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BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Mi 23 Okt, 2024 15:15
von slashCAM

Ein neues BGH-Urteil könnte beträchtliche Konsequenzen für Drohnenfilmer haben. Bereits letztes Jahr hatte das Oberlandesgericht Hamm in einem Streit zwischen der Verwer...

Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten:
BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Mi 23 Okt, 2024 15:44
von -paleface-
Jetzt muss ich schon schauen aus welcher Perspektive ich was filme...?

Find ich genauso dumm wie damals die Klage mit der Tapete...

Mag ja sein das die jetzt da im Büro sich ein High Five abklatschen, weil sie gewonnen haben. Aber beim nächsten Kunstprojekt stehen die plötzlich vor dem selben Problem....nur auf der anderen Seite. Dann ist das Geheule groß!

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Mi 23 Okt, 2024 17:01
von Frank Glencairn
Zwei Sachen, die ich schon seit Jahren sage (aber keiner hören will):

1. Es wird seit ner ganzen Weile aktiv versucht das Drohnenfilmen in immer mehr Bereichen dermaßen einzuschränken, bis es quasi keinen Sinn mehr macht, weil alles was interessant wäre, verboten ist.

2. Diese "Kunst-Lizenz" und "Urheberrechts-Verwertungs Scheiße" ist seit langem völlig aus dem Ruder gelaufen.
Ne reine Gelddruckmaschine für ganz wenige, während (siehe GEMA) die kleinen Künstler nur Brotkrumen abbekommen - wenn überhaupt.

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Mi 23 Okt, 2024 19:59
von Jott
Dieses Urteil ist ärgerlich, aber logisch. Das Panoramarecht ist ja schon sehr lange auf „Passantensicht“ eingeschränkt. Schon auf eine Leiter stellen geht nicht mehr.

Grund zum Heulen? In anderen Ländern gibt es gar kein Panoramarecht. Das ist in Deutschland vergleichsweise paradiesisch!

Nichts Neues.

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 07:42
von Gabriel_Natas
Frank Glencairn hat geschrieben: Mi 23 Okt, 2024 17:01 Zwei Sachen, die ich schon seit Jahren sage (aber keiner hören will):

1. Es wird seit ner ganzen Weile aktiv versucht das Drohnenfilmen in immer mehr Bereichen dermaßen einzuschränken, bis es quasi keinen Sinn mehr macht, weil alles was interessant wäre, verboten ist.
Jup. Ich hatte das mal recherchiert, als wir überlegt hatten für die Arbeit Drohnenaufnahmen zu machen und ich dann eine gute Drohne für die Arbeit hätte kaufen können ...
Problem war dann am Ende: Innenstadt von Berlin.

In so ziemlich ganz Berlin dürfen keine Drohnen fliegen, weil Bannkreis um den Bundestag und Bundeskanzleramt.
Und alle Drohnen über 249g oder wenn sie Kamera haben fallen unter dieses Flugverbot.

So, wenn man dann weit genug weg ist, darf man trotzdem immer noch nicht die Drohne fliegen, weil man ja weit genug entfernt von bestimmten Straßen sein muss, man darf nicht zu nah an Häuser ran - defacto kann man in Berlin nur eine Drohne fliegen, wenn man am Stadtrand in eigenem Haus mit Garten wohnt und die Drohne im eigenen Garten fliegen lässt.

Das weiß halt nur keiner. Und die Drohnen werden munter von Media Markt und Co. ohne Beratung verkauft.

So, selbst wenn man sich eine Genehmigung für einen Drohnenflugdreh holen will, wissen die zuständigen Behörden selber nicht mal, wie sie solche Genehmigungen ausstellen sollen ...

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 08:00
von Frank Glencairn
Jott hat geschrieben: Mi 23 Okt, 2024 19:59 In anderen Ländern gibt es gar kein Panoramarecht. Das ist in Deutschland vergleichsweise paradiesisch!
Sagte ich oben je bereits:

"Diese "Kunst-Lizenz" und "Urheberrechts-Verwertungs Scheiße" ist seit langem völlig aus dem Ruder gelaufen."

Für wen genau ist das "paradiesisch"?
Den Drohnenpiloten - und darum geht's hier schließlich - nutzt das schon mal nix.

Und ja, man kann sich das Leben natürlich immer schön reden, in dem man sich an den schlechtesten Beispielen orientiert, und sich einredet daß es einem eigentlich ja gut geht, weil es woanders noch schlimmer ist.

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 08:01
von Alex
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Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 08:16
von pillepalle
Frank Glencairn hat geschrieben: Do 24 Okt, 2024 08:00 Für wen genau ist das "paradiesisch"?
Ich glaube er meinte das es hierzulande überhaupt ein Panoramarecht gibt. In Amerika gibt's das z.B. nicht. Da wollte ich in Beverly Hills mal ein Haus fotografieren und meine damalige Freundin mich darauf aufmerksam machte, daß es verboten sei Privateigentum zu fotografieren. Auch von der Straße aus.

In London sollte ich und ein Kollege von mir Fotos auf dem Trafalgar Square machen. Da ist alles Kameraüberwacht und kaum war das Stativ aufgebaut, sprangen auch schon die ersten Wachleute aus den Bunkern und wollten uns verscheuchen. Zum Glück hatten wir eine Genehmigung, aber nur für den Trafalgar Square selber und nicht für die umliegenden Gebäude. Als wir für eine Aufnahme ein Stativbein auf dem Bürgersteig einer Bank stehen hatten, kam direkt ein Sicherheitsbeamter der Bank heraus gesprungen, daß wir auf ihrem Gelände keine Bilder machen dürften. Wir haben ja den Platz selber fotografiert (bzw eine Arbeit auf der Fourth Plint). Da war nichts zu machen. Wir mussten unser Stativ 20 Zentimeter nach vorne bewegen, sonst wären wir den nicht mehr los geworden.

VG

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 08:33
von Frank Glencairn
Ja ich weiß, es ist völlig absurd und ich kann mich nur nochmal selbst zitieren:

"Diese "Kunst-Lizenz" und "Urheberrechts-Verwertungs Scheiße" ist seit langem völlig aus dem Ruder gelaufen."


Das einzig amüsante dabei ist (vor allem seit es Handys gibt) - das Netz ist voll von Bildern, die es eigentlich gar nicht geben dürfte.
Otto Normaltourist, fotografiert den Eiffelturm, das Colosseum und die Akropolis, und 30 Sekunden später landet das Bild auf Facebook oder Insta.

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 08:53
von pillepalle
Ja, ohne Stativ und wenn das nicht zu professionell aussieht sagt auch nirgendwo jemand was. Aber hierzulande ist das eben noch verhältnismäßig locker.

Ich kenne kenne noch die Geschichten von Modefotografen aus Paris. Die waren bei ihren Shootings alle guerillamäßig unterwegs. Also, das ganze Team in einen Kleinbus, angehalten und alle herausgesprungen, 5 Minuten fotografiert und weiter :) Das alles um sich die Genehmigungen zu sparen.

VG

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 08:54
von soulbrother
Frank Glencairn hat geschrieben: Do 24 Okt, 2024 08:00
"Diese "Kunst-Lizenz" und "Urheberrechts-Verwertungs Scheiße" ist seit langem völlig aus dem Ruder gelaufen."
Was soll so eine dämliche, weil pauschale Aussage?

Ohne Urheberrecht könnte doch jeder meine Fotos verwenden und ich hätte den Bilderklauern (die es kommerziell! genutzt hatten) nicht meine nachträgliche Rechnung samt dezenter Androhung eines Verfahrens senden können...
(2 mal erlebt und eben nachträglich noch gut verdient)

Irgendwie muss es ja definiert werden und wenn jemand sein etwas größeres Kunstwerk im Garten stehen hat und der Drohnenheini (oder Kranuser) meint, dieses Werk von schräg oben zu fotografieren und dann (kommerziell!) zu nutzen, dann ist es eben definiert, was erlaubt ist und was nicht.

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 09:05
von Darth Schneider
Mit den Fotos hast du natürlich recht.
Was das Kunstwerk im Garten betrifft ?
Dürften die meisten Künstler froh sein wenn überhaupt eine Drohne darüber fliegt und das Kunstwerk mehr gesehen wird.
Gruss Boris

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 09:17
von Frank Glencairn
soulbrother hat geschrieben: Do 24 Okt, 2024 08:54
Was soll so eine dämliche, weil pauschale Aussage?

Ohne Urheberrecht könnte doch jeder meine Fotos verwenden und ich hätte den Bilderklauern (die es kommerziell! genutzt hatten) nicht meine nachträgliche Rechnung samt dezenter Androhung eines Verfahrens senden können...
(2 mal erlebt und eben nachträglich noch gut verdient)
Wir reden hier nicht vom "Bilderklauen" sondern vom Bildermachen - Thema verfehlt - setzen.
soulbrother hat geschrieben: Do 24 Okt, 2024 08:54
Irgendwie muss es ja definiert werden und wenn jemand sein etwas größeres Kunstwerk im Garten stehen..
"Große Kunstwerke im Garten" sind ein genauso albern herbeikonstruiertes Argument, wie die berühmten Nachbarinnen, die angeblich alle permanent 7/24 splitterfasernackt im Gerten rumlaufen.

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 09:23
von -paleface-
Frank Glencairn hat geschrieben: Do 24 Okt, 2024 08:33
Otto Normaltourist, fotografiert den Eiffelturm, das Colosseum und die Akropolis, und 30 Sekunden später landet das Bild auf Facebook oder Insta.
Ich warte ja auch noch drauf das Influencern ein Riegel vor ihre Bilder und Videos gemacht werden.
Schließlich nehmen die auch aus einem kommerziellen Gedanken heraus auf. Die dürfen aber posten wie sie lustig sind.

Influencer sind genaugenommen Gewerbe. Was unterscheidet die denn noch von einer normalen Filmproduktion?
Eigentlich ja nur das auftreten.

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 09:24
von vaio
Frank Glencairn hat geschrieben: Do 24 Okt, 2024 09:17
soulbrother hat geschrieben: Do 24 Okt, 2024 08:54
Was soll so eine dämliche, weil pauschale Aussage?

Ohne Urheberrecht könnte doch jeder meine Fotos verwenden und ich hätte den Bilderklauern (die es kommerziell! genutzt hatten) nicht meine nachträgliche Rechnung samt dezenter Androhung eines Verfahrens senden können...
(2 mal erlebt und eben nachträglich noch gut verdient)
Wir reden hier nicht vom "Bilderklauen" sondern vom Bildermachen - Thema verfehlt - setzen.

Nein, ist nur zu Ende gedacht. Selbstredend muss man zum „Bilderklauen“ erst „Bildermachen“. Sollte logisch sein.



Frank Glencairn hat geschrieben: Do 24 Okt, 2024 09:17
soulbrother hat geschrieben: Do 24 Okt, 2024 08:54
Irgendwie muss es ja definiert werden und wenn jemand sein etwas größeres Kunstwerk im Garten stehen..
"Große Kunstwerke im Garten" sind ein genauso albern herbeikonstruiertes Argument, wie die berühmten Nachbarinnen, die angeblich alle permanent 7/24 splitterfasernackt im Gerten rumlaufen.

Wieder typisch, dass immer Extrembeispiele genannt werden. Es reicht ja die ganz normale Privatsphäre. Auch das sollte logisch sein.

Oder möchtest du in deinem Garten ungefragt gefilmt werden?

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 09:27
von soulbrother
Frank Glencairn hat geschrieben: Do 24 Okt, 2024 09:17 .....wie die berühmten Nachbarinnen, die angeblich alle permanent 7/24 splitterfasernackt im Gerten rumlaufen.
Anderes Gesetz
Thema verfehlt - setzen.

;-)

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 09:29
von Darth Schneider
Privatsphäre ist doch eher relativ.
Wer splitternackt oder halbnackt im Garten oder hinter dem Fenster sichtbar herum turnt muss doch damit rechnen das er oder sie angeschaut oder abgelichtet wird.

Das sehe ich auch im Freibad. Die Frauen die so gut wie nix anhaben werden logischerweise von den Männern angestarrt und manchmal blöd angemacht.
Selber schuld.
Gruss Botis

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 09:34
von Alex
Frank Glencairn hat geschrieben: Do 24 Okt, 2024 09:17wie die berühmten Nachbarinnen, die angeblich alle permanent 7/24 splitterfasernackt im Gerten rumlaufen.
Das sind bestimmt die berühmten "heißen Singles in deiner Umgebung"? :D

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 09:37
von Darth Schneider
Nicht nur die Singels. Männer sind Jäger, Frauen sind Sammler. ;))
Gruss Boris

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 09:39
von vaio
Darth Schneider hat geschrieben: Do 24 Okt, 2024 09:29 Privatsphäre ist doch eher relativ.
Wer splitternackt oder halbnackt im Garten oder hinter dem Fenster sichtbar herum turnt muss doch damit rechnen das er oder sie angeschaut oder abgelichtet wird.

Das sehe ich auch im Freibad. Die Frauen die so gut wie nix anhaben werden logischerweise von den Männern angestarrt und manchmal blöd angemacht.
Selber schuld.
Gruss Botis

Mein Garten ist eben genau kein Freibad.

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 09:40
von Pianist
Gabriel_Natas hat geschrieben: Do 24 Okt, 2024 07:42 So, selbst wenn man sich eine Genehmigung für einen Drohnenflugdreh holen will, wissen die zuständigen Behörden selber nicht mal, wie sie solche Genehmigungen ausstellen sollen ...
Verstehe ich nicht. Das ist eine simple Mail ans BAF, und wenn Du alle nötigen Unterlagen gleich mit eingereicht hast, bekommst Du die beantragte Durchfluggenehmigung für die ED-R 146. Mir ist noch nie irgendwas verweigert worden.

Matthias

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 09:43
von Darth Schneider
@Vaio
Natürlich nicht, aber dennoch, wer von Ausserhalb sichtbar ist, ist eben auch im Garten oder in der Wohnung von Ausserhalb sichbar.
Gruss Boris

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 09:46
von vaio
Darth Schneider hat geschrieben: Do 24 Okt, 2024 09:43 @Vaio
Natürlich nicht, aber dennoch, wer bon Ausserhalb sichtbar ist, ist auch im Garten oder in der Wohnung sichbar.
Gruss Boris

Also in meinem Garten bin ich ohne Leiter nur vom Himmel aus sichtbar. In der Wohnung nur, wenn ich die Gardinen oder das Fenster öffne. Ist doch nicht schwer zu verstehen, oder?

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 09:47
von Darth Schneider
Klar verstehe ich das. Hab auch nix anderes behauptet.
Aber wenn ich vom Himmel aus sichtbar bin hänge ich auch nicht nackt herum.

muss jeder selber wissen.
gruss Boris

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 10:01
von vaio
Darth Schneider hat geschrieben: Do 24 Okt, 2024 09:47 Klar verstehe ich das. Hab auch nix anderes behauptet.
Doch schon.
… aber dennoch, wer von Ausserhalb sichtbar ist, ist eben auch im Garten oder in der Wohnung von Ausserhalb sichbar.


Aber wenn ich vom Himmel aus sichtbar bin hänge ich auch nicht nackt herum.

1. Meine Privatsphäre hat nichts mit Nacktheit zu tun.

2. Ich laufe in meinem Garten so herum, wie ich Lust habe. Deshalb von den Seiten auch nicht einsehbar.

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 10:33
von Kino
Im vorliegenden Fall halte ich die Einschränkungen für akzeptabel. Es handelt sich wohl um ein Einzelwerk, dass aus einer erhöhten Perspektive aufgenommen wurde. Die Nutzung einer Abbildung dieses Werkes aus „normalem“ Sichtwinkel von öffentlichem Verkehrsraum aus, wäre doch von der Panoramafreiheit gedeckt. Mit dem heutigen (schmerzhaft erkauften) Wissen hätte der Verlag bestimmt mit dieser Limitierung der Bildaussage leben können - „die haben’s halt verpennt“.

Eine rechtliche Frage, die mir als Drohnenflieger größere Sorge bereitet, und für die ich noch keine Antwort fand ist: Wie sieht’s denn aus mit all den urheberrechtlich geschützten Fassadenansichten, die ich nur aus der Luft sehen kann?

Bekanntermaßen unterliegen auch Außenansichten von Gebäuden § 59 I, 2 UrhG. Die Panaoramafreiheit privilegiert Aufnahmen, die sich auf Teile des Bauwerks reduzieren, die vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Jetzt kommt’s: Ich fliege lichtbildend unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften z.B. über öffentlichen Verkehrsraum durch ein Wohngebiet, Innenstadt, etc. Dabei ist es doch unvermeidbar, dass ich auch rückwärtige Fassaden von Bauwerken erfasse, die eben nicht der Panoramafreiheit unterliegen.

Gibt es hierzu schon Rechtsprechung oder herrschende Meinungen? Wird dieser Sachverhalt möglicherweise in Analogie von Persönlichkeitsrechten beurteilt - Duldungsanspruch, wenn dies kein wesentliches Bildbestandteil betrifft, …? Ich habe hierzu noch nichts gefunden.

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 10:35
von Pianist
Da würde ich über "unwesentliches Beiwerk" gehen.

Matthias

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 10:40
von medienonkel
Darth Schneider hat geschrieben: Do 24 Okt, 2024 09:29 Privatsphäre ist doch eher relativ.
Wer splitternackt oder halbnackt im Garten oder hinter dem Fenster sichtbar herum turnt muss doch damit rechnen das er oder sie angeschaut oder abgelichtet wird.

Das sehe ich auch im Freibad. Die Frauen die so gut wie nix anhaben werden logischerweise von den Männern angestarrt und manchmal blöd angemacht.
Selber schuld.
Gruss Botis
Sorry, aber was ist logisch daran, das Männer Frauen im Freibad anstarren und blöd anmachen?

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 10:48
von Darth Schneider
Logisch ist daran einfach das es halt zum teil passiert. Ist halt die Realität
Natürlich reagieren wir wenn sich jemand belästigt fühlt.
Gruss Boris

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 10:51
von dienstag_01
Darth Schneider hat geschrieben: Do 24 Okt, 2024 10:48 Logisch ist daran einfach das es halt zum teil passiert. Ist halt die Realität
Natürlich reagieren wir wenn sich jemand belästigt fühlt.
Gruss Boris
Wie kann man sich die Reaktion vorstellen - "Selber Schuld"?

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 10:59
von Darth Schneider
@dienstag
klar dind die Weiber selber schuld wenn inzwischen wenger Stoff an der Badehose dran ist als an einem Taschentuch. Ist doch nicht nötig.
Gruss Boris

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 11:15
von dienstag_01
Früher wars halt der Minirock, der Frauen zu Vergewaltigungsopfern werden ließ - Selber Schuld.
Sorry, mir wird gerade übel.

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 11:28
von soulbrother
Kino hat geschrieben: Do 24 Okt, 2024 10:33
Eine rechtliche Frage, die mir als Drohnenflieger größere Sorge bereitet, und für die ich noch keine Antwort fand ist: Wie sieht’s denn aus mit all den urheberrechtlich geschützten Fassadenansichten, die ich nur aus der Luft sehen kann?
Dazu auch nicht vergessen, dass die meisten Fassaden keinen urherberrechtlichen Schutz genießen.

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 11:56
von Jominator
-paleface- hat geschrieben: Mi 23 Okt, 2024 15:44 Find ich genauso dumm wie damals die Klage mit der Tapete...
Kein guter Vergleich. Die Klage wurde im September höchstrichterlich abgewiesen:

https://www.heise.de/news/BGH-Urteil-Fo ... 64507.html

Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Verfasst: Do 24 Okt, 2024 14:21
von Gabriel_Natas
Pianist hat geschrieben: Do 24 Okt, 2024 09:40
Gabriel_Natas hat geschrieben: Do 24 Okt, 2024 07:42 So, selbst wenn man sich eine Genehmigung für einen Drohnenflugdreh holen will, wissen die zuständigen Behörden selber nicht mal, wie sie solche Genehmigungen ausstellen sollen ...
Verstehe ich nicht. Das ist eine simple Mail ans BAF, und wenn Du alle nötigen Unterlagen gleich mit eingereicht hast, bekommst Du die beantragte Durchfluggenehmigung für die ED-R 146. Mir ist noch nie irgendwas verweigert worden.

Matthias
Und dann noch eine Registrierung der Drohne beim LBA, sowie eine Genehmigung bei der Landesluftfahrtbehörde - und das muss alles auch jeder Privatmensch machen, der sich z.B. eine DJ Neo bei Media Markt kauft und die irgendwo, auch Privat, in Berlin fliegen lassen will.

Jetzt weiß ich das auch langsam alles, aber versuch das mal als Normalsterblicher rauszufinden oder überhaupt als Privatperson dran zu denken, wenn Media Markt dir einfach so eine Drohne verkauft, ohne dich zu informieren, dass wenn du die vor der Tür fliegen lässt, Bußgelder bis 50.000€ drohen.