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Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Do 24 Okt, 2024 14:38
von Jominator
Ich kann diesen Hype auch nicht verstehen. Mir wurde eine Drohne geschenkt. Die von DJI, die 10 Bit aufnehmen kann, für immerhin 1.000 Euro.
Anfragen bei der Stadt (München) wurden abgeblockt. Auf dem Olympiagelände (Privatfirma) wollten sie 250 Euro/Stunde.
Im Endeffekt kann man damit aufs Land raus fahren, wo es von der Flugaufsicht keine grundsätzlichen Einschränkungen gibt, muss sich dann noch theoretisch vom Grundstückbesitzer die Genehmigung zur Starterlaubnis einholen und kann dann eine menschenleere Wiese von oben filmen.
Jetzt liegt sie, nachdem ich sie ein Mal in der Bude habe steigen lassen, in der Ecke. Dass mit dem Steigen lassen ist übrigen wörtlich zu nehmen, da es bei mir keinen Raum gibt. der länger als 6 m ist. Da fällt wegen der Kollisisonswarnung hin- und her fliegn aus.
Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Do 24 Okt, 2024 14:42
von Pianist
Wir gehen in Deutschland vom mündigen und informierten Bürger aus.
Matthias
Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Do 24 Okt, 2024 14:45
von soulbrother
Jominator hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 14:38
Auf dem Olympiagelände (Privatfirma) wollten sie 250 Euro/Stunde.
So what, (auch) das wird 1zu1 an den AG berechnet...
(und privatknipser sollen da auch nicht rumfliegen, da hat letztens einer sehr viel Glück gehabt, dass ich sein Spielzeug nicht zerschagen hab, als er mir direkt vor die Augen geflogen ist.)
Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Do 24 Okt, 2024 14:46
von Jominator
Pianist hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 14:42
Wir gehen in Deutschland vom mündigen und informierten Bürger aus.
Definiere "wir". ;-)
Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Do 24 Okt, 2024 14:48
von Jominator
soulbrother hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 14:45
So what, (auch) das wird 1zu1 an den AG berechnet...
Bevor ich einen Job annehme, muss ich aber erst auch ein paar Mal irgendwo üben!
Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Do 24 Okt, 2024 15:10
von Frank Glencairn
soulbrother hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 14:45
(und privatknipser sollen da auch nicht rumfliegen, da hat letztens einer sehr viel Glück gehabt, dass ich sein Spielzeug nicht zerschagen hab, als er mir direkt vor die Augen geflogen ist.)
Blockwart mit Gewalt-Phantasien?
Mein lieber Herr Gesangsverein, da tun sich ja Untiefen auf :D
Was ist los mit dir? Das geht dich doch überhaupt nichts an, was ein Fremder mit seiner Drohne da treibt.
Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Do 24 Okt, 2024 15:12
von Frank Glencairn
Jominator hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 14:46
Pianist hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 14:42
Wir gehen in Deutschland vom mündigen und informierten Bürger aus.
Definiere "wir". ;-)
.. und wieso "gehen wir aus" ?
Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Do 24 Okt, 2024 15:23
von soulbrother
Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 15:10
soulbrother hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 14:45
...
(und privatknipser sollen da auch nicht rumfliegen, da hat letztens einer sehr viel Glück gehabt, dass ich sein Spielzeug nicht zerschagen hab, als er mir direkt vor die Augen geflogen ist.)
Blockwart mit Gewalt-Phantasien?
Mein lieber Herr Gesangsverein, da tun sich ja Untiefen auf :D
Lesen kannst Du aber schon?
Knapp am Auge vorbei, ohne Propellerschutz, der "Pilot" war leider zu weit entfernt, der hätte ganz sicher keine Freude mehr gehabt an dem Tag.
Reiß Du Dich mal zusammen mit dem Versuch einer Psychoanalyse.
Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 15:10
Das geht dich doch überhaupt nichts an, was ein Fremder mit seiner Drohne da treibt.
Das ist mir auch egal, aber nur exakt solange, bis er mich gefährdet.
Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Do 24 Okt, 2024 15:45
von Frank Glencairn
soulbrother hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 15:23
Lesen kannst Du aber schon?
Offensichtlich nicht :D
Sorry, hab's tatsächlich falsch gelesen, und nehme deshalb alles zurück.
Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Do 24 Okt, 2024 22:15
von Bildlauf
Ich fliege schon seit 1,5 Jahren keine Drohne mehr, mich hat es damals schon sehr abgeturnt, noch bevor neue Regelungen da waren.
Wiederum müssen Reglementierungen sein, sonst lässt jeder Bürger seine Drohne steigen und wir hätten einen Himmel voller Drohnen.
Letztens flog in der Stadt auch eine Drohne über einer Straße wo ich lief, den Piloten habe ich nicht identifizieren können.
Fand ich aber nicht schlimm und hätte mich nie beschwert.
Wir Filmer müssen da ja zusammenhalten.
Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Do 24 Okt, 2024 22:25
von Pianist
Seit dem neuen 21h ist die Welt eigentlich wieder ziemlich in Ordnung, weil in der Regel nur eine formlose Kommunikation mit der zuständigen Stelle nötig ist. Wenn man sich nicht gerade im Wirkbereich einer ED-R befindet. Auch die 1:1-Regel eröffnet viele Möglichkeiten. Also damit kann ich absolut leben. Ganz selten, dass mal gar nichts geht.
Matthias
Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Do 24 Okt, 2024 22:41
von Bildlauf
@pianist
ich glaube Drohnenfliegen interessiert mich zu wenig, als daß ich das wieder aufgreifen würde.
Bei uns in der Stadt muss man schriftlich und dann nur an einem bestimmten Termin.
Zumal muss immer noch die Luftsicherung mit ins Spiel.
Bei kleinsten Ungenauigkeiten in den Papieren greifen die Versicherungen auch nicht mehr.
Drohne habe ich noch, aber alle Versicherungen gekündigt.
Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: Sa 26 Okt, 2024 23:15
von egmontbadini
Wie sieht es eigentlich mit 10 Meter hohen Stativen aus?
Re: BGH bestätigt Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
Verfasst: So 27 Okt, 2024 05:57
von Pianist
Die Panoramafreiheit geht von Augenhöhe aus, also keine Leiter, kein ultralanges Monopod und eben auch kein Copter. Von daher ist das Urteil total nachvollziehbar und es war höchst unprofessionell von dem Verlag, im Vorfeld nicht die Rechte zu klären und ggf. Lizenzen zu erwerben.
Matthias