht auf YT zu sehen/hören ist. Entweder als TV-Mitschnitt, oder als unterlegte Powerpointpresentation, als Handykonzertmitschintt oder als abgefilmter Plattenspieler. Ganz abgesehen von all den Cover- und "How to play XYZ on guitar"-versuchen. All diese Betreiber müssten doch ständig Abmahnungen erhalten oder zumindest von YT gesperrt werden.
2. Hin und wieder unterlege ich meine belanglosen Filmversuche auch mit bekannten Klängen, aber dann veröffentliche ich das ganze als "nicht öffentlich". Geht doch niemanden was an... Also wenn man nicht gerade darauf aus ist, um alles zu zeigen was man hat, vielleicht wäre das eine Möglichkeit.
Äh, und wann ;)handiro hat geschrieben:und die nächste Abmahnwelle naht :-)
... die Familie und versch. Bekanntenkreise ;-)RUKfilms hat geschrieben: ... wenn es niemanden etwas angeht, wieso filmst du dann? für dich?
Gema zahlt nur der Aufführer - gibts dazu eine Quelle? Habe leider nichts gefunden.k_munic hat geschrieben:Gema zahlt nur der 'Aufführer':
Dein Film bei YT, vimeo, etc => YT, vimeo, etc zahlt Gema
Dein Film im Kino => Kino zahlt
Dein Film beim Bürgerfest => Bürgerfest zahlt
Dein Film auf Deiner website => Du zahlst Gema
Und, richtig: Gema ist überhaupt kein Problem ...
https://www.gema.dejoergfrommann hat geschrieben:…Gema zahlt nur der Aufführer - gibts dazu eine Quelle? Habe leider nichts gefunden.…
Frag 3 Juristen - 4 Antworten.joergfrommann hat geschrieben:… Und die übliche Frage: Eingebettetes youtube-Video auf einer Website - wer ist der "Aufführer"?
Vielen Dank! Einen Hinweis darauf, dass die Channelbetreiber bei youtube nicht von der GEMA herangezogen werden, habe ich aber leider nicht gefunden.k_munic hat geschrieben:https://www.gema.dejoergfrommann hat geschrieben:…Gema zahlt nur der Aufführer - gibts dazu eine Quelle? Habe leider nichts gefunden.…
'Musiknutzer' ....
;)
Frag 3 Juristen - 4 Antworten.joergfrommann hat geschrieben:… Und die übliche Frage: Eingebettetes youtube-Video auf einer Website - wer ist der "Aufführer"?
Der BGH hat sich in seiner letzen Entscheidung im Mai/2013 glasklar festgelegt - der EuGH soll entscheiden:
https://netzpolitik.org/2013/bgh-legt-e ... aming-vor/
LOL!!!
der mittlerweile 5 Jahre schwelende Streit zw Gema und Youtube geht um … die Gema-Gebühren die YT entrichten soll.joergfrommann hat geschrieben:… was für mich eher darauf schließen lässt, dass ich mir auch als youtube-Nutzer um die GEMA Gedanken machen muss:…
Das ist zwar generell richtig, es stellt sich jedoch die Frage, ob beim Veröffentlichen über ein US-Portal nicht auch das dortige Recht anwandbar ist, da das eigentliche zugänglich machen ja durch das Portal erfolgt, bzw nicht erfolgt, wie bei YouTube, wo manche Videos für manche Länder gesperrt sind.k_munic hat geschrieben: Andere Länder andere Sitten: Es gilt allerdings DEIN Recht, also die Jurisprudenz Deines Staates. Nutzt nix, italienische Musik auf 'ner spanischen website bei 'nem urkrainischen Server zu veröffentlichen - kommt raus, dass DU der Betreiber bist, biste dran.
Bloß weil etwas bei uns verboten ist, ist es nicht Überfall verboten, siehe weiter untenIsarfischerin hat geschrieben:Was mich irritiert, ist die offensichtliche Diskrepanz zwischen der eigentlich eindeutigen rechtlichen Lage, was die Weiterverwendungsrechte betrifft, und den Massen von Videos, die vermutlich dagegen verstoßen.
Die Beispiele dürften alle unter fair usw fallen http://en.wikipedia.org/wiki/Fair_use und daher zumindest in den USA völlig legal sein. Deswegen wird die auch kein in den USA ansässiges Unternehmen generell raus nehmen, höchstens für einige Länder sperren, wenn dort jemand meckert.om hat geschrieben:Zwischen ca. 1900 und heute irgendwie veröffentlicht wurde, welches nicht auf YT zu sehen/hören ist. Entweder als TV-Mitschnitt, oder als unterlegte Powerpointpresentation, als Handykonzertmitschintt oder als abgefilmter Plattenspieler. Ganz abgesehen von all den Cover- und "How to play XYZ on guitar"-versuchen. All diese Betreiber müssten doch ständig Abmahnungen erhalten oder zumindest von YT gesperrt werden.
Da muss man - leider - etwas differenzieren:Filminator hat geschrieben:… da das eigentliche zugänglich machen ja durch das Portal erfolgt, bzw nicht erfolgt, wie bei YouTube, wo manche Videos für manche Länder gesperrt sind.…
Du argumentierst rational und zeitgemäß - das sind aber weder unsere Gesetze, die zT Stand vor 150y haben, noch gilt im Wirtschaftsleben die 'Vernunft-Vermutung'. :Dpixelschubser2006 hat geschrieben:… Wir sind alle kreative Medienschaffende, egal ob Amateur oder Profi. Wir möchte alle, dass unsere Leistungen gewürdigt und nicht einfach geklaut werden. …
Solange beide Institutionen die Bürokratie und die Willkür auf die Spitze treiben, brauchen sie sich nicht zu wundern, wenn die Scheisse keiner mitmacht.
Da bin ich sofort bei Dir!pixelschubser2006 hat geschrieben:Der wirkliche Wahnsinn liegt darin, daß viele Dinge in Deutschland irrwitzig sind, obwohl andere Länder viel praxisgerechter damit umgehen.…
… womit begründet das BA überhaupt seine Rechtsvertretung?handiro hat geschrieben:… Das Bundesarchiv gibt mir z.B. ein Foto aus dem WW2 für 76.-Ocken …