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1 Drehtag - Versicherung

Verfasst: Mi 28 Mai, 2014 21:06
von kili
Hallo,
ich habe einen auftrag für die videoproduktion an einem drehtag, mit 7 darstellern + crew. nun ist die frage nach einer versicherung aufgekommen. ich drehe zwar gelegentlich, aber im alleingang und für eigene projekte.
kann mir jemand sagen, wo ich eine solche versicherung preisgünstig abschließen kann - oder wie ich das am besten regele?
viele grüße!

Re: 1 Drehtag - Versicherung

Verfasst: Mi 28 Mai, 2014 21:34
von Ab-gedreht
kili hat geschrieben:Hallo,
ich habe einen auftrag für die videoproduktion an einem drehtag, mit 7 darstellern + crew. nun ist die frage nach einer versicherung aufgekommen. ich drehe zwar gelegentlich, aber im alleingang und für eigene projekte.
kann mir jemand sagen, wo ich eine solche versicherung preisgünstig abschließen kann - oder wie ich das am besten regele?
viele grüße!
Versicherung für was?

Ausfall, Equipment?

Re: 1 Drehtag - Versicherung

Verfasst: Mi 28 Mai, 2014 21:40
von kili
insbesondere für personenschäden. :)

Wie regelt Ihr das bei gelegentlichen produktionen?

Re: 1 Drehtag - Versicherung

Verfasst: Mi 28 Mai, 2014 21:42
von Jott
Eine Firmen-/Gewerbehaftpflicht-Versicherung hast du nicht? Ui. Die brauchst du auch bei Einzelkämpfer-Projekten, kein Unterschied.

Re: 1 Drehtag - Versicherung

Verfasst: Mi 28 Mai, 2014 22:07
von kundesbanzler
Ab dem ersten abhängig Beschäftigten ("Arbeitnehmer") den du einstellst, bist du verfplichtet diesen über die zuständige Berufsgenossenschaft zu versichern, im Falle Filmproduktion wäre dies die BG ETEM. Damit sind sämtliche Personenschäden der Pflichtversichterten und des Unternehmers selbst während der Arbeitszeit und dem Weg dorthin und davon weg abgedeckt. Darüber hinaus ist eine private Gewerbehaftplicht schlicht überflüssig, zumindest soweit es Personenschäden der Beschäftigten betrifft.

Wenn du deine komplette Crew auf Rechnung arbeiten lässt, kannst du vertraglich die Risiken auf deine "Subunternehmer" abwälzen, die Vor- und Nachteile bzw. Vorraussetzungen davon sind dann wieder ein anderes Thema.

Re: 1 Drehtag - Versicherung

Verfasst: Mi 28 Mai, 2014 22:15
von kili
hallo,
ich stelle dafür niemanden ein - es geht alles auf rechnung.
schauspieler, kamera, ton usw.
wie regelt ihr das?
viele grüße!

Re: 1 Drehtag - Versicherung

Verfasst: Mi 28 Mai, 2014 22:25
von kundesbanzler
In dem Fall sind das alles Unternehmer, die dir ihre Leistung in Rechnung stellen. Für deren Versicherung bist du erstmal genausowenig verantwortlich, wie für die des Supermarktkassierers, wenn du dort einen Müsliriegel kaufst. Wenn du Sorge hast, dass etwas oder jemand am Set durch dein Verschulden zu Schaden kommt, kannst du natürlich trotzdem für diesen Fall eine Haftpflichtversicherung abschließen - das gilt andererseits aber auch für den Supermarkt.

Re: 1 Drehtag - Versicherung

Verfasst: Do 29 Mai, 2014 07:57
von handiro
Ähem....es gibt Versicherungen für Filmdrehs, Drehausfälle, Unfälle beim Dreh etc. Ich will jetzt meine nicht nennen, gurgel mal "Vericherungsmakler für Sonderrisiken Film und Fernsehen".

Re: 1 Drehtag - Versicherung

Verfasst: Sa 31 Mai, 2014 12:58
von beiti
Weiß jemand, wie die Frage nach Angestelltenverhältnis/Selbstständigkeit bei größeren Produktionsfirmen gehandhabt wird - gerade im Rahmen von kurzen Projekten? Echte Selbstständigkeit ist es ja eigentlich nicht, weil die Personen weisungsgebunden sind. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass man wegen eines einzigen Drehtags die ganzen Leute richtig einstellt mit allem Drumherum.

Re: 1 Drehtag - Versicherung

Verfasst: Sa 31 Mai, 2014 13:31
von kundesbanzler
beiti hat geschrieben:Weiß jemand, wie die Frage nach Angestelltenverhältnis/Selbstständigkeit bei größeren Produktionsfirmen gehandhabt wird - gerade im Rahmen von kurzen Projekten? Echte Selbstständigkeit ist es ja eigentlich nicht, weil die Personen weisungsgebunden sind. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass man wegen eines einzigen Drehtags die ganzen Leute richtig einstellt mit allem Drumherum.
Streng nach Sozialgesetzbuch kann eine solche weisungsgebundene Tätigkeit, die in einen vorgegebenen Arbeitsablauf eingeordnet ist, nicht selbstständig, also auch nicht freiberuflich sein. Deswegen gibts auch einige Vertragswerke, die mit sehr windigen Formulierungen versuchen, das Verhältnis als nicht weisungsgebunden umzudeuten - was dann mit der Realität aber wenig zu tun hat. Man kann sich jetzt darüber streiten, ob wir alle Halunken sind oder die Gesetzgebung an der Stelle schlicht kaputt ist.

Was ist gibt, ist das Mittel der kurzfristigen Beschäftigung, die nicht sozialversicherungspflichtig ist, was wohl zumindest am Set vielfach Anwendung findet. Der erhöhte Verwaltungsaufwand - Beantragen der Betriebsnummer, Beitritt zur Berufsgenossenschaft, Anmeldung und Abmeldung der Beschäftigten, Entgeldnachweise - ist aber auch hier gegeben.

Re: 1 Drehtag - Versicherung

Verfasst: So 02 Nov, 2014 01:46
von ceveto
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Viele Grüße