slashCAM
Administrator
Administrator
Beiträge: 11262

Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von slashCAM »


Laut einem aktuellen Gerichtsurteil kann es unter bestimmten Umständen erlaubt sein, eine fremde Kameradrohne, die das eigene Grundstück überfliegt, vom Himmel zu holen....
Bild
Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten:
Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen



TonBild
Beiträge: 2070

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von TonBild »

"Fall, dass sich der Eigentümer des Privatgrundstücks samt Familie durch die in einer Höhe zwischen 5 und 15 Meter fliegende Drohne, welche zudem die Frau des Besitzers zu verfolgen schien, bedroht fühlte. Der Pilot reagierte weder auf die Aufforderung seitens des Besitzers den Überflug abzubrechen"

Man könnte hier auch einen normalen Nachbarschaftsstreit vermuten zu dem es auch ohne Drohne gekommen wäre. Dann eben mit irgendwelchen anderen Störungen (laute Musik oder was auch immer ).

Dafür spricht die Kommunikation von Pilot und Grundstückbesitzer vorher.

Ansonsten ist die Geschichte genau das was man seit der Verfügbarkeit von Drohnen für Privatkunden immer befürchtet hatte aber was nur sehr selten vorkommt.

Überraschend selten eigentlich auch vor Einführung der ganzen gesetzlichen Beschränkungen.
Zuletzt geändert von TonBild am So 30 Jun, 2019 13:30, insgesamt 1-mal geändert.



Frank Glencairn
Beiträge: 23101

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank Glencairn »

Wow - ein Freibrief für Selbstjustiz - ausgestellt von einem deutschen Richter :O

Wenn jetzt laut diesem Urteil also, bereits eine vermeintliche "Verletzung des Persönlichkeitsrechtes" oder eine "gefühlte Bedrohung", offiziell den unkontrollierten Einsatz von scharfen Waffen auf der Straße als völlig angemessen und legal rechtfertigt, wird's in Zukunft noch lustig.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



TonBild
Beiträge: 2070

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von TonBild »

Frank Glencairn hat geschrieben: So 30 Jun, 2019 13:28 Wow - ein Freibrief für Selbstjustiz - ausgestellt von einem deutschen Richter :O

Wenn jetzt laut diesem Urteil also, bereits eine vermeintliche "Verletzung des Persönlichkeitsrechtes" oder eine "gefühlte Bedrohung", offiziell den unkontrollierten Einsatz von scharfen Waffen auf der Straße als völlig angemessen und legal rechtfertigt, wird's in Zukunft noch lustig.
Ja, diese Gefahr sehe ich auch. Aber nicht so sehr bei professionellen Drohnenflügen für Filmproduktionen, sondern wenn man ganz klassisch Aufnahmen von Gebäuden oder Interviews mit einer großen Kamera auf der Straße macht.

Die Angriffe auf Kameraleute haben ja zugenommen.



TheGadgetFilms
Beiträge: 1288

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von TheGadgetFilms »

Ja krass oder. Aber viele Kameraleute wehren sich ja auch nicht...

Was übrigens in dem Fall des Drohnenabschießers auch ganz praktisch gewesen wäre- eine aufs Maul, Ruhe ist. Egal wer von beidem jetzt wem. Anders lassen sich in Deutschland doch so Kleinigkeiten gar nicht vernünftig regeln.



motiongroup

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von motiongroup »

In den USA hätten sie sich von Haus aus den Prozess erspart obwohl die in der Regel gegen und für alles vor Gericht ziehen..
In dem Fall eher nicht... bin gespannt wann’s die Dümmsten schnallen wie es sich mit den Eigentumsrechten verhält.
Bei uns hier in Österreich gibt es nur noch ganz wenige Profs die dieses Service anbieten mit unserem neuen Gesetz .. Ein Kollege von mir hat diese Sparte der Filmerei wieder aufgegeben und heute sagt er selbst gut ist’s das sie das geändert haben.. deswegen ist die Drohnenfliegerei im privaten sowieso als teures Hobby komplett zum erliegen gekommen.

Ich finds nen richtigen Entscheid...👍



klusterdegenerierung
Beiträge: 27412

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von klusterdegenerierung »

Hier sind aber schon ein paar komische Gestalten unterwegs, das muß ich schon sgen, denn wenn man dem Artikel glauben kann hat ein Fremder aus nächster Nähe eine Person (Frau) mit der Drohne verfolgt und ist ihr hinterher geflogen, was einer klassischen Verfolgung gleich kommt.

Übersetzt, es ist jemand zum "spannen" in dem Privatraum der Familie eingedrungen!
Nachvollziehbar was danach geschehen ist, nicht nachvoll ziehbar, das der Drohnenbesitzer danach noch selbständig nach Hause laufen konnte!

Es muß immer so dumme Menschen geben die uns den Job noch mehr erschweren und unseren Ruf schädigen, asozial!

Frank, was machst Du denn wenn so ein Dude mit hochauslösendem Handy Deiner Freundin in der Innenstadt am Allerwertesten klebt und seiner Trophäe hinterher läuft?
"Was von Natur aus flach ist, bläht sich auf!"



motiongroup

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von motiongroup »

Frank, was machst Du denn wenn so ein Dude mit hochauslösendem Handy Deiner Freunde in der Innenstadt am Allerwertesten klebt und seiner Trophäe hinterher läuft?
Seine eigene raus holen und Midway II drehen✌️ die Gunst der Stunde nutzen.. Authentizität ist doch alles😁



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank B. »

Ach, der wollte nur die Nachbarin stalken und der Olle hat rot gesehen. Wenn son Typ über meinem Grundstück mit seiner Drohne rumfilmen würde und es auch nach meiner Aufforderung nicht lassen wollte, hätte ich wahrscheinlich auch nen Knüppel danach geworfen. Ne Luftbüchse habe ich nicht. Soll sich nicht so haben, der Drohnenbesitzer. Wenn ihm seine Drohne so wertvoll ist, hätte er die Aktion auch sein lassen können. Was hat er erwartet? Dass ihm der Grundstücksbesitzer und Ehegatte in die Kamera lächelt? Es ist ja auch illegal. Ich finde es ganz gut, dass es nicht geklappt hat, den Leuten noch 1500 Euro dafür aus dem Kreuz zu leiern, weil der die Drohne erwischt hat. Nun hat der Drohnenidiot seinen Schaden und gut isses.



Frank Glencairn
Beiträge: 23101

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank Glencairn »

motiongroup hat geschrieben: So 30 Jun, 2019 15:48 In den USA ...
Selbst bei Bildungsfernen sollte es sich doch mittlerweile rumgesprochen haben, daß es in den USA zig verschiedene Waffengesetze gibt - in jedem Bundesstaat gilt ein anderes, manchmal sogar runter bis auf County Ebene.
Manche sind strenger als unsere, andere eher locker.

Zu behaupten "in den USA wäre... blah" zeugt jetzt nicht gerade von Kompetenz, was das Thema betrifft.

Frank B. hat geschrieben: So 30 Jun, 2019 16:15 ch finde es ganz gut, dass es nicht geklappt hat, den Leuten noch 1500 Euro dafür aus dem Kreuz zu leiern, weil der die Drohne erwischt hat. Nun hat der Drohnenidiot seinen Schaden und gut isses.
Eigentlich geht's mir eher um die Verhältnismäßigkeit.
Daß man gleich mehrere Gesetze (Waffengesetz) brechen darf, dritte damit gefährden und auch noch völlig ungeschoren vor Gericht davon kommt, das wundert mich, vor allem bei einer Justiz, die gerade wenn es um Verstöße gegen das Waffengesetz geht, sonst extrem eng gestrickt ist.

Erstens ist rumballern (auch mit nem Luftgewehr) außerhalb einer Schießbahn normal ein großes no-go.
Wenn man schon im eigenen Grundstück mit dem Luftgewehr schießt, ist man unter anderem dazu verpflichtet sicherzustellen, daß die Projektile das Grundstück auf keinen Fall verlassen können. Auf ne Drohne in der Luft Schießen ist genau das Gegenteil davon - man stell quasi sicher daß das Projektil irgendwo auf der Straße oder in einem anderen Garten runter kommt, und dabei jemanden verletzen kann. Im aktuellen Fall ging mindestens ein Schuß daneben - heißt der Diabolo ist irgendwo in der Nachbarschaft eingeschlagen.

Das selbe gilt für die abgeschossene Drohne. Jeder kann ja mal versuchen wie es sich anfühlt wenn dir einer 1.5 Kilo Schrott aus dem dritten Stock auf den Kopf wirft. Im bestenfalls fällt das Teil runter wie ein Stein, schlimmstenfalls gerät es völlig außer Kontrolle und macht mit laufenden Rotoren ne Amokfahrt.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank B. »

Frank Glencairn hat geschrieben: So 30 Jun, 2019 16:37
motiongroup hat geschrieben: So 30 Jun, 2019 15:48



Eigentlich geht's mir eher um die Verhältnismäßigkeit.
Daß man gleich mehrere Gesetze (Waffengesetz) brechen darf, dritte damit gefährden und auch noch völlig ungeschoren vor Gericht davon kommt, das wundert mich, vor allem bei einer Justiz, die gerade wenn es um Verstöße gegen das Waffengesetz geht, sonst extrem eng gestrickt ist.

Erstens ist rumballern (auch mit nem Luftgewehr) außerhalb einer Schießbahn normal ein großes no-go.
Wenn man schon im eigenen Grundstück mit dem Luftgewehr schießt, ist man unter anderem dazu verpflichtet sicherzustellen, daß die Projektile das Grundstück auf keinen Fall verlassen können. Auf ne Drohne in der Luft Schießen ist genau das Gegenteil davon - man stell quasi sicher daß das Projektil irgendwo auf der Straße oder in einem anderen Garten runter kommt, und dabei jemanden verletzen kann. Im aktuellen Fall ging mindestens ein Schuß daneben - heißt der Diabolo ist irgendwo in der Nachbarschaft eingeschlagen.

Das selbe gilt für die abgeschossene Drohne. Jeder kann ja mal versuchen wie es sich anfühlt wenn dir einer 1.5 Kilo Schrott aus dem dritten Stock auf den Kopf wirft. Im bestenfalls fällt das Teil runter wie ein Stein, schlimmstenfalls gerät es völlig außer Kontrolle und macht mit laufenden Rotoren ne Amokfahrt.
Wundert mich ehrlich gesagt auch ein bisschen, dass der Schütze nicht gleich ins Gefängnis und zur Umerziehungsmaßnahme gewandert ist. Das wäre es, was man in diesem Lande inzwischen erwartet. Aber vielleicht gibts ja doch noch zwei bis drei gerechte Richter hier. Es ist ja auch nur eine ganz besondere Ausnahme, die offensichtlich eine Vorgeschichte hatte, die zu diesem Rechtsspruch geführt hat. Sowas gibts eigentlich gar nicht nochmal und sollte uns hier überhaupt nicht interessieren. Die Drohne spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Ich stelle mir das so vor: Wenn dein Nachbar auf deine Frau steht und kommt mit dem Fotoapparat auf dein Grundstück, um sie bei jeder Gelegenheit zu fotografieren und du ihn dreimal aufgefordert hast, das Grundstück zu verlassen, er aber immer weiter Fotos macht. Dann braucht er sich nicht zu wundern, wenn sein Fotoapparat im Swimmingpool liegt. Wenn du dem Arsch dann noch seinen Fotoapparat bezahlen müsstest, würde er sich auf deine Kosten einen neuen kaufen können. Fänd ich ehrlich gesagt ungerecht.



klusterdegenerierung
Beiträge: 27412

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von klusterdegenerierung »

Frank Glencairn hat geschrieben: So 30 Jun, 2019 16:37 Wenn man schon im eigenen Grundstück mit dem Luftgewehr schießt, ist man unter anderem dazu verpflichtet sicherzustellen, daß die Projektile das Grundstück auf keinen Fall verlassen können. Auf ne Drohne in der Luft Schießen ist genau das Gegenteil davon - man stell quasi sicher daß das Projektil irgendwo auf der Straße oder in einem anderen Garten runter kommt, und dabei jemanden verletzen kann.
Einfallswinkel gleich Ausfallswinkel!!
Gehen wir mal davon aus er hat die Dame des Hauses aus nur 5m verfolgt, wäre er mit dem Ding quasi über mir wenn ich neben ihr stehe, wenn ich dann nach oben schiesse, muß ich schon einen sehr kleinen Garten haben das die Kugel nicht mehr bei mir im Garten plumpst.

Schiesse ich direkt nach oben in die Luft, ist es schon sehr fraglich wie dabei dann durch eine Zielverfehlung jemand anderes ernsthaft zu Schaden kommt.
"Was von Natur aus flach ist, bläht sich auf!"



Framerate25
Beiträge: 1402

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Framerate25 »

Gibt doch Profis für sowas: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Schützenverein

😂
Grüßle
FR25 👩‍🎨



MrMeeseeks
Beiträge: 1923

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von MrMeeseeks »

Leute mit der Drohne belästigen, dann den Kübel abgeschossen bekommen und auf den Kosten der Drohne und vermutlich den Gerichtskosten sitzen bleiben... so ein Urteil ist wie Musik in meinen Ohren.

Sollte zumindest die ganzen selbstgefälligen Idioten die meinen sie dürfen mit den Dingern machen was sie wollen ein wenig zu denken geben.

Gerade in den aktuellen Zeiten sollte die Privatsphäre in den eigenen 4 Wänden und auf dem eigenen Grundstück der letzte uneinnehmbare Faktor sein.



Framerate25
Beiträge: 1402

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Framerate25 »

Wenn das bei mir ein Nachbar das machen würde, hätte ich direkt sowas bereit und geladen stehen:

😂👍

Für die Flugkiste und den Piloten natürlich 😅👍
Grüßle
FR25 👩‍🎨



Frank Glencairn
Beiträge: 23101

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank Glencairn »

klusterdegenerierung hat geschrieben: So 30 Jun, 2019 17:08

Einfallswinkel gleich Ausfallswinkel!!
Gehen wir mal davon aus er hat die Dame des Hauses aus nur 5m verfolgt, wäre er mit dem Ding quasi über mir wenn ich neben ihr stehe, wenn ich dann nach oben schiesse, muß ich schon einen sehr kleinen Garten haben das die Kugel nicht mehr bei mir im Garten plumpst.

Schiesse ich direkt nach oben in die Luft, ist es schon sehr fraglich wie dabei dann durch eine Zielverfehlung jemand anderes ernsthaft zu Schaden kommt.
Hätte hätte Fahradkette - nachdem die Drohne auf eine Garage auf dem Nachbargrundstück geplumpst ist, tifft dein Szenario nicht zu, und ne ballistische Flugbahn ist was anderes als Einfalls/Ausfalls-Winkel mit Licht, was man schon an der Berechnungsformel sieht.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



jansi
Beiträge: 437

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von jansi »

Das Urteil spiegelt das "Feindbild Drohne" ja gut wieder. Wir haben auch manchmal besorgte Bürger, die uns auffordern sofort das Filmen ihres Grundstücks zu unterlassen :D. Ich finds immer ganz witzig, was Leute meinen wie interessant sie wären. Dass man mal weiter vom Motiv weg muss für eine totale, und u.U. über Häusern schweben muss, kommt denen nicht in den Sinn.

Nur gut, dass wir eine allgemeine Ausnahmegenehmigung auch für private Grundstücke haben. Da kommen wir nach dem Abschuss unserer Drohne mit einer hübschen Forderung auf den Schützen zu. :)



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank B. »

MrMeeseeks hat geschrieben: So 30 Jun, 2019 17:57
Gerade in den aktuellen Zeiten sollte die Privatsphäre in den eigenen 4 Wänden und auf dem eigenen Grundstück der letzte uneinnehmbare Faktor sein.
Klar, Grenzen sind halt doch irgendwie wichtig. Kommt nur immer drauf an, wo sie gezogen werden müssen. Grundstücksgrenzen und danach spätestens die eigene Haut, sind aber i.d.R. schlecht zu verteidigen. Das dürfte nun immer mehr Menschen bewusst werden. Jetzt mal ganz unabhängig von dem Thema hier.



klusterdegenerierung
Beiträge: 27412

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von klusterdegenerierung »

Frank Glencairn hat geschrieben: So 30 Jun, 2019 18:16 Hätte hätte Fahradkette - nachdem die Drohne auf eine Garage auf dem Nachbargrundstück geplumpst ist, tifft dein Szenario nicht zu, und ne ballistische Flugbahn ist was anderes als Einfalls/Ausfalls-Winkel mit Licht, was man schon an der Berechnungsformel sieht.
Das schöne an der Formel ist, das sie immer und nicht nur bei Licht fuktioniert.
Kannst Dich ja mal genau gegenüber einer Hauswand stellen und einen Ball volle Kann aus Gesichtshöhe gegen die Wand pfeffern, viel Spaß! :-)
"Was von Natur aus flach ist, bläht sich auf!"



Darth Schneider
Beiträge: 19450

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Darth Schneider »

An Kluster
Wenn du mit einem Gewehr ganz senkrecht noch oben schiesst, kommt dann die Kugel womöglich wieder am selben Ort wieder herunter....ziemlich schnell...

Wenn du diagonal hoch zielst und die Drohne verfehlst ist die Chance ziemlich gross das du dann ausersehen etwas anders triffst.
Also im eigenen Garten auf irgendwas in den Himmel zu schiessen ist bei uns in der Schweiz so was von verboten.
Aber im Wald dürfen es die Jäger ja dann trotzdem...
Gruss Boris
Alles vor und rund herum um die Kamera ist für einen guten Film viel, viel wichtiger als die Kamera selber.



klusterdegenerierung
Beiträge: 27412

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von klusterdegenerierung »

Jaja, ich weiß schon, es geht in Deutschland eh immer nur darum, was der Angegriffene nicht darf, der Angreifer kann ruhig machen, kein Ding, so sind wir hier halt in dummdeutschland.
"Was von Natur aus flach ist, bläht sich auf!"



Darth Schneider
Beiträge: 19450

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Darth Schneider »

Ich habe einen starken Langbogen und einige Pfeile mit Titan verstärkten Jagdspitzen....Ist aber ganz sicher auch verboten damit auf ne Drohne zu schiessen.
Die Pfeile kommen leider auch bei einem Treffer immer, auch wieder irgendwo herunter, hab’s mal vor Jahren mit nem kleinen, alten rc Helikopter ausprobiert.
Gruss Boris
Alles vor und rund herum um die Kamera ist für einen guten Film viel, viel wichtiger als die Kamera selber.



klusterdegenerierung
Beiträge: 27412

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von klusterdegenerierung »

Wir reden hier über ein wohl gewöhliches Luftgewehr, wenn man damit 10 Meter in die Höhe schiesst und sein Ziel verfehlt, wird wohl nur noch wenig Schlagkraft überbleiben, wenn sie wo anders wieder runter kommen. Gibt bestimmt nicht mal ne Beule.

Und das der Mann es Geschafft hat die Drone zu schrotten, weißt auch wohl darauf hin, das sie a sehr tief gewesen sein muß, genauso wie das der jenige ein guter Schütze war.

Und hey, da kommt jemand mit ner Flinte aus der Hütte und der Pilot fliegt nicht mal weg? Na der hats aber auch echt nicht anders verdient oder?
"Was von Natur aus flach ist, bläht sich auf!"



Darth Schneider
Beiträge: 19450

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Darth Schneider »

Je nach dem wie gut einer werfen kann gehts auch mit einem Stein...
Da kann man dann immer behaupten, der Stein seie von irgendwo her geflogen gekommen.
P.s. Nicht alle Luftgewehre sind gleich, da gibt es schon grosse Unterschiede.
Gruss Boris
Alles vor und rund herum um die Kamera ist für einen guten Film viel, viel wichtiger als die Kamera selber.
Zuletzt geändert von Darth Schneider am So 30 Jun, 2019 19:50, insgesamt 1-mal geändert.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank B. »

Darth Schneider hat geschrieben: So 30 Jun, 2019 19:25 Ich habe einen starken Langbogen und einige Pfeile mit Titan verstärkten Jagdspitzen....Ist aber ganz sicher auch verboten damit auf ne Drohne zu schiessen.
Die Pfeile kommen leider auch bei einem Treffer immer, auch wieder irgendwo herunter, hab’s mal vor Jahren mit nem kleinen, alten rc Helikopter ausprobiert.
Gruss Boris
Das dürfte deutlich problematischer sein als der Schuss mit ner Luftbüchse. Das kleine Diabolo hat wenig kinetische Energie, wenn es nach oben geschossen wieder runter fällt. Könnte allenfalls ne kleine Lackabsplitterung an nem Auto geben, wenns von oben drauf fällt. Je flacher die Schussbahn ist und je näher die Treffstelle, um so gefährlicher. Es sollte also tunlichst nicht noch ein Balkon oder ähnliches hinter der Drohne sein.



Darth Schneider
Beiträge: 19450

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Darth Schneider »

Wäre noch die Frage nach der verwendeten Munition ?

Das ist dann ein stärkeres Luftgewehr das sich jeder kaufen kann...Nein Danke..

Gruss Boris
Alles vor und rund herum um die Kamera ist für einen guten Film viel, viel wichtiger als die Kamera selber.



Frank Glencairn
Beiträge: 23101

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Frank Glencairn »

Das waren Diabolos - und 7.5 jule sind nix für ein Luftgewehr, die gibt's auch mit 105 jule.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



carstenkurz
Beiträge: 5079

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von carstenkurz »

Solche Diskussionen machen immer dann besonders viel Sinn, wenn alle Beteiligten zu faul sind, den verlinkten Volltext der ausführlichen Urteilsbegründung zu lesen.
and now for something completely different...



Darth Schneider
Beiträge: 19450

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Darth Schneider »


Ich bin sicher ein talentierter Tüftler kann dieses Teil so upgraden das man damit locker auch grosse, weit entfernte Drohnen abschiessen könnte, eine automatische Zielerfassung und Verfolgung hat der Rover ja schon.
Ich glaube ich hol mir so ein Teil...wie geil iss denn das ??

Bisschen teuer, muss meinen Sohn dafür begeistern....damit ich das OK der leitenden Finanzministerinn kriege.
Gruss Boris
Alles vor und rund herum um die Kamera ist für einen guten Film viel, viel wichtiger als die Kamera selber.



klusterdegenerierung
Beiträge: 27412

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von klusterdegenerierung »

carstenkurz hat geschrieben: So 30 Jun, 2019 23:30 Solche Diskussionen machen immer dann besonders viel Sinn, wenn alle Beteiligten zu faul sind, den verlinkten Volltext der ausführlichen Urteilsbegründung zu lesen.
Das ganze liest sich aber schon wie ein Schulter klopfen des Richters auf den Angeklagten mit dem Spruch, Junge, dat has Du jenau richtig gemacht, weg mit den Dingern!
"Was von Natur aus flach ist, bläht sich auf!"



pixler
Beiträge: 567

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von pixler »

TonBild hat geschrieben: So 30 Jun, 2019 13:36 .....
Die Angriffe auf Kameraleute haben ja zugenommen.
Vielleicht liegt es auch daran das viele Medien, Journalisten und Kameraleute jeglichen Respekt und Anstand verloren haben...Hauptsache effektvolle Bilder und die Einschaltquoten stimmen.



speven stielberg
Beiträge: 311

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von speven stielberg »

Kürzlich kam im Radio ein Bericht, dass die Polizei ein paar Typen verhaftet hat, die bei einem Unfall in den Rettungswagen eindrangen, um den Verletzen zu filmen. Was würden solche Menschen erst mit den Möglichkeiten einer Drohne anfangen? Die Drohne, der Sportwagen oder der Hund sind nicht das Problem. Das Problem ist, dass jeder Schwachkopf eine Drohne, eine Auto oder einen Hund besitzen darf. Und da das so ist, muss man sich dagegen schützen.



Jott
Beiträge: 21812

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Jott »

Ich hab das Urteil mal durchgelesen, schlüssig begründet, regt nicht weiter auf. Kleiner deutscher Nachbarschaftsstreit mit Folgen halt!



motiongroup

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von motiongroup »

Selbst bei Bildungsfernen sollte es sich doch mittlerweile rumgesprochen haben, daß es in den USA zig verschiedene Waffengesetze gibt - in jedem Bundesstaat gilt ein anderes, manchmal sogar runter bis auf County Ebene.
Manche sind strenger als unsere, andere eher locker.

Zu behaupten "in den USA wäre... blah" zeugt jetzt nicht gerade von Kompetenz, was das Thema betrifft.
wer hat wo was von Waffe geschrieben? erst mal nicht querlesen und gut ist, vorallem dann wenn Eigeninterpretation vor allem anderen zu stehen scheint
Wow - ein Freibrief für Selbstjustiz - ausgestellt von einem deutschen Richter :O



Auf Achse
Beiträge: 4031

Re: Abschuß von Drohne über dem eigenem Grundstück ist erlaubt -- unter Umständen

Beitrag von Auf Achse »

Jott hat geschrieben: Mo 01 Jul, 2019 10:12 Ich hab das Urteil mal durchgelesen, schlüssig begründet, regt nicht weiter auf. Kleiner deutscher Nachbarschaftsstreit mit Folgen halt!

Ohne das Urteil gelesen zu haben .... wenn Schußwaffen ins Spiel kommen dann kriegt das doch wohl eine andere Dimension!

Meine Meinung: Den Copter runter zu holen wenn eine tatsächliche "Verfolgung" stattfindent ist grenzwertig aber OK. Aber schießen geht gar nicht! Das per Gericht durchgehen zu lassen ist das falsche Signal in die Zukunft gerichtet. Nächstes mal ist es dann keine Luftkanone sondern eine Schrotflinte!

Auf Achse



 Aktuelle Beiträge [alle Foren]
 
» Insta360 X4 360°-Action-Kamera filmt in 8K
von soulbrother - Fr 13:15
» Meine erste Kritik in Filmthreat :-)
von Skeptiker - Fr 13:13
» Was schaust Du gerade?
von Axel - Fr 13:03
» Was hast Du zuletzt gekauft?
von Skeptiker - Fr 13:02
» Blackmagic PYXIS 6K: Die Vollformat „Box“-Kamera mit Viewfinder, 2x SDI, Sideplates (!) uvm.
von Darth Schneider - Fr 12:57
» Angelbird MagSafe externe Recording Modules - nicht nur für iPhones
von soulbrother - Fr 11:47
» Blackmagic URSA Cine 12K erklärt: Dynamikumfang, Monitoring-Setup uvm...
von slashCAM - Fr 11:39
» Dank KI: Propagandafilm leichtgemacht
von Frank Glencairn - Fr 11:16
» Messevideo: Atomos NINJA PHONE erklärt
von rob - Fr 10:02
» Western Digital stellt weltweit erste 4 TB SD-Karte vor
von dienstag_01 - Fr 10:00
» Blackmagic URSA Cine 12K - 16 Blendenstufen für 15.000 Dollar!
von iasi - Fr 8:38
» Microsoft VASA-1 generiert realistische Video-Portraits aus einer Audiodatei
von 7River - Fr 7:21
» Was hörst Du gerade?
von klusterdegenerierung - Fr 0:41
» Anfänger im Schnitt Stunden- bzw. Tageshonorar Beteiligung am Gewinn
von Jalue - Fr 0:13
» Repariert bebob noch ältere Produkte?
von Skeptiker - Fr 0:01
» NAB 2024 Neuigkeiten
von pillepalle - Do 22:35
» Sony bringt weiteres Weitwinkel-Zoomobjektiv - FE 16-25mm F2.8 G
von rush - Do 21:59
» Suche JVC DT-V1910CG oder Sony BVM D/A-Serie Monitore
von guut - Do 19:16
» Linsen (Vintage, Anamorphic & Co.)
von TomStg - Do 16:55
» Western Digital Ultrastar Transporter: 368 TB in der Aktentasche
von juergensaibic - Do 15:54
» Freefly Systems Ember S2.5K - High Speed Kamera für 25.000 Dollar
von roki100 - Do 15:01
» Atomos 5" Shinobi/SDI und Ninja/V Zubehör-Set fabrikneu/unbenutzt
von Rockie - Do 13:29
» Tieraufnahmen mit dem MKE600 + H1 Essential rauschen
von Skeptiker - Do 12:43
» Blackmagic Box Camera
von roki100 - Mi 20:31
» GPS Receiver GP-E2 Standort anzeigen
von Reinhold888 - Mi 17:32
» Netflix „Ripley“
von TomStg - Mi 13:17
» Adobe entfernt negativ promts
von klusterdegenerierung - Mi 12:09
» Tragischer Unfall am Set trotz Filmwaffe: Kamerafrau stirbt nach Schuß von Alec Baldwin
von 7River - Mi 11:23
» Dehancer Pro - Filmsimulation auf höchstem Niveau
von Frank Glencairn - Mi 10:19
» Blackmagic DaVinci Resolve 19 jetzt auch auf Deutsch
von medienonkel - Mi 9:58
» DJI Avata 2, Goggles 3 und RC Motion 3 im ersten Praxistest
von Videopower - Di 23:35
» RED ist nun eine Nikon-Tochter - und Jarred Land abgesetzt
von iasi - Di 23:24
» ASUS ProArt PA32KCX - 8K Mini-LED-Monitor mit DisplayPort 2.1
von MK - Di 20:22
» Blackmagic stellt neues DaVinci Resolve Micro Color Panel für 495 Dollar vor
von patfish - Di 19:57
» Neues Blackmagic DaVinci Resolve 19 bringt über 100 neue Funktionen
von MK - Di 19:23