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Rechtliches Forum



Event-Livemitschnitt



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
Sascha Reuter
Beiträge: 2

Event-Livemitschnitt

Beitrag von Sascha Reuter »

Hallo an die Forengemeinde,

kurz zu mir:
Ich bin dem Forum neu beigretreten, um vielleicht doch wertvolle Informationen zu erhalten, die zumindest ein wenig Licht ins Dunkle bringen...

Zur eigentliche Frage:
Auch auf die Gefahr hin, dass das Thema schon x-mal thematisiert wurde. Leider konnte ich bisher keine befriedigende Auskunft ausfindig machen.

Anfang diesen Jahres erhielt ich den Auftrag zum Livemitschnitt (für Privatgebrauch des Auftraggebers) einer Zaubergala. Zusätzlich sollte ein öffentlichen Trailer daraus erstellt werden.
Da jeder Künstler musikalische Untermalungen einsetzt (verschiedene Stücke in Teilen) mussten auch die Musikrechte beachtet werden.
Für den Privatgebrauch ja nicht ganz so das Thema. Aber: der Trailer...
Nach intensiver Recherche (auch Telefonate mit der GEMA), welche mich so "dumm" lies, wie zuvor, musste leider der Originalton entfernt werden und eine Lizenzfreie Musik genutzt werden.
Dies war sehr bedeuaerlich, da somit die gezeigten Illusionen an Eindruck verloren haben.

Anfang des kommenden Jahres soll diese Zaubergala mit verschiedenen Künstlern erneut statt finden. Hierzu wurde ich gebeten, diese erneut mit zuschneiden.
Ein weiterer Wunsch des Auftraggebers wäre auch, dass man den Originalton im Trailer belassen könnte und darüber hinaus auch evtl. den Mitschnitt auf DVD zum Verkauf anbieten könnte.
Und genau das macht mir Kopfzerbrechen!

Gerne würden anfallende Lizenzkosten (so denn sie nicht jenseit von Gut und Böse lägen) gezahlt werden.
Bisher konnte mir aber niemand mitteilen, wie das funktionieren kann. Und das viele Einzelstücke, diese nur in Teilen oder gar in einem Mix eingesetzt werden, macht die Sache nicht wirklich leichter.

Da ich nun auch Anfragen diverser Bands erhalte, wird die Klärung der Rechtsfarge immer wichtiger.
Wobei ich denke, dass die Rechtfrage bei Musikbands leichter zu klären sind, da die Musikstücke ja bekannt sind oder die Künstler im Idealfall die alleinigen Liznezinhaber sind.

Daher meine Frage an Euch:
Da Livemitschnitte doch gar nicht mehr sehr ungewöhnlich sind, muss es doch jemanden geben, der auch mit der rechtlichen Umsetzung vertraut sein muss..

Wer hat eventuell Erfahrungen im Bereich des Livemitschnitts von Veranstaltungen?
Wie löst Ihr diese Problematik?

Ich bin ich um jeden sinnvollen Ratschlag/Tip und Erfahrungswerte sehr dankbar.
Ich würde ungern, nur aufgrund rechtlich nicht abklärbarer Umstände, den Schritt gehen müssen, den Bereich der Eventaufnahmen aufgeben zu müssen.


Schon einmal vielen Dank für Eure konstruktiven Beiträge.
Gruß, Sascha

PS:
Bitte keine Hinweise wie "einfach mal die Suchfunktion nutzen" und ähnliches. Diese nutze ich intensiv seit einem dreiviertel Jahr. Wäre ich damit erfolgreich gewesen, hätte ich mir nicht die Mühe gemacht, hier zu schreiben... ;)



Jott
Beiträge: 22650

Re: Event-Livemitschnitt

Beitrag von Jott »

Lass den Auftraggeber sich selber drum kümmern. Machst du das, kriegst du den Aufwand für die Bürokratie nie im Leben bezahlt.

Also nur die Aufzeichnung machen, den Trailer schneiden, das Ganze übergeben und berechnen. Fertig.

Ins Web stellen und DVD vervielfältigen sollen die schön selber machen. Du weißt ja sowieso nicht, was rechtlich ansteht und welche ruinösen monetären Fallen da lauern. Das ist ehrlich und okay. Also einfach Finger weg von der Veröffentlichung.



Sascha Reuter
Beiträge: 2

Re: Event-Livemitschnitt

Beitrag von Sascha Reuter »

Hallo Jott,

vielen Dank für deine Antwort.
Bleibt dann aber die Frage, hätte ich überhaupt filmen dürfen - auch wenn ich beauftragt war...?

Und ein anderes Schlagwort: Kundenservice.
Natürlich möchte ich die Verantwortung gerne auf den Auftraggeber abgeben, nicht nur wegen der rechtlichen Frage.
Aber unter gutem Sercice verstehe ich schon auch, dass auf Fragen des Auftraggebers antworten kann.



prime
Beiträge: 1559

Re: Event-Livemitschnitt

Beitrag von prime »

Du bist ja dort nur als Techniker gebucht, nicht als Anwalt mit Expertise auf Urheberrecht. Freundlich darauf hinweisen bzw. auf einen entsprechenden Anwalt verweisen und fertig.
Bleibt dann aber die Frage, hätte ich überhaupt filmen dürfen - auch wenn ich beauftragt war...?
Ich bin kein Anwalt (hehe) aber ich denke das ist kein Problem, weil es keine Vervielfältigung bzw. Verbreitung ist (also der typische Streitpunkt).



Jott
Beiträge: 22650

Re: Event-Livemitschnitt

Beitrag von Jott »

Natürlich darfst du filmen.

Es geht nachher nur um die Nutzungsrechte bei Veröffentlichung/physikalische Vervielfältigung. Wenn - wie gesagt - der Zaubertrick nur mit meinetwegen Hans-Zimmer-Musik wirkt, dann hat der Herr Zimmer jedes Recht, dafür Kohle zu sehen. Oder er ist lieb und will keine. Oder er verbietet das grundsätzlich. Er muss aber gefragt werden. Der Job ist also: rauskriegen, wer die Rechte für Herrn Zimmer verwaltet, dort Kontakt aufnehmen, die Nutzungsrechte für das Vorhaben einholen, die Kohle verhandeln.

Und das für jeden einzelnen Titel, der vorkommt. Damit bist du ein paar Wochen beschäftigt. Und wenn der Kunde die Beträge sieht, wird das Vorhaben sowieso abgeblasen.

GEMA, die zusätzlich anfällt, ist dagegen einfach: Zettel ausfüllen, Rechnung kommt irgendwann.

In der Praxis sagen die meisten, scheiß drauf, wo kein Kläger, da kein Richter, insbesondere auf YouTube. Das Restrisiko sollte aber bitteschön der Auftraggeber tragen, nicht du. Wozu?

Eine DVD kannst du gerne auch programmieren, aber die soll der Kunde dann schön selber ins Kopierwerk schicken. Da muss er nur unterschreiben, alle Rechte zu besitzen und das Kopierwerk von allen Rechtsstreitigkeiten freizustellen. Ist doch easy.



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