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Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?
Verfasst: Mi 04 Jan, 2012 16:40
von Alf_300
In einen Anderen Thread wird folgende Meinung vertreten:
Die Tatsache, wann sich jemand an einem bestimmten Ort aufhält, kann aus der Abbildung des Fahrzeugs mit erkennbarem Kennzeichen geschlossen werden. Ein entsprechendes Bild darf also nicht veröffentlicht werden, es sei denn die Teile des Bilds werden soweit unkenntlich gemacht, dass der Zusammenhang zu der Person nicht mehr hergestellt werden kann. Das Veröffentlichen der Abbildung ist so also nicht zulässig.
Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?
Verfasst: Mi 04 Jan, 2012 16:45
von SuperK
Die Antwort ist mir bekannt ;) Zufälligerweise bin ich der gleiche Fragensteller :P
http://www.gutefrage.net/frage/muessen- ... cht-werden
Ist natürlich auch ein Argument, was dort genannt wurde ...
Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?
Verfasst: Mi 04 Jan, 2012 16:55
von Alf_300
Wenn die Rechtslsge dazu nicht eindeutig ist, dann wäre noch zu prüfen ob man abgemahnt werden kann
Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?
Verfasst: Mi 04 Jan, 2012 17:03
von rainermann
hm, vor ein paar Jahren war das verpixeln technisch doch noch gar nicht ohne höchsten Aufwand möglich. Also warum soll es inzwischen Pflicht sein, nur weil es inzwischen technisch einfacher möglich sein soll?
Soviel ich weiss, darf man alles und jeden in der Öffentlichkeit filmen,
solange nicht eine bestimmte Person herausgestellt wird.
Ich würd mir nicht in die Hosen machen, sondern einfach mal ein paar Dokus von vor 10 oder 20 Jahren anschauen. Da sieht man nix verpixelt und nix retuschiert. Ausser, man zwingt Leuten ein Interview auf, die nicht gefilmt werden wollen. Für meinen Diplomfilm hab ich ein Bild von "Menschen" gebraucht. Also mich auf die Königstrasse Stuttgart gestellt und Menschen in der Masse gefilmt. Kein Dozent hat mich gefragt, ob ich für die 3 Sekunden Einstellung von jedem der hunderten von Passanten eine Erlaubnis eingeholt hab.
Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?
Verfasst: Mi 04 Jan, 2012 17:34
von carstenkurz
Auch 'nur' ein Argument, respektive eine weitere Meinung.
Natürlich kann man aus allen möglichen Daten, Belegen, etc. irgendwelche Schlüsse ziehen. Das berührt aber nicht automatisch irgendwelche juristisch relevanten Bereiche des Daten- oder Persönlichkeitsschutzes.
Es macht z.B. auch schon einen fundamentalen Unterschied, ob systematisch an einem Ort dauerhaft Aufnahmen angefertigt werden, z.B. mit einer Überwachungskamera, oder ob man an der gleichen Stelle irgendwann mal mit einem Camcorder steht und eine allgemeine Straßenszene dreht. Beides berührt ganz unterschiedliche Rechtsbereiche.
Für Kennzeichen gelten keine anderen Regeln als für Personen selbst auch. Auch beim Filmen von Personen im öffentlichen Bereich ist die Grenze nicht da überschritten, wo Personen eindeutig erkennbar sind oder andere Informationen eine zeitliche oder lokale Identifikation erlauben. Beliebig viele Personen dürfen im Bild erkennbar sein, und auch Ort und Zeit. Das allein spielt keine Rolle dabei.
Gibt der Zusammenhang oder die Art und Weise der Darstellung eine besondere Hervorhebung her, darf man es eben nur mit Erlaubnis veröffentlichen. Sonst braucht man die nicht. Dass es auch hier wie so oft keine 100% eindeutige/objektive Ja/Nein Grenze gibt, ist halt leider so, auch wenn viele diese Art Sicherheit verständlicherweise bevorzugen würden.
- Carsten