Ja, ganz bestimmt.aight8 hat geschrieben: Ich habe das Gefühl diese Preise werden sehr nach Lust-Und-Laune geschätzt.
Da wird dir hier kaum jemand wirklich helfen können, denn wenn ich mich recht erinnere, bist du in der Schweiz daheim und die dortige Rechtslage kann von der deutschen abweichen. Wie so etwas in Deutschland ablaufen könnte, ist unter anderem hier nachzulesen. Vielleicht sind ja ein paar nützliche Infos dabei.aight8 hat geschrieben:...Ich habe im Internet nun ganz unterschiedliche Fälle gefunden...
Weder kassiert der Anwalt pauschal acht Prozent des Streitwerts noch liegt es in seinem freien Ermessen, ihn verbindlich zu definieren. Der Streitwert wird nach festgelegten Vorgaben ermittelt bzw. vom Gericht festgesetzt.Alf_300 hat geschrieben:...Der Anwalt nimmt 8% vom Streitwert also muss der Streitwert so hoch sein daß a; der Anwalt sein Geld kriegt und B; das die Gerichte den Fall überhaupt annehmen...
Ich hab mir das nicht ausgedacht. Allerdings ging es nicht um ein Foto, sondern um eine Landkarte. Der Verlag argumentiert, die einzige Alternative zum Scannen einer (geschützten) Landkarte sei das Erstellen einer "Designer-Karte", wofür ein Grafiker mindestens 800 Euro verlange.Alf_300 hat geschrieben: wenn aber nicht gefällt nehmen wir die rechnung von Beiti ;-)
aight8 hat geschrieben:Mich irritiert zurzeit etwas stark.
Es geht um ein Lichtbild welches von mir in einem Blog verwendet wird. Dabei handelt es sich um ein Portrait, nichts besonderes. Ich habe Ihn bereits darauf hingewiesen, jedoch keine Reaktion.
Ich habe beim Anwalt nachgefragt was sich da machen lässt, er hat gesagt, mehr als 100 Euro wird man nicht abmahnen können. Erklärt sich so: Aufwand für das Bild in Stunden * Mein Stundensatz (1 * 150)
Den Anwalt übrigens kann man sich kaum Leisten, dieser verlangt pro Stunde ja schon 250 Euro, wobei er für den Mahnbrief 2 Stunden braucht.
Ich habe im Internet nun ganz unterschiedliche Fälle gefunden. Ein Bild von einem Grill in eimen Webshop wurden z.B. 10'000 Euro Streitwert gesetzt.
Ich habe das Gefühl diese Preise werden sehr nach Lust-Und-Laune geschätzt.
Laut Recht basiert der Mahnkosten auf diese 3 Punkte:
- Schaden durch das Bild beim Rechtsinhaber
- Gewinn durch das Bild beim Rechtsverletzer
- Fiktive Lizensgebühr
Bei meinem fall, wurde wies aussieht die fiktive Lizensgebühr verwendet.
Aber wieso sollte durch das kopieren eines Grill-Bilder für den Shop ein Schaden von 10'000 Euro entstehen.
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Andere Frage:
Wenn Herr A auf seiner Website ein grosses Bild von der Website von Herrn B klaut. Die beiden Firmen sind in einer Brange tätig. Es handelt sich dabei um eine gestellte Szene von einem Liebespaar auf der Kautsch.
Schaden, Gewinn gibts ja hier auch keine. Weil das Bild gross ist, würde hier die Mahnkosten etwa um die 300 Euro ausfallen - oder gehts das locker über 1k?
Falls der Kläger einen Anwalt genommen hat, wird dieser die Anwaltskosten auch übernehmen müssen oder?
Beim Grill-Beispiel musste der Angeklagte die Anwaltskosten zahlen. Ohne das ein Gericht darüber Entschieden hätte.