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Ust, Kleinunternehmen usw.

Verfasst: Do 05 Jun, 2014 20:49
von kili
Hallo,

mal ein absurdes Fallbeispiel:

seit ein paar Monaten arbeitet person A selbständig nach Kleinunternehmerregelung (kein Ust.-Ausweis).

Für ein Filmprojekt bekommt A 4500 Euro pauschal (A weist keine Umsatzsteuer aus, also brutto=netto).

Laut Kalkulation wird für Crew, Schauspieler usw. NETTO 3750 Euro benötigt.
Da die Crew, Schauspieler usw aber Ust. ausweisen und keine Kleinunternehmer sind, handelt es sich also um Netto-Preise, auf die noch 19% Umsatzsteuer kommen, die A ja nicht zurück bekommt (da nicht ausweisbar).

Die wahren Kosten für A sind 3750 + 19% Ust = 4462,5
Der Gewinn für A läge also bei 4500 - 4462,5 = 37,5 Euro.

Denkfehler, oder passt das so?

Viele Grüße!

Re: Ust, Kleinunternehmen usw.

Verfasst: Do 05 Jun, 2014 20:56
von Jott
Passt so, fürchte ich!

Re: Ust, Kleinunternehmen usw.

Verfasst: Do 05 Jun, 2014 23:19
von pixelschubser2006
Ja, klingt plausibel. Das ist ein erschreckendes Beispiel dafür, wie bescheuert die Kleinunternehmerregelung ist. Fast immer verschenkt man im Einkauf Geld und beim Verkauf muss man immer billiger sein als der Wettbewerber netto. Dabei sind die Vorteile rein theoretischer Natur, nämlich die vereinfachte Buchführung. Ist aber Humbug, denn entweder man erfindet das Rad neu oder nimmt irgendein Programm á la Lexware was unter der Haube im Sachkontenrahmen bucht und Umsatzsteuer ganz nebenbei abwickelt. Und "nicht buchführungspflichtig" heißt ja nicht "das Finanzamt will nix auf dem Papier". Um irgendeine Art von Buchführung kommt also nicht herum. Wie man es dreht und wendet... es kommt nur Murks dabei heraus. Danke für den anschaulichen Fall! Sollte man sich zu herzen nehmen!

Re: Ust, Kleinunternehmen usw.

Verfasst: Do 05 Jun, 2014 23:58
von Anne Nerven
Auch wenn der Sachverhalt richtig dargestellt ist, frage ich mich, wie jemand bei einer Kostenkalkulation von 3750,- (egal ob netto oder brutto), ein Angebot über 4500,- abgeben kann? Da gehts doch weniger um Kleinunternehmerregelung als vielmehr um Kleinhirnregelung :-)

Re: Ust, Kleinunternehmen usw.

Verfasst: Fr 06 Jun, 2014 00:36
von matchframe
Hallo,

deine Rechnung ist richtig. Als Kleinunternehmer ist Person A nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Das schreibt ein Kleinunternehmer idr auch auf seine Rechnung in die "Kleinunternehmerklausel". Trotzdem ist er verpflichtet, Umsatzsteuer zu zahlen.

Was sich an deiner Rechnung noch positiv für Person A auswirken kann, ist der Umsatzsteuersatz. zB Kameramänner können unter bestimmten Bedingungen 7% USt in Rechnung stellen.

Bei der Erstellung einer Kalkulation schlägt man zu den Kosten, die man als Produzent für seine Arbeit verlangt, nochmal Handlungskosten (9,5% vom Netto Herstellungspreis) und Gewinn (nochmal 7% auf Gesamt-Nettopreis) drauf.

Bei dir:

3750 + 350 Produzent (ka wie hoch der Preis von Person A ist)
= 4100
+9,5%= 4489,50
+ 7%= 4803,77

wenn Person A dann noch keine USt zurück bekommt, die nochmal drauf, damit es sich für ihn auch lohnt (aber NICHT so in das Angebot/Rechnung schreiben, dann gibts Ärger vom Finanzamt ;)

+19%
= 5716.49

lg

Re: Ust, Kleinunternehmen usw.

Verfasst: Fr 06 Jun, 2014 06:35
von pixelschubser2006
matchframe hat geschrieben:Hallo,

deine Rechnung ist richtig. Als Kleinunternehmer ist Person A nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Das schreibt ein Kleinunternehmer idr auch auf seine Rechnung in die "Kleinunternehmerklausel". Trotzdem ist er verpflichtet, Umsatzsteuer zu zahlen.

lg
Nö, muss er nicht. Wäre auch hinrissig:

§19 UStG:

"Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben..."

Und damit wird nicht der Kunde gemeint (obgleich der eigentlich bezahlt, der Auftragnehmer ist streng genommen nur Treuhänder), sondern der Unternehmer. Das System ist ja real schon nicht sinnvoll, aber den Betrag bezahlen zu müssen, aber nicht auf die Rechnung schreiben zu dürfen, wäre absurd.

Anders ist es bei der Differenzbesteuerungen von gebrauchten Waren. Hier wird der Betrag nicht beziffert ausgewiesen, weil der Kunde dadurch die Handelsspanne errechnen könnte. Die ihn aber nicht die Bohne angeht.

Re: Ust, Kleinunternehmen usw.

Verfasst: Fr 06 Jun, 2014 11:46
von kundesbanzler
pixelschubser2006 hat geschrieben:Nö, muss er nicht. Wäre auch hinrissig:
Gemeint war, dass USt auf die bezogenen Leistungen anderer Unternehmer bzw. Waren gezahlt wird, im Gegensatz zu einem Vorsteuerabzugsberechtigten, der diese nicht zahlen muss bzw. sie nachher zurückbekommt. Dass er keine USt abführen muss, die er nie berechnet hat, ist klar.

Re: Ust, Kleinunternehmen usw.

Verfasst: Fr 06 Jun, 2014 12:27
von einsiedler
Die Kleinunternehmerregelung ist in bestimmten Fällen sehr sinnvoll. Wenn man aber - wie im genannten Beispiel - Waren, Fremdleistungen oder Geschäftsausstattung im größeren Stil einkaufen muss, ist es von vorn herein sinnlos, diese Regelung in Anspruch zu nehmen. Auch ist bei solchen Projekten der Abnehmer meist selbst Vorsteuerabzugsberechtigt.

Anders sieht es aus, wenn zum Beispiel jemand mit Hobby-Equipment (welches er sich sowieso leisten würde) öfter mal Hochzeitsfilme dreht. Die Abnehmer sind dann meist Privatpersonen, welche eh keine Vorsteuer ziehen können, so dass oft Kunde und Anbieter profitieren.

Mein persönliches Fazit ist aber, dass man vom Umsatz von 1.458,-- € monatlich abzgl. Sozialversicherung und Steuer eh nicht leben kann. Somit profitieren von der Regelung am ehesten nebenberuflich Selbständige.