Jott
Beiträge: 21802

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Jott »

Dann lies es. Es geht um eine "handelsübliche, erlaubnisfreie Luftdruckwaffe". Was immer das sein mag, ich kenn mich da nicht aus. Aber "geschossen" im Sinne von US-Wildwest-Abknallen wurde ja wohl nicht.

Politisch korrekter wäre eine Steinschleuder gewesen.



Auf Achse
Beiträge: 4031

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Auf Achse »

Jott hat geschrieben: Mo 01 Jul, 2019 15:01 Dann lies es. Es geht um eine "handelsübliche, erlaubnisfreie Luftdruckwaffe". Was immer das sein mag, ich kenn mich da nicht aus. Aber "geschossen" im Sinne von US-Wildwest-Abknallen wurde ja wohl nicht.

Politisch korrekter wäre eine Steinschleuder gewesen.


Kenn mich mit der gesetzlichen Kategorie nicht aus, aber das Ding fällt sicher unter "Waffe", und darum gehts.

Aber wie geschrieben, mir gehts vor allem um das "offizielle OK" für Waffengebrauch und der Signalwirkung für zukünftige Spinner.
Wenn im Sinne: Drohne runter holen = "OK" ... aber Waffengebrauch = "ganz böse" geurteilt worden wäre dann wärs mMn besser gewesen.

Auf Achse


PS: Das Lesen des Urteils erspar ich mir. Nicht aus Faulheit, sondern weil das Rechtsverdreher - Deutsch mir ein Spanisches Dorf ist :-)



Jott
Beiträge: 21802

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Jott »

Dann spar's dir. Ist aber ziemlich Klartext. Wovon im Urteil die Rede ist, sind Diabolos als Munition. Nicht völlig harmlos, aber umbringen kann man damit wohl niemanden.
Mit einer "richtigen" Schusswaffe - wovon einige im Thread ja ausgehen - wäre das Urteil sicher ein anderes geworden.

Waffenfreunde können ja ihren Senf dazu geben, das liegt wirklich weit außerhalb meines Interessenbereichs.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank B. »

Ne Luftbüchse dürfte legal sein und ohne Probleme zu erwerben. Man darf damit m. W. auf dem eigenen Grundstück auf Zielscheiben und sowas schießen. Früher, vor gefühlt 100 Jahren, hab ich als Jugendlicher auf dem Hof meiner Eltern damit versucht, ner Mäuseplage Herr zu werden. Das dürfte heute verboten sein.



Auf Achse
Beiträge: 4031

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Auf Achse »

WAS das jetzt genau für ein Ding war ist mMn irrelevant. Auch weil die Allgemeinheit sich wohl im Detail nicht damit beschäftigt. Da bleibt im kollektiven Gedächtnis hängen --> schießen mit "Gewehr" ist OK und gestattet .....

Nächstes mal ballert einer mit der abgesägten Schrotflinte herum und rechtfertigt sich damit daß das Gericht es damals auch gebilligt hat. DAS mein ich mit Urteil mit Signalwirkung .....

Auf Achse



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank B. »

Ach, das kollektive Gedächtnis. Da bleibt ziemlich viel fest hängen und auch wieder nicht. Drauf gesch...en. Das wird eh manipuliert bis zum Erbrechen. Das andere, was vielleicht hätte hängen bleiben können bei anderem Urteilsspruch: Du kannst jemanden bis in seinen privatesten Bereich hinein verfolgen und wenn der Betroffene sich wehrt, wird er bestraft. Das hat sich nun schon einige Male auch ins kollektive Gedächtnis eingeprägt.



Jott
Beiträge: 21802

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Jott »

Auf Achse hat geschrieben: Mo 01 Jul, 2019 16:37 WAS das jetzt genau für ein Ding war ist mMn irrelevant.
Na eben nicht, und genau damit hat sich das Gericht ja penibel auseinandergesetzt. Schon lesenswert.

Natürlich wird das von allen, die das wollen, als Freibrief interpretiert, beliebig alles abzuknallen über dem heiligen Grundstück. Das ist selbstverständlich bedenklich.



klusterdegenerierung
Beiträge: 27317

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von klusterdegenerierung »

Ich habe mir den ellenlangen Bericht durchgelesen und man könnte, wenn man wollte und dafür spricht genauso viel dafür wie dagegen, dem Piloten eine hohe Unkenntniss und naivität vorwerfen, denn er ist garkein Pilot gewesen, sondern nur der Freund von diesem, oderso, der das Ding auch mal ausprobieren wollte und hat sich in seiner unkenntnis so garnix dabei gedacht als er der Frau ein paar Meter hinterher geflogen ist, zumal sie gerade auf dem Weg zum Mülleimer war und nicht im Bikini auf dem Rasen lag, was jetzt zwar nicht so erheblich ist, aber sicherlich eine tendenz gibt.

Wenn da also ein Nachbar kurz drüber fliegt und der Besitzer sich entschuldigt und erklärt, das sein dummer Freund keine Ahnung vom ganzen hat, ist das zwar nicht minder schlimm, aber dann sollte man mal alle fünfe gerade sein lassen und nicht vor Gericht landen, sondern den Spruch bringen, tja, beim nächsten mal weißte bescheid und dann bleibt auch die Drohne heile, aber so sind wir Deutschen eben, abknallen, alle abknallen. :-)
"Was von Natur aus flach ist, bläht sich auf!"



carstenkurz
Beiträge: 5079

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von carstenkurz »

klusterdegenerierung hat geschrieben: Mo 01 Jul, 2019 09:19 Das ganze liest sich aber schon wie ein Schulter klopfen des Richters auf den Angeklagten mit dem Spruch, Junge, dat has Du jenau richtig gemacht, weg mit den Dingern!
Nö, die RICHTERIN hat sehr ausführlich klar gemacht, dass der Freispruch nur vor dem Hintergrund etlicher spezieller Rahmenbedingungen erfolgt ist und die Sache auch leicht ganz anders hätte ausgehen können. Dass in solchen abschreckenden Urteilen immer eine gewisse 'Tendenz' spürbar ist, dürfte je nach Standpunkt naheliegend sein, da gibts genau so viele Kopterpiloten die 'Autsch!' rufen wie, äh, LawAndOrderEigenheimbesitzerPapis 'RISCHTISCH SO!'. Nachvollziehbar und natürlich auch für mich 'sympathisch' an vielen Reaktionen darauf ist, dass viele den Gebrauch einer Schusswaffe hier für überzogen halten. Aber nicht die Verwendung des frei verkäuflichen Luftgewehrs war hier angeklagt, sondern eine eher schlichte Sachbeschädigung.

Ich finde den Link auf einen Zeitungsbericht gerade nicht mehr und kann auch kaum belegen, ob das bestätigt ist, aber laut einem Gespräch eines Journalisten mit dem Piloten hat der sogar den kleinen Drohnenführerschein gehabt. Ah, hier:

https://www.jawina.de/sachsen-freispruc ... nabschuss/

Also, vorausgesetzt das stimmt, der hätte es wirklich wissen müssen. Möglicherweise dachte er, die Nachbarn seiner Eltern und deren Kinder finden das Ding eher witzig oder interessant. HÄTTE der Besitzer oder Pilot sich früher zu erkennen gegeben, wäre das auch garantiert anders ausgegangen. Aber so: Schiefgegangen.

Aufgrund der speziellen Umstände ist das jedenfalls kein Freibrief.

- Carsten
and now for something completely different...



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank B. »

Die Bewertung dieser Sache ist sicher auch abhängig von dem Forum, in dem sie diskutiert wird. In einem Filmer- oder Drohnenforum sicher etwas anders als in einem Schützenforum. ;)
Ich finde es immer sehr dumm, eine der beiden "Tatwerkzeuge", hier Luftbüchse/Waffe und Drohne/vielleicht auch Waffe (?) zu verteufeln. Es sind nur Werkzeuge, die von Menschen bedient werden. Das Problem ist nicht das Werkzeug, sondern der Mensch, der es benutzt. Ich beobachte immer wieder, dass es Mobilmachungen in Presse, Politik und auch in Bevölkerungsgruppen gegen bestimmte Gegenstände gibt, seien dies Waffen, Drohnen, Autos, Tretroller oder sogar Kleidungsstücke. Das birgt in meinen Augen große Gefahren. Zum einen lenkt es von der Eigenverantwortung von Menschen ab und überträgt eine Problematik, die auch ohne diese Gegenstände da ist auf den Gegenstand und zum andern beraubt es Menschen ihrer Freiheiten, die sie brauchen, um sich entfalten zu können, wenn sie mit diesen Gegenständen gesetzestreu und achtsam umgehen. Es folgt bei solchen Konflikten oder auch nach Unfällen oder Verbrechen oft ein Ruf nach Verboten oder starker Einschränkung bestimmter dazu verwendeter Gegenstände. Aber die sind allgemein nie das eigentliche Problem gewesen, das der betreffenden Sache zugrunde liegt. Natürlich kann eine Pistole aus dem Besitz eines Sportschützen in der Hand eines Amokläufers großen Schaden anrichten und wenn der diese Waffe nicht bekommen hätte, dann hätte er vielleicht deutlich weniger Menschen umbringen können. Aber die Pistole ist trotzdem nicht das Problem, sondern der Amokläufer, seine Umgehung der Gesetze bei Erlangung und Verwendung der Waffe und die Ursachen für seine Entwicklung. Das, was in einer Gesellschaft passiert ist die eigentliche Waffe, die allen gefährlich werden kann. Die Probleme auf Gegenstände zu projezieren, macht blind für die eigentlichen Probleme.

Mal nur so ein paar Gedanken, die mir bei Betrachtung dieser Sache hier gekommen sind.



Frank Glencairn
Beiträge: 22706

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank Glencairn »

Frank B. hat geschrieben: Mo 01 Jul, 2019 16:44 Du kannst jemanden bis in seinen privatesten Bereich hinein verfolgen und wenn der Betroffene sich wehrt, wird er bestraft.
Nennt man das dann in dem Fall Phantom-Schmerz? :D
Sapere aude - de omnibus dubitandum



speven stielberg
Beiträge: 311

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von speven stielberg »

klusterdegenerierung hat geschrieben: Mo 01 Jul, 2019 19:20 ... so garnix dabei gedacht ...
Das ist das Problem der Menschen. Wahrscheinlich gab's keine passende App dafür.



carstenkurz
Beiträge: 5079

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von carstenkurz »

Frank B. hat geschrieben: Di 02 Jul, 2019 06:25 seien dies Waffen, Drohnen, Autos, Tretroller oder sogar Kleidungsstücke.

Tja, E-Tretroller sind ja jetzt bekanntlich 'erlaubt', also konsequenterweise ab damit auf die Autobahn. Auch ein 'Freibrief' also:

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 75311.html

- Carsten
and now for something completely different...



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank B. »

carstenkurz hat geschrieben: Di 02 Jul, 2019 11:42
Frank B. hat geschrieben: Di 02 Jul, 2019 06:25 seien dies Waffen, Drohnen, Autos, Tretroller oder sogar Kleidungsstücke.

Tja, E-Tretroller sind ja jetzt bekanntlich 'erlaubt', also konsequenterweise ab damit auf die Autobahn. Auch ein 'Freibrief' also:

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 75311.html

- Carsten
Auch hier liegt das Problem nicht beim Tretroller. Gesetzliche Regelungen gibt es ja, wie du selbst bemerkt hast. Das ist genau so ein Beispiel, was ich meine. Wer nun anfängt aufgrund einer solchen Begebenheit, E-Roller infrage zu stellen, überträgt menschliche Defizite auf Gegenstände. Wenn ein Kind sich am Tisch stößt und die Mutter sagt zu ihm : "böser Tisch", nimmt sie dem Kind die Verantwortung für den Schaden. Es wird u. U. in seinem Leben immer die Ursache für seine Probleme außerhalb von sich selbst verorten. Für mich ist das ein großer Unterschied zwischen einer freien und einer unfreien Gesellschaft. Die freie will mehr Eigeninitiative, die unfreie schreit permanent nach staatlicher Regulierung. Je entmündigter der Mensch, um so glücklicher ist er, wenn andere für ihn alles regeln. Nicht die Drohnen, Autos, Waffen und Tretroller sind die Hauptprobleme, nur ihre falsche Verwendung.



speven stielberg
Beiträge: 311

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von speven stielberg »

Ersetze "Drohne" durch "Hund".

Eben in den Nachrichten: "Jugendliche hetzten Kampfhunde auf anderen Jugendlichen".

Mein persönlicher Rekord auf einer(!) Wanderung: ich wurde innerhalb eines Tages fünf mal von verschiedenen Hunden angemacht. Die Reaktionen der Besitzer in fast allen Fällen: "hihihi, das macht er öfter, der Racker". Seither gehe ich nur noch mit Pfefferspray wandern.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank B. »

Du kannst nahezu alles missbrauchen. Deshalb muss es ja nicht verboten werden. Wenn du dir inzwischen hier ein Küchenmesser kaufst und es sichtbar nach Hause bringst, z. B. in nem Einkaufskorb, machst du dich schon strafbar. Das Problem bist aber nicht du oder das Messer. Du musst nur ausbaden, was das eigentliche Problem ist.



Framerate25
Beiträge: 1402

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Framerate25 »

Ich bin für nen Hundführerschein der mindestens so umfangreich ist und kostentechnisch dem des „CE“ Führerschein inkl Gefahrgut gleichkommt. Sorry für OT - aber anders kann man die Tiere nicht schützen....😐
Grüßle
FR25 👩‍🎨



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank B. »

Das ist diese Reglementierungswut, die ich meine. Es gibt schon Gesetze. Irgendwann machst du sonst den Messerführerschein, den Scherenführerschein, den Fußgängerschein, die Atmungssteuer. Kommt alles noch. Muss aber nicht sein, wenn der Staat das macht, wofür er da ist.

Das Schlimme ist ja, dass die Bevölkerung meist das noch befürwortet, natürlich meist, wenn es eine Gruppe bzw. Reglementierung betrifft, die man selbst nicht dulden muss. So findet sich halt immer Leute, die die Politik und der Staat auf ihrer Seite hat. Teile und Herrsche. Die da oben pissen sich ein vor Lachen, wieviel man noch aus dem Pöbel pressen kann ohne wirklich was tun zu müssen.
Zuletzt geändert von Frank B. am Di 02 Jul, 2019 14:41, insgesamt 1-mal geändert.



Jott
Beiträge: 21802

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Jott »

Frank B. hat geschrieben: Di 02 Jul, 2019 13:55Wenn du dir inzwischen hier ein Küchenmesser kaufst und es sichtbar nach Hause bringst, z. B. in nem Einkaufskorb, machst du dich schon strafbar.
Märchen.



Funless
Beiträge: 5484

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Funless »

Frank B. hat geschrieben: Di 02 Jul, 2019 13:55 Du kannst nahezu alles missbrauchen. Deshalb muss es ja nicht verboten werden. Wenn du dir inzwischen hier ein Küchenmesser kaufst und es sichtbar nach Hause bringst, z. B. in nem Einkaufskorb, machst du dich schon strafbar. Das Problem bist aber nicht du oder das Messer. Du musst nur ausbaden, was das eigentliche Problem ist.
Dieses Beispiel verstehe ich nicht. Musste jemand den du kennst strafrechtliche Konsequenzen tragen weil er sein gerade gekauftes Küchenmesser sichtbar in einem Einkaufskorb nach Hause gebracht hat? Oder ist dir das mal widerfahren?
Funless has spoken!

No Cenobites were harmed during filming.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank B. »

Hab mal davon gelesen.
Hier kann man nachlesen, wanns brenzlich wird:

https://survivalmesserguide.de/sind-kue ... er-waffen/

Wenn es eine feststehende Klinge über 12cm Länge hat und du führst es in der Öffentlichkeit, kannst du belangt werden, obwohl ein Küchenmesser nicht als Waffe gilt.



Framerate25
Beiträge: 1402

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Framerate25 »

Frank B. hat geschrieben: Di 02 Jul, 2019 14:36 Das ist diese Reglementierungswut, die ich meine. Es gibt schon Gesetze. Irgendwann machst du sonst den Messerführerschein, den Scherenführerschein, den Fußgängerschein, die Atmungssteuer. Kommt alles noch. Muss aber nicht sein, wenn der Staat das macht, wofür er da ist.

Das Schlimme ist ja, dass die Bevölkerung meist das noch befürwortet, natürlich meist, wenn es eine Gruppe bzw. Reglementierung betrifft, die man selbst nicht dulden muss. So findet sich halt immer Leute, die die Politik und der Staat auf ihrer Seite hat. Teile und Herrsche. Die da oben pissen sich ein vor Lachen, wieviel man noch aus dem Pöbel pressen kann ohne wirklich was tun zu müssen.
Einspruch Euer Ehren.

Ein Messer kann man nicht falsch erziehen und es geht auch nicht von selbst auf Dich los.

Ansonsten bin ich bei Dir. 👍
Grüßle
FR25 👩‍🎨



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank B. »

Framerate25 hat geschrieben: Di 02 Jul, 2019 15:01
Frank B. hat geschrieben: Di 02 Jul, 2019 14:36 Das ist diese Reglementierungswut, die ich meine. Es gibt schon Gesetze. Irgendwann machst du sonst den Messerführerschein, den Scherenführerschein, den Fußgängerschein, die Atmungssteuer. Kommt alles noch. Muss aber nicht sein, wenn der Staat das macht, wofür er da ist.

Das Schlimme ist ja, dass die Bevölkerung meist das noch befürwortet, natürlich meist, wenn es eine Gruppe bzw. Reglementierung betrifft, die man selbst nicht dulden muss. So findet sich halt immer Leute, die die Politik und der Staat auf ihrer Seite hat. Teile und Herrsche. Die da oben pissen sich ein vor Lachen, wieviel man noch aus dem Pöbel pressen kann ohne wirklich was tun zu müssen.
Einspruch Euer Ehren.

Ein Messer kann man nicht falsch erziehen und es geht auch nicht von selbst auf Dich los.

Ansonsten bin ich bei Dir. 👍
Na in dem Fall hatte ich doch gar nix von Erziehung gesagt. :)
Klar kann man Gegenstände nicht erziehen.
Und schön, dass du mal was ähnlich siehst wie ich. ;)



wolfgang
Beiträge: 6647

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von wolfgang »

Selbst die hartgesottene Filmer werden zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Verletzung von Persönlichkeitsrechten eben sogar in unseren Breiten nicht immer hingenommen werden.

Und hier wird nichts über reguliert - in einem deutlich geringer regulierten Land wie den USA wäre das nicht mal eine Nachricht wert. Dort wäre es gang und gäbe so eine Drohne mit einem "echten" Gewehr" vom Himmel zu holen. Befände sich der Pilot am eigenen Grund wäre dort sogar das Abknallen des Piloten in vielen Staaten zulässig. Nicht dass das ein guter Zustand ist, denn dort liegt nach dem Geschmack vieler eine klare Unterregulierung des Waffenbesitzes vor - und wenn wieder ein Schüler aus Frust in seiner Ex-Schule ein paar Lehrer und Mitschüler hinrichtet geht (kurzfristig) wieder die Diskussion über den breiten Waffenbesitz in den USA los.

Ich persönlich würde den Schutzinteressen Vorrang geben - sei es von den Ausgespähten, sei es von denen die mit Gewehren bedroht werden. Eine Drohne, die meine Frau oder meine Kinder in meinem eigenen Garten verfolgt, gehört dort sicherlich nicht hin. Meine Meinung, der ja nicht jeder folgen muss.
Lieben Gruß,
Wolfgang



Funless
Beiträge: 5484

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Funless »

Frank B. hat geschrieben: Di 02 Jul, 2019 14:49 Hab mal davon gelesen.
Hier kann man nachlesen, wanns brenzlich wird:

https://survivalmesserguide.de/sind-kue ... er-waffen/

Wenn es eine feststehende Klinge über 12cm Länge hat und du führst es in der Öffentlichkeit, kannst du belangt werden, obwohl ein Küchenmesser nicht als Waffe gilt.
Also da sind für meinen Geschmack in der Argumentation ein bisschen zuviele Konjunktive drin. Ich wage zu bezweifeln, dass ich von der Polizei belangt werde wenn ich ein gerade gekauftes Küchenmesser offen in meinem Einkaufskorb nach Hause bringe (um mal bei deinem konkreten Beispiel zu bleiben). Selbst wenn die Polizei von einem besorgtem Bürger gerufen worden wäre weil der mein gerade gekauftes Küchenmesser offen in meinem Einkauskorb gesehen hat, so glaube ich nicht, dass die Polizei mich daraufhin belangen würde.

Wenn ich jedoch mit dem gerade gekauftem Messer herumfuchtelnd durch die Gegend laufen würde, wäre das allerdings was anderes und die Anwendung des 12cm-Klingenlänge-Paragraphen dann durchaus im Bereich des möglichen und aus meiner Sicht dann auch berechtigt.
Funless has spoken!

No Cenobites were harmed during filming.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank B. »

Was du glaubst, ist ja bei einer Gesetzeslage unerheblich. Hat schon so mancher vorher nicht geglaubt, was ihm danach mit Gesetzeshütern geschehen ist.



Jott
Beiträge: 21802

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Jott »

Selbst bei deinem Survivalmesserguide steht als Fazit:

"Ein Kochmesser als Waffe auszulegen, würde dem Waffengesetz jegliche Kontur nehmen. So eine unverhältnismäßige Erweiterung des Waffenbegriffs ist in der Praxis nicht anwendbar."



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank B. »

Ich hatte es irgendwo mal gelesen dass irgendwie ein Mädchen eine Anzeige bekommen hat wegen eines mitgeführten Küchenmessers. Ich kann es allerdings gerade nicht belegen, wos stand. Aber dieser Punkt ist ja auch relativ nebensächlich in der Diskussion. Ich will mich daran auch nicht festbeißen. Fakt ist, dass die Freiheit, bestimmte Dinge des alltäglichen Lebens zu tun, die vor einigen Jahren noch keine Probleme verursacht hätten, immer stärker eingeschränkt wird durch Reglementierungen von Gegenständen, die den Kern der Probleme verschleiern. Darum gings mir.

Das hier hab ich auf die Schnelle ergugeln können. Das wars aber nicht, was ich gelesen hatte. Klar, werdet ihr sagen, dass ein Küchenmesser nichts auf ner Skaterbahn zu suchen hat. Seh ich genauso. Aber die Anzeige bezieht sich eben doch auf das Messer mit mehr als 12 cm Klinge. Und daswar halt ein Küchenmesser. Also muss es im Ermessen der Polizei gelegen haben, dieses Messer als Waffe zu deklarieren.

https://www.wochenblatt.de/polizei/schw ... -skatepark



Funless
Beiträge: 5484

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Funless »

Sorry aber deine Argumentation ist nicht plausibel, was bei genauerer und zudem objektiver Betrachtung der von dir verlinkten Artikel auch klar ersichtlich ist.

Vielleicht wäre es besser du bringst ein anderes, bzw. nachvollziehbareres Beispiel für die von dir erwähnte Überregulierung an. Wird ja wohl nicht nur Küchenmesser betreffen.
Funless has spoken!

No Cenobites were harmed during filming.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank B. »

Na z. B. diese E- Tretrollergeschichte, diese neue Drohnenverordnung... Das geht doch durch alle Lebensbereiche. Die Datenschutzverordnung fiel mir auch noch ein. Ich bin recht sicher, dass man das alles nicht so haarklein regulieren müsste.



Funless
Beiträge: 5484

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Funless »

Also über die neue Drohnenverordnung kann ich nichts sagen, weil‘s mich nicht interessiert da ich keine Drohne besitze und mir auch in Zukunft keine anschaffen werde, reizt mich einfach nicht. Somit wäre es sinnfrei und anmaßend von mir wenn ich diesbezüglich meinen Senf ablassen würde.

Was die E-Tretroller betrifft, finde ich es in der jetzigen Form ganz und gar nicht überreguliert, sondern sogar im Vergleich zur ursprünglich geplanten Regelung recht simpel und nachvollziehbar strukturiert.

Was allerdings die DSGVO betrifft, da kann ich eine Menge zu sagen, da ich beruflich tagtäglich damit zutun habe und zusammengefasst kann (fast 14 Monate nach Inkrafttretung) festgestellt werden, dass es eine äußerst verbraucherfreundliche Regelung ist, dessen Einhaltung zudem kein Hexenwerk darstellt. Wenn man sich rückblickend den Thread vom letzten Jahr anschaut in dem (sinngemäß) der Untergang von unzähligen Webseiten prophezeit wurde, lässt sich leicht feststellen, dass nichts von den befürchteten und so sicher geglaubten Auswirkungen eingetreten ist.

Ich finde, dass das Sprichwort „Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird“ in unserer Gesellschaft ruhig wieder etwas mehr an Bedeutung gewinnen dürfte. Das würde die eine oder andere emotional aufgeheizte und in Eskalation mündende Diskussion vermeiden.
Funless has spoken!

No Cenobites were harmed during filming.



Frank Glencairn
Beiträge: 22706

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank Glencairn »

Framerate25 hat geschrieben: Di 02 Jul, 2019 14:25 Ich bin für nen Hundführerschein der mindestens so umfangreich ist und kostentechnisch dem des „CE“ Führerschein inkl Gefahrgut gleichkommt. Sorry für OT - aber anders kann man die Tiere nicht schützen....😐
Daß ein Führerschein Idioten nicht davon abhält idiotische Dinge zu veranstalten sieht man jeden Tag im Straßenverkehr.
Wenn Pappe Idioten heilen würde wärs ja einfach.
Sapere aude - de omnibus dubitandum
Zuletzt geändert von Frank Glencairn am Di 02 Jul, 2019 19:29, insgesamt 2-mal geändert.



Frank Glencairn
Beiträge: 22706

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank Glencairn »

carstenkurz hat geschrieben: Di 02 Jul, 2019 11:42
Tja, E-Tretroller sind ja jetzt bekanntlich 'erlaubt', also konsequenterweise ab damit auf die Autobahn.
Genau sowas habe ich mit "zwei Generationen komplett verblödet gemeint"
Sapere aude - de omnibus dubitandum



Hayos
Beiträge: 297

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Hayos »

Sicher etwas Offtopic, aber hier eine verwandte News zum Thema Drohnennutzung & Gefährdung. Im Bezug auf den Großbrand in Meck-Pom:

"Nachdem einige Schaulustige und auch Medien private Drohnen über das Brandgebiet geschickt hatten, die die Hubschrauber gefährdeten, erklärte Minister Caffier den Luftraum für jeden privaten Verkehr für gesperrt." (wiki)



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank B. »

Wunderbar, genau sowas meine ich.
Wieviele Drohnen haben denn ganz konkret Hubschrauber gefährdet? Wieviele Drohnen sind über den Waldbränden von privaten Nutzern geflogen worden? War das verboten? Was bedeutet diese Meldung über den eigentlichen Inhalt der Meldung hinaus? Worauf will man hinaus? Hatte der oder die Piloten, die die Hubschrauber gefährdeten eine Drohnenflugprüfung oder nicht?

Das Problem hier bei dieser Sachlage sind auf keinen Fall die Drohnen. Wer nun evtl. die komplette Verbannung von Drohnen aus dem Luftraum oder stärkere Reglementierungen fordert, bestraft die große Mehrheit derer, die mit ihrem Hobby verantwortungsbewusst umgehen und unterstützt die Seite derer, denen aus welchen Gründen auch immer die Drohnen ein Dorn im Auge sind.
Ich wette, da ist gar nichts passiert mit einem Hubschrauber. Und wenn es doch eine Gefährdung gegeben hat, könnte man versuchen, den Piloten ausfindig zu machen und bestehende Gesetze anzuwenden, die ja eh schon verschärft worden sind.
Man kann ja solche Meldungen bringen und man kann sich vielleicht auch aufregen über evtle. Verantwortungslosigkeit einiger Piloten, wenn es die wirklich gab. Aber im Background hört man eben doch schon wieder den Ruf nach stärkeren Reglementierungen. Und genau diese Verhaltensweise wollte ich oben ansprechen.



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