In Zukunft bei Netflix Freier Video-Codec AV2 ist final - AV1-Nachfolger soll 30% effektiver sein

Die Alliance for Open Media hat endlich die finalen Spezifikationen des Videocodecs AV2 veröffentlicht. Rund 8 Jahre nach dem Start des offenen AV1 Codecs folgt jetzt der designierte Nachfolger, der viel effektiver als dieser komprimieren soll.


AV2 soll langfristig als lizenzfreies Format der nächsten Generation dienen - seine Fähigkeit, eine vergleichbare Bildqualität wie AV1 bei rund 30 Prozent niedrigerer Datenrate zu liefern, würde ihn sehr attraktiv für den Einsatz bei Streamingdiensten machen, die so einiges an Kosten einsparen könnten.





AOMedia wurde unter anderem von Google, Amazon, Microsoft, Cisco, Netflix, Mozilla und Intel gegründet, um offene, lizenzfreie Medienstandards zu entwickeln. AV2 ist wie sein Vorgänger ein klassischer hybrider Blockcodec - also kein "KI-Codec", sondern eine konsequente Weiterentwicklung bewährter Methoden.




Was ist neu an AV2?

- Größere Superblöcke: Während AV1 mit maximal 128×128 Pixeln arbeitet, unterstützt AV2 nun Superblöcke bis 256×256 Pixel. Das erlaubt eine effizientere Kodierung großer, gleichmäßiger Bildflächen.


- Datengetriebene Transformationen: Statt ausschließlich klassischer Verfahren wie der diskreten Kosinustransformation (DCT) setzt AV2 auf statistisch optimierte, an Trainingsdaten entwickelte Transform-Kerne. Diese sollen typische Bildstrukturen effizienter abbilden.


- Verbesserte Entropiekodierung: Zusätzliche Kontextmodelle und feinere Wahrscheinlichkeitsabschätzungen helfen, statistische Zusammenhänge in den Bilddaten besser auszunutzen - ein unscheinbares, aber wirkungsvolles Feature.


- Neue Bewegungsvorhersage: AV2 bringt erweiterte Werkzeuge, um Bewegungsverläufe über mehrere Referenzbilder zu verfolgen und virtuelle Zwischenbilder für die Vorhersage zu erzeugen.


- Neue In-Loop-Filter: Der Cross-Component Sample Offset (CCSO) nutzt Helligkeitsinformationen zur Farbfehlerkorrektur, der Guided Detail Filter (GDF) erhält Bilddetails beim Glätten.


- Intra Block Copy (IBC): Ermöglicht die Nutzung von Bildbereichen desselben Frames als Referenz - ideal für Screen-Recordings oder Präsentationen mit sich wiederholenden Elementen innerhalb eines Bildes.




Wie viel besser ist der AV2 Codec als der Vorgänger?

Die Zahlen zur AV2-Effizienz stammen bislang überwiegend aus dem Entwicklerumfeld selbst - unabhängige Vergleichsstudien fehlen noch. Die aussagekräftigste Quelle ist ein im Mai 2026 von AOMedia-Mitgliedern auf arXiv veröffentlichtes Paper, das die offizielle AV2-Testmethodik beschreibt. Demnach braucht AV2 für dieselbe Bildqualität im Schnitt rund 30 % weniger Datenmenge als AV1 - gemessen mit zwei gängigen Qualitätsmetriken (PSNR-YUV: -29,8 %, VMAF: -33,8 %). Bei 4K-HDR-Video fällt der Vorteil sogar noch deutlicher aus: Hier wurden über 40% Dateneinsparung gemessen.



Quellframe, AV1-Stream mit einer Bitrate von 8274 kbps und ein AV1-FGS-Stream mit einer Bitrate von 2804 kbps
Quellframe, AV1-Stream mit einer Bitrate von 8274 kbps und ein AV1-FGS-Stream mit einer Bitrate von 2804 kbps


Bisher existieren nur Schätzungen anstatt echter Benchmarks bezüglich der Effizienz von AV2 gegenüber H.265 - diesen zufolge aber könnte der lizenzfreie AV2 Codec - je nach Material - bis zu 60% effektiver als sein kostenpflichtiges Pendant sein. Wie AV2 aber gegenüber dem H.265 Nachfolger H.266 aka VVC performt, muss sich in ersten Benchmarks zeigen.




Wo steht AV1 heute?

Der Nachfolger AV2 steht in den Startlöchern, doch tatsächlich ist der AV1 Codec gerade erst in der Breite angekommen - obwohl er schon seit 2018 existiert. So liefert Netflix mittlerweile rund 30% aller Streams via AV1 aus, YouTube bereits mehr als 75 % seiner Videos in AV1. AV1-Streams verbrauchen laut Netflix ein Drittel weniger Bandbreite als H.264 oder HEVC, liefern dabei aber gleichzeitig eine sichtbar bessere Bildqualität.



Und auch die Software-/Hardware-Unterstützung ist inzwischen breit: So hat Apple ab dem M3 und A17 Pro (2023) Hardware-beschleunigtes AV1-Decoding integriert und 88% der großformatigen Netflix-zertifizierten Geräte der Jahre 2021-2025 unterstützen AV1 sowie alle modernen Browser.






Ausblick: Wann kommt AV2 wirklich?

Diese Erfahrungen mit AV1 zeigen, dass zwischen der ersten Veröffentlichung der Spezifikationen und breiter Hardwareunterstützung mehrere Jahre vergehen können. So könnte noch dies Jahr ein erster Referenz-Encoder und frühe Silicon-Entwicklungen für AV2-Decoding entwickelt werden, aber eine flächendeckende Unterstützung wird noch vermutlich viele Jahre auf sich warten lassen, da für die AV2 Dekodierung aufgrund der hohen Komplexität des Codecs eine Unterstützung per Hardware notwendig ist.



Netflix formuliert die Priorität klar: AV2 ist die Zukunft des Streamings - aber AV1 ist noch die Gegenwart.






Schatten über der Lizenzfreiheit

AV1 wurde von der Alliance for Open Media als royalty-free Videocodec entwickelt und unter der AOMedia Patent License 1.0 veröffentlicht. Diese Zusage schützt jedoch vor allem Rechte, die von AOMedia-Mitgliedern bzw. Beitragenden kontrolliert werden; Ansprüche Dritter sind damit nicht automatisch ausgeschlossen.



Genau hier setzt eine neue Klage an: Dolby Video Compression LLC bzw. Dolby als Access-Advance-Lizenzgeber hat im März 2026 Snap Inc. in den USA und Brasilien verklagt. Die Klage betrifft angebliche Patentverletzungen durch HEVC- und AV1-Nutzung in Snapchat und stützt sich auf vier Videokompressionspatente. Laut Access Advance handelt es sich um die erste Patentklage eines Access-Advance-Lizenzgebers gegen eine AV1-Implementierung und zugleich um die erste AV1-Patentklage gegen eine Streaming-Plattform. Dolbys Kernargument lautet, dass AOMedia und seine Mitglieder nicht alle Patente kontrollieren, die von AV1-Implementierungen genutzt werden. Weil AV2 als AV1-Nachfolger auf AV1-Technik aufsetzt, lässt sich ein ähnliches Risiko für AV2 nicht ausschließen.



Ein abschließendes Gerichtsurteil, das AV1 generell als lizenzpflichtig oder nicht mehr royalty-free einstuft, ist bislang nicht ersichtlich. Die Dolby-Klage zeigt aber, dass das Patentthema bei AV1 für große Plattformen und Geräteanbieter praktisch relevant bleibt - und dass ähnliche Fragen auch bei AV2 wieder aufkommen könnten.




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