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Clipper

Rechtliche Frage

Beitrag von Clipper »

Servus zusammen,
auch wenn die Frage wohl eher fürs Juristenforum ist, poste ich sie mal hier: Ich drehe ab und an im Freundeskreis kurze Filmchen im Stil der „Sexy Clips“, die nachts im Privatfernsehen laufen. Jetzt möchte die Schwester eines der bisherigen Models auch so einen Film von sich, nur ist sie erst 16 Jahre. Die Eltern wären einverstanden, doch wie ist die Rechtslage? Gibts da irgendwelche Gesetze, die regeln, wie viel sie zeigen darf? Die Filme sind rein fürs Privatvergnügen und sollen weder verkauft noch verliehen oder sonst wie veröffentlicht werden. Wär schön, wenn mir jemand Tipps geben oder einen Link dazu nennen könnte!

Grüße

Clipper



WeiZen
Beiträge: 566

Re: Rechtliche Frage

Beitrag von WeiZen »

Jugendschutzgesetz, schon mal gehört?
Wo darf ich die Kripo hinschicken?
Gruß
Ulrich



Clipper

Re: Rechtliche Frage

Beitrag von Clipper »

Danke für die Info! Genau deshalb hab ich ja vorher gefragt, damit daraus kein Fall für die Kripo wird.



Voltz
Beiträge: 250

Re: Rechtliche Frage

Beitrag von Voltz »

WeiZen hat geschrieben:Jugendschutzgesetz, schon mal gehört?
Wo darf ich die Kripo hinschicken?
Blanker Unsinn, Ulrich! Hast Du eigentlich mal nachgelesen, was in dem Gesetz drin steht?


Wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes sind:

Computerspiele und Bildschirmspielgeräte müssen wie bislang bereits Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden. Diese Bildträger dürfen nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, die das gekennzeichnete Alter haben.

Die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien, insbesondere die mit Gewaltdarstellungen, werden erweitert und verschärft. So sind auch ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle Trägermedien (z.B. Bücher, Videos, CD, CD-ROM, DVD), die den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt.

Die Kompetenzen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (bislang: Schriften) sind erweitert worden. Sie kann jetzt neben allen herkömmlichen auch alle neuen Medien - mit Ausnahme des Rundfunks - indizieren. Des weiteren ist das Indizierungsverfahren neu geregelt. Jetzt kann die Bundesprüfstelle auch ohne Antrag auf Anregung bestimmter Stellen tätig werden, um zu gewährleisten, dass möglichst alle jugendgefährdenden Angebote in die Liste der Bundesprüfstelle aufgenommen werden.


Die gewerbliche Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren wird verboten. Für Zigarettenautomaten gilt eine Übergangsfrist: sie müssen bis 1. Januar 2007 technisch so umgerüstet sein, dass Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Entnahme von Zigaretten nicht möglich ist.

Außerdem wird ein Verbot für Tabak- und Alkoholwerbung in Kinos vor 18 Uhr festgelegt.

Quelle: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... ty=pdf.pdf


Fazit:
Solange die Sache privat ist und bleibt und die Erziehungsberechtigten zustimmen, ist das legal. Dem Jugendamt gegenüber würde ich das trotzdem mal verschweigen. Davon abgesehen, dass ich das persönlich ebenfalls nicht ok finde.



WeiZen
Beiträge: 566

Re: Rechtliche Frage

Beitrag von WeiZen »

Voltz hat geschrieben:Davon abgesehen, dass ich das persönlich ebenfalls nicht ok finde.
Nix blanker Unsinn, habe obiges etwas drastischer formuliert.
Gruß
Ulrich
Zuletzt geändert von WeiZen am Do 21 Jul, 2005 12:01, insgesamt 1-mal geändert.



Gast

Re: Rechtliche Frage

Beitrag von Gast »

Einverstanden!



Voltz
Beiträge: 250

Re: Rechtliche Frage

Beitrag von Voltz »

Ooops, war nicht eingeloggt.
Das war von mir.



Horst D
Beiträge: 25

Re: Rechtliche Frage

Beitrag von Horst D »

Clipper hat geschrieben:Servus zusammen,
auch wenn die Frage wohl eher fürs Juristenforum ist, poste ich sie mal hier: Ich drehe ab und an im Freundeskreis kurze Filmchen im Stil der „Sexy Clips“, die nachts im Privatfernsehen laufen. Jetzt möchte die Schwester eines der bisherigen Models auch so einen Film von sich, nur ist sie erst 16 Jahre. Die Eltern wären einverstanden, doch wie ist die Rechtslage? Gibts da irgendwelche Gesetze, die regeln, wie viel sie zeigen darf? Die Filme sind rein fürs Privatvergnügen und sollen weder verkauft noch verliehen oder sonst wie veröffentlicht werden. Wär schön, wenn mir jemand Tipps geben oder einen Link dazu nennen könnte!

Grüße

Clipper
hallo, immer locker bleiben clipper, wenn die eltern eine schriftliche zustimmung geben und vielleicht noch ein elternteil beim dreh dabei ist kann dir kein mensch an den karren fahren.
aber warum hängst du sowas an die große glocke ??
wenn du abnehmer für diese "*** clips " suchst kannst du mich ruhig mal an mailen.
gruß horst
http://www.pfalz-bild.de
http://www.internetmovie.de
...wer der herde hinterherläuft frißt die scheisse, nicht das gras.



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