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Re: Was in einem Angebot für Imagefilm nicht fehlen darf?
Verfasst: Di 07 Jul, 2026 13:32
von Jott
„Imagefilm“ mit Schauspielern ist arg letztes Jahrhundert. Ein sicheres Fremdschämrezept. Nicht wegen filmischem Können, sondern rein vom Ansatz her. Wer soll sich denn so was anschauen? Heute sind schon 30 Sekunden lang.
Aber der Plan war ja von 2014 …
Re: Was in einem Angebot für Imagefilm nicht fehlen darf?
Verfasst: Di 07 Jul, 2026 17:49
von ruessel
Nicht in den Kleinsummen verzetteln. Wenn was nicht in den Einsatz kommt, kannste es auch später nicht abrechnen. Ich habe vor 20 Jahren Messefilme (Hannover Industrie) gemacht. Es gab damals Tagessätze (1200,- EUR) für 2 Kameras (egal ob Sony oder Aktioncam) mit Mann & Licht. Das Angebot/Rechnung Unterteilt: 1. Vorbereitung, 2. Anfahrt mit Hotelkosten, Drehkosten einschl. Personal (Schauspieler ), 3. Postproduktion inkl. Sprecher, 4. Medien erstellung (damals DVD/Bluray inkl. Cover, Menü, Sprachspuren. Das Angebot und Rechnung passte selbst bei 120.000 Euro Drehs auf 2 Briefpapierseiten. Jedes Stativ, jede Lampe einzeln ausgeführt interessiert im Unternehmen keinen und wirkt auf mich Kleinbürgerlich. Aber vielleicht sind die Zeiten heute anders...... Und
eine Änderung später kostenlos im Schnitt, jede weitere (wenn nicht selber verbockt) gegen Tagessatz/ halbe Tage.
„Imagefilm“ mit Schauspielern ist arg letztes Jahrhundert.
Nö, es gibt Unternehmen da laufen Typen rum...... die kannste nicht zeigen (Imagefilm), auch wenn das die besten im Betrieb sind. Außerdem werden manche Betriebsangehörige (höheren rang) gekündigt und fangen bei der Konkurrenz an, dann ist der Imagefilm kaputt und kann nicht mehr gezeigt werden. Ist öfters in meiner aktiven Filmzeit auch so passiert. Das tolle an Messefilme ist, jedes Jahr gibt es was neues. Nur in kleineren Betrieben liefen dann meine Filme um die 5-8 jahre bis mal was neues gab. Meist den alten Film umschneiden (alte Platten einlagern, damals pauschal 200 EUR für 1 Jahr berechnet) mit ein wenig was neues - soll ja nix kosten (selbst bei Betrieben die mehrere Millionen im Jahr Umsatz machen).
Re: Was in einem Angebot für Imagefilm nicht fehlen darf?
Verfasst: Di 07 Jul, 2026 18:51
von Videopower
div4o hat geschrieben: Mi 19 Nov, 2014 10:46
@cybr
mag sein, dass es "Quatsch" ist, doch wir haben leider was anders in der Praxis nicht erfahren. Bester Beispiel ist, sehr gute Freundin von mir war gerade in Köln in einer Endbewerbungsrunde bei RTL für Redakteurin/Moderatorin. Als Sie nach ihre Gehaltsvorstellung gefragt wurde, sagte sie 1.600 Netto. Hinterher hat sie mitbekommen, dass alle andere 21 Bewerber über 4.000 Netto verlangt haben. Dafür hat sie sich geschämt aber sie rechnet so wie ich, was halt man zum Leben braucht. Wir kennen was anders halt nicht.
Das Learning daraus bitte nicht vergessen! Haben die 1.600 Euro Netto mit zum Erfolg beigetragen. Deutlicher: hat sie den Job oder hat sie ihn nicht. :-)
Ohh, da kommt wahrscheinlich kein Feedback, 2014 hatte ich übersehen.
Re: Was in einem Angebot für Imagefilm nicht fehlen darf?
Verfasst: Di 07 Jul, 2026 20:29
von iasi
kundesbanzler hat geschrieben: Mi 19 Nov, 2014 12:36
div4o hat geschrieben:also bei mehren Filmdrehs an die ich beteiligt war, wurde dass immer so geregelt, versteht sich im Sinne der Produktion, dass in den Verträgen immer drin stand, dass die Produktion bei Unfälle nicht haftet und jeder selbst Krankenversichert sein muss. Der Wortlauf ist nicht der selber aber du bekommst die Richtung mit. So ähnlich hatte ich vor die Situation hier auch zu lösen.
Du (und alle anderen auch) kannst das noch so dolle in den Vertrag schreiben, wenn das Arbeitsverhältnis aus welchem Grund auch immer als scheinselbständig eingestuft wird, ist das völlig egal, weil du gesetztlich verpflichtet bist, deinen Arbeitnehmer unfallzuversichern. Und die allermeisten Tätigkeiten am Set sind nicht als selbstständig anzusehen, darüber besteht kaum Diskussion - die Frage ist nur, ob es jemand merkt. Einfach mal diese Checkliste durchgehen:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html
Das solltest du als Tatsache unbedingt verstehen, was du daraus für Konsequenzen ableitest ist eine andere Frage. Dir sollte einfach klar sein, dass du hier ein persönliches Risiko eingehst, ob du das machen willst oder nicht, ist nur dir selbst überlassen.
Und bevor du dein Geld in irgendwelche ominösen privatwirtschaftlichen Versicherungen pumpst, was hier alle Nase lang empfohlen wird, würde ich erstmal die Pflichtversicherungen abdecken, da hast du deutlich mehr von.
Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn
- Weisungsgebundenheit: Vorgaben zu Arbeitszeit, Arbeitsort oder genauer Ausführung der Aufgaben.
- Fehlender eigener Unternehmerauftritt: Keine eigenen Mitarbeiter, keine eigene Werbung oder Visitenkarten.
- Wirtschaftliche Abhängigkeit: Die Arbeit wird dauerhaft und fast ausschließlich für einen einzigen Auftraggeber erbracht.
- Eingliederung: Der Auftragnehmer ist in den Betrieb des Auftraggebers integriert (z.B. Nutzung der Firmen-Hardware, Teilnahme an Team-Meetings).
Allein schon, wenn es sich nicht um eine dauerhafte und fast ausschließliche Beschäftigung handelt, wird das nichts mit "scheinselbständig".