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gegen Urheberrecht verstoßen bei Masken?

Verfasst: Do 02 Sep, 2010 13:17
von Johannes
Für ein paar Grafiken, habe ich mir über Google ein paar Bilder angeschaut um daran Masken und Schablonen zu erstellen. Also die Grundform sowie einzelne Konturen kommen dem original Bild nahe.
Wenn ich nun mein "Werk" veröffentliche, inwiefern kann ich da nun ärger bekommen?

Ein einfaches Beispiel, was nur mit einem Filter geändert wurde.
Das Original Bild hier:
http://www.empresuchas.com/wordpress/wp ... deview.jpg

und die meinige Version hier:

Re: gegen Urheberrecht verstoßen bei Masken?

Verfasst: Do 02 Sep, 2010 14:16
von B.DeKid
Hmm also Ich persl. versteh nun nicht was du meinst.

Könntest das nochmal irgendwie "richtig" erklären.

Was meinst du mit ...`?

- Masken
- deinem Werk
- mit Veröffentlichung

Redest Du von ...´?

- Bildern
- einem Produkt ( Nachbauten)
- Szenen in einem Film
- einem Logo
- 3D Modellen/Animationen

........................

MfG
B.DeKid

Re: gegen Urheberrecht verstoßen bei Masken?

Verfasst: Do 02 Sep, 2010 14:38
von Johannes
Also ich habe ein Bild aus dem Internet.
Dann verändere ich das Bild bzw. nehm dies als Grundgerüst für ein neues. Dabei verfremde ich es aber derartig bzw. nehmen nur teile aus dem Original.

Ich meine kann mir dann noch jemand etwas. Wenn das Bild eben so verändert wurde wie z.b. in dem Beispiel. Oder sagt man sich, es ist nicht bzw. kaum nachweisbar?

Re: gegen Urheberrecht verstoßen bei Masken?

Verfasst: Do 02 Sep, 2010 14:50
von stefanf
Grundsätzlich besteht da immer ein Copyright und bleibt auch bestehen.
Du nutzt ja auch as Werk eines anderen, egal wie künstlerisch oder technisch aufwendig gemacht.

Ob man aber natürlich erkennt, dass Du aus dem Foto eine Maske für einen Overlay genutzt hast, wage ich zu bezweifeln. Dann noch einen Nachweis zu schaffen ist recht schwierig.

Re: gegen Urheberrecht verstoßen bei Masken?

Verfasst: Do 02 Sep, 2010 15:01
von bjelgorod
Hallo Johannes,
ich denke, dass ist alles eine Frage des Bildes und Auslegungssache.
Wenn Du beispielsweise ein bekanntes urheberrechtlich geschütztes Bild nimmst und es verfremdest, kannst Du Ärger bekommen.
Beispiel Picassoplatz Münster, dort wurde ein von Robert Capa geschossenes Portraitfoto von Picasso als Vorlage genommen. Hier mussten selbstverständlich auch Rechte für Capa abgelichen werden und es war noch die Zustimmung der Picassoerben erforderlich.
Hier hätte man auch behaupten können, dass das Bild doch stark verfremdet worden sei.
Rein rechtlich gesehen müsstest Du wahrscheinlich die Rechte abgleichen.
In Deinem Fall glaube ich jedoch nicht, dass Du bei diesem Foto mit Ärger rechnen musst.

Viele Grüße

Re: gegen Urheberrecht verstoßen bei Masken?

Verfasst: Do 02 Sep, 2010 15:26
von B.DeKid
Ich sag mal sofern man wirklich nicht weiss woher es kommt dann kann man es als eigene "Kunst" ansehen.

Das Wort Masken versteh ich aber immer noch nicht.

Ich denke auch das dir niemand hier sagen kann ob und warum du das "Bild" nutzen oder nicht nutzen darfst.

Denk einfach selber drüber nach und gut ist

Es wird schon nicht so ein relevantes Bild sein als das Du dafür direkt verklagt wirst wenn du es nutzt. Aber wie gesagt kann Dir das niemand sagen sofern niemand weiss was du vor hast.

MfG
B.DeKid

Re: gegen Urheberrecht verstoßen bei Masken?

Verfasst: Do 02 Sep, 2010 19:27
von Johannes
Danke für eure Tipps und Hinweise.

Ich wollte eben mal wissen, wie es bei solchen Sachen ist. Ich meine es gibt genug Anwälte die den ganzen Tag Tausende Daten im Internet abgleichen um dann einen "Fang" zu machen.
Aber das scheint ja bei meinem Anliegen noch nicht der Fall zu sein.
Insofern, vielen Dank.

Re: gegen Urheberrecht verstoßen bei Masken?

Verfasst: Fr 03 Sep, 2010 00:01
von Corpse
du hast nicht das recht das Werk von jemand anderem zu ändern. Du brauchst die Zustimmung des Rechteinhabers.

Das ist die Theorie.

Wenn du das derart verfremdest wird es wohl eh nie jemand erkennen, und interessieren tuts in der Regel auch niemanden.

Aber rechtlich gesehen darfst du das nicht, denn es nicht dein Eigentum.

Re: gegen Urheberrecht verstoßen bei Masken?

Verfasst: Fr 03 Sep, 2010 01:15
von stefanf
Man muß aber auch noch bedenken, dass das Bild von der Kamera seitlich nicht unbedingt ein "besonderes" Werk darstellt. Es gibt mit sicherheit zig andere, die ebend eine solche oder ähnliche Cam ähnlich abgebildet haben.

Von daher könnte es von iorgend einem sein und ist nicht mehr bestimmbar.

Re: gegen Urheberrecht verstoßen bei Masken?

Verfasst: Fr 03 Sep, 2010 01:28
von B.DeKid
Sofern man es nicht via http://www.tineye.com/ wieder findet seh ich da kein Prob wenn man irgendwelche Google Images verwendet und verfremdet!

MfG
B.DeKid

Re: gegen Urheberrecht verstoßen bei Masken?

Verfasst: Fr 03 Sep, 2010 01:58
von Corpse
B.DeKid hat geschrieben:Sofern man es nicht via http://www.tineye.com/ wieder findet seh ich da kein Prob wenn man irgendwelche Google Images verwendet und verfremdet!

MfG
B.DeKid
Cool, dass das jetzt mit den Rechten so einfach ist^^

Re: gegen Urheberrecht verstoßen bei Masken?

Verfasst: Fr 03 Sep, 2010 07:11
von soloudmedia
Wenn Du Dir die Mona Lisa schnappst, und inspiriert von Ihr ein neues Werk schaffst, ist das genau so lange eine Urheberrechtsverletzung wie man noch erkennen kann, dass es sich um die Mona Lisa handelt UND eine Kopie der selbigen darstellt. Hast Du hinterher einfach nur ein Bild mit einem Frauengesicht drauf ist alles gut. Das gilt auch für Deine Kamera.

Wende Dich im Zweifel an einen Anwalt der auf Urheberrecht spezialisiert ist. Wird so teuer nicht werden und dann bist Du wirklich "safe".

Re: gegen Urheberrecht verstoßen bei Masken?

Verfasst: Mo 13 Sep, 2010 15:19
von Numquam
Das Bearbeitungsrecht sagt dazu folgendes:

Ist das Recht, ein Werk zu einem neuen Werk umzugestalten (z.B. Übersetzung,Dramatisierung) oder für neue Benutzungsformen anzupassen
(z.B. Verfilmung, Übertragung in eine andere Dimension oder einen anderen
Werkstoff) und dieses Werk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,
sofern die Form der Umgestaltung die individuellen Wesenszüge des Ursprungswerkes erkennen lässt. Da die Bearbeitung eines Werkes eine
Form seiner Verwertung ist, ist hierfür die Zustimmung des Urhebers erforderlich.
Dies gilt allerdings nicht für Bearbeitungen im privaten Bereich
(keine öffentliche Verwertung der Bearbeitung).

Wie sonst auch in unserem Rechtssystem gibt es hierfür aber auch wieder Einschränkungen:

Ist der Beitrag der Veränderung so schöpferisch, dass es sich hierbei um
eine individuelle Leistung mit „Gestaltungshöhe“ handelt, dann entsteht ein
eigenes Urheberrecht des Bearbeiters unabhängig von der Zulässigkeit der Bearbeitung (z.B. bei Verfilmung, bei Übersetzung). Das Bearbeitungsurheberecht ist mit dem Original untrennbar verknüpft. Für die Einräumung von Nutzungsrechten ist eine Befugnis des Originalurhebers und des Bearbeiters erforderlich. Bei unberechtigten Nutzungen der Bearbeitung liegt auch eine Nutzung des Originals vor.

Zusatz: Und demnach mit der wichtigste Punkt.....denn darum geht es hier..

Ist die Veränderung im Rahmen der Bearbeitung so wesentlich, dass keinerlei Wesenzüge des Ursprungswerkes vorliegen, handelt es sich um eine „freie Benutzung“ (=gedanklich-künstlerische Anregung), die keine Verwertung des Werkes darstellt.

Damit dürfte alles gesagt sein.

Re: gegen Urheberrecht verstoßen bei Masken?

Verfasst: Mo 13 Sep, 2010 23:24
von Sven_C
B.DeKid hat geschrieben:Sofern man es nicht via http://www.tineye.com/ wieder findet seh ich da kein Prob wenn man irgendwelche Google Images verwendet und verfremdet!

MfG
B.DeKid
da hättest Du mit dem ersten treffer bei "Tomate" aber ein ziemliches Problem... Bilder von Marion und Ihrem Kochbuch haben schon einige sehr viel Geld gekostet.
Nur so als Idee was da auf einen zukommen kann: Google mal "marions kochbuch abmahnung".

Re: gegen Urheberrecht verstoßen bei Masken?

Verfasst: Di 14 Sep, 2010 08:13
von Jott
Meine Güte, bei fotolia oder istockphoto kann man Millionen von Fotos schon für extrem wenig Geld lizensieren. Wer beschäftigt sich da noch ernsthaft mit Bilderklau und schlechtem Gewissen? Das Klauen der Arbeiten anderer ist und bleibt eine Schweinerei, auch wenn es nicht entdeckt wird.

Hier kannst du dein Bolexfoto offiziell kaufen, gefunden mit zehn Sekunden Google-Aufwand (Keywords: istockphoto und Bolex):
http://www.istockphoto.com/stock-photo- ... camera.php

istockphoto gehört zu Getty Images, und die wissen sehr genau, wie man Leuten wie dir äußerst schmerzhaft den Arsch aufreißt. Also gib die paar Euro aus.

Re: gegen Urheberrecht verstoßen bei Masken?

Verfasst: Di 14 Sep, 2010 11:58
von Johannes
Jott hat geschrieben: istockphoto gehört zu Getty Images, und die wissen sehr genau, wie man Leuten wie dir äußerst schmerzhaft den Arsch aufreißt. Also gib die paar Euro aus.
Es war eine Allgemeine Frage, also werde bitte nicht gleich persönlich!

Letzt endlich habe ich immer und werde dann auch weiterhin meine Quellen selbst erstellen.

Vielen dank noch mal für die Zahlreich informierenden Antworten.

Re: gegen Urheberrecht verstoßen bei Masken?

Verfasst: Di 14 Sep, 2010 12:21
von Jott
Du hast konkret gefragt, nicht allgemein, mit einem konkreten Beispiel.

Die Antwort ist natürlich ganz allgemein auch auf alle gemünzt, die meinen, das geht schon, ist ja Kunst, Pillepalle, merkt ja keiner. Irgendwann mal läuft's vielleicht auch andersrum, und Ihr müsst schauen, dass sich nicht jemand anderes ungefragt mit Eurem Eigentum schmückt. Dann ändert sich die Sichtweise auf diese Dinge sehr schnell.

Re: gegen Urheberrecht verstoßen bei Masken?

Verfasst: Di 14 Sep, 2010 12:46
von Johannes
Das Beispiel war auch allgemein, es ging mir gar nicht um die Bolex, da hab ich selbst ein ähnliches Gerät hier was ich dafür fotografieren könnte und nutzen. Fühle dich nicht angegriffen, dein Tipp mit istockfoto finde ich sehr hilfreich, aber mir vor zuwerfen ich klaue Bilder, finde ich nicht ok.

Re: gegen Urheberrecht verstoßen bei Masken?

Verfasst: Di 14 Sep, 2010 14:48
von Jott
Dann hast du dich missverständlich ausgedrückt, oder ich war zu doof zum Lesen. Wenn keiner mopst und wie ein Zwölfjähriger meint, im Internet sei alles kostenlos, dann ist ja alles in Butter. Zumal man sich, wie angeregt, für lächerlich geringe Beträge auf die gute Seite der Macht begeben kann.