Für 600 EUR müsste das ja ein Markenobjektiv sein.VideoErnst hat geschrieben: ↑Sa 14 Apr, 2018 16:16 Bei einem Privat kauf hat man keine Gewährleistung. Bei einer Firma schon. Steht auch so in den AGB. von www.fotorpo24.de. "1 Jahr Gewährleistung auf gebrauchte Produkte." Nur wenn er nicht reagiert ?
Dann musst du eben rechtliche Schritte einleiten. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Ein Anwalt kostet in der Erstberatung ca. 50 Euro. So wars jedenfalls bei mir. Ist aber schon ein paar Jahre her. Weiß nicht, wie sich die Preise heute gestalten. Aber du hast ja die Aussicht, die 600 Euro wieder zu bekommen.VideoErnst hat geschrieben: ↑Sa 14 Apr, 2018 16:16 Bei einem Privat kauf hat man keine Gewährleistung. Bei einer Firma schon. Steht auch so in den AGB. von www.fotorpo24.de. "1 Jahr Gewährleistung auf gebrauchte Produkte." Nur wenn er nicht reagiert ?
Die brauch es auch nicht. Wenn du sagst die Linsen wurden geklebt und es wurden Schrauben gefunden (was auch immer dies heißen möge) die offensichtlich da nicht reingehören, dann entspricht das nicht dem Angebot.VideoErnst hat geschrieben: ↑Sa 14 Apr, 2018 16:16 Bei einem Privat kauf hat man keine Gewährleistung.
Bei dem Objektiv handelt es sich um das "Canon 28-70mm f/2.8 L usm" L. Das Vorgänger Modell von 24-70 mm f/2,8. Mittlerweile gibt es schon das 2. Der Zoom-Bereich hat sich nach ein paar Aufnahmen, nur mehr von 28-50 mm bewegt. Jetzt dreht er sich nicht mehr. Das Objektiv ist leider schon etwas älter und es gibt von Canon auch keine Ersatzteile mehr. Im Shop wurde das Objektiv aber als "Sehr Gut" verkauft. "Herstellergarantie" ? Dafür ist es vermutlich schon zu alt.Skeptiker hat geschrieben: ↑Sa 14 Apr, 2018 16:25Für 600 EUR müsste das ja ein Markenobjektiv sein.VideoErnst hat geschrieben: ↑Sa 14 Apr, 2018 16:16 Bei einem Privat kauf hat man keine Gewährleistung. Bei einer Firma schon. Steht auch so in den AGB. von www.fotorpo24.de. "1 Jahr Gewährleistung auf gebrauchte Produkte." Nur wenn er nicht reagiert ?
Und wenn das "nach ein paar Aufnahmen kaputt" geht (Du schreibst nicht, was genau kaputt ist), müsste doch auch eine Herstellergarantie greifen (oder die können Dir anhand der Serien-Nr. sagen, an wen das Objektiv zuvor geschickt oder verkauft wurde).
Warum also das Teil nicht mit Kaufquittung an die DE-Vertretung schicken?
Nachtrag:
War gerade auf der Webseite und sah, dass es um Gebraucht-Angebote geht - offenbar mit Garantie, die hier nicht akzeptiert wird.
Ich nehme an, der Verkäufer ist der Meinung, das Objektiv sei bei Lieferung in Ordnung gewesen und der Verkäufer sei irgendwie (schlecht behandelt, eigener Umbau) Schuld am Defekt.
So steht es im Bericht von http://www.schuhmann.atMrMeeseeks hat geschrieben: ↑Sa 14 Apr, 2018 16:45Die brauch es auch nicht. Wenn du sagst die Linsen wurden geklebt und es wurden Schrauben gefunden (was auch immer dies heißen möge) die offensichtlich da nicht reingehören, dann entspricht das nicht dem Angebot.VideoErnst hat geschrieben: ↑Sa 14 Apr, 2018 16:16 Bei einem Privat kauf hat man keine Gewährleistung.
Man könnte also annehmen das Objektiv wurde schon defekt verkauft oder zumindest nicht ordentlich geprüft vor dem Verkauf.
Das kommt da sicher nicht selten vor, daher würde ich behaupten er wird das Objektiv zurücknehmen, wenn auch mit nervend viel Nachdruck.
Ich vermute auch, dass es anders nicht funktioniert. Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung aber ein paar € würde ich dafür schon bezahlen.Frank B. hat geschrieben: ↑Sa 14 Apr, 2018 16:26Dann musst du eben rechtliche Schritte einleiten. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Ein Anwalt kostet in der Erstberatung ca. 50 Euro. So wars jedenfalls bei mir. Ist aber schon ein paar Jahre her. Weiß nicht, wie sich die Preise heute gestalten. Aber du hast ja die Aussicht, die 600 Euro wieder zu bekommen.VideoErnst hat geschrieben: ↑Sa 14 Apr, 2018 16:16 Bei einem Privat kauf hat man keine Gewährleistung. Bei einer Firma schon. Steht auch so in den AGB. von www.fotorpo24.de. "1 Jahr Gewährleistung auf gebrauchte Produkte." Nur wenn er nicht reagiert ?
Nachtrag: Das vermute ich auch. Nur läßt sich das sehr gut feststellen, wann das Objektiv repariert wurde.VideoErnst hat geschrieben: ↑Sa 14 Apr, 2018 16:58Bei dem Objektiv handelt es sich um das "Canon 28-70mm f/2.8 L usm" L. Das Vorgänger Modell von 24-70 mm f/2,8. Mittlerweile gibt es schon das 2. Der Zoom-Bereich hat sich nach ein paar Aufnahmen, nur mehr von 28-50 mm bewegt. Jetzt dreht er sich nicht mehr. Das Objektiv ist leider schon etwas älter und es gibt von Canon auch keine Ersatzteile mehr. Im Shop wurde das Objektiv aber als "Sehr Gut" verkauft. "Herstellergarantie" ? Dafür ist es vermutlich schon zu alt.Skeptiker hat geschrieben: ↑Sa 14 Apr, 2018 16:25
Für 600 EUR müsste das ja ein Markenobjektiv sein.
Und wenn das "nach ein paar Aufnahmen kaputt" geht (Du schreibst nicht, was genau kaputt ist), müsste doch auch eine Herstellergarantie greifen (oder die können Dir anhand der Serien-Nr. sagen, an wen das Objektiv zuvor geschickt oder verkauft wurde).
Warum also das Teil nicht mit Kaufquittung an die DE-Vertretung schicken?
Nachtrag:
War gerade auf der Webseite und sah, dass es um Gebraucht-Angebote geht - offenbar mit Garantie, die hier nicht akzeptiert wird.
Ich nehme an, der Verkäufer ist der Meinung, das Objektiv sei bei Lieferung in Ordnung gewesen und der Verkäufer sei irgendwie (schlecht behandelt, eigener Umbau) Schuld am Defekt.
Werkstattbericht - NEIN - Bis jetzt noch nicht. PS. "gutgläubige Kunde" da bin wohl ich damit gemeint :-)Skeptiker hat geschrieben: ↑Sa 14 Apr, 2018 17:31 Und zu dem Werkstattbericht hat er sich der Verkäufer auch nicht geäussert?
Sieht so aus, als sei er bei Ankauf vielleicht selbst hereingefallen und versuchte dieses Malheur nun auf den Käufer abzuwälzen, indem er auf Durchzug schaltet.
Wer so einen Gebraucht-Shop betreibt, muss ja mit solchen Fällen rechnen und sich entweder per Versicherung absichern oder im Falle eines Falles gegenüber dem gutgläubigen Kunden ("Qualität: Sehr gut") die Verantwortung übernehmen.
Wenn der Betrogene erste einen Anwalt einschalten muss, um trotz angeblicher 1-Jahres-Garantie sein Geld zurückzukriegen, muss man leider feststellen, dass der Verkäufer entweder a) ein A..loch ist oder b) bereits so in Geldnöten steckt, dass er gar nichts mehr zurückzahlen kann/will.