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Urheberrecht...
Verfasst: Mi 12 Sep, 2007 17:40
von Nick, Der
Hallo ihr lieben Slashcamler,
nachdem ich nun schon ewig gegoogelt habe, und das Urhebergesetz durchflogen habe, ist für mich trotzdem eine Frage offen geblieben, die aber für mich relativ wichtig ist.
In dem Urhebergesetz steht, dass eine reguläre Privatlizenz einer DVD nicht öffentlich vorgeführt werden darf. Soweit ganz klar.
Öffentlich unterscheidet sich durch nichtöffentlich dadurch, dass eine "persönliche Beziehung" zu dem, der die DVD besitzt und denen, die sie mit ihm anschauen besteht.
In diesem Beitrag steht beispielsweise, dass ein Lehrer seiner Schulklasse einen Film zeigen darf, weil sich ja alle untereinander kennen.
www.lehrer-online.de/dyn/9.asp?url=512776.htm
Aber das zweipfel ich stark an, und ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Ich meine irgendwann mal hier im Forum gelesen zu haben, dass es nicht nur um die persönliche Beziehung sondern auch darum geht WO der Film vorgeführt wird. ZB nicht in Vereinsräumen, Firmenräumen oder generell öffentlichen Räumen. Leider habe ich diesen Beitrag nicht mehr gefunden. Weiß jemand, ob es diese Regelung tatsächlich gibt, und wenn ja, wo man sie im Gesetz findet?
Danke Leute und einen schönen Tag!
Liebe Grüße
Nick
Re: Urheberrecht...
Verfasst: Mi 12 Sep, 2007 18:04
von Pianist
Nick, Der hat geschrieben:Aber das zweipfel ich stark an, und ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Deine Zweifel sind begründet. Schule ist per definitionem eben gerade nicht privat, sonst wäre es ja keine Schule. Dass im Schulunterricht natürlich täglich haufenweise Urheberrechtsverstöße begangen werden, steht auf einem ganz anderen Blatt. Das Entdeckungsrisiko ist sehr gering, aber korrekt ist das alles nicht. Normalerweise dürften in der Schule nur Filme gezeigt werden, für die die nötigen Rechte erworben wurden, zum Beispiel wenn sie von der jeweiligen Film- oder Bildstelle kommen.
Aus meiner Sicht wäre es eine gute Idee, das UrhG so zu ändern, dass im Schulunterricht generell alles gezeigt werden darf, was für das jeweilige Alter freigegeben ist, ohne extra jemanden fragen zu müssen. Es kommt doch oft vor, dass ein Lehrer z.B. einen Ausschnitt aus einer Sendung zeigen möchte, die er aufgenommen hat. Aber wie gesagt: Das Entdeckungsrisiko ist gering.
Übrigens: Wenn Juristen "nach ganz herrschender Rechtsauffassung" schreiben, dann heißt das auf deutsch: "Ich bin mir nicht sicher und kann es auch nicht näher belegen"... :-)
Matthias
Re: Urheberrecht...
Verfasst: Mi 12 Sep, 2007 18:10
von StefanS
... wobei Schulen, zumindest bei der GEMA, eine Art Sonderstatus einnehmen. Für Schulen gibt es mit der GEMA, so die Aussage der GEMA mir gegenüber einmal anläßlich eines eine Schule betreffenden Telefonats, Rahmanverträge. Dies entbinde die Schulen zwar nicht von der Meldepflicht, aber ...
Bei einer DVD kann das in diesem, unseren Lande durchaus wieder ganz anders sein.
Gruß
Stefan
Re: Urheberrecht...
Verfasst: Mi 12 Sep, 2007 19:03
von Nick. der
Deine Zweifel sind begründet. Schule ist per definitionem eben gerade nicht privat, sonst wäre es ja keine Schule.
Aber das Bundeministerium für Justiz schreibt auf
www.bmj.bund.de/enid/Urheberrecht_und_P ... t__qk.html :
Dürfen Lehrerinnen/Lehrer private DVDs, Filme und CDs im Unterricht zeigen?
Es kommt darauf an, ob es sich dabei um eine öffentliche Wiedergabe handelt. In diesem Fall muss der Urheber bzw. der Rechtsinhaber grundsätzlich damit einverstanden sein, d.h. diese Nutzung vertraglich gestatten. Wenn es sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe handelt, braucht man auch keine Zustimmung des Rechtsinhabers. Wann eine Wiedergabe öffentlich ist, richtet sich nach § 15 Abs. 3 UrhG und ist stets unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Nach der Kommentarliteratur sind Wiedergaben im Schulunterricht innerhalb des engen Klassenverbandes fast immer nicht öffentlich; Schulveranstaltungen der ganzen Schule oder größerer Teile davon dagegen in aller Regel öffentlich. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages ist anlässlich der Urheberrechtsnovelle von 1985 davon ausgegangen, dass eine Wiedergabe von Aufzeichnungen urheberrechtlich geschützter Werke im Schulunterricht keine öffentliche Wiedergabe ist. Soweit es sich um eine öffentliche Wiedergabe handelt, darf ein Werk ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nur dann vorgeführt werden, wenn die Voraussetzungen des § 52 UrhG erfüllt sind. Die öffentliche Vorführung eines Filmwerkes ist auch danach immer nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers zulässig.
Aber ich meine mal was davon gehört zu haben, das es nicht nur darum geht,
WER sich die DVD anschaut, sondern auch
WO das ganze vorgeführt wird. Weiß da jemand bescheid? Das ist ja ein wichtiges Detail.
Liebe Grüße
Nick
www.amano-kunst.de
Re: Urheberrecht...
Verfasst: Mi 12 Sep, 2007 20:35
von Wolfpeter-Hans-Dieter
Man, was willst du denn bitte wo vorführen das du das soooo genau wissen musst.
Bei mir in der Schule wissen die Lehrer bestimmt alle garnicht ob sie da was vorführen dürfen und selbst wenn das so wär, ihnen wärs mit Sicherheit egal.
Es passieren jeden Tag irgendwelche Verbrechen und Ordnungsverstoße und ich wette selbst der noch so ordentlich Bürger begeht pro Tag ein paar Gesetzverstöße.
Mit anderen Worten: das interessiert eh keinen. Und noch dazu: es weiß auch keiner das es solche Gesetze überhaupt gibt also wer will dich dann anzeigen??
Nachher schreiben sie einem noch vor mit welchem Klopapier man sich den Popo abwischt.
Re: Urheberrecht...
Verfasst: Mi 12 Sep, 2007 21:26
von schunck
Wenn derartige Fragen niemanden interessieren würden, gäbe es für derartige Fragen auch kein eigenes Forum. Ich gehe auch fest davon aus, dass einer Aufführung einer privaten DVD im Unterricht als völlig ungefährlich eingestuft werden kann. Ich würde mir zumindest keine Sorgen machen, irgendwelche Konsequenzen tragen zu müssen, nur weil ich mir mit Lehrer und Kurs in der Schule eine meiner privaten DVDs anschaue, aber ich denke nicht, dass man eine solche Frage deshalb einfach unter den Tisch fallen lassen sollte oder - noch schlimmer - mit unangebrachten Argumenten ins Lächerliche ziehen.
Re: Urheberrecht...
Verfasst: Do 13 Sep, 2007 08:44
von Nick, Der
Naja, für mich ist das nicht so egal. Wir möchten eine DVD verkaufen mit verschiedenen Vorführlizenzen, und für den Fall das es ehrliche Lehrer gibt, würden wir denen gerne sagen können, ob eine Privatlizenz reicht oder eine erweiterte Lizenz notwendig ist. Es geht für uns eben auch um ein bisschen Geld.
Warum wird das ganze eigentlich so larfari gesehen? Finds ein bisschen schade, obwohl ichs schon recht gut finde, dass es für Klopapier keine Lizenzbestimmungen gibt.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Liebe Grüße
Nick
www.amano-kunst.de
Re: Urheberrecht...
Verfasst: Do 13 Sep, 2007 08:54
von chrisi907
Als ich in der Schule war wurd nen Lehrer verklagt, weil er nen Film gezeigt hat und ne Tochter von einem, der da mitmachte, zufällig in der Klasse war. Is nu aber schon nen paar Jährchen her.
Re: Urheberrecht...
Verfasst: Mi 26 Sep, 2007 16:08
von Nacho
Hallo,
weil es um Schule geht, als Lehrer und ohne Gewähr:
soviel ich weiß ist eine Schule/ein Klassenraum kein öffentlicher Raum - sonst würden schulfremde Menschen beliebig eintrudeln dürfen. Das heißt aber nicht, dass eine Schule eine öffentliche Veranstaltung organisieren kann - da darf dann jede/r rein.
Dagegen kann z. B. jede/r Wildfremde/r einen Ticket für einen Reisebus kaufen, daher ist er ein öffentlicher Raum, obwohl er im privaten Besitz des jeweiligen Reiseunternehmens ist.
Ich habe mal als Student bei einem Verleih wegen der Vorführung eines Filmes an der Uni gefragt. Sie meinten, solange nur StudentInnen zur Vorführung eingelassen werden ist es keine öffentliche Vorführung.
Ich glaube der Knackpunkt wäre, was ein öffentlicher Raum ist.
Es gibt aber auf jeden Fall auch Schullizenzen, zumindest bei Lernsoftware. Vielleicht wäre dies eine Alternative für euch?
Gruß,
Nacho