Nutzungsrechte - Klage
Verfasst: Mo 16 Mär, 2020 15:55
Ein großes Hallo ins Forum.
Meinen alten Account konnte ich leider nicht mehr aktivieren, deshalb jetzt ein frischer Start und gleich mit einem großen Thema. Und da ja nun, Corona sei gedankt, etwas mehr Zeit ist, wollte ich mal in die Runde nach eurer Meinung zu folgendem Thema fragen:
Vor gut zwei Jahren wurde ich von einer kleinen Werbeagentur (Einzelunternehmerin) mit der Produktion eines Filmprojekts beauftragt. Es sollte ein großer Film über eine Region entstehen und aus all dem Material, was wir bei Firmen gedreht haben, sollte für jede Firma ein kleiner kurzer Spot entstehen. Angebot dafür wurde erstellt und laut Angebot hätte die Werbeagentur die Nutzungsrechte für die fertigen Filme bekommen. Seitens der Agentur gab es kein Konzept für die Filme, das haben wir bei den Dreharbeiten mehr oder weniger selbst erarbeitet. Also weder Drehbuch, noch Storyboard, sondern on the fly. Das hat auch durch unsere gute Arbeit sehr gut geklappt. Knapp zwei Wochen haben wir gedreht und dann ging es in den Schnitt. Es gab keine gesetzte Deadline für die fertigen Filme. Vom Rohschnitt war die Agentur auch immens begeistert. Zwischendurch kam immer mal die Frage auf, ob sie denn auch das Rohmaterial an die einzelnen Firmen geben können. Kostenfrei wohl gemerkt. Das haben wir immer verneint. Schriftlich. Das hat die Agentur auch soweit akzeptiert. Dann kam sie scheinbar in Probleme mit ihrem Auftraggeber und plötzlich hieß es, dass die Agentur die Filme selbst finalisieren will. Dafür wollten sie keine Schnittprojekte von uns haben, sondern nur das Rohmaterial, weil jetzt plötzlich eine Deadline um die Ecke kam und sie das Gefühl haben, sie könnten es selbst schneller. Es wurde aber gesagt, dass wir keine Schuld an dieser zeitlichen Enge tragen und es denen auch sehr leid tut. Die Agentur wollte dann lediglich die Drehtage bezahlen und nicht die bereits investierten Schnitttage. Nach einigen Verhandlungsmails einigten wir uns auf einen Betrag mit der Bedingung, dass das Rohmaterial nur für die Filme benutzt wird, für welche wir auch beauftragt waren. Sprich es war ein eingeschränktes Nutzungsrecht. Die fertigen Filme (Länge und Anzahl war genau definiert) dürfen sie an die Kunden weitergeben, das Rohmaterial jedoch nicht. Das wurde mir ebenfalls 2 x schriftlich bestätigt und akzeptiert. Die Festplatte mit den Daten haben wir vorbereitet und per Post verschickt (uns trennen knapp 600 km voneinander). Die Rechnung mit den entsprechenden Nutzungsrechten wurde per Mail verschickt und der Empfang auch bestätigt.
Zwei Wochen später war das Zahlungsziel erreicht und kein Geld auf dem Konto. Eine freundliche Frage nach dem Stand der Dinge führte zum Problem: Die Festplatte kam an, aber sie akzeptieren die eingeschränkten Nutzungsrechte nicht. Sie wollen die uneingeschränkten Rechte. Da wir über einen quasi Freundschaftspreis bei der ganzen Sache reden, stand das definitiv nicht zur Debatte und die Verhandlungen über den Preis waren schon lange abgeschlossen. Für die uneingeschränkten Rechte hätte ich sicherlich mehr verlangt. Ich solle mich nun bis zum Folgetag entscheiden, wie wir weiter verfahren wollen. Alles wirkte schon recht erpresserisch. Zudem wurde gesagt, dass bei nicht Übertragung aller Rechte das Material wert- und gegenstandslos sein wird.
Am Folgetag fasste ich nun alle schriftlich vereinbarten Fakten zusammen und bestand auf den erteilten Nutzungsrechten, da natürlich laut Rechnung erst mit voller Bezahlung übertragen werden. Einen Tag später hatte ich einen Brief vom Rechtsanwalt Jacobshagen (scheinbarer Experte für Filmrecht) im Briefkasten. Dort wurde erst mal bestritten, dass ich überhaupt Urheber wäre. Ich war nur gebuchter Kameramann und hätte, wenn überhaupt, nur Leistungsschutzrechte. Zum Zeitpunkt der eigentlichen Buchung sollten wir aber komplette Filme abliefern, was seitens der Agentur ja nicht mehr gewollt war. Anbei hing ein Blanko Rechteübertragungsschreiben, was ich doch bitte schleunigst unterschreiben sollte. Bin damit natürlich zum Anwalt. Gab einige Hin- und Herschreiben.
Drei Monate später landeten bei Youtube fertige Filme mit meinem Material. Die habe ich selbstverständlich sperren lassen. Soviel zu "das Material wäre wert- und gegenstandslos".
Es gab bereits Korrespondenz mit einem zweiten Anwalt, der mich als Erpresser bezeichnete, weil ich den Zeitdruck seines Mandanten ausgenutzt hätte, um mir mehr Rechte zu verschaffen als mir überhaupt zustünden. Der Anwalt ist mittlerweile durch einen dritten ersetzt, der die Partei nun vor Gericht vertreten soll. Die Summe ist in der Höhe, dass wir uns vor einem Landgericht treffen werden. Kommenden Freitag steht, hoffentlich, der erste Termin an. Hier erst mal ein Gütetermin, mit anschließendem ersten Termin.
Nun mal die Frage an euch: Wer ist hier nun Urheber des Materials? Hier zur Anmerkung: das Drehteam, die Technik und die zeitliche Orga liefen komplett bisher auf meine Kosten. Die Agentur hat primär den Kontakt zu den Firmen aufgebaut und die Termine mit organisiert.
Hatte ich das Recht, die Nutzungsrechte so einzuschränken, dass die Agentur die Filme selbst produzieren konnte, die ich denen geliefert hätte? Würdet ihr euch in irgendeiner Form auf einen Vergleich einigen, oder, wie ich im Moment, auf euer Recht beharren wollen und ohne Miese aus der Sache raus gehen? Auf einen außergerichtlichen Vergleich mit einem Angebot für die vollen Rechte (quasi Buy-Out) ist die Gegenpartei bisher nicht eingegangen. Ich sehe aktuell nicht ein, bei einem mehr oder weniger Freundschaftspreis am Ende noch zu bluten.
Danke euch und immer schön Hände waschen ;-)
Meinen alten Account konnte ich leider nicht mehr aktivieren, deshalb jetzt ein frischer Start und gleich mit einem großen Thema. Und da ja nun, Corona sei gedankt, etwas mehr Zeit ist, wollte ich mal in die Runde nach eurer Meinung zu folgendem Thema fragen:
Vor gut zwei Jahren wurde ich von einer kleinen Werbeagentur (Einzelunternehmerin) mit der Produktion eines Filmprojekts beauftragt. Es sollte ein großer Film über eine Region entstehen und aus all dem Material, was wir bei Firmen gedreht haben, sollte für jede Firma ein kleiner kurzer Spot entstehen. Angebot dafür wurde erstellt und laut Angebot hätte die Werbeagentur die Nutzungsrechte für die fertigen Filme bekommen. Seitens der Agentur gab es kein Konzept für die Filme, das haben wir bei den Dreharbeiten mehr oder weniger selbst erarbeitet. Also weder Drehbuch, noch Storyboard, sondern on the fly. Das hat auch durch unsere gute Arbeit sehr gut geklappt. Knapp zwei Wochen haben wir gedreht und dann ging es in den Schnitt. Es gab keine gesetzte Deadline für die fertigen Filme. Vom Rohschnitt war die Agentur auch immens begeistert. Zwischendurch kam immer mal die Frage auf, ob sie denn auch das Rohmaterial an die einzelnen Firmen geben können. Kostenfrei wohl gemerkt. Das haben wir immer verneint. Schriftlich. Das hat die Agentur auch soweit akzeptiert. Dann kam sie scheinbar in Probleme mit ihrem Auftraggeber und plötzlich hieß es, dass die Agentur die Filme selbst finalisieren will. Dafür wollten sie keine Schnittprojekte von uns haben, sondern nur das Rohmaterial, weil jetzt plötzlich eine Deadline um die Ecke kam und sie das Gefühl haben, sie könnten es selbst schneller. Es wurde aber gesagt, dass wir keine Schuld an dieser zeitlichen Enge tragen und es denen auch sehr leid tut. Die Agentur wollte dann lediglich die Drehtage bezahlen und nicht die bereits investierten Schnitttage. Nach einigen Verhandlungsmails einigten wir uns auf einen Betrag mit der Bedingung, dass das Rohmaterial nur für die Filme benutzt wird, für welche wir auch beauftragt waren. Sprich es war ein eingeschränktes Nutzungsrecht. Die fertigen Filme (Länge und Anzahl war genau definiert) dürfen sie an die Kunden weitergeben, das Rohmaterial jedoch nicht. Das wurde mir ebenfalls 2 x schriftlich bestätigt und akzeptiert. Die Festplatte mit den Daten haben wir vorbereitet und per Post verschickt (uns trennen knapp 600 km voneinander). Die Rechnung mit den entsprechenden Nutzungsrechten wurde per Mail verschickt und der Empfang auch bestätigt.
Zwei Wochen später war das Zahlungsziel erreicht und kein Geld auf dem Konto. Eine freundliche Frage nach dem Stand der Dinge führte zum Problem: Die Festplatte kam an, aber sie akzeptieren die eingeschränkten Nutzungsrechte nicht. Sie wollen die uneingeschränkten Rechte. Da wir über einen quasi Freundschaftspreis bei der ganzen Sache reden, stand das definitiv nicht zur Debatte und die Verhandlungen über den Preis waren schon lange abgeschlossen. Für die uneingeschränkten Rechte hätte ich sicherlich mehr verlangt. Ich solle mich nun bis zum Folgetag entscheiden, wie wir weiter verfahren wollen. Alles wirkte schon recht erpresserisch. Zudem wurde gesagt, dass bei nicht Übertragung aller Rechte das Material wert- und gegenstandslos sein wird.
Am Folgetag fasste ich nun alle schriftlich vereinbarten Fakten zusammen und bestand auf den erteilten Nutzungsrechten, da natürlich laut Rechnung erst mit voller Bezahlung übertragen werden. Einen Tag später hatte ich einen Brief vom Rechtsanwalt Jacobshagen (scheinbarer Experte für Filmrecht) im Briefkasten. Dort wurde erst mal bestritten, dass ich überhaupt Urheber wäre. Ich war nur gebuchter Kameramann und hätte, wenn überhaupt, nur Leistungsschutzrechte. Zum Zeitpunkt der eigentlichen Buchung sollten wir aber komplette Filme abliefern, was seitens der Agentur ja nicht mehr gewollt war. Anbei hing ein Blanko Rechteübertragungsschreiben, was ich doch bitte schleunigst unterschreiben sollte. Bin damit natürlich zum Anwalt. Gab einige Hin- und Herschreiben.
Drei Monate später landeten bei Youtube fertige Filme mit meinem Material. Die habe ich selbstverständlich sperren lassen. Soviel zu "das Material wäre wert- und gegenstandslos".
Es gab bereits Korrespondenz mit einem zweiten Anwalt, der mich als Erpresser bezeichnete, weil ich den Zeitdruck seines Mandanten ausgenutzt hätte, um mir mehr Rechte zu verschaffen als mir überhaupt zustünden. Der Anwalt ist mittlerweile durch einen dritten ersetzt, der die Partei nun vor Gericht vertreten soll. Die Summe ist in der Höhe, dass wir uns vor einem Landgericht treffen werden. Kommenden Freitag steht, hoffentlich, der erste Termin an. Hier erst mal ein Gütetermin, mit anschließendem ersten Termin.
Nun mal die Frage an euch: Wer ist hier nun Urheber des Materials? Hier zur Anmerkung: das Drehteam, die Technik und die zeitliche Orga liefen komplett bisher auf meine Kosten. Die Agentur hat primär den Kontakt zu den Firmen aufgebaut und die Termine mit organisiert.
Hatte ich das Recht, die Nutzungsrechte so einzuschränken, dass die Agentur die Filme selbst produzieren konnte, die ich denen geliefert hätte? Würdet ihr euch in irgendeiner Form auf einen Vergleich einigen, oder, wie ich im Moment, auf euer Recht beharren wollen und ohne Miese aus der Sache raus gehen? Auf einen außergerichtlichen Vergleich mit einem Angebot für die vollen Rechte (quasi Buy-Out) ist die Gegenpartei bisher nicht eingegangen. Ich sehe aktuell nicht ein, bei einem mehr oder weniger Freundschaftspreis am Ende noch zu bluten.
Danke euch und immer schön Hände waschen ;-)