Meine Zusammenfassung zu GEMA, GVL und Musikrechten
Verfasst: Fr 15 Aug, 2008 09:54
Hallo zusammen,
Inhalt
Will man Musik im Film Verwenden (im Originalton oder reingeschnitten) muss man sich um die Rechte kümmern. Jedes Musikstück ist grundsätzlich rechtlich geschützt und darf nicht einfach verwendet werden. Zu jeder Musik gehört eine Lizenz, die einem vorschreibt, wofür man die sie verwenden darf. Also: Erst informieren, dann verwenden! Der folgende Text ist ein kleiner Überblick, was es alles zu beachten gibt. Das sind alles Informationen, die aus Foren, Dokumenten und Telefonaten zusammengetragen wurden und sind daher Ohne Gewähr, keine Garantie auf Vollständigkeit und Korrektheit.
Wann sind Rechte einzuholen
Rechte sind eigentlich immer einzuholen, wenn Musik in irgend einer Art und Weise im Film vorkommt. Ausnahme kann sein, wenn sie "unwesentliches Beiwerk ist". Das wäre eventuell gegeben, wenn die Musik im Hintergrund läuft, aber nichts mit der abgebildeten Handlung zu tun hat. Sobald jemand dazu Tanzt, oder die Musik gar singt ist das nicht mehr der Fall. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Musik reingeschnitten ist, vom CD-Player auf der Bühne kommt oder von einer Band gespielt wird. Auch die Qualität ist egal.Bei jeder Musik, von der man nicht selbst Urheber ist, greift das Urheberrecht. Man benötigt also in jedem Fall die (schriftliche) Zustimmung des Urhebers, um die Musik verwenden zu dürfen. Ist der Urheber dann noch Mitglied bei der GEMA, fallen zusätzliche Gebühren an.
Vorsicht, wenn eine Band ihr selbst komponiertes Lied spielt und man die Erlaubnis von der Band bekommt, das Lied verwenden zu dürfen. Ist die Band in der GEMA, sind die Gebühren trotzdem zu zahlen. (Sogar die Band selbst muss bei ihrem Auftritt für ihre eigenen Lieder GEMA zahlen!)
Gema-Freie Musik
Bei sog. gema-freier Musik ist der Urheber kein GEMA-Mitglied und verkauft die Titel zur Nutzung nach einer bestimmten Lizenz. Die Lizenz erlaubt einem dann die private oder auch komerzielle Nutzung in bestimmten Grenzen (Vervielfältigung, Vorführung o.ä.). GEMA-Gebühren fallen dafür dann nicht an. Die Lizenz zur Vervielfältigung in großen Mengen kann aber u.u. relativ teuer sein.
Creative Commons
Creative commons ist ebenfalls ein Lizenzmodell, bei dem die Titel zwar kostenlos sind, aber ebenfalls nur in bestimmten Grenzen verwendet werden dürfen. Z.b. nicht-kommerziell oder nur mit Namensnennung des Urhebers.
Selbst erstellte Musik
Kostenlos nutzbar ist die Musik nur dann, wenn man sie selbst komponiert und selbst spielt. Sobald man z.B. vorgefertigte Samples verwendet, hängt dort mit ziemlicher Sicherheit wieder eine Lizenz dran. Beispiele dafür sind einschlägige Programme, die das zusammenklicken von Samples erlauben oder ganz eigenständig Musik "komponieren" oder eien Hintegrundmusik in eine Slideshow einbinden. Da gibt's Magix, Cinescore, Smartsound Sonicfire und wie sie alle heissen. Hier muss man ganz genau nachsehen, ob die Lizenz einem erlaubt, das Ergebnis (komerziell) zu vervielfältigen.
"kostenlose" musik
Musik, die z.B. als Demo kostenlos heruntergeladen werden kann, unterliegt TROTZDEM dem Urheberrecht und darf nur zu Zwecken weiterverwendet werden, die der Urheber explizit erlaubt. Wenn neben dem Download nichts steht, muss man also nachfragen!
Straßenmusiker
Wenn ein Straßenmusiker ein Lied spielt, welches er nicht "komponiert" hat, muss man den Urheber kontaktieren und die Erlaubnis dort einholen. Ist der dann auch in der GEMA, fallen auch diese Gebühren an. Ist es vom Straßenmusiker selbst "komponiert", muss man die Erlaubnis des Straßenmusikers einholen. Die braucht man sowieso, wenn man ihn filmt (Persönlichkeitsrecht).
Klassische Musik >70 Jahre tot
Bei Musikstücken, deren Urheber mehr als 70 Jahre tot ist, braucht man sich um das Urheberrecht keine Gedanken mehr machen. Um das Leistungsschutzrecht aber schon! (Stichwort Master-Right) Die Musiker, welche die Aufnahme eingespielt haben, müssen gefragt werden. Kostenlos ist es, wenn man das Musikstück selber einspielt.
Zusammenfassung
Jede Musik stammt von irgend jemandem - dem Urheber. Dadurch unterliegt jeder Musik dem Urheberrecht und nur der Urheber kann die Erlaubnis aussprechen, ob und wozu man seine Musik verwenden darf. Dabei spielt es keine Rolle, wer die Musik gespielt hat.
Welche Rechte sind einzuholen?
Musik abspielen
- GEMA Abgaben
Musik aufnehmen (gespielt von einer Cover-Band) und vervielfältigen:
- Benötigt "Synchronization right"
- GEMA Abgaben
- (Drehgenehmigung vom Verantalter)
- Genehmigung von der Band (alleine schon, wegen des Persönlichkeitsrechts)
Musikstücke (von CD) im Film verarbeiten und vervielfältigen
Benötigt "Synchronization right" und "master right". Egal, ob die CD im Film schon lief oder im Schnittprogramm eingefügt wurde.
- GEMA
- Musik-Verlag
- Urheber
Synchronization Right
Räumt das Recht ein, ein Musikstück z.B. in einem Film zu verarbeiten oder anderweitig zu einem neuen Gesamtwerk zu verarbeiten. Das Recht kann nur durch den Urheber vergeben werden, i.d.R. kann der Verlag es durch Einzelfallabstimmung mit dem Urheber einholen.
Master Right
Kann der Leistungsschutzberechtigte vergeben. Also der Musiker, der das Lied gespielt hat. I.d.R wird er es vom Label (siehe CD-Hülle) vergeben.
GVL & GEMA?
Die GVL zieht die Gebühren für die Leistungsschutzberechtigten ein (Musiker, die das Lied gespielt haben). Die Abrechnung erfolgt aber über die GEMA, sodass man sich mit der GVL nicht auseinandersetzen muss.
Die GEMA hat scheinbar das Recht, erstmal anzunehmen, dass jegliche Musik GEMA-pflichtig ist. Man selbst hat dann die Aufgabe, das Gegenteil zu beweisen - falls zutreffend - , z.b. durch Vorlage der gekaufen Lizenzen. Daher ist es geschickter sein Werk vor Veröffentlichung bei der GEMA zu melden. Das spart Ärger...
Einfach ignorieren?
Davon rate ich stark ab. Nicht nur, weil es Rechtswidrig ist, sondern auch weil den Urheber natürlich das gute Recht hat, für seine Werke entlohnt zu werden. Davon abgesehen habe ich von einer Bekannten gehört, dass sie wegen komerzieller Nutzung eines fremden Fotos auf 25.000€ Schadenersatz verklagt wurde! Damit treibt man sich also ganz schnell in den Ruin.
Die Realität
Für kleine Auflagen bis 100 Kopien vergeben die Verlage (bei denen ich angefragt habe) kein synchronization right, weil der Aufwand zu hoch ist. Falls man es doch irgendwie schaffen sollte, so eine Lizenz zu bekommen , kann man bei bekannteren Lieder mit Kosten zwischen 5-20€ pro Sekunde rechnen. Man kann also "bekannte" Musikstücke weder im Nachhinein von CD einfügen, noch Ausschnitte des Originaltons verwenden, in dem die Lieder vorkommen. Das ist natürlich sehr ärgerlich. Es bleibt nur die Möglichkeit auf andere Musik zurückzugreifen, bei der man einfach und günstig eine Lizenz bekommt. Links dazu gibt es im Forum genug, siehe "gemafreie musik". Aber: Wie schon erwähnt ist hier auch auf die Lizenzbestimmungen zu achten. Gemafrei != Freischein. Die könnten auch im Ausland etwas anders lauten, daher hatten einige Nutzer Probleme mit GEMA und SmartSound. Neuerdings steht aber bei jeder Smartsound-Library dabei, ob sie in Deutschland von der GEMA als GEMA-Frei akzeptiert wird. Das gibt Sicherheit.
Hab ich was vergessen? Ist was falsch?[/b]
Inhalt
Will man Musik im Film Verwenden (im Originalton oder reingeschnitten) muss man sich um die Rechte kümmern. Jedes Musikstück ist grundsätzlich rechtlich geschützt und darf nicht einfach verwendet werden. Zu jeder Musik gehört eine Lizenz, die einem vorschreibt, wofür man die sie verwenden darf. Also: Erst informieren, dann verwenden! Der folgende Text ist ein kleiner Überblick, was es alles zu beachten gibt. Das sind alles Informationen, die aus Foren, Dokumenten und Telefonaten zusammengetragen wurden und sind daher Ohne Gewähr, keine Garantie auf Vollständigkeit und Korrektheit.
Wann sind Rechte einzuholen
Rechte sind eigentlich immer einzuholen, wenn Musik in irgend einer Art und Weise im Film vorkommt. Ausnahme kann sein, wenn sie "unwesentliches Beiwerk ist". Das wäre eventuell gegeben, wenn die Musik im Hintergrund läuft, aber nichts mit der abgebildeten Handlung zu tun hat. Sobald jemand dazu Tanzt, oder die Musik gar singt ist das nicht mehr der Fall. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Musik reingeschnitten ist, vom CD-Player auf der Bühne kommt oder von einer Band gespielt wird. Auch die Qualität ist egal.Bei jeder Musik, von der man nicht selbst Urheber ist, greift das Urheberrecht. Man benötigt also in jedem Fall die (schriftliche) Zustimmung des Urhebers, um die Musik verwenden zu dürfen. Ist der Urheber dann noch Mitglied bei der GEMA, fallen zusätzliche Gebühren an.
Vorsicht, wenn eine Band ihr selbst komponiertes Lied spielt und man die Erlaubnis von der Band bekommt, das Lied verwenden zu dürfen. Ist die Band in der GEMA, sind die Gebühren trotzdem zu zahlen. (Sogar die Band selbst muss bei ihrem Auftritt für ihre eigenen Lieder GEMA zahlen!)
Gema-Freie Musik
Bei sog. gema-freier Musik ist der Urheber kein GEMA-Mitglied und verkauft die Titel zur Nutzung nach einer bestimmten Lizenz. Die Lizenz erlaubt einem dann die private oder auch komerzielle Nutzung in bestimmten Grenzen (Vervielfältigung, Vorführung o.ä.). GEMA-Gebühren fallen dafür dann nicht an. Die Lizenz zur Vervielfältigung in großen Mengen kann aber u.u. relativ teuer sein.
Creative Commons
Creative commons ist ebenfalls ein Lizenzmodell, bei dem die Titel zwar kostenlos sind, aber ebenfalls nur in bestimmten Grenzen verwendet werden dürfen. Z.b. nicht-kommerziell oder nur mit Namensnennung des Urhebers.
Selbst erstellte Musik
Kostenlos nutzbar ist die Musik nur dann, wenn man sie selbst komponiert und selbst spielt. Sobald man z.B. vorgefertigte Samples verwendet, hängt dort mit ziemlicher Sicherheit wieder eine Lizenz dran. Beispiele dafür sind einschlägige Programme, die das zusammenklicken von Samples erlauben oder ganz eigenständig Musik "komponieren" oder eien Hintegrundmusik in eine Slideshow einbinden. Da gibt's Magix, Cinescore, Smartsound Sonicfire und wie sie alle heissen. Hier muss man ganz genau nachsehen, ob die Lizenz einem erlaubt, das Ergebnis (komerziell) zu vervielfältigen.
"kostenlose" musik
Musik, die z.B. als Demo kostenlos heruntergeladen werden kann, unterliegt TROTZDEM dem Urheberrecht und darf nur zu Zwecken weiterverwendet werden, die der Urheber explizit erlaubt. Wenn neben dem Download nichts steht, muss man also nachfragen!
Straßenmusiker
Wenn ein Straßenmusiker ein Lied spielt, welches er nicht "komponiert" hat, muss man den Urheber kontaktieren und die Erlaubnis dort einholen. Ist der dann auch in der GEMA, fallen auch diese Gebühren an. Ist es vom Straßenmusiker selbst "komponiert", muss man die Erlaubnis des Straßenmusikers einholen. Die braucht man sowieso, wenn man ihn filmt (Persönlichkeitsrecht).
Klassische Musik >70 Jahre tot
Bei Musikstücken, deren Urheber mehr als 70 Jahre tot ist, braucht man sich um das Urheberrecht keine Gedanken mehr machen. Um das Leistungsschutzrecht aber schon! (Stichwort Master-Right) Die Musiker, welche die Aufnahme eingespielt haben, müssen gefragt werden. Kostenlos ist es, wenn man das Musikstück selber einspielt.
Zusammenfassung
Jede Musik stammt von irgend jemandem - dem Urheber. Dadurch unterliegt jeder Musik dem Urheberrecht und nur der Urheber kann die Erlaubnis aussprechen, ob und wozu man seine Musik verwenden darf. Dabei spielt es keine Rolle, wer die Musik gespielt hat.
Welche Rechte sind einzuholen?
Musik abspielen
- GEMA Abgaben
Musik aufnehmen (gespielt von einer Cover-Band) und vervielfältigen:
- Benötigt "Synchronization right"
- GEMA Abgaben
- (Drehgenehmigung vom Verantalter)
- Genehmigung von der Band (alleine schon, wegen des Persönlichkeitsrechts)
Musikstücke (von CD) im Film verarbeiten und vervielfältigen
Benötigt "Synchronization right" und "master right". Egal, ob die CD im Film schon lief oder im Schnittprogramm eingefügt wurde.
- GEMA
- Musik-Verlag
- Urheber
Synchronization Right
Räumt das Recht ein, ein Musikstück z.B. in einem Film zu verarbeiten oder anderweitig zu einem neuen Gesamtwerk zu verarbeiten. Das Recht kann nur durch den Urheber vergeben werden, i.d.R. kann der Verlag es durch Einzelfallabstimmung mit dem Urheber einholen.
Master Right
Kann der Leistungsschutzberechtigte vergeben. Also der Musiker, der das Lied gespielt hat. I.d.R wird er es vom Label (siehe CD-Hülle) vergeben.
GVL & GEMA?
Die GVL zieht die Gebühren für die Leistungsschutzberechtigten ein (Musiker, die das Lied gespielt haben). Die Abrechnung erfolgt aber über die GEMA, sodass man sich mit der GVL nicht auseinandersetzen muss.
Die GEMA hat scheinbar das Recht, erstmal anzunehmen, dass jegliche Musik GEMA-pflichtig ist. Man selbst hat dann die Aufgabe, das Gegenteil zu beweisen - falls zutreffend - , z.b. durch Vorlage der gekaufen Lizenzen. Daher ist es geschickter sein Werk vor Veröffentlichung bei der GEMA zu melden. Das spart Ärger...
Einfach ignorieren?
Davon rate ich stark ab. Nicht nur, weil es Rechtswidrig ist, sondern auch weil den Urheber natürlich das gute Recht hat, für seine Werke entlohnt zu werden. Davon abgesehen habe ich von einer Bekannten gehört, dass sie wegen komerzieller Nutzung eines fremden Fotos auf 25.000€ Schadenersatz verklagt wurde! Damit treibt man sich also ganz schnell in den Ruin.
Die Realität
Für kleine Auflagen bis 100 Kopien vergeben die Verlage (bei denen ich angefragt habe) kein synchronization right, weil der Aufwand zu hoch ist. Falls man es doch irgendwie schaffen sollte, so eine Lizenz zu bekommen , kann man bei bekannteren Lieder mit Kosten zwischen 5-20€ pro Sekunde rechnen. Man kann also "bekannte" Musikstücke weder im Nachhinein von CD einfügen, noch Ausschnitte des Originaltons verwenden, in dem die Lieder vorkommen. Das ist natürlich sehr ärgerlich. Es bleibt nur die Möglichkeit auf andere Musik zurückzugreifen, bei der man einfach und günstig eine Lizenz bekommt. Links dazu gibt es im Forum genug, siehe "gemafreie musik". Aber: Wie schon erwähnt ist hier auch auf die Lizenzbestimmungen zu achten. Gemafrei != Freischein. Die könnten auch im Ausland etwas anders lauten, daher hatten einige Nutzer Probleme mit GEMA und SmartSound. Neuerdings steht aber bei jeder Smartsound-Library dabei, ob sie in Deutschland von der GEMA als GEMA-Frei akzeptiert wird. Das gibt Sicherheit.
Hab ich was vergessen? Ist was falsch?[/b]