Das kann sie gar nicht. Wenn sie mitgespielt hat und es keinen anders lautenden Vertrag gibt, kann sie nur schwer was machen.Am Ende schneide ich den Film, stecke NOCHMAL viele Stunden Arbeit rein, gebe ihr das Material und am Ende erlaubt sie mir doch nicht den Film zu veröffentlichen.
Ich habe es einfach bei dem ganzen Stress vergessen. Sonst würde ich hier ja nicht schreiben. Doof gelaufen. Menschen machen Fehler. Ganz sicher passiert mir das kein drittes mal.Jott hat geschrieben:[..]und überhaupt erst nach dem Dreh auf die Idee kommen?
Mit einem Anwalt kann dir immer jemand kommen, dazu bedarf es keines fehlenden Vertrages. Das sollte klar sein.film3macher hat geschrieben:Aber sie kann mir doch verbieten den Film zu veröffentlichen wenn sie mir die Rechte nicht gibt. Dann kann ich ihn zwar veröffentlichen aber sie könnte mir dann mit dem Anwalt kommen, oder nicht?
Final Cut Pro x oder Final Cut 7?film3macher hat geschrieben:Sie hätte ja auch keine Gage gekriegt und würde das ja Hauptberuflich machen. Deswegen wolle sie nun das Recht am Final Cut.
Google mal was der Final Cut ist ;-)TonBild hat geschrieben:Final Cut Pro x oder Final Cut 7?film3macher hat geschrieben:Sie hätte ja auch keine Gage gekriegt und würde das ja Hauptberuflich machen. Deswegen wolle sie nun das Recht am Final Cut.
Das Recht, Final Cut Pro X zu nutzen, kostet 269,99 EUR. Sehe ich für eine schauspielerische Arbeit als sehr günstig an. Also wo liegt das Problem ihr eine Vollversion Final Cut Pro X als Honorar für ihre Arbeit zu kaufen?
Wenn sie Film hauptberuflich macht, kann sie die sicher gut gebrauchen.
Genau das ist doch die Situation vor der ihr steht. Einigung würde ich JETZT anstreben, und zwar noch vor dem Schnitt. Weil wenn es jetzt keine sinnvolle Einigung gibt, ist die Sache eh für die Mülltonne. Dann kannst dir den Schnitt gleich sparen. Und das ist ja dein Druckmittel ihr gegenüber - denn dann hat sie auch nichts.uniquedition hat geschrieben:Ihr seid ja aufeinander angewiesen. Sie kann auch ohne deine Zustimmung nicht dein Filmmaterial verwenden, wenn du das selbst gedreht hast. Insofern müsste sich doch irgendein Kompromiss finden lassen, sonst habt ihr das beide umsonst gemacht... was schon grotesk wäre, da würde sich ja schon die Frage stellen, was sie sich gedacht hat, als sie zum Dreh erschienen ist.
Das ist doch wieder mal so richtiger Blödsinn ;)wolfgang hat geschrieben:Genau das ist doch die Situation vor der ihr steht. Einigung würde ich JETZT anstreben, und zwar noch vor dem Schnitt. Weil wenn es jetzt keine sinnvolle Einigung gibt, ist die Sache eh für die Mülltonne. Dann kannst dir den Schnitt gleich sparen. Und das ist ja dein Druckmittel ihr gegenüber - denn dann hat sie auch nichts.
Denn natürlich kann sie was bei einer Veröffentlichung gegen ihren Willen machen. Und das nicht zu knapp. Ein guter Anwalt reißt ihm den Ar...h aber weit auf, wenn er den Film ohne ihr Einverständis publiziert und sie den Gerichtsweg geht.dienstag_01 hat geschrieben:Das kann sie gar nicht. Wenn sie mitgespielt hat und es keinen anders lautenden Vertrag gibt, kann sie nur schwer was machen.
Egal, wie gut der Film wird oder du als Macher bist.
Du bist und bleibst ein Quatschkopf.wolfgang hat geschrieben:Denn natürlich kann sie was bei einer Veröffentlichung gegen ihren Willen machen. Und das nicht zu knapp. Ein guter Anwalt reißt ihm den Ar...h aber weit auf, wenn er den Film ohne ihr Einverständis publiziert und sie den Gerichtsweg geht.
Das ist genauso Schwachsinn. Man kann sehr wohl ohne Bezahlung einen Film drehen. Erst, wenn der Produzent damit dauerhaft kommerzielle Interessen verfolgen würde, wäre das problematisch.Drushba hat geschrieben:Ich würde versuchen, den Ball Flach zu halten und Dich mit der Darstellerin zu einigen. Das hat seinen Grund: Du hast die Produzenteneigenschaft am Film, die Frau aber nicht bezahlt. Schauspieler werden rechtlich als weisungsgebunden tätig eingestuft, damit hättest Du sie offiziell per Arbeitsvertrag für die Dauer der Produktion anstellen müssen. Jetzt mal knallhart juristisch: Da Du dies nicht getan hast, war dies ein Verstoss gegen den Mindestlohn, ausserdem gegen die Sozial- und KSK-Abgabepflicht, das ist strafbar. Seit der Einführung des Mindestlohns geht hier auch nichts mehr auf Rückstellungsvertrag. Wenn sie vor Gericht geht, hast Du ziemlich schlechte Karten.
Die einzige saubere Möglichkeit, da gerichtsfest wieder rauszukommen, wäre z.B. sie vertraglich (!) ebenfalls zur Produzentin zu machen und für den Film z.B. eine GbR zu bilden. Dann besprecht Ihr den Schnitt gemeinsam und gut ist.
Mündliche Absprachen zählen zwar, aber es ist halt immer schwer nachzuweisen, was genau abgesprochen wurde. Natürlich hätte sie theoretisch vielfältige Möglichkeiten, gegen eine Veröffentlichung vorzugehen, zum Beispiel indem sie behauptet, dass die Frage nach einem Konsens beim Final Cut in der mündlichen Absprache noch nicht abschließend behandelt war.dienstag_01 hat geschrieben:Du bist und bleibst ein Quatschkopf.wolfgang hat geschrieben:Denn natürlich kann sie was bei einer Veröffentlichung gegen ihren Willen machen. Und das nicht zu knapp. Ein guter Anwalt reißt ihm den Ar...h aber weit auf, wenn er den Film ohne ihr Einverständis publiziert und sie den Gerichtsweg geht.
In Deutschland zählen mündliche Absprachen. Das geht aber in deinen kleinen Hausmeistergrips nicht rein, oder. Dann erstmal wieder: HUUU, HUU, der Anwalt kommt.
Immer dasselbe ;)
Am *sich einigen* ist grundsätzlich nichts falsch.wolfgang hat geschrieben:Also was daher schlecht sein soll an der Empfehlung, sich mit der Tante nach Möglichkeit vorher zu einigen und damit zu drohen das Werk halt bei Nicht-Einigung einfach einzustampfen wenn sie keiner sinnvollen Variante zustimmt, dass soll mir mal einer erklären.
Es sei denn, man geht davon aus, dass die Absprache lautete, kein Speichermedium in die Kamera einzulegen ;)wolfgang hat geschrieben:Weil wenn es jetzt keine sinnvolle Einigung gibt, ist die Sache eh für die Mülltonne.
Ich blende überhaupt nichts aus ;)uniquedition hat geschrieben:Anscheinend würdest du aber scheinbar das Rechtliche am liebsten ausblenden und das würde ich nun keinem raten.
Du spekulierst hier über das Prozessrisiko. Kannst du natürlich, dann solltest du aber ihr Handeln mit einbeziehen.Tja es ist offenbar unverständlich für dich, dass er bei rein mündlichen Absprache einfach die Nachweisthematik am Hals hat? Mit dem unklaren Prozess- und Abfindungsrisiko an die Lady?
Ein Risiko das primär er aus seinem Privatvermögen trägt wenn er gegen ihren Willen das Werk veröffentlicht?
Und wer will und kann sich das im Zuge eines No Budget Filmchens eigentlich leisten? Na kein vernünftig denkender Mensch. Damit ist die Sache bei Nicht-Einigung defacto für die Tonne.
Natürlich kann das sein ;)Jott hat geschrieben:Vielleicht hat sie ja auch Gründe für ihr Handeln, von denen bisher gar nicht nicht die Rede war?
Na wie man oben nachlesen kann, bin ich der einzige gewesen der hier den Begriff der "konkludenten Zustimmung" verwendet hat. Daraus läßt sich für den TO grundsätzlich schon das Einverständnis ableiten, dass sie ja bewußt bei einem Film mitgewirkt hat - und ein Film wird halt gemacht um veröffentlicht zu werden.dienstag_01 hat geschrieben:Du spekulierst hier über das Prozessrisiko. Kannst du natürlich, dann solltest du aber ihr Handeln mit einbeziehen.
Und bei wem liegt dann das höhere Risiko ;)
Siehe das Buchzitat oben. So einfach dürfte das halt doch nicht sein. Denn wenn das alleine wahr wäre, dann bräuchte es ja nie entsprechende Abtretungserklärungen.Peppermintpost hat geschrieben:mit dem recht am eigenen bild? das trifft nur zu wenn du sie ohne ihr wissen oder ohne ihr einverständniss gefilmt hast.
Zeig mir mal so eine Abtretungserklärung. Aber keine selbst ausgedachte ;)wolfgang hat geschrieben:Denn wenn das alleine wahr wäre, dann bräuchte es ja nie entsprechende Abtretungserklärungen.