ich plane derzeit die Produktion kommerzieller Filmsequenzen. Als Drehorte wurden die deutschen Alpen (Wanderwege, Berggipfel, Gebirgsbäche, Alpnlandschaft) und Nordseeinseln (Dünen, Strand, Wanderwege) ausgemacht. Es sollen ausschließlich zwei Darsteller, die durch die Landschaft wandern, gefilmt werden.
Bestehen hier Einschränkungen beim Dreh und ist das Einholen von Drehgenehmigungen erforderlich?
Danke für Eure Hilfe
R.
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Mo 20 Mai, 2013 12:15
von tommyb
solange es sich nicht um private Grundstücke handelt sollte es egal sein.
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Mo 20 Mai, 2013 12:28
von Kameramensch
Na das kommt auf die kommunale Verwaltung an, auf dessen Gebiet die Drehorte liegen. Fraglich ist natürlich, wie schnell das Ordnungsamt im Zweifelsfall in den Bergen vor Ort ist.
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Mo 20 Mai, 2013 12:28
von k_munic
railmaster hat geschrieben:… Bestehen hier Einschränkungen beim Dreh und ist das Einholen von Drehgenehmigungen erforderlich?….
Hier im Süden hat die 'Bayrische Länder- und Seen-Verwaltung' (sowas gibt's :)) ) ein unglaubliches Mitspracherecht, zB kommerzielle Drehs im Engl. Garten in München oder rund um Neuschwanstein sind genehmigungspflichtig.
Die lokalen Touristenbüros sind zT sehr hilfsbereit ... ihr seid ja vermutl. nicht die Ersten, die da wo drehen wollen …-
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Mo 20 Mai, 2013 12:52
von hben
Insbesondere bei den Stränden und Dünen unbedingt eine Drehgenehmigung einholen. Dort leben Tiere,... und da kann es schell Probleme wegen dem Naturschutz geben. z.B. wenn ein lautes Stromaggregat läuft.
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Mo 20 Mai, 2013 13:40
von marwie
Solange man nicht mit einem Lastwagen voll Equipment auffährt oder Hubschrauber u.ä. verwendet, würde ich einfach filmen, sollte auf öffentlichem Grund kein Problem sein.
(Parks u.ä. sind aber u.u. was anderes)
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Mo 20 Mai, 2013 15:07
von hben
Wenn Hubschrauber zum Einsatz kommen bedarf es zur Drehgenehmigung normal sowieso noch zusätzlich einer Tiefflug-Genehmigung. Aber grundsätzlich gilt ja immer: "Solange sich keiner darüber beschwert, ist es erlaubt." Wenn du aber auf Nummer sicher gehen willst, oder vor allem wenn es zur Beeinträchtigung des Umfeldes kommen kann (Bsp.: Lärm, Helles Licht bei Nacht, Straßen,..) sollte man sich eine Drehgenehmigung / Sondernutzungserlaubnis organisieren. Die kostet meist nicht viel (ca. 50€) und man bekommt keine Probleme.
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Mo 20 Mai, 2013 22:42
von JanHe
@aerobel: Hast schon Recht.. was glaubst Du was es für eine Last für mich war, mich durch die Dutzenden Behörden zu telefonieren, bis ich die richtige gefunden hatte und diese mir dann nicht einmal eine Genehmigung erteilen konnte? Es ist schon etwas an der Bürokratie Deutschlands dran..
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Mo 20 Mai, 2013 23:27
von hben
Grundsätzlich heißt das ding nicht Drehgenehmigung, wenn man bei den Behörden danach fragt, wissen die oft nicht was sie tuen sollen.
Darum frag nach einer Sondernutzungserlaubnis. Da wird dann in der Regel angegeben worin die Sondernutzung besteht (Filmdreh) und welche Richtlinien (Abgase, Lautstärke des Generators,...) einzuhalten sind.
wenn es sich aber um einen wenig aufwändigen dreh handelt bei dem sich keiner beschwert, kann man durchaus mal unauffällig als Tourist durchgehen.
Bei aufwendigeren Dreharbeiten, wo ja schnell mal eine 3-4stellige Summe hinter so einem Dreh stehen, würde ich es allerdings nicht riskieren. Außer man kann es sich leisten, wenn der Dreh von der Polizei abgebrochen wird, noch einen Nachdreh zu machen.
Zugegeben, ist mir noch nie passiert, und ich kenne jetzt auch niemand persönlich der mal einen Dreh abbrechen musste, aber so selten ist es jetzt nicht, dass die Polizei mal vorbei kommt und nach einer Erlaubnis fragt. Hin und wieder ist es bei mir auch schon vorgekommen, dass sich Anwohner (am Strand eher weniger, dafür aber unter umständen Naturschützer) beschwert haben. Da ist man dann schon froh wenn vorher alles abgeklärt wurde.
Wenn man bei der Stadt anfragt, ist die Reaktion erfahrungsgemäß recht unterschiedlich. Die einen brauchen wochenlange Bearbeitungszeit und geben einem dann ein Mehrseitiges Schriftstück mit Richtlinien, welche eingehalten werden müssen, die anderen sagen einem sofort zu und stellen keine Anforderungen.
Größere Städte erhalten derartige Anfragen naturgemäß öfter, sind darauf vorberiet und verlangen eine Gebühr. Bei so manchem Dorf sind die Zuständigen aber auch total begeistert und wollen alles für einen tun (kostenlose Straßensperren, Stromversorgung, Parkplätze,...)
Die Frage ist also immer welcher Aufwand steckt dahinter, fällt die Crew auf und ist ein Eventueller Nachdreh finanziell vertretbar. Auch bei einer einfachen Szene stehen ja schnell 10-20 Personen an so einem Set, und spätestens wenn die Klappe kommt merkt jeder dass hier ein Film gedreht wird.
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Di 21 Mai, 2013 01:02
von hben
Wo ist das Problem? Es wurde gefragt ob für Dreharbeiten auf genannten öffentlichen Plätzen in Deutschland eine Genehmigung benötigt wird. Und grundsätzlich lautet die Antwort Ja, da derartige Plätze nicht für diesen Zweck gedacht sind. Zudem habe ich auch darauf hingewiesen, dass es kein Problem darstellt, ohne Genehmigung zu drehen, wenn sich niemand dadurch gestört fühlt und sich beschwert (Das ist nicht nur in Deutschland so).
Auch ich kümmere mich bei Nobudget-Produktionen eigentlich nie um eine Genehmigung, aber bei kommerziellen Produktionen durchaus.
Und zum Aufwand hat "railmaster" nichts geschrieben.
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Di 21 Mai, 2013 07:20
von rainermann
Komischer Thread hier. Ich hab mitten auf der Königstrasse in Stuttgart ohne Drehgenehmigung einen Werbespot gedreht, da ein öffentlicher Platz. So hat es auch die nette Frau vom Amt formuliert. Insofern kann ich auch nicht das Klischee vom Beamtendeutschland bestätigen, so gern das immer wieder hergenommen wird. So lange niemand behindert wird oder man etwas absperren möchte und auf öffentlichen Plätzen bleibt, war mir das bisher noch nie ein Problem.
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Di 21 Mai, 2013 08:04
von k_munic
rainermann hat geschrieben:… da ein öffentlicher Platz.…
Ansonsten beeindruckend, wie hier einige bestehendes Recht ignorieren …
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Di 21 Mai, 2013 08:25
von K.-D. Schmidt
Ansonsten beeindruckend, wie hier einige bestehendes Recht ignorieren …
Im Straßenverkehr Deutschlands wird täglich millionenfach geltendes Recht und Gesetz ignoriert!
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Di 21 Mai, 2013 08:59
von k_munic
aerobel hat geschrieben:Eine komplexe Profiszenerie mitten in einer Stadt mit der Location des Fragestellers zu vergleichen ist schon sehr mutig...
Wieso mutig?
'Recht' gilt für alle, ob Du nun ein Wagenrennen vorm Brandenburger Tor inszenierst, oder 'n Mädel allein auf dem Dorf-Platz ablichtest:
Im ersten Satz des OP steht 'kommerziell'.
Und da gelten Regeln.
Es geht immer um Nutzung.- Schau ich mir die Bilder imm Stillen Kämmerlein an - kein Problem. Veröffentliche ich - Problem. Verdiene ich mit der Veröffentlichung Geld - ganz großes Problem.
Falls ich mich nicht VORHER schlau mache.
Was spricht denn dagegen, sich zu erkundigen?
Es gibt zuhauf Fälle, wo Unwissenheit teuer bestraft wurde.
Egal, ob Pro oder Amateur.
Es gibt kein Recht, Unrecht zu haben ;)
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Di 21 Mai, 2013 09:37
von Gabriel_Natas
k_munic hat geschrieben:
aerobel hat geschrieben:Eine komplexe Profiszenerie mitten in einer Stadt mit der Location des Fragestellers zu vergleichen ist schon sehr mutig...
Wieso mutig?
'Recht' gilt für alle, ob Du nun ein Wagenrennen vorm Brandenburger Tor inszenierst, oder 'n Mädel allein auf dem Dorf-Platz ablichtest:
Im ersten Satz des OP steht 'kommerziell'.
Und da gelten Regeln.
Es geht immer um Nutzung.- Schau ich mir die Bilder imm Stillen Kämmerlein an - kein Problem. Veröffentliche ich - Problem. Verdiene ich mit der Veröffentlichung Geld - ganz großes Problem.
Falls ich mich nicht VORHER schlau mache.
Was spricht denn dagegen, sich zu erkundigen?
Es gibt zuhauf Fälle, wo Unwissenheit teuer bestraft wurde.
Egal, ob Pro oder Amateur.
Es gibt kein Recht, Unrecht zu haben ;)
Es ist egal ob kommerziell oder nicht, es geht um den Eingriff bzw. die Behinderungen durch die Dreharbeiten.
z.B. München:
Wenn Sie öffentliche Wege, Straßen oder Plätze für Foto- oder Filmaufnahmen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, benötigen Sie eine Drehgenehmigung.
Das heißt, wenn da ein Mann mit Kamera steht der zwei Darsteller filmt, keine Drehgenehmigung.
Wenn man mit Dolly, Stativ und Licht ankommt, Drehgenemigung.
Beabsichtigt ein Produzent, Dreharbeiten lediglich mit einer Hand- oder Schulterkamera durchzuführen ohne verkehrliche Maßnahmen zu beeinflussen, ist keine Erlaubnis erforderlich! Der öffentliche Verkehr - auch der Fußgängerfluss - darf nicht behindert oder gestört werden und es werden keinerlei Aufbauten vorgenommen.
Man kann ohne Genehmigung drehen wie man will, solange man kein Stativ auf die Straße stellt.
Sonst wären Fernsehreporter nicht arbeitsfähig, denn wenn man immer auch für schulterkameraeinsätze Drehgenehmigungen bräuchte, würde man nie aktuelle Aufnahmen hinkriegen ...
Das ist sogar in Hollywood so (weswegen Guerilliafilmer dort das Stativ auf einen PickUp Truck stellen, was eben nicht auf der Straße ist ;) rechtliche Spitzfindigkeiten).
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Di 21 Mai, 2013 09:45
von rainermann
So isches. Wie ich gesagt und es auch gelernt habe (bei Herrn Breloer an der Filmaka). Das mit dem PickUp wusste ich noch nicht, ist ja ne klasse Geschichte :-)
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Di 21 Mai, 2013 09:48
von k_munic
Gabriel_Natas hat geschrieben:… Es ist egal ob kommerziell oder nicht, es geht um den Eingriff bzw. die Behinderungen durch die Dreharbeiten.…
Beim Dreh. Wenn Du die Aufnahmen anschließend auch nutzen möchtest (wenn schon full quote, dann auch full lesen), macht das sehr wohl einen Unterschied.
Gabriel_Natas hat geschrieben:… Das heißt, wenn da ein Mann mit Kamera steht der zwei Darsteller filmt, keine Drehgenehmigung. …
ichsachmaso: Als Rechtsanwalt würd' ich Dich nicht buchen! :)
Und die Rechtslage in den USA tut hier nix zur Sache.-
… schätze aber, der OP hat jetzt reichlich Impulse bekommen, sein Unterfangen aus der Sicht des Juristen betrachten zu lassen.- Ansonsten: happy landing!
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Di 21 Mai, 2013 10:01
von dirkus
Gabriel_Natas hat geschrieben:
Das ist sogar in Hollywood so (weswegen Guerilliafilmer dort das Stativ auf einen PickUp Truck stellen, was eben nicht auf der Straße ist ;) rechtliche Spitzfindigkeiten).
Übrigens ein netter Trick, um Leute beim Wandern zu filmen ist, die Kamera auf einen Fahrradsattel oder Bollerwagen etc zu befestigen und aus den Reifen die Luft etwas abzulassen. Damit kann man wunderbar vor den Darstellern vorweg gehen. Ist wie ne Steadycam. Klappt natürlich nur auf einigermassen befestigten Wegen.
Solange niemand gestört oder behindert wird, einfach machen!
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Di 21 Mai, 2013 10:35
von rainermann
k_munic hat geschrieben:
Gabriel_Natas hat geschrieben:… Es ist egal ob kommerziell oder nicht, es geht um den Eingriff bzw. die Behinderungen durch die Dreharbeiten.…
Beim Dreh. Wenn Du die Aufnahmen anschließend auch nutzen möchtest (wenn schon full quote, dann auch full lesen), macht das sehr wohl einen Unterschied.
Sehe ich nicht so und hab's auch anders gelernt. Möchte aber auch nicht auf meiner Meinung beharren und bin gerne offen für Belege bzw. weitere Meinungen.
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Di 21 Mai, 2013 11:10
von dirkus
Alle Aufnahmen, die von öffentlichem Grund und Boden aus gemacht werden und welche ohne besondere Hilfsmittel auf legale Weise zustande gekommen sind und die nicht in die Privatsphäre anderer Leute eingreifen, sind legal und dürfen ohne weitere Genehmigungen auch kommerziell verwendet werden.
Ausgenommen sind:
Aufnahmen von fremden Personen, wenn diese nicht nur als Beiwerk in dem Motiv zu erkennen sind. (Also deutliche Portraits von Personen) Der geschilderte Fall mit der Tatort Szene geht also eigentlich schon darüber hinaus, da es sich eigentlich nur um Beiwerk handelt. Es sei denn, man will die Personen ganz im Portrait erfassen.
Aufnahmen, die auf Privatgeländen entstehen. (Hier muss der Eigentümer gefragt werden). Dazu können auch Naturparks und Privatwälder gehören!
Übrigens: Die vielen Musikvideos, die auf irgendwelchen ehemaligen Industriegeländen ohne Erlaubnis der Eigentümer gedreht wurden, sind eigentlich illegal zustande gekommen und könnten theoretisch dafür verklagt werden. Aber mir ist bislang kein einziger Fall bekannt, wo das tatsächlich passiert wäre.
Aufnahmen, die in die Privatsphäre anderer eingreifen . (Also auch Aufnahmen die von öffentlichem Grund aus gemacht wurden und dabei z.b. in Wohnräume hinein gefilmt wird oder die militärische Anlagen zeigen)
Aufnahmen, die einem Zweck dienen, der Sittenwidrig ist oder für den die Einwilligung der Eltern oder eines Vormundes nötig sind. (Z.B. Aufnahmen von spielenden Kindern)
Aufnahmen, bei denen ein grösser Aufwand betrieben wird, der zu Störungen anderer führt oder die eigentliche Nutzung des Weges/Strasse beeinträchtigt. (Wenn der Gehweg z.b. durch Aufbauten wie Stative...Licht usw blockiert wird)
Nicht vergessen sollte man seine eigenen Sorfaltspflichten. (Z.b. nicht Rückwärts mit der Kamera laufen und dabei andere Leute umrennen)
Man sollte mit der Zeit ein Gespür dafür bekommen, was geht und was nicht geht. Bei der Einholung von Drehgenehmigungen geht es oft einfach nur darum, sich und den Dreh gegen Eingriffe von aussen abzusichern, damit man in Ruhe arbeiten kann.
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Di 21 Mai, 2013 11:26
von B.DeKid
aerobel hat geschrieben:... allenfalls noch ein weisser Regenschirm als Aufheller...
LOL - Das musst mir mal erklären wie das gehen soll ;-)
Hast Du überhaupt schon mal je was beleuchtet / aufgehellt ?
++OT++
Ein rein weisser Regenschirm , wird / kann wie folgt genutzt werden :
- als Diffuser um einen leichten Schatten zu bilden
- als Diffuser um eine Lichtquelle abzuschwächen
(bei beiden nun aufgeführten Beispielen muss der Stoff des Schirm Licht durchlässig sein)
- als Reflector einer Lichtquelle
( hierbei ist der Schirm meist aussen Schwarz und innen weiss , der Stoff ist Licht undurchlässig )
++ /OT ++
................
Desweiteren hat auch die Schweiz ein Naturschutz Gesetz und je nach Jahreszeit kann mann nicht eben mal nen Picknick Decke 20 m vom Weg ausbreiten und nen Stativ da hin stellen - können schon ob man es darf / machen sollte ist hier die eigentlich berechtigte Frage.
.............................................
@ TO
Nie schlafende Hunde wecken!
Wenn man nach irgendwas fragt , vorbereitet dort auftauchen , nett und freundlich sein, Skizzen / Location Fotos und Karten Material plus auflistung mit nehmen.
So mach Ich das wenn Ich zB etwas grösser angelegte Foto Sessions mache.
Und für Naturschutz Zonen Wald und Wiesen hab Ich GSD nen guten Draht zum Jagverband ;-)
MfG
B.DeKid
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Di 21 Mai, 2013 11:30
von Gabriel_Natas
k_munic hat geschrieben:
Gabriel_Natas hat geschrieben:… Es ist egal ob kommerziell oder nicht, es geht um den Eingriff bzw. die Behinderungen durch die Dreharbeiten.…
Beim Dreh. Wenn Du die Aufnahmen anschließend auch nutzen möchtest (wenn schon full quote, dann auch full lesen), macht das sehr wohl einen Unterschied.
Auch wenn man sie nutzen will, braucht man keine Genehmigung auf öffentlichen Straßen (für Grünflächen und Wälder gibt es wieder andere Regeln), solange die Regeln dort eingehalten werden (kein Stativ aufm Boden, keine Behinderung anderer ect.pp.).
Problematisch ist es nur, wenn man andere Menschen aufnimmt, dass kann Probleme mit Persönlichkeitsrechten geben.
Sonst könnte kein Reporter/Berichterstatter Fotos/Filme machen. Denn bevor der sich ne Drehgenehmigung geholt hat, wär das Haus schon abgebrannt oder der Überfall vorbei oder oder oder.
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Di 21 Mai, 2013 11:43
von dirkus
Gabriel_Natas hat geschrieben:
Sonst könnte kein Reporter/Berichterstatter Fotos/Filme machen. Denn bevor der sich ne Drehgenehmigung geholt hat, wär das Haus schon abgebrannt oder der Überfall vorbei oder oder oder.
Für Journalisten, die über das Tagesgeschehen berichten, sowie alle Aufnahmen, die über tagesaktuelle Ereignisse berichten, gelten andere Regeln.
Hier geht es ja eher um kommerzielle Nutzung...
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Di 21 Mai, 2013 11:58
von K.-D. Schmidt
Ein rein weisser Regenschirm , wird / kann wie folgt genutzt werden :
- als Diffuser um einen leichten Schatten zu bilden
- als Diffuser um eine Lichtquelle abzuschwächen
...
nicht zu vergessen: als Regenschutz!
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Di 21 Mai, 2013 12:07
von handiro
aerobel hat geschrieben:
Das kann dann eben nur eine Deutsche Produktion sein... *brüll
P.S. "Füdlibürger" auf Deutsch = Arschbürger, die sichschon in die Hose scheissen, wenn sie die Haustüre mal ohne Sondergenehmigung vom Ordnungsamt verlassen...
Welch ein Land... gottseidank lebe ich nicht da...
Kann ich irgendwie nachvollziehen :-) Vor allem die Bayerische Drehgenehmigung :-)
Ansonsten gebe ich dirkus Recht: er hats am besten definiert. Völlig peinlich finde ich die Tatort Nummer aus der SZ, wegen der GEZ Vernichtung!!!
Die Nummer mit dem pickup merk ich mir, Dank dafür.
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Di 21 Mai, 2013 12:42
von le.sas
Du kanst drehen was und wo du willst, solange du
-kein Privatgrundstück betritts
-keine Persönlichkeitsrechte verletzt
-keine Gesetze Mißachtest (Naturschutz usw)
-nix großes aufbaust
(Stativ sollte noch klar gehen, Dolly zb geht nicht. Du darfst auf öffentlichen Plätzen also nix und niemanden behindern, der Rest ist egal)
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Di 21 Mai, 2013 12:53
von dienstag_01
le.sas hat geschrieben:Du kanst drehen was und wo du willst, solange du
-kein Privatgrundstück betritts
-keine Persönlichkeitsrechte verletzt
-keine Gesetze Mißachtest (Naturschutz usw)
-nix großes aufbaust
(Stativ sollte noch klar gehen, Dolly zb geht nicht. Du darfst auf öffentlichen Plätzen also nix und niemanden behindern, der Rest ist egal)
So simpel ist es eben - leider - auch nicht.
Bzw. kann man möglicherweise an öffentlichen Orten drehen, nur das gedrehte Motiv nicht verwenden.
Allgemein würde ich die Rechtslage eher so beschreiben:
Man darf an öffentlichen Plätzen überall drehen/Motive nutzen, ausser an den Orten, wo man es nicht darf ;)
Deshalb, wenn man nicht an einer möglicherweise geschützten Sehenswürdigkeit arbeitet, einfach machen. So sehe ich das.
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Di 21 Mai, 2013 13:00
von le.sas
Dass man vorher abcheckt ob man das gesehene drehen darf ist sollte ja klar sein...
Also Neu Schwanstein zb., Militär, Regierung, ..., Ansonsten ist das ziemlich egal.
Wie du schon meinst- man muss sich ja nicht Plätze zum Drehen aussuchen die extrem speziell sind und wo man schwierigkeiten bekommen könnte.
Ansonsten sehen die das hier in Deutschland alle viel zu verkrampft.
Es gibt so viele Grauzonen, und ganz ehrlich: solange man anderen Menschen nicht schadet oder deren Leben beeinflusst- macht was ihr wollt.
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Di 21 Mai, 2013 13:34
von B.DeKid
K.-D. Schmidt hat geschrieben:
nicht zu vergessen: als Regenschutz!
LoL
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Di 21 Mai, 2013 16:26
von JanHe
rainermann hat geschrieben:Insofern kann ich auch nicht das Klischee vom Beamtendeutschland bestätigen, so gern das immer wieder hergenommen wird.
Ich habe das auch nur auf die Unübersichtlichkeit der Behörden bezogen. Die waren untereinander nicht einmal abgesprochen und haben mich durch Behörden quer durch Deutschland gelotst... bevor ich zuviel schreibe; das hier veranschaulicht meine damalige Situation ganz gut:
;-)
Ansonsten waren die auch (fast) immer sehr nett am Telefon und den Begriff "Drehgenehmigung" haben die eigentlich ganz gut verstanden. Nur die Location an sich war kritisch...
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Mi 22 Mai, 2013 06:39
von Jack43
nur so aus Neugierde, wo ist denn der Beitrag von Aerobel verblieben?
aerobel hat folgendes geschrieben:
Das kann dann eben nur eine Deutsche Produktion sein... *brüll
P.S. "Füdlibürger" auf Deutsch = Arschbürger, die sichschon in die Hose scheissen, wenn sie die Haustüre mal ohne Sondergenehmigung vom Ordnungsamt verlassen...
Welch ein Land... gottseidank lebe ich nicht da...
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Mi 22 Mai, 2013 11:16
von tom
Jack43 hat geschrieben:nur so aus Neugierde, wo ist denn der Beitrag von Aerobel verblieben?
Aerobels Beiträge sind - wie so oft - verschoben ins Offtopic, weil sie zur Beantwortung der Ausgangsfrage nicht hilfreich waren, sondern bloße Schimpftiraden waren.
Ich hatte vergessen, für alle am weiterdiskutieren seiner Beiträge Interessierten, den Link zu posten, hier ist er: viewtopic.php?t=108618
Thomas
slashCAM
Re: Drehgenehmigung in den Bergen und an der See
Verfasst: Mi 22 Mai, 2013 12:54
von Jack43
danke Thomas, hätte ich auch gemacht;-)
Man kann sich auch etwas "gewählter" ausdücken!