Z-Mount-Patentstreit Nikon scheitert mit Klage gegen Viltrox in China

Überraschende Entwicklung im seit Anfang des laufenden Jahres Patentstreit zwischen Nikon und dem chinesischen Objektivhersteller Viltrox: Die zuständige Behörde (China National Intellectual Property Administration) hat Nikons Z-Mount-Patent 202010127062.4 am 17. Juli 2026 für vollständig ungültig erklärt.


Das Patent beschreibt laut chinesischen Berichten elektronische Kommunikations- bzw. Schnittstellentechnologien für Z-Mount-Objektive und -Zubehör - also in erster Linie Kommunikationsprotokolle zwischen Kamera und Objektiv zum Betrieb des Autofokus, nicht den mechanischen Z-Mount-Bajonett selbst. Als Grund für die Ungültigkeitserklärung nennt die Behörde mangelnde Erfindungshöhe. Den Antrag auf Nichtigerklärung hatte die hinter Viltrox stehende Shenzhen Jueying Technology Co., Ltd. gestellt - chinesische Medien beschreiben dies als direkte Gegenreaktion auf Nikons Klage.



Nikon scheitert mit Klage gegen Viltrox in China



Vorgeschichte: Nikon mahnt Dritthersteller ab

Zur Erinnerung: Seit Januar 2026 war Nikon nicht nur gegen Viltrox, sondern auch gegen praktisch alle chinesischen Dritthersteller von Z-Mount-AF-Objektiven per Abmahnung vorgegangen. Die erste Verhandlung vor dem Shanghaier Gericht für geistiges Eigentum fand am 2. März 2026 statt. Nikon forderte rückwirkende Lizenzgebühren für Verkäufe während der vorläufigen Schutzphase des Patents sowie Lizenzgebühren für künftige Umsätze. Sirui und Meike hatten daraufhin ihre Z-Mount-AF-Objektive vorsorglich vom chinesischen Markt genommen.




Was bedeutet die Entscheidung?

Formal gilt das Patent bis zum Abschluss eines möglichen Berufungsverfahrens weiterhin. Nikon hat ab Zustellung drei Monate Zeit, beim Pekinger Gericht für geistiges Eigentum Berufung einzulegen. Ein zweites verwandtes Patent ist von dieser Entscheidung noch nicht betroffen.
Nikon ZR
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Bleibt das Urteil bestehen, würde das bedeuten, dass Dritthersteller wie Viltrox, 7Artisans und andere zumindest in Bezug auf dieses spezifische Patent mit weniger Lizenzbarrieren AF-Objektive für den Nikon Z-Mount anbieten könnten. Das würde Anbieter solcher Lösungen stärken - allerdings ist zu befürchten, dass Nikon nach der gescheiterten Klage und dem Ausbleiben der rückwirkend geforderten Lizenzgebühren auch eskalieren könnte und per Firmware-Update die Funktionalitäten von unlizenzierten Drittanbietern einschränken könnte.



Bisher hatte Nikon auf lizenzierte Partnerschaften wie mit Sigma, Tamron, Voigtländer und ZEISS als Modell für das Z-Mount-Ökosystem gesetzt. Nikon profitierte so einerseits von Lizenzzahlungen und andererseits von einem attraktiveren und breitgefächerten Angebot an Objektiven für sein System. Wie Nikon jetzt aber auf die neue Situation unlizenzierter Drittanbieter reagiert, bleibt bis nach der Entscheidung im Berufungsverfahren - dem allerdings nur geringe Chancen eingeräumt werden - abzuwarten. Der nächste Schritt - noch vor einer Blockade der betroffenen Objektive - wären Lizenzverhandlungen.



Beobachter sehen die Nichtigerklärung kritisch, da chinesische Gerichte überdurchschnittlich solchen Anträgen einheimischer Firmen stattgeben - ganz im Interesse der eigenen Industrie, die so den Nutzen aus etablierten Technologien von Herstellern aus anderen Ländern ziehen kann - lizenzfrei.


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