Seite 1 von 1

Hab ich ein Recht auf Wiederholung?

Verfasst: Sa 25 Sep, 2021 20:53
von klusterdegenerierung
Wenn ich doch schon brav die Öfis bezahle wie jeder andere auch, kann ich dann nicht auch erwarten das ich einen Tatort den ich aus Zeitgründen nicht bei Erstveröffentlichung schauen kann, zu einem beliebigen mir passenden Termin in der Mediathek ansehen kann?

Ich kriege jedesmal einen mörderhals das ich in der Mediathek nur olle Kamellen finde, aber die aktuellen werden für eine kurze Zeit gezeigt und dann ist erstmal Schluß.
Zahle ich nur für Ersttermine oder wie, man wie mich das nervt?

Re: Hab ich ein Recht auf Wiederholung?

Verfasst: Sa 25 Sep, 2021 21:30
von cantsin
Das ist ein alter Streitpunkt und hat mit den Rechten der (externen) Produktionsfirmen bzw. den zwischen ÖR und Produktionsfirmen abgeschlossenen Verwertungsverträgen zu tun. Einer der vielen Artikel zu diesem Thema:
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaf ... 10720.html

Re: Hab ich ein Recht auf Wiederholung?

Verfasst: So 26 Sep, 2021 04:33
von Bluboy
Als Bürger hat man nur Pflichten keine Rechte.

Re: Hab ich ein Recht auf Wiederholung?

Verfasst: So 26 Sep, 2021 07:28
von 7River
Du hast das Recht schön brav Deine Gebühren zu bezahlen. Ansonsten sollst Du Deinen Mund halten ;-)

Re: Hab ich ein Recht auf Wiederholung?

Verfasst: So 26 Sep, 2021 07:47
von Darth Schneider
@Cantsin
Idiotisch !
Was für ein Streit ?
Das geht nur darum das ich da ein paar Clowns, die den Tatort ja nicht mal gemacht haben sich da einschleichen um sich mit idiotischen, zusätzlichen Nutzungsbedingungen eine goldene Nase zu verdienen.:))

Ich bin mir sicher die Produktionsfirma wurde doch auch für die Senderechte mehr als gerecht entlöhnt, genau so wie der Sender, und auch das Streamingportal…
Und ist es denn nicht in Allen Interessen das das Publikum die Tatort Filme dann möglichst wann immer es will schauen kann ?
Die sollten doch froh sein das die Leute überhaupt schauen wollen.
Und wenn der Tatort gut ist, und viel im Netz geschaut wird, ist das doch die beste Werbung für die nächste Folge.
Dann haben schlussendlich alle Beteiligten was vom Kuchen.
Gruss Boris

Re: Hab ich ein Recht auf Wiederholung?

Verfasst: So 26 Sep, 2021 08:26
von Bluboy
Wiederholungen gibts auch
nur hat der Kluster mal geschrieben das er ken TV hat (oder schaut) :-((
also muß er noch 3 Wochen warten bis 1175 in der ARD Mediathek auftaucht.

https://www.fernsehserien.de/tatort/str ... -mediathek

Re: Hab ich ein Recht auf Wiederholung?

Verfasst: So 26 Sep, 2021 09:50
von klusterdegenerierung
Bluboy hat geschrieben: So 26 Sep, 2021 08:26 Wiederholungen gibts auch
nur hat der Kluster mal geschrieben das er ken TV hat (oder schaut) :-((
also muß er noch 3 Wochen warten bis 1175 in der ARD Mediathek auftaucht.

https://www.fernsehserien.de/tatort/str ... -mediathek
Ist der Name Deines Erstaccounts MrMeeseeks, oder warum laberst Du in letzter Zeit so einen gequirlten Dünnkot?
Anfangs hatte ich Dich für etwas intellektueller gehalten, aber seit einiger Zeit kommen nur noch so flache Kalauer, schade!

Re: Hab ich ein Recht auf Wiederholung?

Verfasst: So 26 Sep, 2021 10:45
von 7River
Als fleißiger Konsument von den öffentlich Rechtlichen weiß Bluboy das natürlich...

Re: Hab ich ein Recht auf Wiederholung?

Verfasst: So 26 Sep, 2021 11:11
von dosaris
Darth Schneider hat geschrieben: So 26 Sep, 2021 07:47 ...
Das geht nur darum das ich da ein paar Clowns, die den Tatort ja nicht mal gemacht haben sich da einschleichen um sich mit idiotischen, zusätzlichen Nutzungsbedingungen eine goldene Nase zu verdienen.:))

Ich bin mir sicher die Produktionsfirma wurde doch auch für die Senderechte mehr als gerecht entlöhnt, genau so wie der Sender, und auch das Streamingportal…
Und ist es denn nicht in Allen Interessen das das Publikum die Tatort Filme dann möglichst wann immer es will schauen kann ?
ja,
das war auch die Idee zur Errichtung der Mediathek.
Vor (geschätzt) ca 8 Jahren sollte dies anlaufen.
Es stieß aber auf massiven Widerstand der kommerziellen Sender da die befürchteten, die ServiceQualität der ÖR werde zu gut
und so könnte Abwanderung der Rezipienten verstärkt werden.

Mit div juristischen Winkelzügen haben die das damals wohl geschafft, einen Richter zu überzeugen, das dies "illegal" sei
und so durften die Beiträge nur 1 Monat nachträglich abrufbar sein. Einige Beiträge gingen nie in die Mediathek.

Das ist wohl mittlerweile etwas aufgeweicht worden, aber im Prinzip gilt das weiterhin.

Re: Hab ich ein Recht auf Wiederholung?

Verfasst: So 26 Sep, 2021 12:16
von roki100
Schweinerei.

Re: Hab ich ein Recht auf Wiederholung?

Verfasst: So 26 Sep, 2021 12:18
von MrMeeseeks
klusterdegenerierung hat geschrieben: So 26 Sep, 2021 09:50
Bluboy hat geschrieben: So 26 Sep, 2021 08:26 Wiederholungen gibts auch
nur hat der Kluster mal geschrieben das er ken TV hat (oder schaut) :-((
also muß er noch 3 Wochen warten bis 1175 in der ARD Mediathek auftaucht.

https://www.fernsehserien.de/tatort/str ... -mediathek
Ist der Name Deines Erstaccounts MrMeeseeks, oder warum laberst Du in letzter Zeit so einen gequirlten Dünnkot?
Anfangs hatte ich Dich für etwas intellektueller gehalten, aber seit einiger Zeit kommen nur noch so flache Kalauer, schade!
Kann nicht sein, denn du bist so alt dass ich nun zu 100% gedacht hätte dass du definitiv noch einen Fernseher hast. Dazu schaust du dir ja auch das passend diesen anspruchslose Tatort Müll an.

Nimm den Tatort doch einfach auf deinem VHS Rekorder an den du damals zu deinem Ruhestand bekommen hast. Die hatten damals schon die entsprechende Funktion. Kannst also dein 14/16/18 und 20 Uhr Nickerchen halten und gleichzeitig aufnehmen. Falls man sich dann noch daran erinnert.

Wird schon :D

Re: Hab ich ein Recht auf Wiederholung?

Verfasst: So 26 Sep, 2021 12:27
von 7River
Wenn schon dann den guten S-VHS ... ;-)

Re: Hab ich ein Recht auf Wiederholung?

Verfasst: So 26 Sep, 2021 12:30
von klusterdegenerierung
Das ist eine gute Idee Keksi, dann kann ich auch deine kindischen Posts verschlafen, aber stop, die kommen hier ja auch schon seit Jahren als Wiederholung in Dauerschleife.

Re: Hab ich ein Recht auf Wiederholung?

Verfasst: So 26 Sep, 2021 12:43
von roki100
MrMeeseeks hat geschrieben: So 26 Sep, 2021 12:18
klusterdegenerierung hat geschrieben: So 26 Sep, 2021 09:50

Ist der Name Deines Erstaccounts MrMeeseeks, oder warum laberst Du in letzter Zeit so einen gequirlten Dünnkot?
Anfangs hatte ich Dich für etwas intellektueller gehalten, aber seit einiger Zeit kommen nur noch so flache Kalauer, schade!
Kann nicht sein, denn du bist so alt dass ich nun zu 100% gedacht hätte dass du definitiv noch einen Fernseher hast. Dazu schaust du dir ja auch das passend diesen anspruchslose Tatort Müll an.

Nimm den Tatort doch einfach auf deinem VHS Rekorder an den du damals zu deinem Ruhestand bekommen hast. Die hatten damals schon die entsprechende Funktion. Kannst also dein 14/16/18 und 20 Uhr Nickerchen halten und gleichzeitig aufnehmen. Falls man sich dann noch daran erinnert.

Wird schon :D
Da Du weißt wie all das funktioniert, scheinst auch nicht gerade ein junger Knabe zu sein.

Re: Hab ich ein Recht auf Wiederholung?

Verfasst: So 26 Sep, 2021 13:36
von nachtaktiv
klusterdegenerierung hat geschrieben: So 26 Sep, 2021 09:50 Ist der Name Deines Erstaccounts MrMeeseeks, oder warum laberst Du in letzter Zeit so einen gequirlten Dünnkot?
danke für den lacher :D. ja, der typ ist wirklich DER downer des forums. keine ahnung, warum der nicht schon längst gekickt wurde. bei facebook wäre er aufgrund seiner posts schon längst gesperrt worden. weiß auch nicht, was er mit seiner asozialen, überheblichen art kompensieren will. hab den schon längst auf der blockierliste, aber die funktioniert hier ja nicht wirklich.

p.s.: altersdiskriminierung von usern ist natürlich auch wieder volle kanne asi.