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Rechte: Bekanntes Stück selbst einspielen -> Erlaubt?

Verfasst: So 17 Feb, 2013 14:01
von Blackeagle123
Hallo,

ist es erlaubt, ein bekanntes Stück (z.B. "You Will Never Walk Alone") selbst einzuspielen/ aufzunehmen, z.B. auf Klavier und das dann in den Hintergrund in den Film zu legen? Das Stück würde dabei nicht variiert werden, sondern original nachgespielt werden.

Was meint ihr? Erlaubnis des Komponisten nötig oder nicht?

Wie sieht das ganze aus, wenn die Schauspielerin den Text singt/ spricht, während im Hintergrund die Melodie zu hören ist? Es geht um eine Szene, in der die Mutter dem Kind eine Melodie vorsingt...

Viele Grüße,
Constantin

Re: Bekanntes Stück selbst einspielen -> Erlaubt?

Verfasst: So 17 Feb, 2013 14:16
von Jott
Mit Genehmigung und gegen einen Haufen Kohle ist das erlaubt, klar! -:)

Re: Bekanntes Stück selbst einspielen -> Erlaubt?

Verfasst: So 17 Feb, 2013 14:17
von Blackeagle123
Mich würde dabei das entsprechende Urhebergesetz interessieren. Denn warum sollte ich gekaufte Noten nicht einspielen/ aufnehmen dürfen und unter meinen Film legen können?

Viele Grüße!

Re: Rechte: Bekanntes Stück selbst einspielen -> Erlaubt?

Verfasst: So 17 Feb, 2013 14:26
von Jott
Weil sogar schon die Noten geschützt sind. Aber auch frei ohne Noten nachgespielt wird das nichts. Wieso sollten der Komponist oder seine Rechtsnachfolger den Erfolg verschenken?

Re: Rechte: Bekanntes Stück selbst einspielen -> Erlaubt?

Verfasst: So 17 Feb, 2013 14:31
von rabe131
... wie war das mit den Heino Cover Aufnahmen? Der hat sich ja
darauf berufen, dass nichts verändert wurde - ohne die Rechte
abzuklären und ist anscheinend damit durchgekommen.

Re: Rechte: Bekanntes Stück selbst einspielen -> Erlaubt?

Verfasst: So 17 Feb, 2013 14:42
von olja
Blackeagle123 hat geschrieben:Mich würde dabei das entsprechende Urhebergesetz interessieren. Denn warum sollte ich gekaufte Noten nicht einspielen/ aufnehmen dürfen und unter meinen Film legen können?

Viele Grüße!

Wenn der Urheber schon 70 Jahre tot ist, darfst du das ;-)

Ansonsten ließ mal hier

viewtopic.php?p=626026#626026

Re: Rechte: Bekanntes Stück selbst einspielen -> Erlaubt?

Verfasst: So 17 Feb, 2013 14:59
von beiti
rabe131 hat geschrieben:... wie war das mit den Heino Cover Aufnahmen? Der hat sich ja
darauf berufen, dass nichts verändert wurde - ohne die Rechte
abzuklären und ist anscheinend damit durchgekommen.
Das ist ein ganz normaler Vorgang. Coverbands in ganz Deutschlands treten mit Liedern fremder Komponisten auf, bringen diese teilweise auch auf CD raus und brauchen dafür keine individuelle Genehmigung. Warum im Fall von Heino so ein Theater gemacht wurde, weiß ich nicht. War wahrscheinlich eher eine Werbemaßnahme der Plattenfirma.
Mag ja sein, dass einige der Urheber aus Image-Gründen nicht begeistert waren und das auf Nachfrage öffentlich gesagt haben. Aber Rechteverstoß liegt deswegen keiner vor.

Heino hat ja die Songs nicht in eine Filmhandlung eingebunden und somit keine neue Werkverbindung hergestellt; das bloße Singen und Spielen der unveränderten Songs bedarf nicht der Zustimmung der Rechteinhaber.
Gema-Gebühren für den Vertrieb des CDs und für die öffentliche Wiedergabe fallen so oder so an, d. h. die Urheber verdienen auf jeden Fall daran mit.

Re: Rechte: Bekanntes Stück selbst einspielen -> Erlaubt?

Verfasst: So 17 Feb, 2013 15:02
von Blackeagle123
Okay, vielen Dank für die Information!

Dann muss ich jetzt rausbekommen wer die Rechte an "You will never walk alone" hat und anfragen, was diese kosten...

Viele Grüße!

Re: Rechte: Bekanntes Stück selbst einspielen -> Erlaubt?

Verfasst: So 17 Feb, 2013 15:05
von beiti
Blackeagle123 hat geschrieben: Dann muss ich jetzt rausbekommen wer die Rechte an "You will never walk alone" hat und anfragen, was diese kosten.
Einfach bei der Gema fragen. Die können Dir Ansprechpartner nennen.
Wenn Du Glück hast, haben die Urheber ihre Rechteverwertung an die Gema abgetreten, so dass Du sie direkt dort erwerben kannst.

Re: Rechte: Bekanntes Stück selbst einspielen -> Erlaubt?

Verfasst: So 17 Feb, 2013 15:09
von bArtMan
Privat kann man alles machen aber eben nicht veröffentlichen. Mit entsprechender GEMA-Anmeldung gehts dann natürlich.

Wenn du das Stück nicht bearbeitest, brauchst du keine Zustimmung. Das war eben auch bei Heino so, weil er daraus keine Volksmutanten-Mucke gemacht hat. Wenn du den Bandkontext veränderst und es als Solopiano verwendest, handelt es sich um eine Bearbeitung, die vom Rechteinhaber (Komponist/Texter/Label) zu genehmigen ist.

Auf der GEMA-Seite gibt es eine Abfragemöglichkeit für Werke. Bin mir nicht ganz sicher, ob das nur für Mitglieder gilt. Glaube aber, dass die Abfrage offen für alle ist.

Re: Rechte: Bekanntes Stück selbst einspielen -> Erlaubt?

Verfasst: So 17 Feb, 2013 15:23
von TomStg
Klar, privat geht alles. Soll es aber veröffentlich werden, geht es hierbei nicht nur um die Urheberrechte, sondern auch um die Synchronisationsrechte. Diese Rechte gibt es entweder garnicht oder gegen 5-6stellige Beträge. Diese erteilen der Komponist und der Verlag. Die GEMA kommt zum Schluss zusätzlich mit ihren Gebühren für Veröffentlichung.

Tom

Re: Rechte: Bekanntes Stück selbst einspielen -> Erlaubt?

Verfasst: So 17 Feb, 2013 15:41
von handiro
beiti hat die richtigge Antwort gegeben:

"neue Werkverbindung hergestellt"

diese ist aber nur für Kinofilm und Verleih gültig. Wenn die neue Werkverbindung ausschliesslich im TV läuft, ist diese Regelung nicht nötig.
Dort ist es möglich alles zu nehmen, hauptsache die Gema Meldung ist korrekt.

Neuerdings gibt es die Internet-Auswertung, die ist noch nicht geklärt, wie man an den vielen schwarzen youtube Videos sehen kann, wo angeblich die Gema ein Verbot erteilt hat.

Re: Rechte: Bekanntes Stück selbst einspielen -> Erlaubt?

Verfasst: So 17 Feb, 2013 15:48
von beiti
handiro hat geschrieben: Neuerdings gibt es die Internet-Auswertung, die ist noch nicht geklärt, wie man an den vielen schwarzen youtube Videos sehen kann, wo angeblich die Gema ein Verbot erteilt hat.
Das hat meines Wissens aber nichts mit den Nutzungsrechten zu tun (um die müssen sich Filmemacher selber kümmern), sondern schlicht mit der Frage, wieviel Geld YouTube als Veröffentlichungsplattform an die Gema abführen muss.

Die Behauptung, die Gema habe die Aufführung verboten, stimmt ja auch nicht so ganz. Es kam einfach noch zu keiner Einigung, und YouTube will bis dahin keine neuen Forderungen der Gema anhäufen.

Re: Rechte: Bekanntes Stück selbst einspielen -> Erlaubt?

Verfasst: So 17 Feb, 2013 16:23
von Alf_300