Historische Musikaufnahmen / Schutzfrist
Verfasst: Sa 17 Jul, 2010 13:48
Hallo an alle,
schon seit einigen Wochen bin ich auf der Suche nach brauchbarer klassischer Musik.
Dabei mußte ich immer wieder feststellen, daß vieles von dem was man im Internet als Gemafrei, CC, PD, etc. findet letztendlich doch in irgendeinerweise geschützt ist. Häufig ist das Problem, daß angeblich freie Musik von irgendwelchen Usern hochgeladen wird, die letztenendes nicht die Rechte Besitzen.
Von vielen Seiten die mit Public Domain Musik werben, habe ich die Interpreten recherchiert, kontaktiert und als Antwort erhalten, daß die Musik dort ohne deren Erlaubnis erscheint.
Leider auch bei Kaufmusik kommt es immer wieder vor, daß Rechte fehlen. Einige Anbieter von Klassik Gemafrei Kaufmusik haben keinen blassen Schimmer davon, daß selbst beim eigenen Einspielen klassischer Noten evtl. ein Bearbeitungsrecht von Seiten des Notenverlags besteht.
Fazit: Es ist sehr schwierig sich wirklich rechtlich Einwandfreie Klassik zu besorgen.
Heut bin ich allerdings auf etwas anderes gestoßen:
Schutzfristen für Musikaufnahmen.
Bitte ab ier korrigieren, wenn ich irgendwas falsches Sage, ich bin in diesem Bereich leider kein Fachmann.
In den USA sind die Schutzfristen 95
In der EU sind die Schutzfristen 50 Jahre (hat da jemand einen Gesetzestext?), sollen aber evtl. ebenfalls auf 95 Jahre angehoben werden.
Jetzt der Entscheidede Gedankengang:
Musikaufnahmen deren Schutzfrist abgelaufen sind, und deren Urheber länger als 70 Jahre verstorben sind, können frei von der Allgemeinheit verwendet werden?!?!?!?!?!?!?
Als Haken: Die Interpreten dieser Aufnahmen müssten dann doch auch mehr als 70 Jahre verstorben sein?!?
Als Beispiel eine Seite zum Download:
http://music2ten.com/category/classical-music/
Ich hoffe auf eine angeregte und ergebnissreiche Diskussion.
Gruss, Marc
schon seit einigen Wochen bin ich auf der Suche nach brauchbarer klassischer Musik.
Dabei mußte ich immer wieder feststellen, daß vieles von dem was man im Internet als Gemafrei, CC, PD, etc. findet letztendlich doch in irgendeinerweise geschützt ist. Häufig ist das Problem, daß angeblich freie Musik von irgendwelchen Usern hochgeladen wird, die letztenendes nicht die Rechte Besitzen.
Von vielen Seiten die mit Public Domain Musik werben, habe ich die Interpreten recherchiert, kontaktiert und als Antwort erhalten, daß die Musik dort ohne deren Erlaubnis erscheint.
Leider auch bei Kaufmusik kommt es immer wieder vor, daß Rechte fehlen. Einige Anbieter von Klassik Gemafrei Kaufmusik haben keinen blassen Schimmer davon, daß selbst beim eigenen Einspielen klassischer Noten evtl. ein Bearbeitungsrecht von Seiten des Notenverlags besteht.
Fazit: Es ist sehr schwierig sich wirklich rechtlich Einwandfreie Klassik zu besorgen.
Heut bin ich allerdings auf etwas anderes gestoßen:
Schutzfristen für Musikaufnahmen.
Bitte ab ier korrigieren, wenn ich irgendwas falsches Sage, ich bin in diesem Bereich leider kein Fachmann.
In den USA sind die Schutzfristen 95
In der EU sind die Schutzfristen 50 Jahre (hat da jemand einen Gesetzestext?), sollen aber evtl. ebenfalls auf 95 Jahre angehoben werden.
Jetzt der Entscheidede Gedankengang:
Musikaufnahmen deren Schutzfrist abgelaufen sind, und deren Urheber länger als 70 Jahre verstorben sind, können frei von der Allgemeinheit verwendet werden?!?!?!?!?!?!?
Als Haken: Die Interpreten dieser Aufnahmen müssten dann doch auch mehr als 70 Jahre verstorben sein?!?
Als Beispiel eine Seite zum Download:
http://music2ten.com/category/classical-music/
Ich hoffe auf eine angeregte und ergebnissreiche Diskussion.
Gruss, Marc