Ja, diese Gefahr sehe ich auch. Aber nicht so sehr bei professionellen Drohnenflügen für Filmproduktionen, sondern wenn man ganz klassisch Aufnahmen von Gebäuden oder Interviews mit einer großen Kamera auf der Straße macht.Frank Glencairn hat geschrieben: ↑So 30 Jun, 2019 13:28 Wow - ein Freibrief für Selbstjustiz - ausgestellt von einem deutschen Richter :O
Wenn jetzt laut diesem Urteil also, bereits eine vermeintliche "Verletzung des Persönlichkeitsrechtes" oder eine "gefühlte Bedrohung", offiziell den unkontrollierten Einsatz von scharfen Waffen auf der Straße als völlig angemessen und legal rechtfertigt, wird's in Zukunft noch lustig.
Seine eigene raus holen und Midway II drehen✌️ die Gunst der Stunde nutzen.. Authentizität ist doch alles😁Frank, was machst Du denn wenn so ein Dude mit hochauslösendem Handy Deiner Freunde in der Innenstadt am Allerwertesten klebt und seiner Trophäe hinterher läuft?
Selbst bei Bildungsfernen sollte es sich doch mittlerweile rumgesprochen haben, daß es in den USA zig verschiedene Waffengesetze gibt - in jedem Bundesstaat gilt ein anderes, manchmal sogar runter bis auf County Ebene.
Eigentlich geht's mir eher um die Verhältnismäßigkeit.
Frank Glencairn hat geschrieben: ↑So 30 Jun, 2019 16:37Wundert mich ehrlich gesagt auch ein bisschen, dass der Schütze nicht gleich ins Gefängnis und zur Umerziehungsmaßnahme gewandert ist. Das wäre es, was man in diesem Lande inzwischen erwartet. Aber vielleicht gibts ja doch noch zwei bis drei gerechte Richter hier. Es ist ja auch nur eine ganz besondere Ausnahme, die offensichtlich eine Vorgeschichte hatte, die zu diesem Rechtsspruch geführt hat. Sowas gibts eigentlich gar nicht nochmal und sollte uns hier überhaupt nicht interessieren. Die Drohne spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Ich stelle mir das so vor: Wenn dein Nachbar auf deine Frau steht und kommt mit dem Fotoapparat auf dein Grundstück, um sie bei jeder Gelegenheit zu fotografieren und du ihn dreimal aufgefordert hast, das Grundstück zu verlassen, er aber immer weiter Fotos macht. Dann braucht er sich nicht zu wundern, wenn sein Fotoapparat im Swimmingpool liegt. Wenn du dem Arsch dann noch seinen Fotoapparat bezahlen müsstest, würde er sich auf deine Kosten einen neuen kaufen können. Fänd ich ehrlich gesagt ungerecht.motiongroup hat geschrieben: ↑So 30 Jun, 2019 15:48
Eigentlich geht's mir eher um die Verhältnismäßigkeit.
Daß man gleich mehrere Gesetze (Waffengesetz) brechen darf, dritte damit gefährden und auch noch völlig ungeschoren vor Gericht davon kommt, das wundert mich, vor allem bei einer Justiz, die gerade wenn es um Verstöße gegen das Waffengesetz geht, sonst extrem eng gestrickt ist.
Erstens ist rumballern (auch mit nem Luftgewehr) außerhalb einer Schießbahn normal ein großes no-go.
Wenn man schon im eigenen Grundstück mit dem Luftgewehr schießt, ist man unter anderem dazu verpflichtet sicherzustellen, daß die Projektile das Grundstück auf keinen Fall verlassen können. Auf ne Drohne in der Luft Schießen ist genau das Gegenteil davon - man stell quasi sicher daß das Projektil irgendwo auf der Straße oder in einem anderen Garten runter kommt, und dabei jemanden verletzen kann. Im aktuellen Fall ging mindestens ein Schuß daneben - heißt der Diabolo ist irgendwo in der Nachbarschaft eingeschlagen.
Das selbe gilt für die abgeschossene Drohne. Jeder kann ja mal versuchen wie es sich anfühlt wenn dir einer 1.5 Kilo Schrott aus dem dritten Stock auf den Kopf wirft. Im bestenfalls fällt das Teil runter wie ein Stein, schlimmstenfalls gerät es völlig außer Kontrolle und macht mit laufenden Rotoren ne Amokfahrt.
Einfallswinkel gleich Ausfallswinkel!!Frank Glencairn hat geschrieben: ↑So 30 Jun, 2019 16:37 Wenn man schon im eigenen Grundstück mit dem Luftgewehr schießt, ist man unter anderem dazu verpflichtet sicherzustellen, daß die Projektile das Grundstück auf keinen Fall verlassen können. Auf ne Drohne in der Luft Schießen ist genau das Gegenteil davon - man stell quasi sicher daß das Projektil irgendwo auf der Straße oder in einem anderen Garten runter kommt, und dabei jemanden verletzen kann.
Hätte hätte Fahradkette - nachdem die Drohne auf eine Garage auf dem Nachbargrundstück geplumpst ist, tifft dein Szenario nicht zu, und ne ballistische Flugbahn ist was anderes als Einfalls/Ausfalls-Winkel mit Licht, was man schon an der Berechnungsformel sieht.klusterdegenerierung hat geschrieben: ↑So 30 Jun, 2019 17:08
Einfallswinkel gleich Ausfallswinkel!!
Gehen wir mal davon aus er hat die Dame des Hauses aus nur 5m verfolgt, wäre er mit dem Ding quasi über mir wenn ich neben ihr stehe, wenn ich dann nach oben schiesse, muß ich schon einen sehr kleinen Garten haben das die Kugel nicht mehr bei mir im Garten plumpst.
Schiesse ich direkt nach oben in die Luft, ist es schon sehr fraglich wie dabei dann durch eine Zielverfehlung jemand anderes ernsthaft zu Schaden kommt.
Klar, Grenzen sind halt doch irgendwie wichtig. Kommt nur immer drauf an, wo sie gezogen werden müssen. Grundstücksgrenzen und danach spätestens die eigene Haut, sind aber i.d.R. schlecht zu verteidigen. Das dürfte nun immer mehr Menschen bewusst werden. Jetzt mal ganz unabhängig von dem Thema hier.MrMeeseeks hat geschrieben: ↑So 30 Jun, 2019 17:57
Gerade in den aktuellen Zeiten sollte die Privatsphäre in den eigenen 4 Wänden und auf dem eigenen Grundstück der letzte uneinnehmbare Faktor sein.
Das schöne an der Formel ist, das sie immer und nicht nur bei Licht fuktioniert.Frank Glencairn hat geschrieben: ↑So 30 Jun, 2019 18:16 Hätte hätte Fahradkette - nachdem die Drohne auf eine Garage auf dem Nachbargrundstück geplumpst ist, tifft dein Szenario nicht zu, und ne ballistische Flugbahn ist was anderes als Einfalls/Ausfalls-Winkel mit Licht, was man schon an der Berechnungsformel sieht.
Das dürfte deutlich problematischer sein als der Schuss mit ner Luftbüchse. Das kleine Diabolo hat wenig kinetische Energie, wenn es nach oben geschossen wieder runter fällt. Könnte allenfalls ne kleine Lackabsplitterung an nem Auto geben, wenns von oben drauf fällt. Je flacher die Schussbahn ist und je näher die Treffstelle, um so gefährlicher. Es sollte also tunlichst nicht noch ein Balkon oder ähnliches hinter der Drohne sein.Darth Schneider hat geschrieben: ↑So 30 Jun, 2019 19:25 Ich habe einen starken Langbogen und einige Pfeile mit Titan verstärkten Jagdspitzen....Ist aber ganz sicher auch verboten damit auf ne Drohne zu schiessen.
Die Pfeile kommen leider auch bei einem Treffer immer, auch wieder irgendwo herunter, hab’s mal vor Jahren mit nem kleinen, alten rc Helikopter ausprobiert.
Gruss Boris
Das ganze liest sich aber schon wie ein Schulter klopfen des Richters auf den Angeklagten mit dem Spruch, Junge, dat has Du jenau richtig gemacht, weg mit den Dingern!carstenkurz hat geschrieben: ↑So 30 Jun, 2019 23:30 Solche Diskussionen machen immer dann besonders viel Sinn, wenn alle Beteiligten zu faul sind, den verlinkten Volltext der ausführlichen Urteilsbegründung zu lesen.
Vielleicht liegt es auch daran das viele Medien, Journalisten und Kameraleute jeglichen Respekt und Anstand verloren haben...Hauptsache effektvolle Bilder und die Einschaltquoten stimmen.
wer hat wo was von Waffe geschrieben? erst mal nicht querlesen und gut ist, vorallem dann wenn Eigeninterpretation vor allem anderen zu stehen scheintSelbst bei Bildungsfernen sollte es sich doch mittlerweile rumgesprochen haben, daß es in den USA zig verschiedene Waffengesetze gibt - in jedem Bundesstaat gilt ein anderes, manchmal sogar runter bis auf County Ebene.
Manche sind strenger als unsere, andere eher locker.
Zu behaupten "in den USA wäre... blah" zeugt jetzt nicht gerade von Kompetenz, was das Thema betrifft.
Wow - ein Freibrief für Selbstjustiz - ausgestellt von einem deutschen Richter :O