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Zwei Atomos Recorder für mehr Datensicherheit zusammenschalten?



Besonderheiten, Pro und Contra sowie Fragen zu digitalen (Spiegelreflex-)Kameras mit Videofunktion sowie Cine-Camcordern mit großem Sensor
Antworten
Roland Schulz
Beiträge: 3565

Re: Zwei Atomos Recorder für mehr Datensicherheit zusammenschalten?

Beitrag von Roland Schulz »

Sagt mal, geht’s euch noch gut???
Ich schweife ja auch schon mal ab aber ihr habt hier aus einer Frage nach „redundanter Aufzeichnung nen kompletten „DSGVO“ Thread gemacht ;-)!!
Was hat das noch mit der Frage zu tun?

Glaube da könnte man mal einiges nach OT verschieben.



dienstag_01
Beiträge: 13368

Re: Zwei Atomos Recorder für mehr Datensicherheit zusammenschalten?

Beitrag von dienstag_01 »

Roland Schulz hat geschrieben: So 21 Okt, 2018 07:53 Sagt mal, geht’s euch noch gut???
Ich schweife ja auch schon mal ab aber ihr habt hier aus einer Frage nach „redundanter Aufzeichnung nen kompletten „DSGVO“ Thread gemacht ;-)!!
Was hat das noch mit der Frage zu tun?

Glaube da könnte man mal einiges nach OT verschieben.
Bei den Fragen hier geht es in erster Linie um Persönlichkeitsrechte, nicht um die DSGVO.
Aber das dauert noch eine Weile, dis das jeder begreift ;)



Roland Schulz
Beiträge: 3565

Re: Zwei Atomos Recorder für mehr Datensicherheit zusammenschalten?

Beitrag von Roland Schulz »

dienstag_01 hat geschrieben: So 21 Okt, 2018 12:04
Roland Schulz hat geschrieben: So 21 Okt, 2018 07:53 Sagt mal, geht’s euch noch gut???
Ich schweife ja auch schon mal ab aber ihr habt hier aus einer Frage nach „redundanter Aufzeichnung nen kompletten „DSGVO“ Thread gemacht ;-)!!
Was hat das noch mit der Frage zu tun?

Glaube da könnte man mal einiges nach OT verschieben.
Bei den Fragen hier geht es in erster Linie um Persönlichkeitsrechte, nicht um die DSGVO.
Aber das dauert noch eine Weile, dis das jeder begreift ;)
Hier geht‘s in erster Linie um redundante Aufzeichnung (!!!),
nicht um Persönlichkeitsrechte welche die DSGVO schützt!



dienstag_01
Beiträge: 13368

Re: Zwei Atomos Recorder für mehr Datensicherheit zusammenschalten?

Beitrag von dienstag_01 »

Roland Schulz hat geschrieben: So 21 Okt, 2018 20:13
dienstag_01 hat geschrieben: So 21 Okt, 2018 12:04
Bei den Fragen hier geht es in erster Linie um Persönlichkeitsrechte, nicht um die DSGVO.
Aber das dauert noch eine Weile, dis das jeder begreift ;)
Hier geht‘s in erster Linie um redundante Aufzeichnung (!!!),
nicht um Persönlichkeitsrechte welche die DSGVO schützt!
Persönlichkeitsrechte werden eben nicht nur von der DSGVO geschützt.
Gerade vom Recht am eigenen Bild sollte man als Filmer/Fotograf schon mal gehört haben.
Wenn du das hast, können wir wieder zur Datensicherheit zurückkehren ;)



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Zwei Atomos Recorder für mehr Datensicherheit zusammenschalten?

Beitrag von Frank B. »

Man durfte hier früher mal Exkurse machen, was niemals ausschloss, sich auch zum Grundthema des Threads zu äußern.



Roland Schulz
Beiträge: 3565

Re: Zwei Atomos Recorder für mehr Datensicherheit zusammenschalten?

Beitrag von Roland Schulz »

...auch wenn ich ohne auskomme, vielleicht sollten wir dem TO noch mal die MR1/MR2 Speicher der Kamera nahelegen, dann wäre ja eigentlich alles geritzt da seine a7M3 ja intern bereits redundant aufzeichnen kann.

Aus mir unerklärlichem Grund hat die Dre...bude Sony aber seit ein paar Wochen die Handbücher und den Support auf den europäischen Webseiten downgeschaltet. Die Links sind zwar noch da, führen aber ins Leere.
Im Beipackzettel welcher der Kamera beiliegt ist zu den MR1/MR2 Speichern ja leider so gut wie nichts beschrieben.

Wenn der TO Interesse am Sony a7M3 Helpguide hat in dem die MR1/2 Speicher beschrieben sind (finde ich nicht sooo intuitiv) einfach per PN melden - habe das Dokument, ausnahmeweise sogar in deutsch, als .pdf vorliegen.
Das hier so zu posten..., keine Ahnung ob das urheberrechtlich ok ist.



rog27
Beiträge: 14

Re: Zwei Atomos Recorder für mehr Datensicherheit zusammenschalten?

Beitrag von rog27 »

Hahaha - was habt ihr mit meinem Thread gemacht? Ich wollte doch nur eure Meinung zur Idee, zwei Atomos-Recorder für mehr Datensicherheit zusammen zu schließen, wissen;-)
Aber vielen Dank für die Antworten. Eine Antwort möchte ich aber noch kommentieren, dann komme ich zum Thema zurück:
pillepalle hat geschrieben: Sa 20 Okt, 2018 07:36 @ rog27

Bei der DGSVO geht es um die Speicherung personenbezogener Daten durch Unternehmen und sie zielt nicht darauf Journalisten, oder Fotografen und Filmern, das Arbeiten unmöglich zu machen. Das Urheberrecht und alle anderen Rechte (insbesondere das Recht am eigenen Bildnis), von denen Du betroffen bist, ändern sich dadurch nicht und stehen über der DGSVO. Solange die abgebildeten Personen nur 'Beiwerk' sind, brauchst Du von denen auch kein Einverständnis.

VG
Bist du die da sicher? Dafür hätte ich gerne eine Quellenangabe. Immerhin steht ja einiges auf dem Spiel. Nach meiner Auffassung galten zusätzliche Personen als Beiwerk nur beim alten KUG. Die DSGVO sieht das nun nicht mehr vor, dazu gibt es viele Abhandlungen, hier eine kurze vom MDR: https://www.mdr.de/nachrichten/politik/ ... e-100.html
Hier eine detaillierte Auflistung, was in eine DSGVO-konforme Einwilligungserklärung reingeschrieben werden sollte: https://nordbild.com/foto-einwilligungen-dsgvo/

Hier ein Beispiel, wie wir eine Einwilligungserklärung formulieren, ohne Anspruch auf juristische Korrektheit:

Einwilligungserklärung für die Erstellung von Fotoaufnahmen

Für das heutige Fotoshooting vereinbaren die unterzeichnenden Teilnehmer/innen mit dem Studio... die Erstellung von Fotoaufnahmen für deren privaten Gebrauch. Der verantwortliche Fotograf ist... . Die Fotoaufnahmen werden von... aufgenommen - sofern gewünscht bearbeitet - und zusammen mit den Daten, die für die Auftragsabwicklung erforderlich sind, bei uns gespeichert. Die Fotoaufnahmen und die Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Speicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung des Auftrags).
Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt. Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Ihre gespeicherten Fotoaufnahmen und personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem das Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen, auch ohne Angabe von Gründen. Hierzu können Sie sich jederzeit unter der unten angegebenen Adresse an uns wenden.
Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Immerhin hat das BMI beschwichtigt, dass sich for Fotografen durch die DSGVO wenig ändern soll, und das wird dann sicherlich auch für Filmemacher gelten: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurz ... dnung.html
Eine Gesetzesänderung oder -ergänzung hält es nich für nötig. Und ich meine, dass aber genau dass das Problem ist. Es gibt keine Rechtssicherheit. Ausnahmen scheint es nur für Journalisten zu geben.
Zuletzt geändert von rog27 am Di 23 Okt, 2018 00:29, insgesamt 1-mal geändert.



rog27
Beiträge: 14

Re: Zwei Atomos Recorder für mehr Datensicherheit zusammenschalten?

Beitrag von rog27 »

@ Roland Schulz

Vielen Dank für deine Hilfe. Ich hatte deine letzte Antwort heute morgen gelesen und keine Zeit mehr zu antworten. Auf dem Drehtag heute hatte ich bei der die Sony A7III die MR1 und MR2 Speicher mit eigenen Einstellungen belegt - dazu stellt man alle Kameraeinstellungen wie gewünscht ein, geht auf Menu 1 -> Seite 3 -> MR1/2 Speicher und drückt Eingabe. Jetzt hat man tatsächlich getrennte Einstellungen für Video und Foto. Auch wenn man anders als bei Nikon Veränderungen erst immer wieder im Menü speichern müsste. Aber die Kamera ist so deutlich praktikabler geworden. Vor allem bietet sie ja eine doppelte Kartenaufzeichnung.



rog27
Beiträge: 14

Re: Zwei Atomos Recorder für mehr Datensicherheit zusammenschalten?

Beitrag von rog27 »

Roland Schulz hat geschrieben: Sa 20 Okt, 2018 17:40
Mit der Z7 kaufste Dir nen ziemlich miesen AF ein (lichtschwach), bei der Z6 muss man mal abwarten. „Schöne“ Kamera, subjektiv besser verarbeitet als die Sony, besseres Display und besserer Sucher...
aber unter der Haube...

Zudem, wenn die a7M3 auf nem Gimbal zu fummelig sein soll - Freund, was soll da mit 2 Tommys werden, wenn‘s denn überhaupt funktioniert!?
Ja, die perfekte Kamera gibt es nicht. Die Sony a7III ist eine tolle Kamera. Wir haben 3 Azubis, die haben sich alle eine geholt. Ich habe aber tatsächlich häufiger Probleme mit dem AF meiner A7III. Die Gesichtserkennung flirtet bei meinem Exemplar gerne mit den den kräftigen Strukturen der Grills eines großen Grillhändlers, für den ich die Grillkurse filme. Ich habe mittlerweile alle AF-Einsellungen durchprobiert. Besonders gemein finde ich die Eigenart, dass die a7III beim Anschließen eines externen Monitors das eigene Display schwarz schaltet. Die Anzeigen bleiben dabei zwar erhalten, aber wenn man den Touch-AF setzen will, muss man den Bereich schätzen, der scharf gestellt werden soll.

Der AF der Z7/Z6 soll wohl schlechter sein, besonders bei wenig Licht - trotzdem verspreche ich mir viel davon. Ich hatte auf der Photokina etwa 2 Stunden den AF der Z6 im Videobetrieb getestet - leider ohne Karte - am Freitag Abend waren nicht mehr so viele Leute da. Man kann die Gesichtserkennung auf eine Person einloggen. Das scheint gut zu funktionieren.

Und es gibt das Problem der fehlenden Werte in der ISO-Automatik-Anzeige, die bei mir häufiger zu zu hellen Ergebnissen führt.

Ich bin euch sehr dankbar für eure Meinungen. Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass zwei Atomos Ninja V Recorder für mehr Datensicherheit bei der Nikon Z6 nicht sinnvoll zusammen schließen lassen, weil die interne Aufzeichnung dabei abgeschaltet wird. Ein Aussetzer führt bei beiden Recordern zu beschädigten Dateien. Die lassen sich mit einem Atomos Programm zwar recovern - aber wenn ich mir vorstelle, ich müsste Aufnahmen einer Hochzeit recovern... Und dann natürlich das Gewicht.

Vielleicht stellt eine mobile Speicherlösung ja eine Alternative dar. Hier eine, die auch noch ohne Laptop auskommen würde: https://www.dazuinfo.com/shop/



pillepalle
Beiträge: 8358

Re: Zwei Atomos Recorder für mehr Datensicherheit zusammenschalten?

Beitrag von pillepalle »

@ rog

Personen als Beiwerk gibt es immer noch (denk mal an ein Fußballstadion, oder einen öffentlichen Platz usw). Bei kleineren Personengruppen wird es in der Regel heikel und wenn sie im Mittelpunkt der Bildaussage stehen. Das ist Abwägungssache und es gibt einige Ausnahmen.

Normalerweise nennt man das Freigabeerklärung und in Deiner so steht ziemlich alles drin, nur nicht was wirklich wichtig ist :) Damit kannst Du Dich nur blamieren. Wenn Du von 'privatem Gebrauch' sprichst, kannst du die Bilder auch nirgendwo veröffentlichen, geschweige denn irgendwie nutzen. Jeder Upload im Netz ist schon eine weltweite Veröffentlichung und nicht mehr Privat.

Normalerweise steht da der Name und die Anschrift der abgebildeten Person und des Urhebers drin, das Datum der Aufnahmen, die Entlohnung, wie das Material genutzt werden darf (bezüglich räumlicher, sachlicher und zeitlicher Nutzung), ob Dritte das Material nutzen dürfen, ob die Person auf Namensnennung verzichtet usw. Es geht im Grunde nur um deren Persönlichkeitsrechte. Die DGSVO hat damit nichts zu tun.

VG
Meine Lieblingsfilme:
Es war ein Mahl in Amerika
Molkerei auf der Bounty
Dune - Der Würstchenplanet



rog27
Beiträge: 14

Re: Zwei Atomos Recorder für mehr Datensicherheit zusammenschalten?

Beitrag von rog27 »

Oh pillepalle, ich will ja hoffen, dass du dich mit der DSGVO beschäftigt hast, wenn du deine Filmarbeit gegen Entlohnung anbietest. Noch einmal, darf ich um eine Quelle bitten?
Was du beschreibst, ist die Einwilligung zur Veröffentlichung von Aufnahmen (model release). Du benötigst nun aber bereits die Einwilligung zur Erstellung von Aufnahmen. Soweit ich informiert bin, muss die immer her, auch wenn man nicht beabsichtigt, die Aufnahmen zu veröffentlichen (siehe Quellenangaben). Darin soll u.A. der Zweck der Aufnahmen genannt werden. In meinem Beispiel private Fotoshootings, das könnten aber auch gewerbliche Aufnahmen sein, Videoclips für Öffenlichkeitsarbeit, Erklärvideos, Hochzeitsvideos usw. Privat steht da nicht drin, um irgendwelche Sachen damit machen zu dürfen oder nicht.
Will man die Aufnahmen auch veröffentlichen, benötigt man eine zusätzliche Einwilligung dafür. Das kann man natürlich auch in einer Erklärung kombinieren. In meinem Beispiel ist das aber nicht vorgesehen. Ich will dir auch nichts vorschreiben, das sollte einfach nur nett sein :-)



TomStg
Beiträge: 3410

Re: Zwei Atomos Recorder für mehr Datensicherheit zusammenschalten?

Beitrag von TomStg »

rog27 hat geschrieben: Di 23 Okt, 2018 08:59 Oh pillepalle, ich will ja hoffen, dass du dich mit der DSGVO beschäftigt hast, wenn du deine Filmarbeit gegen Entlohnung anbietest.
So richtig verstanden, hast Du Sache wohl immer noch nicht.
Die DSGVO hat mit dem Recht am eigenen Bild nichts zu tun. Dies ist im Kunsturheberrecht geregelt. Ob es dabei eine Entlohnung gibt oder ob es im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erfolgt oder nicht, ist in diesem Zusammenhang völlig unerheblich.
Im Kunsturheberrecht wird unterschieden nach der Anfertigung des Bildes und nach der Art dessen Verbreitung.
Die DSGVO behandelt vor allem den Umgang mit digitalen personenbezogenen Daten, dh im wesentlichen um den administrativen Bereich.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Zwei Atomos Recorder für mehr Datensicherheit zusammenschalten?

Beitrag von Frank B. »

Schon, aber es betrifft halt den privaten Bereich weniger. Es geht schon hauptsächlich um die, die das beruflich machen und auch wenn es nichts mit dem KUG zu tun hat, ist es doch etwas, dass nun zusätzlich zu beachten ist und was das KUG auch tangiert. Ähnlich zu anderen Rechtslagen wie die Straßenverkehrsordnung und das Waffengesetz. Wenn ich mit ner Waffe auf der Straße rumballere, kann ich nach beidem verurteilt werden. Hinkt jetzt, aber mir fiel nichts besseres ein.



rog27
Beiträge: 14

Re: Zwei Atomos Recorder für mehr Datensicherheit zusammenschalten?

Beitrag von rog27 »

Ich gebs auf



dienstag_01
Beiträge: 13368

Re: Zwei Atomos Recorder für mehr Datensicherheit zusammenschalten?

Beitrag von dienstag_01 »

rog27 hat geschrieben: Di 23 Okt, 2018 09:29Ich gebs auf
Besser isses ;)



pillepalle
Beiträge: 8358

Re: Zwei Atomos Recorder für mehr Datensicherheit zusammenschalten?

Beitrag von pillepalle »

Ich glaube auch nicht das es besonders nützlich ist in einem Forum darüber zu diskutieren, weil das in der Handhabung sehr individuell sein kann. Deshalb taugen 08/15 Vorlagen aus dem Netz auch selten. Es gibt Vertragshandbücher, oder man kann einen Anwalt für Urheberrecht damit beauftragen, wenn man das ernsthaft und professionell machen möchte. In meinen Releases steht z.B. drin, das die Bilder auch in digitaler Form gespeichert und weiterverarbeitet werden dürfen. Genauso braucht man die in verschiedenen Sprachen, denn man kann niemanden etwas unterschreiben lassen, dessen Inhalt er gar nicht versteht. Ich würde mich jedenfalls als Privatperson/Amateur nicht wegen der DSGVO verrückt machen und welche Pflichten Unternehmer haben. Aber wenn Du Dich damit ernsthaft beschäftigen möchtest, dann wären Fachleute die sich mit der Materie auskennen die besseren Ansprechpartner.

VG
Meine Lieblingsfilme:
Es war ein Mahl in Amerika
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Dune - Der Würstchenplanet



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