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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Mo 12 Jun, 2023 11:16
von Pianist
egmontbadini hat geschrieben: ↑Mo 12 Jun, 2023 11:11
mmmh, wenn ich mir drei Dachlatten zusammenschraube und mit meiner Cam in 9m eine Aufnahme mache, gilt die P-Freiheit
Nein. Die gilt nur so etwa bis Augenhöhe, also was man ohne Hilfsmittel hinbekommt.
Matthias
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Mo 12 Jun, 2023 11:34
von macaw
pillepalle hat geschrieben: ↑Mo 12 Jun, 2023 11:05
@ Frank
Ja, meinte ich eigentlich, ihre Kunden. Warum sollen nur für Tätigkeiten von fest Angestellten Beiträge bezahlt werden, nicht aber für freie Mitarbeiter? Ein Solidarsystem kann doch nur funktionieren wenn auch alle mitmachen. Sonst ist das so wie bei den Steuern. Die Reichen und Großen drücken sich darum und die kleineren haben diese Möglichkeiten nicht.
VG
Frank meinte keine Angestellten, sondern Leute, die von der KSK abgelehnt wurden, aber auf deren Leistungen KSK Abgaben gezahlt werden, wenn sie eine Rechnung stellen (korrigiere mich, Frank, falls ich Dich missverstanden habe). Wenn jemand abgelehnt wurde sollte der definitiv nicht zur Berechnung von Abgaben herangezogen werden, aber eigentlich auch keiner, der keinen Bock auf die KSK hat, das verzerrt nur echten Wettbewerb.
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Mo 12 Jun, 2023 11:44
von pillepalle
@ macaw
Was hat eine solidarische Krankenversicherung mit Wettbewerb zu tun? Und natürlich wird nicht jeder angenomen, denn die Versicherung ist auch nicht für jeden gedacht. Natürlich möchte da jeder rein, weil sie eben sehr günstig ist. Früher war das viel einfacher, aber die haben eben auch gemerkt, das einige das nur nutzen um Beiträge zu sparen.
VG
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Mo 12 Jun, 2023 11:45
von Pianist
Ich habe jetzt nicht alles mitgelesen, also wenn Ihr jetzt bei der KSK seid: Das BVerfG hat schon vor Jahrzehnten geurteilt, dass die Abgabepflicht nicht von der Mitgliedschaft abhängig gemacht werden darf, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass Nichtmitglieder bei der Auftragsvergabe bevorzugt werden. Abgelehnt werden in der Regel ja diejenigen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, also wo die künstlerisch-publizistische Tätigkeit eben nicht den Lebensunterhalt finanziert.
Das gesamte System ist schon sehr speziell, aber es ist immerhin eine Möglichkeit, genau diese Zielgruppe ins Sozialsystem zu integrieren.
Matthias
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Mo 12 Jun, 2023 12:00
von macaw
pillepalle hat geschrieben: ↑Mo 12 Jun, 2023 11:44
@ macaw
Was hat eine solidarische Krankenversicherung mit Wettbewerb zu tun? Und natürlich wird nicht jeder angenomen, denn die Versicherung ist auch nicht für jeden gedacht. Natürlich möchte da jeder rein, weil sie eben sehr günstig ist. Früher war das viel einfacher, aber die haben eben auch gemerkt, das einige das nur nutzen um Beiträge zu sparen.
VG
Ich möchte da nicht rein (lohnt nicht, verdiene halt ordentlich und bin in der PKV), ich spreche daher nicht für mich. Ich halte ein System, das prekäre Lebensverhältnisse fördert ohnehin für fragwürdig. Aber wir schweifen hier ab, daher beende ich das Thema bevor wir nach Offtopic verschoben werden.
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Mo 12 Jun, 2023 12:02
von Frank Glencairn
pillepalle hat geschrieben: ↑Mo 12 Jun, 2023 11:05
Warum sollen nur für Tätigkeiten von fest Angestellten Beiträge bezahlt werden, nicht aber für freie Mitarbeiter?
Für fest Angestellte wird keine KSK gezahlt. Nur für Selbständige.
Hier geht echt alles durcheinander.
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Mo 12 Jun, 2023 12:09
von pillepalle
@ Frank
Die Angestellten sind ja auch in der Gesetzlichen für die Beiträge gezahlt werden.
@ macaw
Du verstehst eben nicht warum manche Teile der Gesellschaft (Kunst&Kultur, Presse, usw) geschützt werden und es besondere Rechte braucht um das zu regeln.
VG
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Mo 12 Jun, 2023 12:14
von soulbrother
Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Mo 12 Jun, 2023 12:02
Hier geht echt alles durcheinander.
Wie üblich beim Mitquatschen über Dinge, von denen man sich nicht informiert hat vorher, aber dennoch meint, die quasi Stammtischparolen unbedingt mitzuteilen...
Wer abgabepflichtig ist und wer Mitglied werden kann, steht klar auf der Website der KSK
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Mo 12 Jun, 2023 12:19
von soulbrother
Wer sowas schreibt:
Ich halte ein System, das prekäre Lebensverhältnisse fördert ohnehin für fragwürdig....
...der klingt für mich überheblich und asozial.
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Mo 12 Jun, 2023 14:57
von markusG
Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Mo 12 Jun, 2023 10:59
Geld der Allgemeinheit > Eigentum der Allgemeinheit.
Und was hat das mit dem Urheberrecht zu tun?
Alles was subventioniert wurde gehört also allen? So richtig Kommunismus und so? Das sind ja mal ganz neue Töne :D
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Mo 12 Jun, 2023 15:20
von dienstag_01
markusG hat geschrieben: ↑Mo 12 Jun, 2023 14:57
Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Mo 12 Jun, 2023 10:59
Geld der Allgemeinheit > Eigentum der Allgemeinheit.
Und was hat das mit dem Urheberrecht zu tun?
Alles was subventioniert wurde gehört also allen? So richtig Kommunismus und so? Das sind ja mal ganz neue Töne :D
Fremdwörter sind Glückssache, wissen wir ;)
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Mo 12 Jun, 2023 16:01
von Steelfox
Pianist hat geschrieben: ↑Mo 12 Jun, 2023 11:45
Ich habe jetzt nicht alles mitgelesen, also wenn Ihr jetzt bei der KSK seid: Das BVerfG hat schon vor Jahrzehnten geurteilt, dass die Abgabepflicht nicht von der Mitgliedschaft abhängig gemacht werden darf, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass Nichtmitglieder bei der Auftragsvergabe bevorzugt werden. Abgelehnt werden in der Regel ja diejenigen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, also wo die künstlerisch-publizistische Tätigkeit eben nicht den Lebensunterhalt finanziert.
Das gesamte System ist schon sehr speziell, aber es ist immerhin eine Möglichkeit, genau diese Zielgruppe ins Sozialsystem zu integrieren.
Matthias
Unsinn: Als Nichtmitglied werde ich eher benachteiligt, weil
A) ich den Arbeitgeberanteil (Krankenkasse etc) mit bezahlen muss, also deutlich höhere Ausgaben habe, und
B) ich für Folgeaufträge gemieden werde, nachdem meine Kunden, den fälligen (unberechtigten) KSK-Anteil entrichten mussten - was sich durch meinen höheren Monatsbeitrag nochmal negativer auf die Bilanz auswirkt.
Ich musste da erst lernen, wie ich mich und meine Kunden davor bewahre.
Panoramafreiheit: "
Oberlandesgericht Hamm" - die Vergangenheit hat bewiesen, dass man ab hier mit dem Lesen aufhören kann.
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Mo 12 Jun, 2023 16:09
von Pianist
Steelfox hat geschrieben: ↑Mo 12 Jun, 2023 16:01
B) ich für Folgeaufträge gemieden werde, nachdem meine Kunden, den fälligen (unberechtigten) KSK-Anteil entrichten mussten - was sich durch meinen höheren Monatsbeitrag nochmal negativer auf die Bilanz auswirkt.
Irgendwie verstehe ich diese Aussage nicht. Was ist unberechtigt? Und warum meidet Dich jemand? Doch sicher nicht wegen der KSK... Und welcher Monatsbeitrag steigt dadurch?
Matthias
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Mo 12 Jun, 2023 17:13
von soulbrother
Steelfox hat geschrieben: ↑Mo 12 Jun, 2023 16:01
B) ich für Folgeaufträge gemieden werde, nachdem meine Kunden, den fällig...
Logikkurs:
Du wirst gemieden, weil Abgaben abgeführt werden müssen.
Denkst Du ernsthaft, dass dann der Kollege, der in der Ksk ist bevorzugt wird?
Für den müssen dieselben Abgaben bezahlt werden.
Du hast doch die freie Wahl:
-Personengesellschaft oder andere Unternehmensform , d.h. keine Abgaben für Deine Kunden
- Einzelunternehmen mit oder ohne KSK Mitgliedschaft, d.h. Abgaben für die Kunden.
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Mo 12 Jun, 2023 17:20
von Pianist
Wenn er eine GmbH gründet, um seine Kundschaft von der Abgabepflicht zu entlasten, muss er seine Preise um mindestens 20 Prozent erhöhen, weil seine Kosten steigen. Da ist der Auftraggeber mit fünf Prozent Abgabe besser bedient.
Matthias
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Mo 12 Jun, 2023 17:22
von macaw
Steelfox hat geschrieben: ↑Mo 12 Jun, 2023 16:01
Panoramafreiheit: "
Oberlandesgericht Hamm" - die Vergangenheit hat bewiesen, dass man ab hier mit dem Lesen aufhören kann.
Warum das?
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Mo 12 Jun, 2023 17:34
von Pianist
Er verwechselt das vermutlich mit einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998.
Matthias
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Mo 12 Jun, 2023 17:51
von Steelfox
soulbrother hat geschrieben: ↑Mo 12 Jun, 2023 17:13
Steelfox hat geschrieben: ↑Mo 12 Jun, 2023 16:01
B) ich für Folgeaufträge gemieden werde, nachdem meine Kunden, den fällig...
Logikkurs:
Du wirst gemieden, weil Abgaben abgeführt werden müssen.
Denkst Du ernsthaft, dass dann der Kollege, der in der Ksk ist bevorzugt wird?
Für den müssen dieselben Abgaben bezahlt werden.
Du hast doch die freie Wahl:
-Personengesellschaft oder andere Unternehmensform , d.h. keine Abgaben für Deine Kunden
- Einzelunternehmen mit oder ohne KSK Mitgliedschaft, d.h. Abgaben für die Kunden.
Ich wohne im ländlichen Raum. Regional sind die Kunden überschaubar, die man sich auch noch mit Kollegen teilt. Ist schon etwas her, für einen treuen Kunden hatte ich einige Zeit über seine Firmenevents, Neuvorstellungen und Hausmessen berichten dürfen. Dieser Kunde hatte dann die Zusammenarbeit eingestellt (war ein freundschaftliches Gespräch), nachdem man ihm darauf Aufmerksam gemacht hatte, dass für meine Arbeiten diese Abgaben zu Zahlen sind.
Ja, einfach halber bleiben wir mal bei diesen einen Auftrag - auch wenn ein Auftragnehmer Mitglied bei der KSK wäre, hätte der Kunde ebenso die Zusammenarbeit eingestellt, aber dadurch, dass die KSK ja zur Hälfte seine Abgaben zahlt, steht dieser Auftragnehmer unterm Strich – nach diesem Auftragsverlust – besser da.
Ich bleibe dabei, solange ich nicht selbst KSK-Mitglied bin, sollte dieser „Verein“ von meinen Kunden die Finger lassen. Schon klar, das ist gesetzlich geregelt, ist aber höchst unfair.
Ist jetzt aber doch zu sehr OT.
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Mo 12 Jun, 2023 17:53
von Pianist
Aber an wen vergibt Dein ehemaliger Kunde denn stattdessen die Aufträge? An eine viel teurere GmbH? Oder lässt er überhaupt nicht mehr filmen?
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Mo 12 Jun, 2023 17:56
von Steelfox
Pianist hat geschrieben: ↑Mo 12 Jun, 2023 17:53
Aber an wen vergibt Dein ehemaliger Kunde denn stattdessen die Aufträge? An eine viel teurere GmbH? Oder lässt er überhaupt nicht mehr filmen?
Wird Inhouse gemacht, aber nur noch selten.
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Mo 12 Jun, 2023 17:57
von Pianist
Dann hat doch das eine mit dem anderen überhaupt nichts zu tun...
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Mo 12 Jun, 2023 18:02
von Steelfox
Natürlich nicht, Ich verstehe.
Und Hamburg hatte ich ganz sicher nicht gemeint.
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Di 13 Jun, 2023 05:38
von Jott
Altes Thema.
Seit vor etwa 15 Jahren erstmals über Betriebsprüfungen die Zahlung der KSK-Zwangsabgabe kontrolliert wurde und richtig Ärger aufkam (Unterschlagung von Sozialabgaben, Nachzahlung für die letzten fünf Jahre und hohe Strafen), beauftragen vor allem größere Unternehmen oft nur noch GmbHs.
„Künstler“ ohne Kapitalgesellschaft sind „gebissen“. Dazu müssen sie gar nicht KSK-Mitglied sein, das macht keinen Unterschied.
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Di 13 Jun, 2023 05:53
von Pianist
Höre ich auch gelegentlich, kann ich aus meiner Erfahrung aber nicht bestätigen. Meine Auftraggeber führen brav die Abgabe ab, und wenn es Agenturen sind, wird der jeweilige Abgabesatz eben an die Kundschaft weiterberechnet. Völlig normales Prozedere.
Matthias
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Di 13 Jun, 2023 06:01
von pillepalle
Wenn das Budget durch ein paar Prozent Abgabe gesprengt wird ist es vielleicht ohnehin nicht der allerbeste Kunde.
VG
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Di 13 Jun, 2023 06:09
von Pianist
Na eben. Und wenn er stattdessen eine GmbH beauftragt, zahlt er dort nicht fünf, sondern mindestens 20 Prozent mehr.
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Di 13 Jun, 2023 06:12
von Jott
Wenn für einen Auftraggeber bei einem - sagen wir - 50.000 Euro-Projekt unsinnige 2.500 Euro zusätzlich anfallen für nichts, dann muss man schon verstehen, dass sich daraus gewisse Entscheidungen ergeben.
20% mehr für eine GmbH? Eigentlich nicht. Bart. Aber kommen wir nicht vom Thema ab?
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Di 13 Jun, 2023 06:15
von DKPost
Jott hat geschrieben: ↑Di 13 Jun, 2023 06:12
Wenn für einen Auftraggeber bei einem - sagen wir - 50.000 Euro-Projekt unsinnige 2.500 Euro zusätzlich anfallen für nichts, dann muss man schon verstehen, dass sich daraus gewisse Entscheidungen ergeben.
20% mehr für eine GmbH? Eigentlich nicht. Bart. Aber kommen wir nicht vom Thema ab?
Bei einer GmbH übersteigen wahrscheinlich schon die Kosten für die Buchführung den KSK-Anteil eines Freiberuflers. Gewerbesteuer, Versicherungen etc. kommen noch dazu. Da fährt man mit dem Freiberfuler + KSK-Abgabe ziemlich sicher günstiger.
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Di 13 Jun, 2023 06:30
von Jott
Ich leite zwei Firmen, eine GmbH und eine als Freiberufler. Weiß also genau, wie es aussieht. Aber was hat das jetzt mit dem Panoramarecht zu tun?
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Di 13 Jun, 2023 06:39
von DKPost
Also, dann kennst du doch die Kosten und die Unterschiede von einfacher GuV-Rechnung zu doppelter Buchführung. Ich denke nicht, dass es irgendeine erfolgreiche Firma gibt, bei der diese Kosten die 5% KSK-Anteil nicht übersteigen. Und wie gesagt kommen da ja auch noch andere Kosten dazu.
Es gibt einige Gründe, warum Firmen eher eine GmbH beauftragen, aber Kosten sind keiner davon.
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Di 13 Jun, 2023 06:44
von pillepalle
@ Jott
Aber Du hast die GmbH sicher nicht gegründet, damit Du günstiger am Markt sein kannst, sondern eher aus Haftungsgründen.
Aber stimmt schon. Wir schweifen leicht ab. Ich kann aus meiner Erfahrung nur sagen, dass die Kunden die am härtesten verhandeln meist auch die anstrengensten sind. Die Mentalität zieht sich dann oft durch den ganzen Job.
VG
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Di 13 Jun, 2023 07:10
von macaw
Jott hat geschrieben: ↑Di 13 Jun, 2023 05:38
Altes Thema.
Seit vor etwa 15 Jahren erstmals über Betriebsprüfungen die Zahlung der KSK-Zwangsabgabe kontrolliert wurde und richtig Ärger aufkam (Unterschlagung von Sozialabgaben, Nachzahlung für die letzten fünf Jahre und hohe Strafen), beauftragen vor allem größere Unternehmen oft nur noch GmbHs.
„Künstler“ ohne Kapitalgesellschaft sind „gebissen“. Dazu müssen sie gar nicht KSK-Mitglied sein, das macht keinen Unterschied.
In meiner Anfangszeit "bat" mich daher ein großer Kunde die Bezeichnung meiner Tätigkeit zu ändern. Wir Artists waren bei denen daher auch "nur" Operator. Ich weiss dass beides unzulässig ist, am Ende wären die die gekniffenen. Mir egal, die Kohle kam bei denen immer so schnell wie nirgendwo anders.
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Di 13 Jun, 2023 07:20
von Steelfox
Soweit ich mich erinnern kann, hat mein Kunde damals von sich aus die Beiträge nachgezahlt, ohne
diese Betriebsprüfung. Da hatte sich einiges angesammelt in den Jahren davor. Es ging sicher nicht um die Höhe der Abgaben (meine Rechnungen waren oftmals nur kleinere dreistellige Beträge),
Sondern er war wohl sauer, weil eine künstlich geschaffene Behörde per Gesetz die Legitimation erhalten hat, nochmal extra anteilige Beiträge einzukassieren.
Das Resultat, und hier ging es wohl ums „Prinzip“, nicht um die Abgaben zu sparen, verzichtete er darauf, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit etc., extern abzugeben. Damit hatte sich das für mich erledigt.
Ich muss meine Kunden auch nicht auf diesen Verein hinweisen – erst recht nicht, wenn ich selbst mit denen nichts zu tun hab. Hätte ich das gemacht, hätte ich wahrscheinlich schon viel früher einen Kunden verloren. Und wie schon gesagt, hier im ländlichen Raum kann ich meine Kunden nicht aussuchen, es stehen nicht mal eben drei andere als Ersatz zu Auswahl. Beiträge hin oder her, spielt da keine Rolle.
Ja, damit sich sowas nicht wiederholt, gibt es (KSK-freie-) künstlerich gestaltete Rechnungen.
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Di 13 Jun, 2023 07:40
von DKPost
Der Auftraggeber bezahlt einen Anteil an den Sozialversicherungen des Arbeitnehmers. Das ist im Kern genau wie im Angestelltenverhältnis, wo auch der Arbeitgeber den Anteil für die Angestellten bezahlt. Die KSK-Abgabe ist dabei noch deutlich niedriger für den Auftraggeber.
Wenn man sich über die KSK-Abgabe beschwert, dann muss man sich wohl über unser Sozialsystem im allgemeinen beschweren.
Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Di 13 Jun, 2023 07:50
von Pianist
Im Prinzip kann man doch froh sein, dass selbständige Künstler/Publizisten durch das KSVG die Möglichkeit haben, zu vertretbaren Konditionen in die gesetzliche Rente einzuzahlen, und einen Zuschuss zur Krankenversicherung zu bekommen. Früher habe ich das auch anders gesehen, aber inzwischen halte ich das für sinnvoll.
Matthias