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Nach 10 Jahren Rechtsstreit: Kameraleute sind als Selbständige einzustufen

Verfasst: Do 23 Mai, 2024 13:32
von ruessel
Nach zehn Jahren Rechtsstreit stellte das Bundessozialgericht fest, dass Kameraleute als Selbständige einzustufen sind bzw. dass außerhalb des programmgestaltenden Bereichs Mitwirkende nicht ohne Weiteres als Beschäftigte oder Arbeitnehmer eingestuft werden dürfen, teilt der Berufsverband mit.

Urteil im Anhang als PDF

Re: Nach 10 Jahren Rechtsstreit: Kameraleute sind als Selbständige einzustufen

Verfasst: Do 23 Mai, 2024 16:26
von Pianist
Das Urteil als solches verstehe ich. Was mir aber nicht klar ist, das ist der Grund für das ganze Verfahren. Da muss es offenbar eine Betriebsprüfung bei der Filmbude gegeben haben, in deren Folge der Kameramann als abhängig beschäftigt eingestuft wurde.

Allerdings, aber das ist nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen, führt das Ergebnis natürlich zur Sozialversicherungspflicht nach § 1 KSVG, sofern das nicht ohnehin schon realisiert ist.

Matthias