Neuer Gesetzentwurf Netflix, Disney und Co. müssen in Deutschland in Filmproduktionen investieren

Eine gute Nachricht für die deutsche Filmbranche: Das Bundeskabinett hat gerade einen Gesetzentwurf beschlossen, der die großen Streamer wie Netflix, Amazon Prime und Disney+ verpflichtet, zukünftig einen Teil ihres Umsatzes auch hierzulande in die Filmproduktion zu investieren.


Damit soll verhindert werden, dass durch Streaming-Abos zwar viel Geld in Deutschland eingenommen wird, die gezeigten Filme aber in anderen, günstigeren Ländern produziert werden und die deutsche Filmbranche dabei leer ausgeht. Paradebeispiel dafür ist etwa Netflixs Oscar-gekrönter Film „Im Westen nichts Neues", der als deutsche Produktion überwiegend in Tschechien gedreht wurde, weil dort die Konditionen günstiger waren. Ein weiterer Aspekt des Gesetzes stärkt zudem die Urheberrechte unabhängiger Produzenten.



Netflix, Disney und Co. müssen in Deutschland in Filmproduktionen investieren



Was ist neu und was ändert sich konkret?

Der Kern der Gesetzesvorlage, die jetzt in das Parlament geht und Anfang 2027 in Kraft treten soll: Streamingdienste wie Netflix, Amazon, Disney+ und Co. müssen künftig mindestens 8% ihres in Deutschland erzielten Nettoumsatzes in europäische audiovisuelle Werke investieren.



Nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) zahlten Anbieter zwar schon bisher eine Abgabe an die Filmförderungsanstalt (FFA) - doch die zielte ausschließlich auf den Kinomarkt. Im Streaming-Zeitalter, in dem die FFA-pflichtigen Kinofilme im Angebot der großen Plattformen nur noch eine Nebenrolle spielen, war dies ein stumpfes Instrument geworden. Eine direkte gesetzliche Investitionspflicht in neue europäische oder deutschsprachige Produktionen fehlte.



Die entscheidenden Details des neuen Gesetzes stecken in den Subquoten: Von den 8% müssen mindestens 60% auf die Herstellung neuer europäischer audiovisueller Werke entfallen, mindestens 80% auf Werke in deutscher Originalsprache und mindestens 70% auf Werke unabhängiger Filmhersteller. Letzteres soll verhindern, dass Netflix oder Amazon einfach ihre eigenen Konzerntöchter mit Aufträgen versorgen.



Netflix, Disney und Co. müssen in Deutschland in Filmproduktionen investieren


Anerkennungsfähig für die 8% sind neben der Filmproduktion auch Rechteerwerb, Drehbuch- und Projektentwicklung, Barrierefreiheit, Synchronisation und Untertitelung sowie in engen Grenzen Werbung, Nachwuchsförderung und Festivalbeteiligungen.



Zwar gibt es schon länger die EU-Vorgabe von mindestens 30 Prozent europäischen Werken in den Katalogen der Streaminganbieter. Diese Kulturquote sagt jedoch wenig darüber aus, wo die Inhalte produziert wurden oder ob dadurch tatsächlich neue Aufträge in Deutschland entstehen. Denn die Quote kann auch einfach durch eine Lizenzierung älterer Filme aus Frankreich, Spanien oder Italien erfüllt werden. Die geplante deutsche Investitionspflicht geht daher deutlich weiter: Sie zielt nicht auf einen festgelegten europäischen Anteil im Angebot, sondern auf konkrete Ausgaben für Produktionen am Standort Deutschland.






Auch Sender mit Streamingangebot

Die Investitionsverpflichtung gilt aber nicht nur für internationale Streamingdienste. Auch Fernsehsender wie RTL, ProSiebenSat.1 sowie die öffentlich-rechtlichen ARD und ZDF mit ihren Mediatheken fallen unter die Regelung, sofern sie gestreamte Inhalte im Netz anbieten. Bei kommerziellen Angeboten ist der Nettoumsatz des jeweiligen VoD-Dienstes maßgeblich, bei öffentlich-rechtlichen Mediatheken werden dagegen die Programmkosten des nichtlinearen Angebots herangezogen - da die ÖR-Mediatheken keine Abo-Einnahmen generieren.




Mehr Rechte für unabhängige Produzenten

Ein weiterer Punkt des Gesetzes dreht sich um den gesetzlichen Rechterückfall: Unabhängige Produzenten erhalten die Rechte an ihrem Werk nach einer befristeten Nutzungsphase zurück (je nach eigenem Finanzierungsanteil zwischen 3 und 7 Jahren). Das ist eine strukturelle Veränderung, die langfristig unabhängigen Produktionsfirmen helfen könnte, eigene Rechtekataloge aufzubauen und ihre Werke selbstständig zu verwerten - bislang eine Domäne der großen Sender und Plattformen.




Was bedeutet das für die deutsche Filmbranche?

Da die großen Streamingdienste keine länderspezifischen Umsatzzahlen veröffentlichen, lassen sich die zu erwartenden Investitionssummen nur schätzen. Rechnet man grob mit den 22,1 Millionen SVoD-Abonnenten in Deutschland (laut VAUNET 2024) und durchschnittlichen Abo-Preisen, dürfte allein Netflix hierzulande einen Jahresumsatz im hohen dreistelligen Millionen- bis niedrigen Milliardenbereich - erzielen, was eine Investitionspflicht von schätzungsweise 80 bis 120 Millionen Euro jährlich bedeuten würde. Für Amazon Prime Video und Disney+ kommen weitere erhebliche Summen hinzu. Die Filmförderungsanstalt wird die tatsächlichen Umsätze individuell und vertraulich ermitteln.


Netflix, Disney und Co. müssen in Deutschland in Filmproduktionen investieren


Zu diesem Geld kommen die bereits beschlossenen Bundesmittel für den sogenannten Filmbooster: Die wirtschaftliche Filmförderung über DFFF und GMPF steigt auf 250 Millionen Euro jährlich und wird damit gegenüber dem bisherigen Niveau nahezu verdoppelt. Zusammen mit der jurybasierten kulturellen Filmförderung und Mitteln der Filmförderungsanstalt stellt der Bund nach eigenen Angaben künftig mehr als 300 Millionen Euro pro Jahr für Filmproduktionen bereit. Hinzu kommen die Förderungen der Länder.




Ab wann greift das Gesetz?

Das MedienInvestVG soll nach Parlamentsberatung frühestens am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Kleine Dienste unter 10 Millionen Euro Jahresumsatz sind ausgenommen, neue Marktteilnehmer sind erst ab dem 25. Monat nach Markteintritt betroffen. Die Filmförderungsanstalt überwacht die Einhaltung: Wer die Quote verfehlt, riskiert eine Ausgleichsabgabe von 75% des nicht geleisteten Betrags - wobei die FFA dabei Ermessensspielraum hat.




Der lange politische Kampf um die Investitionsquote

Interessant ist, wie das Gesetz zustande kam. Kulturstaatsminister Weimer favorisierte lange eine freiwillige Lösung: Die Streamingriesen und Sender hatten ihm Investitionen von rund 15,5 Milliarden Euro binnen fünf Jahren in Aussicht gestellt - ohne gesetzlichen Zwang. Weimer war das genug; er fürchtete zudem rechtliche Risiken einer Verpflichtung. Die SPD und Finanzminister Lars Klingbeil lehnten das ab und pochten auf eine gesetzliche Pflicht. Ihr Argument: Freiwillige Zusagen sind nicht planbar, nicht einklagbar und für die Branche nicht verlässlich. Die SPD setzte sich durch - allerdings mit einer vergleichsweise niedrigen Quote von 8%, die als Kompromiss gilt.



Netflix, Disney und Co. müssen in Deutschland in Filmproduktionen investieren



Reaktionen: Lob mit Nachbesserungswünschen - und Kritik

Die Branchenverbände Produktionsallianz, AG DOK, PROG Producers of Germany und Deutsche Filmakademie begrüßten den Kabinettsbeschluss als wichtigen Schritt, mahnten zugleich aber Nachbesserungen an. Auch Grünen-Kulturpolitiker Sven Lehmann, Vorsitzender des Kulturausschusses im Bundestag, lobte das Vorhaben grundsätzlich, kritisierte aber, Weimer habe durch das Festhalten an freiwilligen Lösungen unnötig Zeit verspielt. Auf der Gegenseite kritisiert der Digitalverband Bitkom das Gesetz als „starre Vorgaben, zusätzliche Bürokratie und einseitige Belastungen".






Was ist besser als vorher - und was fehlt noch?

Erstmals gibt es in Deutschland mit dem Gesetz eine verbindliche, durchsetzbare Investitionspflicht für die großen Streamingdienste. Die Subquoten für Deutschsprachigkeit, Neuproduktionen und unabhängige Produzenten ergänzen diese Pflicht sinnvoll und verhindern hoffentlich die Umgehung der Investitionsverpflichtungen. Zudem stärkt der Rechterückfall kleine Produktionsfirmen hierzulande nachhaltig, indem er ihnen ermöglicht, ältere Werke nach Ablauf der Nutzungsphase selbstständig zu verwerten. Die Investitionsverpflichtung verbessert außerdem die Planungssicherheit für Studios und Crews - für alle Beteiligten, von Kameraleuten über Beleuchter bis zu Locationscouts.



Netflix, Disney und Co. müssen in Deutschland in Filmproduktionen investieren


Die 8%-Quote gilt vielen Branchenbeobachtern jedoch als zu niedrig im EU-Vergleich. Und das lange diskutierte Steueranreizmodell (Filmförderzulagengesetz/FFZulG) fehlt nach wie vor - was Deutschland im Standortwettbewerb mit Großbritannien oder Irland strukturell weiter benachteiligt. Die Parlamentsberatung könnte hier noch nachschärfen.




Fazit

Nach Jahren des Abwartens hat Deutschland nun mit dem MedienInvestVG ein Werkzeug, das andere EU-Länder längst nutzen. Es ist kein Gamechanger, aber ein überfälliger Schritt, denn es schließt eine Lücke, die Deutschland gegenüber anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Spanien oder Großbritannien systematisch benachteiligt hat.


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