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Hilfe bei Urheberrechtsfrage

Verfasst: So 18 Mär, 2018 14:23
von RollsReus
Hallo allerseits,
Ich habe ein paar Fragen zu Urheberrecht und geistigem Eigentum.
Zu den Umständen: Neben dem Studium bin ich momentan als Kleinunternehmer im Online-Video Bereich tätig. Mit einem Bekannten bin ich eine mündliche Kooperation eingegangen welche besagt, dass wir uns als Team präsentieren und bei gemeinsamen Aufträgen uns an eine Gewinnteilung von jeweils 50% halten. Alles auf Vertrauen aufgebaut. Nun war es so, dass er aus privaten Gründen kaum mehr an den Auftragsarbeiten teilgenommen hat und ich die Produktion von vorne bis hinten übernommen habe. Danach hab ich die Hälfte des Gewinns in Rechnung gestellt. Je nach Aufwand der Arbeit durfte ich Firmen Equipment und Arbeitsplatz nutzen. Hin und wieder durfte ich das Equipment auch für nicht kommerzielle Privatprojekte (Keine Rechnung, Kein Vertrag o.ä) nutzen, welche ich dann auch unserem Portfolio zur Verfügung gestellt hätte und habe. Nun gehen wir wegen persönlichen Differenzen getrennte Wege und es stellt sich mir die Frage wie die Rechtslage bei Auftragsarbeiten und Privat-Projekten aussieht.

Liege ich richtig damit wenn ich davon Ausgehe dass bei allen Auftragsarbeiten (mit Rechnung von meiner Seite an seine Firma) die Urheberrechte oder Verwertungsrechte bei ihm liegen - sofern der Kunde diese nicht exklusiv besitzt? Auch wenn er an der Produktion nicht beteiligt war? Habe ja im Grunde genommen für seine Firma gearbeitet.

Bei meinen Privatprojekten müssten aber doch alle Rechte bei mir liegen oder? In keinster Weise war er an ihnen beteiligt und hat lediglich das Equipment kostenfrei auf Vertrauensbasis zur Verfügung gestellt. Wie gesagt, es bestehen bei diesen Projekten keinerlei Verträge. Allerdings habe ich mündlich vorgeschlagen diese auch unserem(!) Portfolio zur Verfügung zu stellen.

Bin momentan echt etwas besorgt was meine (Privat)Arbeiten anbetrifft. Würde mich über einen guten Rat sehr freuen.

Re: Hilfe bei Urheberrechtsfrage

Verfasst: Mo 19 Mär, 2018 10:26
von Pianist
Du weißt ja, dass Rechtsberatung in konkreten Fällen hier nicht möglich ist. Aber mal ein paar grundsätzliche Gedanken: Der Urheber bleibt immer der Urheber, weil das Urheberrecht in Deutschland unveräußerlich ist. Und dabei spielt es auch keine Rolle, wem die Kamera gehört. Letztendlich wird es in Deinem Fall darum gehen, ob Dein ehemaliger Geschäftspartner die Absicht hat, gegen Dich irgendwelche finanziellen Forderungen zu erheben. Dazu habe ich aber gar nichts gelesen. Ihr solltet darüber einfach mal reden und dann eine vernünftige Regelung für die Auflösung Eurer GbR treffen.

Matthias

Re: Hilfe bei Urheberrechtsfrage

Verfasst: Mo 19 Mär, 2018 10:46
von klusterdegenerierung
Mich würde viel eher interessieren, ob der Kunde überhaupt sein OK gegeben hat,
denn er hat dafür bezahlt und er hat auch ein Mitspracherecht, wenn es um die Veröffentlichung seines Auftrags geht.

Ich habe so viel geile Jobs gerade im Fotobereich gemacht und darf sie der Aussenwelt nicht zeigen,
da der Kunde das nicht will!

Re: Hilfe bei Urheberrechtsfrage

Verfasst: Mo 19 Mär, 2018 10:53
von Pianist
Sehr guter Hinweis, das sollte er natürlich auch immer im Hinterkopf behalten. Aber hier ging es ihm ja um das Innenverhältnis zu seinem GbR-Partner.

Ich zum Beispiel kommuniziere nach außen überhaupt nicht, für wen ich so alles tätig war oder bin. Das mache ich immer nur bilateral. Aber das kommt natürlich immer auf die individuelle Situation an.

Matthias