Seite 1 von 1
Rechtliches zu Fotos
Verfasst: Fr 23 Jul, 2010 23:29
von Floopy
Wenn ich ein Bild habe, was eine person xy aufgenommen hat und in dem Bild ist ein Apfel, den ich freistellen möchte und dann bei meinem Bild verwende, ist das dann Verstoß gegen das Urheberrecht?
Gruß Floopy
Re: Rechtliches zu Fotos
Verfasst: Fr 23 Jul, 2010 23:32
von mbwkrause
Kommt darauf an. Wenn das neue Bild ein eigenständiges Kunstwerk ist, nein. Wenn nicht und der Apfel weiterhin die zwntrale Rolle im Bild spielt, ja.
Re: Rechtliches zu Fotos
Verfasst: Fr 23 Jul, 2010 23:39
von Floopy
So was ähnliches habe ich mir schon gedacht.
Danke
Re: Rechtliches zu Fotos
Verfasst: Fr 23 Jul, 2010 23:54
von B.DeKid
Grenzwertig
Kommt wirklich drauf an in wie weit du das Bild veränderst ... aber da fängt das eigentlich schon an , denn einfach mal nen Bild zu ändern is eigentlich auch schon nicht drin.
Stells dir nen bissel vor wie nen DJ der im zB HipHop oder Techno aus 3 - 5 Liedern und 2 - 3 eigenen Beats nen eigenes Lied bastelt.
Sofern grenzwertig ... es gibt Momente wo das legitim ist bzw niemanden intressiert und dann gibts wieder Momente wo das Rechtliche Konsequenten hat.
So mit kann dir das keiner ganz genau beantworten ausser auf diese Thematik spezialisierte Anwälte.
MfG
B.DeKid
Re: Rechtliches zu Fotos
Verfasst: Fr 23 Jul, 2010 23:55
von Pianist
Lichtbilder sind auch dann geschützt, wenn sie keine ausreichende Schöpfungshöhe für ein Werk haben, dann gilt aber eine kürzere Schutzfrist. Andererseits wird der Fotograf kaum den Apfel wiedererkennen, außer wenn es ein sehr markanter Apfel ist. Was spricht denn dagegen, selbst einen Apfel zu fotografieren?
Matthias
Re: Rechtliches zu Fotos
Verfasst: Sa 24 Jul, 2010 09:22
von Bernd E.
Floopy hat geschrieben:...bei meinem Bild verwende, ist das dann Verstoß gegen das Urheberrecht?...
Fair ist es zumindest nicht, aber im Einzelfall kommt´s auch darauf an, was dein Bild darstellt: Wird es ein Kunstwerk im eigentlichen Sinn, das in einer Galerie hängt, ist es etwas anderes als wenn es eine bundesweite Plakatkampagne für einen Apfelsaft wird. Hast du denn keine Chance, den Fotografen zu kontaktieren? Ansonsten sollte es ja eigentlich wirklich nicht so schwer sein, selbst einen Apfel abzulichten.
Re: Rechtliches zu Fotos
Verfasst: Sa 24 Jul, 2010 10:05
von nicecam
Ich glaube, im Apfel steckt ein Wurm.
So, wie Floopy die Eingangsfrage formulierte, könnte der Apfel auch beispielhaft für etwas ganz anderes stehen.
Der Wurm hat ja auch Rechte an seinem Apfel :-)
Wegduck und Tschüss...
Re: Rechtliches zu Fotos
Verfasst: Sa 24 Jul, 2010 12:38
von Corpse
Du hast kein Recht an dem Bild und erst recht darfst du es nicht verändern. Einfach den Rechteinhaber fragen ob du es nutzen darfst. In der Regel ist das kein Problem.
Re: Rechtliches zu Fotos
Verfasst: Sa 24 Jul, 2010 13:19
von Floopy
@nicecam
Ja genau so war das gedacht. Das mit dem Apfel war nur ein beispiel für irgendetwas was man je freistellen wird... ;-)
@alle
Aber danke für die vielen Antworten