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Re: Kleiner Selbstdarstellungsfilm
Verfasst: Sa 11 Jul, 2026 20:56
von Pianist
Dann müsste er mehr als zwei sozialversicherungspflichtige Beschäftigte haben, um nicht als scheinselbständig zu gelten. Das ist übrigens der einzige Grund, warum Tankstellenpächter nicht scheinselbständig sind.
Matthias
Re: Kleiner Selbstdarstellungsfilm
Verfasst: Sa 11 Jul, 2026 20:57
von Darth Schneider
Er arbeitet alleine.
Ist aber definitiv nicht angestellt, sondern selbständig mit seiner eigenen Firma. (Eine GmbH)
Re: Kleiner Selbstdarstellungsfilm
Verfasst: Sa 11 Jul, 2026 20:59
von dienstag_01
Vielleicht gibt es die Scheinselbständigkeit so gar nicht in der Schweiz.
Re: Kleiner Selbstdarstellungsfilm
Verfasst: Sa 11 Jul, 2026 21:02
von berlin123
Pianist hat geschrieben: Sa 11 Jul, 2026 20:56
Dann müsste er mehr als zwei sozialversicherungspflichtige Beschäftigte haben, um nicht als scheinselbständig zu gelten. Das ist übrigens der einzige Grund, warum Tankstellenpächter nicht scheinselbständig sind.
In Deutschland ist das nicht das einzige Kriterium. In der Schweiz offensichtlich auch nicht:
https://www.suva.ch/de-ch/versicherung/ ... ststaendig?
Re: Kleiner Selbstdarstellungsfilm
Verfasst: Sa 11 Jul, 2026 21:04
von Darth Schneider
Egal, es geht hier doch um den Film/die Firma von Matthias..
Re: Kleiner Selbstdarstellungsfilm
Verfasst: Sa 11 Jul, 2026 21:07
von Pianist
berlin123 hat geschrieben: Sa 11 Jul, 2026 21:02
In Deutschland ist das nicht das einzige Kriterium.
Nein, aber beim Tankstellenpächter sind ja alle anderen Kriterien zweifelsfrei erfüllt. Er hat null Gestaltungsspielräume bei der Führung des Unternehmens.
Matthias
Re: Kleiner Selbstdarstellungsfilm
Verfasst: Sa 11 Jul, 2026 21:12
von berlin123
Darth Schneider hat geschrieben: Sa 11 Jul, 2026 21:04
Egal, es geht hier doch um den Film/die Firma von Matthias..
Dass man über das Thema Scheinselbständigkeit leidenschaftlich diskutieren kann liegt an den schweren Folgen. Das kann unangenehmer werden als selbst der Verlust eines großen Auftraggebers. Der Auftraggeber muss ein paar Jahre rückwirkend Sozialversicherung für den Auftragnehmer nachzahlen, den Arbeitnehmeranteil für ein paar Monate kann er sich vom Auftragnehmer zurückholen.
Ich hab das als Zivi erlebt. Gemeinnütziger Verein. 10 hoch engagierte Selbständige machen die Arbeit (neben 2 Zivis). Nach 5 Jahren Prüfung. Ergebnis: hunderttausende Euro müssen an Sozialversicherung nachträglich gezahlt werden. Es war eine riesige Katastrophe.