Hallo.
Man wird aber nicht für alles eine "Zustimmung" von Passanten erhalten.
Z.B. Dinge die provozieren. Die Passanten aufregen.
Wenn Ich "Die Polizei ist ein Sammelbecken von Asozialen und Kriminellen" (Ein Zitat von Dr. Brosa) aufs Fahrrad oder Auto klebe, dann sehen das Passanten.
Sicher auch "Obrigkeitshörige Untertanen", denen der Puls gleich auf 120 geht.
Es kann ja nicht sein dass die Aufzeichnung mit nicht sichtbarer Kamera von so etwas sozialkritisch-Künstlerischem (Dissidenten machen noch ganz andere Sachen, in Russland nagelte einer seine Hoden an die Tür des KGB, Ai Wei wei fotografierte seinen gen Eifeltum austreckten Arm mit erhobenem Mittelfinger) generell verboten ist.
Auch die Veröffentlichung nicht.
Gesicht verfremden sollte eigentlich reichen. Aber da ist auch die Frage ob das eigentlich PFLICHT ist, bzw. ab welchen Punkten es das wird.
Denn man muss die Gesichter von beliebigen Passanten ja auch nicht verfremden. Genau so wenig Kennzeichen.
Ändert es etwas wenn ein Passant am Zielobjekt (z.B. ein Fahrrad mit provokantem Spruch) des Videos stehen bleibt?
Macht es einen Unterschied wie die Person sich verhält? Z.B. könnte die Person das:
1. Begrüßen
2. Gleichgültig wahrnehmen
3. Sehr verärgert sein.
Wenn das Video den schlechten Charakter von "Untertanen" aufzeigen soll, könnte die Person in 3 das als "Bloßstellung" empfinden.
Die Person in 1 könnte man evtl. sogar mit dem Mikrofon aufsuchen, aber evtl. ist die Person zwar zustimmend und kein solcher Untertan der "dagegen-Art", aber ein "feiger Untertan" der nicht möchte dass Chef etc. seine Zustimmung dazu sehen können. Echt kompliziert.
Ändert es etwas ob die Person etwas sagt oder nicht? Falls die Tonaufnahme dieses Gesagten eh verboten wäre, wäre ja auch das egal.
Maximal wird es hinterher "aus Gedächtnisprotokoll" nachgesprochen oder drunter eingeblendet.
aber macht dieser Punkt dass man das Gesagte nachspricht/einblendet hier einen Unterschied?
Man sieht, die Frage hat mehrere Stufen.
Und noch eine Option oben drauf: Wenn man ZUSÄTZLICH danach noch mit Kamera und Mikrofon hingeht und die Person fragt was sie davon hält, und bereitwillig Auskunft gibt, stimmt diese damit ja der Aufzeichhung und Veröffentlichung inkl. Gesicht und sogar Stimme zu. Zumindest für den Part. Aber damit ja indirekt für das Gesicht auch davor. Wäre ja schon seltsam wenn man es vorher verfremdet, und auf einmal schaut der bewusst direkt in die Kamera.
Und ein weiterer Punkt. Man könnte die Person im Glauben lassen man wäre auch hier am "Tatort", also nicht selbst der "Täter" (der Spruch ist legal auf Fahrzeugen).
"Ihnen ist auch dieses Fahrrad aufgefallen, was halten Sie davon dass jemand so etwas macht...?" Falls es irgendeine rechtliche Rolle spielen würde als was man sich ausgibt (bezweifele Ich), in dem Satz steckt keine Behauptung dass man es nicht selbst aufgestellt hat...
Wie weit geht 201 auf der Straße in der Öffentlichkeit?
Wenn Fremde daneben stehen, könnte die Person die da was sagt ja im Grunde von einer gewissen "Öffentlichkeit" ausgehen.
Allerdings ist mit bekannt dass in Deutschland nicht gleiches Recht für alle gilt.
Darf Ich ins Jobcenter gehen und einen Sachbearbeiter (Beispiel, bin kein "Kunde") heimlich in Bild und Ton filmen und das unverfremdet veröffentlichen? Nein? Warum nicht?
Denn die ARD/WDR haben exakt das mit dem Amtsleiter des Sozial/Ausländer-Amtes in Sömmerda gemacht.
Ich sehe da auch KEINEN Unterschied was das "öffentliche Interesse" angeht.
Ein kleiner Sachbearbeiter der sich asozial bis Kriminell verhält ist genau so schlimm, wenn nicht je nach Situiation schlimmer wie der Amtsleiter.
Und ein "Kunde" der gegenüber dem SB nur erwähnte er habe Aufzeichnungen, bekam sofort und umgehend eine Haussuchung ohne richterlichen Beschluss, ekelhaft...
Gibt es evtl. eine Entfernung aus der mit menschlichem Gehör und Straßengeräuschen noch etwas hörbar ist, so dass man das auch in einem Video haben darf?
Denn man kann ja von Filmenden nicht verlangen dass sie immer darauf achten dass ihnen gerade keiner ins Video reinredet, dass nicht 10m daneben wo man gerade fix filmt zwei Menschen sich unterhalten, was dann auf einmal eine strafbare "nichtöffentliche Aufnahme" ist.
Und die gleichen Fragen nochmal gesondert bei Polizisten.
Denn im Dienst haben die kein Recht am eigenen Bild oder dass ihr Gesicht verfremdet wird.
Ich meine mich auch zu erinnern nicht mal was ihre mündlichen Äußerungen im Dienst angeht. Letzteres zumindest in der Öffentlichkeit nicht. Auf Wachen beschwöre ich das nicht.
Privathäuser sind aber wieder wie die Straße, weil kein persönlicher Bereich (der Polizisten).
Für den Fall der Verfremdung von Gesichtern, gibt es da Software die diese so verfremdet dass die Person unkenntlich gemacht wird, aber Mimik etc. erhalten bleiben?
P.S.: Dieses Beispiel zeigt kein "illegitimes" Verhalten. Es ist moralisch nicht nur OK, es ist auch gut, da gesellschaftliches Engagement, Zivilcourage.
Im Gegensatz zur Beleidigung des Deutschentums (bewusste Falschbenennung des StGB 90a) den Ich auch aus diesen Gründen verletze, ist dies zwar nicht illegal, aber weil viele Menschen das Glauben oder sich das wünschen besteht ein legitimer Grund, den Menschen vorzuhalten was sogar in Deutschland legal ist.
Menschen wie Joachim Herrmann und Co. ihre Grenzen aufzeigen, und sie möglichst erweitern...
So etwas kann zu einer Veränderung der Gesellschaft beitragen. In den USA macht Adam Kokesh ähnliches.
Er hatte den Fall am "Jefferson Memorial". Da wurde wohl jemand zu Boden gerissen und verhaftet weil er/sie tanzte.
Das ist dort NICHT illegal. Aber ein Polizist sah darin wohl eine Beleidigung von was auch immer (evtc. seine wirren Rechtskonservativen Vorstellungen von "Würde des Ortes" etc.).
=> https://www.youtube.com/watch?v=8jUU3yCy3uI
Ich hätte mir beim Tanz-Flashmob am Karfreitag vor dem Kölner Dom damals mehr "Einsatz" gewünscht. Also auch Musik (z.B. ein gemeinsamer Stream den alle Teilnehmer laut aus ihren Smartphones spielen, und so für einen gemeinsamen großen verteilten nicht abstellbaren Lautsprecher sorgen). Das war schon etwas "kuschend" damals das "Gewackel"...
Auf Deutschlandfunk gab es mal eine Sendung über Skandale, und wie sie positiv für Veränderung sorgten.
Für den gemeinen Deutschen mag auch StGB 185 "Selbstverständlich" sein (auf die gleiche Art wie für die Nordkoreaner deren System), allerdings ist auch das ein Menschenrechtsverstoß gegen die Meinungsfreiheit (so wie auch StGB 90a). Das sehen auch Dt. Juristen so. Habe da eine PDF die auf dem Webspace eines Dt. RA lag.
Und man kann solche Gesetze NUR versuchen zu ändern, indem man Diskussionen auslöst. Böhmermann beleidigt Erdogan, Zack StGB 103 wird gestrichen.
Dieser letzte Absatz ist nötig wie Ich glaube, da viele Menschen wohl ohne nachzudenken einfach etwas schlechtes in dem Rad/Schild-Szenario sehen.
Wenn Ich meine BRD-Flagge einmal öffentlich schänden sollte, dann ist auch das etwas gutes. Damals als ein kurdischer Junge auf einer Demo über eine kurdische Flagge lief, Aufschrei in Deutschland wegen der Strafverfolgung durch den türkischen Staat (vor Erdogan), obwohl die BRD seit Gründung ein quasi identisches Gesetz hat.
Dessen Freiheitsstrafen sogar höher sind als die heute in der Türkei im dortigen 301... Und in der Türkei muss der Justizminister jede Anklage persönlich erlauben (dass er das tut ist klar, aber irrelevant), hier kann es jeder SA von sich aus.