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Wer ist der Urheber?
Verfasst: Fr 18 Dez, 2009 15:46
von naegeles
Hallo zusammen,
bei meinem letzten Arbeitgeber habe ich einen kleinen Film über die Veranstaltung "The Dome" gedreht. Die Sequenzen bestehen eigentlich hauptsächlich aus Interviews mit den "Stars" auf dem roten Teppich. Gefilmt habe ich mit der Ausrüstung meines Arbeitgebers (Zeitungsverlag). Ich habe die Videos anschließend auch über Youtube veröffentlicht. Nun hat Constantin Film bei meinem Ex-Arbeitgeber nachgefragt, ob sie eine Sequenz des Videos für ihren neuen Kinofilm verwenden dürfen. Das Videomaterial habe ich bei mir zuhause auf einer Festplatte. Kann mir jemand sagen, wer die Rechte am Videomaterial hat? Mit dem Arbeitgeber war im allgemeinen nichts schriftliches vereinbart.
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Grüße und ein schönes Wochenende.
Stephan
Re: Wer ist der Urheber?
Verfasst: Fr 18 Dez, 2009 16:00
von mann
...nur falls Du hier auf slashcam keine juristisch wasserdichte Auskunft erhalten solltest, folgender Link für Dich:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
Ich habe mit der Seite sonst nichts zu tun, aber schon mal für ein paar Euro in Anspruch genommen, kostet halt etwas, aber man erhält schnell eine rechtlich verbindliche Antwort.
Re: Wer ist der Urheber?
Verfasst: Fr 18 Dez, 2009 17:31
von Alf_300
Gute Frage
Warum werden die ehemaligen und derzeitige Opelarbeiter nicht am Gewinn beteiligt, wo Sie doch so tolle Autos machen
Re: Wer ist der Urheber?
Verfasst: So 02 Mai, 2010 18:00
von steff517
Mich würde interessieren, was bei dir herausgekommen ist.
Meine Ansicht:
Urheber bist in jedem Fall Du, denn Du hast das Material gefilmt. Solange du mit deinem Arbeitgeber weder mündlich noch schriftlich verenbart hast, dass er das Material verwenden darf, gehört es erstmal ausschließlich dir und eigentlich darf er's überhaupt nicht benutzen. Also denke ich hängt eigetnlich alles von eurer Vereinbarung / Abeitsvertrag ab.
Angaben ohne Gewähr :-)
Re: Wer ist der Urheber?
Verfasst: So 02 Mai, 2010 19:36
von mbwkrause
Da müsste man erstmal den Begriff "Arbeitgeber" klären. Ich habe noch nie gehört, dass jemand eine Festanstellung ohne Arbeitsvertrag bekommt. Handelt es sich also vielmehr um einen "Auftraggeber"?
Re: Wer ist der Urheber?
Verfasst: So 02 Mai, 2010 20:37
von newsart
Hier scheint weniger die Frage wichtig, wer der Urheber ist (denn der bist ja zweifelsfrei Du, da Du gefilmt hast), sondern wer die Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Material hat. Du schreibst, der film sei "bei Deinem Arbeitgeber" entstanden. Also nicht in der Freizeit, sondern in der Arbeitszeit. Zudem noch mit der Ausrüstung Deines Arbeitgebers, die Du ja nicht bei Ihm gemietet hattest, sondern die er Dir als Handwerkszeug in Deiner Arbeitszeit zur Verfügung gestellt hat. Daher würde ich sagen, dass auch er die Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Material hat. Zudem ist der Kontakt zu dem möglichen kunden wiederum nur über Deinen Arbeitgeber zustande gekommen. Also ich würde mit dem Arbeitgeber reden und ihm deutlich machen, dass das Heraussuchen und "aufbereiten" der gewünschten Sequenz für dich einen bestimmten Aufwand bedeutet und Du Dir eine Beteiligung an den Verwertungserlösen wünschst.
Re: Wer ist der Urheber?
Verfasst: So 02 Mai, 2010 22:05
von MarcBallhaus
Der Arbeitgeber ist der Urheber, ohne Zweifel. Da brauchst du nicht mal weiter darüber nachzudenken.
steff517 hat geschrieben:Mich würde interessieren, was bei dir herausgekommen ist.
Meine Ansicht:
Urheber bist in jedem Fall Du, denn Du hast das Material gefilmt. Solange du mit deinem Arbeitgeber weder mündlich noch schriftlich verenbart hast, dass er das Material verwenden darf, gehört es erstmal ausschließlich dir und eigentlich darf er's überhaupt nicht benutzen. Also denke ich hängt eigetnlich alles von eurer Vereinbarung / Abeitsvertrag ab.
Angaben ohne Gewähr :-)
Und falls du es nicht glaubst, hol dir die Kosten Rechtsstreits von diesem User. Oder von dem:
mbwkrause hat geschrieben:Da müsste man erstmal den Begriff "Arbeitgeber" klären. Ich habe noch nie gehört, dass jemand eine Festanstellung ohne Arbeitsvertrag bekommt. Handelt es sich also vielmehr um einen "Auftraggeber"?
Denn wenn du in Deutschland bei einer Firma Arbeit aufnimmst, hast du einen Arbeitsvertrag, ganz automatisch. Gibt es einen Tarifvertrag, unterliegst du ab dem ersten Spatenstich diesem.
Der ehemalige AG wird dir die Eier langziehen wenn du nicht augenblicklich kooperierst, damit solltest du rechnen. Du wirst nicht mehr froh werden, wenn du eine Schadenersatzklage bekommst. Die Frage ist damit beantwortet wenn man weiss, wo die Rechte originär entstanden sind, und das ist immer das Unternehmen für welches du arbeitest, wenn du in einem Arbeitsverhältnis stehst.
newsart hat geschrieben:Also ich würde mit dem Arbeitgeber reden und ihm deutlich machen, dass das Heraussuchen und "aufbereiten" der gewünschten Sequenz für dich einen bestimmten Aufwand bedeutet und Du Dir eine Beteiligung an den Verwertungserlösen wünschst.
Er beteiligt sich bestimmt auch an deinem Verlust wenn das Verfahren nach hinten los geht. Wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was, sondern bei So-Ist-Das. Leute ihr seid gemeingefährlich mit eurem Unwissen, ganz ehrlich, das geht überhaupt nicht was ihr hier faselt!
MB
Re: Wer ist der Urheber?
Verfasst: So 02 Mai, 2010 23:09
von Alan Smithee
MarcBallhaus hat geschrieben:Der Arbeitgeber ist der Urheber, ohne Zweifel. Da brauchst du nicht mal weiter darüber nachzudenken.
Nein, Du verwechselst Urheber mit Urheberrecht.
Urheber kann nur eine natürliche Person sein (keine juristische), aber es dürfte üblich sein, die Urheberrechte an seinen Arbeitgeber abzutreten.
Re: Wer ist der Urheber?
Verfasst: Mo 03 Mai, 2010 06:06
von snakenic
Also,
die Urheberrechte liegen bei dem Urheber, also bei dem Kameramann.
Die Nutzungs und Leistungsschutzrechte bei dem Arbeitgeber. Er hat Dich dafür bezahlt. Wenn Dein ehemaliger Arbeitsvertrag nichts anderes vorsieht, dürfte das Material nicht einmal bei Dir zu Hause sein, sondern nur bei Ihm. Event. könnte das auch noch zu einer Unterschlagung ihm gegenüber werden.
das einzige recht was Du noch hast, dürfte im besten Fall eine Nennung als Kameramann sein.
Das Beispiel oben mit dem Opel ist garnicht so schlecht.
Stell Dir vor jeder Opel mitarbeiter würde Geld bekommen wenn irgendwo ein gebrauchter Opel einen neuen Käufer findet. Nur mit der Begründung er habe Ihn ja schließlich mal gebaut.
Wobei in deinem Fall würde das ganze dann wahrscheinlich so aussehen:
Der Opel mitarbeiter hat einen neuen Astra gebaut. Im Werk und mit Technik des Herstellers. Danach durfte der Hersteller den Opel etwas herumfahren. Anschließend stellte der Opelmitarbeiter den Wagen zu sich nach Hause in dei Garage. Dann endete das Arbeitsverhältniss und jetzt will der Hersteller den Wagen an einen anderen Interessenter verkaufen und soll dafür an seinen ehemaligen Mitarbeiter Geld für die Herausgabe des Wagens bezahlen?
Klingt ganz schön komisch, oder?
Re: Wer ist der Urheber?
Verfasst: Mo 03 Mai, 2010 06:14
von Alf_300
Wenn das so kompliziert wäre, hätten wir schon längst eine andere Art TV mit Maschinell gesteuerten Kameras .....
Re: Wer ist der Urheber?
Verfasst: Mo 03 Mai, 2010 09:51
von Freddi
snakenic hat geschrieben:...Stell Dir vor jeder Opel mitarbeiter würde Geld bekommen wenn irgendwo ein gebrauchter Opel einen neuen Käufer findet. Nur mit der Begründung er habe Ihn ja schließlich mal gebaut.
Wobei in deinem Fall würde das ganze dann wahrscheinlich so aussehen:
Der Opel mitarbeiter hat einen neuen Astra gebaut. Im Werk und mit Technik des Herstellers. Danach durfte der Hersteller den Opel etwas herumfahren. Anschließend stellte der Opelmitarbeiter den Wagen zu sich nach Hause in dei Garage. Dann endete das Arbeitsverhältniss und jetzt will der Hersteller den Wagen an einen anderen Interessenter verkaufen und soll dafür an seinen ehemaligen Mitarbeiter Geld für die Herausgabe des Wagens bezahlen?...
Sehr, sehr gutes Beispiel - das sagt eigentlich alles ...
Trifft aber trotzdem "nur" zu 95 % zu, denn ein Auto beinhaltet zum größten Teil den durch den AG bereitgestellten "Wert" des Materials.
Re: Wer ist der Urheber?
Verfasst: Mo 03 Mai, 2010 14:34
von snakenic
Ja da hast Du schon Recht. Man muß auch noch den gestalterischen Aspekt sehen. Bei Opel haben das mal Designer usw gemacht. Bei den Aufnahmen macht das der Kameramann. Stimmt schon aber dafür ist man als festangestellter Kameramann auch von seinem AG bezahlt worden.
Anders sieht das aus wenn ich als freier Kameramann arbeite. Dann kommt es darauf an was im Vertrag steht. (Einmalige Nutzung, keine Werbung, keine neuen Medien oder was auch vereinbart ist).
Aber ich habe noch von keinem Vertrag eines Festangestellten gehört wo der AG dem Kameramann die Rechte an seinem Bild läst.
Re: Wer ist der Urheber?
Verfasst: Mo 03 Mai, 2010 16:10
von Freddi
Ist trotzdem ein geiles Beispiel ...
Re: Wer ist der Urheber?
Verfasst: Fr 14 Mai, 2010 18:55
von camslut
snakenic hat die frage richtig beantwortet. urheber ist und bleibt der kamermann, die nutzungsrechte liegen beim arbeitgeber, bei dem der kamermann angestellt war. was nach einer vertragsauflöung für ansprüche beider parteien zueinander bestehen, regelt wohl der vertrag selber.
Re: Wer ist der Urheber?
Verfasst: Fr 14 Mai, 2010 19:07
von Alf_300
Da schaut also Einer durch meine Kamera, drückt auf den Knopf , möchte dafür von mir noch Geld (Stundenlohn) auch wenn Er nicht gerade mal draufdrückt und wenn der Vertrag eine Lücke hat oder er Ihn anfechtet kann ich schaun wo ich bleibe ?
Re: Wer ist der Urheber?
Verfasst: Fr 14 Mai, 2010 19:34
von camslut
irgendwie würfelst du da grad was durcheinander....
Re: Wer ist der Urheber?
Verfasst: Fr 14 Mai, 2010 19:53
von Alf_300
Schaut so aus -;)
Bin nämlich auf der suche nach den Kameramännern die von Ihren Rechten profitieren, nachdem Sie Ihr Leben lang gefilmt haben müßen das ja die Milliadäre ein
Re: Wer ist der Urheber?
Verfasst: Fr 14 Mai, 2010 21:30
von Pianist
camslut hat geschrieben:urheber ist und bleibt der kamermann
Das ist nur dann richtig, wenn ein nennenswerter Teil der vom Kameramann gedrehten Bilder jeweils für sich eine eigene Schöpfungshöhe haben. Bei abgefilmten Nachrichtenthemen wird das kaum der Fall sein. Da entstehen dann lediglich "Laufbilder", für die dann die kürzere Schutzfrist gilt. Wer meist viel mehr Schöpfungsanteil an einem Filmwerk hat, das sind die Cutterinnen und Cutter, weil ein Filmwerk an sich erst durch die Verbindung unterschiedlicher Aufnahmen entsteht. Haupturheber wird aber meist der Regisseur sein, sofern vorhanden. Macht man alles alleine, dann ist die Sache ja sowieso klar.
Matthias
Re: Wer ist der Urheber?
Verfasst: Fr 14 Mai, 2010 23:21
von soan
MarcBallhaus hat geschrieben:Der Arbeitgeber ist der Urheber, ohne Zweifel. Da brauchst du nicht mal weiter darüber nachzudenken...
... Leute ihr seid gemeingefährlich mit eurem Unwissen, ganz ehrlich, das geht überhaupt nicht was ihr hier faselt!
MB
100 Punkte. Keine Ahnung und pöbelt rum wie ein Grosser. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar und liegt in diesem (wirklich einfachen) Falle beim Kameramann.
Re: Wer ist der Urheber?
Verfasst: Sa 15 Mai, 2010 06:42
von snakenic
Hallo,
also was hier alles geschrieben und durcheinander gewürfelt wird ist schon erstaunlich. Ihr müsst auseinander halten was Urheberrechte sind (die liegen beim Erzeuger) und was Leistungs und Nutzungsrechte sind. Die liegen je nach Vertragsfall bei jemand anderem. In diesem Fall aber beim Arbeitgeber (Achtung nicht Auftraggeber). Das müsst Ihr strikt trennen.