War Kleinanzeigen, Paypal will da meist keiner. Zu DHL ist es ja nicht mehr gekommen, nach Überweisung untergetaucht.Wieso nicht PayPal/Käuferschutz? Paket mit Tracking und Versicherung verlangen?
Klar, das geht mittlerweile auf der, kein Witz, Online-Wache. Sache von 10 Minuten. Das Bankkonto ist bekannt. Dessen Eigentümer auch. Wahrscheinlich ein armer Willy, der das Konto für kleines Geld zur Verfügung gestellt hat.
Wenn das passiert, ist es immer Betrug. Ich hatte das auch einmal (witzigerweise auch bei einem Objektiv) und damals glücklicherweise den Ebay-Kundendienst eingeschaltet, bevor ich irgendetwas gezahlt hatte, weil mir das komisch vorkam. Die haben sofort den Account des Anbieters gesperrt.
Es handelt sich um Betrüger die Online Konto mit falschen Namen erstellen (in meinem Fall war es bei eine holländische Bank). Ich habe damals anzeige erstattet, nach ca. 3 Monate bekam ich dann Antwort , so in etwa "wir haben alles getan, jedoch keine Chance..." und das wars.
PayPal ist wie Kluster erwähnt jedoch auch kein Garant für einen reibungslosen Ablauf weil es auch da einige Fallstricke gibt.
Wenn ich dir einen 5 Euro Filter für den 10fachen Preis andrehen kann, würde ich auch lächeln :D
Nein, nein. Ist von NoName schon die Deluxe Variante.@ruessel: die wirkliche Abzocke ist in dem Fall tatsächlich eher der überteuerte UV Schutz Filter - ich weiß bis heute nicht warum sich Leute sowas immer wieder aufschwatzen lassen - ein gutes Glas durch Noname Filter in der optischen Eigenschaft einschränken lassen? - well done.
Kontoverbindung als Foto und nicht als einfacher Text? Käme mir seltsam vor, oder ist das bei Privatverkäufen üblich?
Unbedingt. Einerseits wegen der Statistik. Andererseits kann so durch die Behörden der Kontoinhaber ermittelt werden. Über einen Anwalt, der Akteneinsicht nimmt, kannst Du dann erfahren, von wem Du Dein Geld zurückholen kannst.
Basierend auf der Zahlung mit Paypal gibt es unzählige Betrugsmaschen, auch bin ich der Meinung dass die Leute die nie Probleme mit Paypal hatten ohnehin nur billigen Plunder verkaufen bei dem sich ein Betrug nicht lohnt.rush hat geschrieben: ↑Sa 22 Mai, 2021 10:02PayPal ist wie Kluster erwähnt jedoch auch kein Garant für einen reibungslosen Ablauf weil es auch da einige Fallstricke gibt.
Und zugegebenermaßen steht man als privater Verkäufer mit PayPal auch ziemlich schlecht dar wenn der Käufer trotz einwandfrei erhaltener Ware am Ende einen Case bei PayPal öffnet weil er bspw. den Artikel nun doch nicht mehr haben mag und einen fiktiven Grund in der Form "weicht deutliche von Beschreibung ab" oder "Artikel ist defekt" angibt obwohl das nicht stimmt. Alles schon gehabt - Paypal entscheidet dann fast immer zugunsten des Käufers - und als Verkäufer hat man den Stress und muss hoffen seinen Artikel wiederzubekommen.
Ich hoffe das mein Punkt:ruessel hat geschrieben: ↑Di 25 Mai, 2021 10:33 Strafanzeige ist gestellt, Polizei möchte, dass ich versuche eine Rücküberweisung zu veranlassen.
Komme gerade von der Bank, die haben fast gelacht, seit der letzten Novelle des Datenschutzgesetzes, bekommt selbst die Polizei keine Daten über den Kontoinhaber. Es muss ein Richterlicher Befehl dazu erfolgen, bei dieser kleinen Sache unter 10.000,- wird es zu keinem Verfahren kommen. Bin gespannt.
Nicht abweisen lassen. Die Staatsanwaltschaft kann Daten ermitteln, ein erforderlicher Gerichtsbeschluss dürfte bei einem klaren Sachverhalt keine Hürde sein.
Nö, habe darauf bestanden. ist kostenpflichtig, 3,- EUR..... habe ich mir gegönnt ;-)Nicht abweisen lassen.
Das ist das Risiko. Der Titel besteht jedoch. Und so lange er existiert, kann der Schuldner (legal) zu keinem Geld kommen. Ich glaube, man kann sogar Teile staatlicher Unterstützung pfänden lassen. Wenn die Forderung nicht exorbitant hoch ist, hat man schon Chancen, irgendwann sein Geld zurück zu haben.
Sehr geehrter Herr XXX
Ihre Online Anzeige wegen Betrug wird bei der Polizei in Verden bearbeitet.
Als Anlage übersende ich Ihnen eine Zeugenanhörung und einen Strafantrag. Schildern Sie in der Anhörung bitte nochmals kurz den Sachverhalt und füllen das Strafantragsformular entsprechend aus.
Des Weiteren würde ich Sie bitten mir zur sachgerechten Bearbeitung des Vorganges folgende Unterlagen zukommen zu lassen:
- Entsprechenden Überweisungsbeleg
- Schriftverkehr zwischen Ihnen und der Verkäuferin
- Foto der Bankkarte der Verkäuferin
Sie können mir die Unterlagen gerne per E-Mail ........