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Infoseite // Interviews mit Kindern von Veranstaltung auf Youtube veröffentlichen



Frage von mtbox:


Hallo zusammen,

seit einiger Zeit lese ich hier schon in dem Forum passiv mit, nun habe ich mal selbst eine, für mich etwas komplizierte, Frage:

Ein Veranstalter hat mich gebeten auf seiner Veranstaltung (ein recht großes Jugendfußballturnier) kurze Video-Interviews von den Besuchern und den Helfern und den Spielern zu machen. Die Videos sollen dann über Youtube veröffentlicht und auf der Internetseite des Veranstalters eingebunden werden. Gedacht ist es als Feedbackinstrument für den Veranstalter, aber natürlich auch für die Besucher der Homepage und Interessenten des Turniers um sich Meinungen einzuholen.

Bei den erwachsenen Interviewpartnern ist die Rechtslage für mich als Laie recht einleuchtend: Eine Einverständiserklärung über die Veröffentlichung und Verwendung des Interviews unterschreiben lassen und fertig.
Aber wie ist das mit den "Spieler-Interviews" der Kinder (teilweise unter 14). Die sind natürlich total begeistert und wollen gerne ein Interview geben. Aber wer unterschreibt die Einverständniserklärung wenn die Eltern nicht dabei sind? Können das die Betreuer der Mannschaft machen? Sind sie für den Zeitraum des Turniers die "Erziehungsberechtigten"?
Ich sollte vielleicht noch dazu sagen, dass ich weder im Videobereich noch journalistisch tätig bin, sondern die Interviews ehrenamtlich dem Veranstalter zum Gefallen machen will, weil wir befreundet sind. Ich hab in diesen rechtlichen Sachen also keinen Erfahrungsschatz aus dem ich schöpfen könnte.


Ich würde mich freuen, wenn mir jemand zu dem Thema ein paar Zeilen schreiben kann, oder gerne auch ein paar Links einstellt wo ich mich weiter einlesen kann.

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Antwort von B.DeKid:

Keine Ahung aber sofern die Leute ja sehen und auch sogar in die Kamera sprechen , muss da eigentlich kein Vertrag schriftlich exestieren denk ich mal.

Sofern die Leute informiert sind wo das ganze ausgestrahlt wird sollte das kein Problem darstellen.

Das die Betreuer des jeweiligen Teams Erziehungsberechtigte sind , kann Ich mir nicht vorstellen.

Auch kann Ich mir kaum vorstellen das wenn die Interviews im Kontext einer sollchen Veranstaltung veröffentlicht werden , sich niemand daran stört.

Wenn Ihr aber ganz sicher sein wollt , koennt Ihr ja an jeden Teilnehmer eine Mail schreiben und eine unterschriebene (von den Eltern) Einverständniss Erklärung anfordern.

Aber unter den gegebenen Umständen erhalte Ich so was für sehr übertrieben - der einzige der Dir dazu eine Fachliche Aussage geben kann ist der Andreas_Kiel , hier im Forum - der hat auch ne Email angegeben wenn du es schneller wissen möchtest .


MfG
B.DeKid

PS: Ich würd mir eher gedanken zum Ton Kamera und etc. machen ;-P

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Antwort von deti:

Wir machen das beim DAV so: http://oberlandcup.de/Anmeldung/bildrechte.pdf

Das sieht dann auf der Anmeldeseite der Veranstaltung so aus: http://www.kletterzentrum-muenchen.de/i ... Itemid=343

Nur so können wir sicherstellen, dass bei Groß und Klein keine Missverständnisse oder nachträgliche Forderungen im Bezug auf die Veröffentlichung auf uns zu kommen.

Deti

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Antwort von mtbox:

Vielen Dank für eure beiden Antworten. Ich sehe, dass wird ja doch schon sehr unterschiedlich gehandhabt. Wir werden es für uns jetzt so machen, dass wir vor dem Interview erläutern wo etwas veröffentlicht wird und um Einverständnis bitten. Den Kindern werden wir einen Zettel mitgeben, der die Eltern informieren soll mit einer Kontaktadresse bei der sie sich melden können wenn sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind.

In der Vergangenheit hat es mit Fotos nie Probleme gegeben, dann wird es diesmal mit Videos hoffentlich auch nicht der Fall sein.


@B.DeKid: Ich hab in der Tat noch eine Frage zum Ton, aber die werde ich im entsprechenden Forum stellen, falls es da nicht schon eine ähnliche gibt. ;-)

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Antwort von musk74:

Hallo !
im grunde ganz einfach.
ab 18 einverständniserklärung der person am besten schriftlich.
unter 18 einverständniserklärung der eltern schriftlich.
auch aufgepasst ob es sich um personen im bild später als beiwerk oder schwerpunkt der aussage handelt.
ebenso aufpassen ob sich die musik welche vielleicht läuft von irgendeiner imbissbude oder so als atmo oder untermahlung darstellt.
tja da waren sie wieder die 1000 probleme des filmers.

ich wäre grundsätzlich sehr vorsichtig.
ein verstoss gegen das urheberrecht oder sonstiges kann und wird meistens sehr teuer.

michael

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Antwort von markus2h:

Den Kindern werden wir einen Zettel mitgeben, der die Eltern informieren soll mit einer Kontaktadresse bei der sie sich melden können wenn sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind. Damit bist du aber ganz schön auf dem Holzweg - die Eltern müssen sich nicht um einen Widerspruch kümmern - DU musst dich aktiv um die Zustimmung zur Veröffentlichung kümmern. Und wenn du das ignorierst, solltest du aufpassen, dass nicht irgendein Winkeladvokat Wind davon bekommt.

Gruß, Markus

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Antwort von thos-berlin:

Bei Erwachsenen kann man meiner Meining nach die bloße aktive Teilnahme an dem Interview schon als Zustimmung werten. Zusätzlich sollte die Kamera schon laufen, wenn man den Interviewpartner anspricht und das Vorhaben erläutert. (Wir sind vom Verein XY und machen einen Film für unsere Internetseite. Würden Sie uns ein paar Fragen beantworten ?).

Bei Kindern und Jugendlichen ist die Zustimmung der Eltern notwendig.

Geregelt ist das "Das Recht am eigenen Bild" im §22 KUG, der alledings auch Ausnahmen zuläßt, die in §23 niedegelegt sind.

http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__22.html
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__23.html
§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Die unter (1) 3 genannte Ausnahme könnte auch für öffentliche Sportveranstltungen gelten.

In wie weit sich (2) zur Beschränkung nutzen läßt weiß ich nicht.

Letztendlich läßt sich diese Frage nur durch einen Juristen beantworten.

Die Idee, dem interviewten Jugendlichen einen Zellel mitzugeben, finde ich nicht schlecht. Aber anders herum wird ein Schuh daraus. Nur, wenn der unterschreiben zurückkomt, dann wird das Interview veröffentlicht. Das geht zwar auf Kosten der Aktualität, isrt aber sicherer...

Zusätzlich könnte man zusammen mit Ausschreibung und Spielplan schon auf die Aufnahmen hinweisen.

Das ist natürlich nur meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung, die ich weder geben darf, kann, noch will.

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Antwort von musk74:

hallo !
dann nimmt ein kind den zettel mit, gibt ihn nicht ab, die eltern wissen von nix, du wartest ewig auf die freigabe, letztendlich muss ja dann irgendwann das roll out kommen und dann nach einem halben jahr meldet sich irgendeine frau müller die damit nicht einverstanden ist das ihr sohnemann irgendwo im netz "beispiel als schlechter torwart" zu sehen ist.

michael

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Antwort von deti:

Wie bereits weiter oben gesagt: Wir lassen uns die Bildrechte mit der Unterschrift zur Anmeldung zum Wettkampf garantieren. Das gilt für Erwachsene, sowie Kinder durch deren Erziehungsberechtigten. Eine Alternative zur "Opt-In" Regelung existiert meiner Meinung nach kaum.
Öffentlich ist auch ein sehr dehnbarer Begriff, den man besser nicht anfängt zu diskutieren.

Deti

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Antwort von musk74:

Hi!
hier mal ein kleines beispiel wie gewisse leute auf ihr recht pochen:

ich habe mal eine doku gedreht über einen ehemaligen ss offizier welcher in russische gefangenschaft geriet.
der mann lebte in berlin. von ihm selber hatte ich die schriftliche zusage der veröffentlichung und der abtretung usw.

so. jetzt hat der mann sich im interview sehr offen ausgesprochen, seine meinung vertreten.
der filmbeitrag war nach 4 monaten fertig. 2 monate nach dem interview ist der mann mit 93 jahren gestorben.
der film wurde gesendet.
2 wochen später kam ein anwaltsschreiben. die familie war empört über die aussagen vom opa und wollte ihn nicht so in erinnerung behalten.
sie hätten ja auch keine freigabe bewilligt.
das ende vom lied waren anwaltskosten von über 5000 euro und die filmausstrahlung musste eingestellt werden !

michael

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Antwort von camworks:

2 wochen später kam ein anwaltsschreiben. die familie war empört über die aussagen vom opa und wollte ihn nicht so in erinnerung behalten.
sie hätten ja auch keine freigabe bewilligt.
das ende vom lied waren anwaltskosten von über 5000 euro und die filmausstrahlung musste eingestellt werden ! meines erachtens hast du dich da übern tisch ziehen lassen. einverständniserklärung eines voll geschäftsfähigen menschen reicht zur ausstrahlung aus. die verwandten haben keine rechte nach der abtretung. genau für solche fälle gibt es diese abtretungserklärungen, sonst wäre jeder filmemacher ja immer mit einem bein in der insolvenz.

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Antwort von musk74:

hi !
eingeschaltet war ein anwalt für urheberrecht aus berlin.
es gab keine chance dem irgendwie beizukommen !
aufgeführt sind nur die anwaltskosten bis zur gerichtsverhandlung !!
die kosten wie hotel usw sind nicht inbegriffen.
die rechtslage war eindeutig auf seiten der familie !!!
nur mal so.
es gibt da einen netten bericht im kameramann
"sind dokumentarfilmer kriminell ?"

michael

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Antwort von camworks:

dann erklär mir doch bitte mal, warum die rechtslage trotz abtretungserklärung auf seiten der familie war.

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Antwort von markus2h:

Wie bereits weiter oben gesagt: Wir lassen uns die Bildrechte mit der Unterschrift zur Anmeldung zum Wettkampf garantieren.
Deti
Das soll heissen ihr macht die Zustimmung als Bedingung zur Teilnahme?

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Antwort von chrisl:

@camworks § 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__23.html Ich denke mal, dass dieser Paragraf das Problem war.

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Antwort von musk74:

hi !
du bist ein richtiger "TERRIER"
du paragraphen mogul !! LOL
jaja.
spass bei seite.
man sollte diese sache mit dem recht aufs eigene bild und urheberkram was musik usw betrifft nicht unterschätzen.

michael

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Antwort von deti:

Wie bereits weiter oben gesagt: Wir lassen uns die Bildrechte mit der Unterschrift zur Anmeldung zum Wettkampf garantieren.
Deti
Das soll heissen ihr macht die Zustimmung als Bedingung zur Teilnahme? Ja, so ist es.

Deti

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Antwort von camworks:

@camworks http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__23.html Ich denke mal, dass dieser Paragraf das Problem war. gut, ich bin kein jurist, aber warum sollte eine bereits erteilte einwilligungserklärung verfallen? oben ist nicht ausdrücklich erwähnt, daß die einwilligung vor dem tode des protagonisten erfolgte. man könnte den paragrafen ja auch so interpretieren, daß die ausstrahlung des interviews OHNE die einwilligung des protagonisten nach dessen tod von den angehörigen bewilligt werden muss. das wäre meiner meinung nach nachvollziehbar.

aber nebenbei bemerkt ist das ein sehr spezieller fall. im zweifelsfall kann der beitrag in 10 jahren wieder gesendet werden, wie man oben lesen kann.

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Antwort von musk74:

hi!
ja
du hast recht.
der beitrag ist in 10 jahren natürlich nochmals mehr wert.
ok.
wir werden mal schauen.
in 10 jahren hab ich bestimmt nen grauen bart und graue augenbrauen.
aber egal.
so ist das nu mal

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Antwort von camworks:

hmm? wer schrieb denn von "mehr wert"? bitte leg mir nichts in den mund. eine doku ist je nach thema manchmal zeitlos und in 10 jahren genauso interessant wie zum zeitpunkt ihrer produktion. falls sie ein zeitdokument ist, sowieso.
ob du dann graue augenbrauen hast ist doch völlig irrelevant!? oder kaufen die sender neuerdings dokus nur von leuten mit nicht-grauen augenbrauen an?

ich hab das gefühl, du bist heute etwas verwirrt, kann das sein? ;-)

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Antwort von musk74:

ja.
ok.
du hast natürlich recht.

michael

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Antwort von camworks:

oh jott.... na egal.

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Antwort von Bernd E.:

...warum sollte eine bereits erteilte einwilligungserklärung verfallen?... Da hier schon mal ein Artikel im "Kameramann" erwähnt worden ist: Ich erinnere mich an den Beitrag eines Fachanwalts, der damals sinngemäß schrieb, dass eine einmal abgegebene Einwilligung nur sehr schwer und in Ausnahmefällen zu widerrufen sei. Die Rede war dabei vom so genannten "inneren Wandel": Demnach könne zum Beispiel ein an den linken Parteienrand gewanderter Politiker die Ausstrahlung eines Interviews verhindern, das aus einer Zeit stammt, als er noch rechtsaußen stand.
...man könnte den paragrafen ja auch so interpretieren, daß die ausstrahlung des interviews OHNE die einwilligung des protagonisten nach dessen tod von den angehörigen bewilligt werden muss... So würde ich das auch interpretieren, aber vielleicht sehen es Juristen anders? Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich allein in Gottes Hand...

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Antwort von markus2h:

Das soll heissen ihr macht die Zustimmung als Bedingung zur Teilnahme?
Ja, so ist es.
Deti Juristisch gesehen kommt dann mit der Teilnahme ein gültiger Vertrag zustande - ob das allerdings guter Stil ist - darüber kann man an anderer Stelle trefflich streiten - immerhin degradierst du die Teilnehmer zu Stastisten deiner Werbe- und Marketingmassnahmen. Weiss nicht ob ich als Teilnehmer das wollte. Allerdings stimme ich dem auch zu, wenn ich eine Eintrittskarte für ein Bundesligaspiel kaufe - was ich persönlich sehr zweifelhaft finde. Aber das ist ein anderes Thema.

Gruß, Markus

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Antwort von deti:

Juristisch gesehen kommt dann mit der Teilnahme ein gültiger Vertrag zustande - ob das allerdings guter Stil ist - darüber kann man an anderer Stelle trefflich streiten - immerhin degradierst du die Teilnehmer zu Stastisten deiner Werbe- und Marketingmassnahmen. Wer bei einem Wettkampf teilnehmen will, muss sich immer nach dem jeweiligen Reglement richten. Wir zwingen ja niemand bei unseren Wettkämpfen mitzumachen!
Gleichzeitig steckt eine Menge Aufwand in so einer Veranstaltung, der ohne Sponsoren nicht finanzierbar wäre - und dieser Punkt hat absolut gar nichts mit den Bildrechten zu tun! Es ist auch Quatsch Teilnehmer eines Wettkampfs als Statisten zu bezeichnen - das sind Akteure, die etwas können, um das sie von vielen anderen beneidet werden! Deshalb sind die meisten Teilnehmer auch stolz darauf, wenn sie auf Fotos oder in Filmen zu sehen sind.

So etwas bezeichne ich als fairen Deal und nicht als Degradierung!

Deti

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Antwort von markus2h:

Wer bei einem Wettkampf teilnehmen will, muss sich immer nach dem jeweiligen Reglement richten. Wir zwingen ja niemand bei unseren Wettkämpfen mitzumachen! Full ACK. Gleichzeitig steckt eine Menge Aufwand in so einer Veranstaltung, der ohne Sponsoren nicht finanzierbar wäre - und dieser Punkt hat absolut gar nichts mit den Bildrechten zu tun! Da stimme ich dir auch zu. Allerdings muss man sich bei manchen Verstanltungen auch Fragen, ob es eine Nummer kleiner mit weniger BimBamBorium nich tauch tuen würde. Das geht jetzt nicht an den DAV, DEN kenne ich zuwenig. Aber mittlerweile meint jeder Dorfverein das Event des Jahrhunderts aufstellen zu müssen. Es ist auch Quatsch Teilnehmer eines Wettkampfs als Statisten zu bezeichnen - das sind Akteure, die etwas können, um das sie von vielen anderen beneidet werden! Deshalb sind die meisten Teilnehmer auch stolz darauf, wenn sie auf Fotos oder in Filmen zu sehen sind.
Auch da stimme ich Dir zu, wenn der sportliche Charakter im Vordergrund bleibt. Wenn solche Veranstaltungen dazu missbraucht werden möglichst vielen Sportartikelherstellern Standfläche zu vermieten und möglichst viel Bier und Snacks zu verkaufen, dann lobe ich mir weniger gehypte Provinzveranstaltungen, wo der Sport im Vordergrund bleibt. So etwas bezeichne ich als fairen Deal und nicht als Degradierung!
Deti Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass du sehr genau verstehst, was ich mit der etwas provokanten Formulierung gemeint habe. Und - jetzt möchte ich eigentlich auf den Ursprung des Threads zurückkommen - ein pauschale Unterschrift bezüglich der Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Kindern ist null und nichtig, die hat vor keinem Gericht Bestand. Jede Veröffentlichung dieses Bildmaterials bedarf einer Zustimmung durch die Erziehungsberechtigten im Einzelfall. Will sagen, du kannst Material dieser Veranstaltung mit deiner Einverständniserklärung vielleicht gefahrfrei zur Berichterstattung über diese eine konkrete Veranstaltung verwenden, jegliche weitere Nutzung ist aber auf keinem Fall zulässig.

Gruß, Markus

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Antwort von deti:

Und - jetzt möchte ich eigentlich auf den Ursprung des Threads zurückkommen - ein pauschale Unterschrift bezüglich der Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Kindern ist null und nichtig, die hat vor keinem Gericht Bestand. Jede Veröffentlichung dieses Bildmaterials bedarf einer Zustimmung durch die Erziehungsberechtigten im Einzelfall. Will sagen, du kannst Material dieser Veranstaltung mit deiner Einverständniserklärung vielleicht gefahrfrei zur Berichterstattung über diese eine konkrete Veranstaltung verwenden, jegliche weitere Nutzung ist aber auf keinem Fall zulässig. Meine Einverständniserklärung ist das übrigens nicht.

Es ging doch genau um die Nutzung des Bildmaterials zu einer konkreten Veranstaltung. Habe ich dich oder den Threadersteller da falsch verstanden? Selbst wenn das veröffentlichte Material 10 Jahre lang online sein sollte, so ist das doch genau der Fall, den du eingangs angesprochen hast. Oder willst du etwa noch den "Director's Cut" deines Materials in anderem Kontext veröffentlichen?

... und wenn wir ehrlich sind, dann wird das meiste Bildmaterial, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, ohne deren Einverständnis veröffentlicht. Hier müssten unzählige Betroffene den Rechtsweg beschreiten, um diese und weitere Veröffentlichungen zu verhindern. Das tut nur in der Regel keiner, solange das Material nicht in erniedrigender oder verfälschender Weise eingesetzt wird. Dumm nur, wenn's mal anders läuft...

Deti

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Antwort von Andreas_Kiel:

der hat auch ne Email angegeben wenn du es schneller wissen möchtest . der antwortet aber nicht auf Fragemails in dieser Richtung ;-) Verstoß gegen RBerG.
Der postet hier ab und zu ein paar Gedanken .. die sind ja bekanntlich frei.
BG, Andreas

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Antwort von Andreas_Kiel:

Aber wie ist das mit den "Spieler-Interviews" der Kinder (teilweise unter 14). Die sind natürlich total begeistert und wollen gerne ein Interview geben. Aber wer unterschreibt die Einverständniserklärung wenn die Eltern nicht dabei sind? Können das die Betreuer der Mannschaft machen? Sind sie für den Zeitraum des Turniers die "Erziehungsberechtigten"? nein, das sind sie nicht. Sie sind allenfalls Aufsichtspersonen. Sie können aber keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen abgeben. Um eine solche handelt es sich, wenn einer Ausstrahlung zugestimmt wird. Deswegen (unbefriedigend, aber wahr) können Vollpfosten auch Kohle für die peinlichen Auftritte ihrer schwerst erziehbaren Brut verlangen. Unter 18 ist man eben nur "eingeschränkt geschäftsfähig".
Im Vorwege daher: Eltern fragen und ... wer hätte das gedacht? entweder die Zustimmung auf Band aufzeichnen oder schriftlich geben lassen. Aber erstaunlich viele sind zickig, es gibt ja im Internet all die bööööösen Leute ...
BG, Andreas

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Antwort von Andreas_Kiel:

Kontaktadresse bei der sie sich melden können wenn sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind. neee, neee ... andersrum. Eine Nicht-Reaktion darf hierzulande nicht als Zustimmung ausgelegt werden (mit seltenen Ausnahmen im Handelsrecht, die hier keine Rolle spielen).
BG,
Andreas

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